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1984

Kategorie:

Altes Testament

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Neuerscheinungen

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Theologische Literaturzeitung 109. Jahrgang 1984 Nr. 4

258

noch die entsprechende inhaltliche Füllung erscheint zwingend (vgl.
K. Koch und Mitarbeiter: Arnos, AOAT 30.2 S. 46).

Hamburg Klaus Koch

Brekelmans.C: Psalm 132: Units and Structure (Bijdr. 1983 S. 262-265).

Brodie. Thomas Louis: The Accusingand Stoning of Naboth (I Kgs21:8-13)
as One Component of Stephen Test (Acts 6:9-14: 7:58a) (CBQ45. 1983
S. 417-432).

Engel, Helmut: Abschied on den frühisraelitischen Nomaden und der
Jahweamphiktyonie. Bericht über den Zusammenbruch eines wissenschaftlichen
Konsensus(BiKi 38.1983 S. 43-46).

Habel. Norman C: Of things hevond me: wisdom in the book of Job
(CThMi 10. 1983 S. 142-154).

Harris. Scott L.: The Second Vision ofJeremiah: Jer 1:13-15 (JBL 102. 1983
S. 281-282).

Lohfink, Norbert: Warum brauchen wir überhaupt Hypothesen über die
frühzeit Israels'.MBiKi 38. 1983 S. 47-50).

Michael. V. Fox: Lore. Passion, and Perception in Israelite and Egvptian
Love Poetrv (JBL 102. 1983 S. 219-228).

Müllen. E. Theodore. Jr.: The Divine Witness and the Daridic Roval Grant:
Ps 89:37-38 (JBL 102. 1983 S. 207-218).

Oden, Robert A„ Jr: Jacob as Father. Husband. and Nephew: Kinship Studiesand
the Patriarchal Narratir es (JBL 102. 1983 S. 189-205).

\ ifall. W alter: Bone of m bones and flesh of mv llesh: the politics of the
yahwist (CThMi 10. I983S. 176-183).

Judaica

Die Mischna. Text. Übersetzung und ausführliche Erklärung mit eingehenden
geschichtlichen und sprachlichen Einleitungen und textkritischen
Anhängen, hrsg. von K. H. Rengstorf und L. Rost (t). VI.
Seder: Toharol. 5. Traktat: Toharol (Reinheiten). Text. Übersetzung
und Erklärung nebst einem textkritischen Anhang von Wolf-
gang Bunte. Berlin-New York: Walter de Gruvter 1981. 330 S.
gr. 8-. Kart. DM 148.-.

Der jetzt von W. Bunte vorgelegte Kommentar zum Traktat Toha-
rot. dem 5. in der 6. Ordnung der Mischna. ist nicht der erste Kommentar
, den er zum Projekt der „Gießener Mischna" beigesteuert hat
(zuletzt erarbeitete erden Kommentar zum Traktat Kelim: s. dazu die
Rezension von L. Wächter in: ThLZ 101. 1976 Sp. 747-749); und es
ist diesem Kommentar abzuspüren, daß sein Autor über Erfahrung im
Umgang mit rabbinischen Texten verfügt, wie sie nur als Frucht langjähriger
Beschäftigung mit ihnen heranreifen kann.

Der Traktat Toharot. dem die 6. Ordnung der Mischna ihren
Namen verdankt, unterscheidet sich von den übrigen Traktaten dieser
Ordnung wesentlich dadurch, daß er nicht nur einem einzigen Thema
gewidmet ist. Es sind eigentlich vier Themcnkomplcxe. die darin behandelt
werden: entsprechend ist der Traktat aus gleichsam vier
aneinandergereihten Subtraktaten zusammengesetzt.

Der erste Abschnitt behandelt die Unreinheit von Speisen und Flüssigkeiten
(LI-III.5). Der zweite Abschnitt (Vf. zerlegt ihn in zwei Abschnitte
[S. 3] und kommt daher insgesamt auf fünf Abschnitte) beinhaltet
zunächst eine Reihe von Entscheidungen in zweifelhaften
Fällen von Verunreinigungen im allgemeinen (1 II,6-1V. 13) und beläßt
sich sodann mit der Unterscheidung von ..privatem Gebiet" und
„öffentlichem Gebiet" in bezug auf das Problem der Verunreinigungen
(V.l-VI, 10). Im dritten Abschnitt geht es um die auch in soziaige-
schichtlichcr Hinsicht wichtige Frage der Stellung des 'am hu-are$
und des Inner zu den Reinheitsvorschriften (VII.I-VIII.9). Im Anschluß
an A. Büchler (Der galiläische Am-ha-Ärcs des 2. Jahrhunderts
, Wien 1906'Neudruck Hildesheim 1968) versteh) Vf. den 'am
ha-aret als den „Gesetzesunkundigen" (S. 132-136). während er im
haver. dem Vollmitglied der (pharisäisch-rabbinischen) ..Korporation
", den ..Gesetzestreuen" sieht (S. 136-140). Das Thema des vierten
und letzten Abschnittes sind Reinhcitsvorschriftcn für die öl- und
Wcinbereitung(IX.I-X.8).

Als ..Anknüpfungsstellen im AT" nennt Vf. „etwa Stellen wie:
L 11.34: Lv 11.47: Lv 17.15f:Nu 18.11. Dt 14,3.20" (S. 2).

Der Anlage der ..Gießener Mischna" entsprechend bilden den
Hauptteil des Kommentars (S. 38-297): (1) eine sorgfältige Textedition
nach MS Kaufmann (in der Faksimileausgabe von G. Beer.
Den Haag 1930. S. 5200") mit dem dazugehörigen „Textkritischen
Anhang" (S. 299-316). in dem die Varianten und Lesarten dreier
vollständiger MSS (CMP). der editio prineeps der Mischna (N = Neapel
1492) und des Talmud Bavii (B= Venedig 1522) sowie von acht
Geniza-Fragmenten der Taylor Schechtcr Collection (Cambridge)
aufgelistet sind: (2) eine gut lesbare, der besseren Verstehbarkeit des
Textes wegen teilweise paraphrasierende Übersetzung und (3) der
eigentliche Kommentar in Form on Fußnoten zur Übersetzung, die
zuweilen (wie etwa im Falle der o. e. BegritTsbestimmung von 'am
ha-ares und Inner) den Umfang eines mehrseitigen Exkurses annehmen
. Mit großer Akribie erläutert Vf. darin unter Heranziehung der
Sekundärliteratur ebenso wie der klassischen Kommentare des
Raschi. des Maimonides und des diese zusammenfassenden Bertinoro
immer und immer wieder alle Realien. Besondere Aufmerksamkeit
schenkt er philologischen und lexikographischen Problemen. Auf
Einzelheiten kann indessen hier nicht eingegangen w erden.

Dem Hauptteil vorangestellt sind vier Kapitel, in denen die sog.
Einleitungsfragen diskutiert werden: (I) Der Name des Traktates
Toharot und seine Stellung in der Mischna (S. 1 f): (2) Die Komposition
des Traktates Toharot (S. 2-5) enthält neben einer Inhaltsübersicht
einige Anmerkungen zur Form des Traktates (Diskussionsstil!).
In (3) Das Verhältnis des Mischnatraktates Toharot zu dem gleichnamigen
Traktat der Tosefta (S. 5-18) listet Vf. zunächst die in
M ischna und Tosefta genannten Rabbinen auf. zeigt dann das gemeinsame
Traditionsgut und schließlich das jeweilige Sondergut in
Mischna und Tosefta auf. wobei A. Guttmann (Das redaktionelle und
sachliche Verhältnis zwischen Misna und Tosephta. Breslau 1928)
und J. Ncusner (A History of the Mishnaic Law of Purities, vol. XII.
Leiden 1976 = SJLA VI.12. S. 91-107) Pate gestanden haben (auch
wenn letzterer nur im Literaturv erzeichnis am Schluß des Bandes aufgeführt
w ird). Über eine mögliche Entstehungszeit des Traktates wagt
Vf. keine Aussage. Aus der Tatsache, daß an der in TosToharot überlieferten
Diskussion auch noch jüngere Gelehrte als in MToharot beteiligt
sind, „könnte man schließen, daß jene in späterer Zeit ihre endgültige
Gestalt gewonnen haben wird als diese, d. h. also frühestens
gegen Ende des 2. nachchristlichen Jahrhunderts" (S. 18). Hinsichtlich
der Redaktion von MToharot und TosToharot beläßt es Vf. bei
der Feststellung, daß „M und T nicht unabhängig voneinander
einstanden sein" werden. „Viele Sätze und Vorschriften entstammen
v ielleicht einer für beide Texte gemeinsamen mündlichen Tradition."
Was nicht in die Mischna aufgenommen worden ist. hat dann später
mit anderem Traditionsgut zusammen Eingang in die Tosefta gefunden
(S. 18). Hingegen hatte J. Neusner mit guten Argumenten
MToharot als das Werk der Gelehrten von Uscha bestimmt (vgl.
a.a.O. vol. XXII. S. 252 f). In (4) Historische Voraussetzungen des
Traktates Toharot (S. 18-36) gibt Vf. einen Überblick über das Problem
Reinheit Unreinheit von Speisen und Getränken im Alten
Orient (S. 191T). im Alten Testament (S. 22 ff), in Qumran (S. 261). bei
Philo (S. 27ff) und Josephus (S. 290. im rabbinischen Judentum
(S. 31 ff) und im Neuen Testament (S. 3411). Sicher kann bei der gebotenen
Kürze vieles nur eben angedeutet werden. Manche Frage stellt
sich hier gleichwohl, etwa warum Vf. in der Wertung des „Gesetzes"
(so versteht er Torah) M. Noth (Die Gesetze im Pentatcuch. in: ders..
Ges. Studien zum Allen Testament. München 1957. S. 9-141) folgt,
wo er doch die Position der Rabbinen in dieser Frage darstellen will
(S. 31 F.34); oder etwa warum Jesu Stellung in der Diskussion der
Reinheitsbestimmungen unter dem Stichwort Neues Testament verhandelt
wird und nicht im Zusammenhang mit dem rabbinischen
Judentum, wo sie der Sache nach hingehört.

Die kritischen Bemerkungen, die ich am Ende meiner Rezension
des Bandes VI.7 der ..Gießener Mischna" vorgetragen habe (in: