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Ausgabe:

1983

Spalte:

276-279

Kategorie:

Dogmen- und Theologiegeschichte

Autor/Hrsg.:

Ariminensis, Gregorius

Titel/Untertitel:

Lectura super primum et secundum Sententiarum, I: Super primum 1983

Rezensent:

Grane, Leif

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Theologische Literaturzeitung 108. Jahrgang 1983 Nr. 4

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der Heiligenleben erörtert in den Teilen Mittellateinische Literatur,
Romanische Literatur, Englische Literatur, Deutsche Literatur, Byzantinische
Literatur, Slavische Literatur (200-11). Die Abhandlung
„Brief, Briefliteratur" (648-82) geht auf die christliche Literatur nur
knapp ein: „Unter den 27 Schriften des NT sind 21 Briefe, davon 13
unter dem Namen des Paulus". Weitere Zahlen werden genannt: 65
Briefe von Cyprian, 91 von Ambrosius, 126 von Hieronymus, 270
von Augustin (650). Der Artikel „Buch" (802-11) wird ergänzt durch
die Stichworte Buch des Lebens, Buch der Natur, Buchdruck, Bucheinband
, Buchmalerei; zumal der letztere enthält in 19 Teilen des Abschnitts
„Abendländische Buchmalerei" eine detaillierte Auflistung
der Denkmäler, wie man sie sich besser kaum wünschen kann
(837-93). 14 Artikel behandeln je ein besonderes „Book" (437-43).
Die Vielfalt des Artikels „Bibel" (40-75) sei angedeutet durch die
Nennung einiger Überschriften: B. Bibel in der christlichen Theologie
, 1. Lateinischer Westen: a) Bibelhandschriften, b) Bibelglossen, c)
Bibelkommentare, d) Bibelkatenen, e) Bibelkonkordanzen, 0 Bibel-
konrektorien, g) Bibelkritik, h) Vorreden und Kanonfragen ... Der
Artikel wird ergänzt durch die Stichworte Bibeldichtung, Bibeldruck,
Bibelillustration, Bibelübersetzungen (mit 17 Abschnitten).

Die Grenze des Mittelalters wird weiterhin um das Jahr 1500 gezogen
. Luther wird mehrfach beiläufig erwähnt, so im Artikel Bibelillustration
und im Artikel „Brüdergemeinde". Unter dem Stichwort
„Bibelübersetzungen" wird Luthers Übersetzung des NT 1522 als
„obere Grenze" bezeichnet (97). Von Gabriel Biel her wird eine kräftige
Linie zu Luther gezogen (127), im Artikel „Brief, Briefliteratur"
werden Luthers Briefe u. a. als „Wende zur Neuzeit" bezeichnet. Im
Artikel „Brandenburg" wird die Reformation 1540 beschrieben ohne
Hinweis auf Luther (558).

Aus der Fülle konnte nur eine kleine Auswahl geboten werden, die
die Nützlichkeit dieses Lexikons einmal mehr beweist.

Rostock Gert Haendler

Schnitzler, Elisabeth: Beiträge zur Geschichte der Universität
Rostock im 15. Jahrhundert. [. Dietrich Lukke, Notar der Universität
Rostock, n. Die ältesten Generalstatuten der Universität
Rostock. III. Hinweise zu einigen der edierten Universitätsstatuten
Europas. Leipzig: St. Benno Verlag 1979. 134 S. 8° = Studien zur
katholischen Bistums- und Klostergeschichte, 20. Kart. M 14,80.

Die Autorin war Leiterin des Rostocker Universitätsarchivs und ist
durch mehrere Arbeiten zur Rostocker Universitätsgeschichte ausgewiesen
seit ihrer Dissertation „Das geistige und religiöse Leben
Rostocks am Ausgang des Mittelalters" (1938). Der jetzige Band wendet
sich zunächst Dietrich Lukke zu, der 1438 Presbyter an der
Marienkirche war. „1439 oder 1440 ... wird Lukke die Notargeschäfte
übernommen haben ... Jedenfalls war er 1452 Notar der Universität
" (21). Seit 1467 „übernahm Dietrich Lukke für die Juristische
Fakultät die Aufgaben eines Bauherrn" (23). Er starb 1471; eine
Schenkung Lukkes läßt weitergehende Rückschlüsse zu (32/33). -
Der größte Teil des Bandes bietet „Die ältesten Generalstatuten der
Universität Rostock" (3 5-120). Die neu berufenen Professoren brachten
Statuten mit, die sie von ihren früheren Universitäten her kannten.
„In Rostock sind die zuerst Berufenen Männer aus Erfurt, Leipzig und
Prag. Abschriften dieser Statuten bildeten also die Grundlage für die
ersten Konzepte" (50). Bisher rechnete man mit einer ersten Niederschrift
der Statuten 1432; die Autorin begründet die These, „daß der
fertige Entwurf der Statuten spätestens im Herbst 1421 dem Konzil
von den Verfassern vorgelegt worden ist" (52). Vorbild war „im allgemeinen
die jüngere Niederschrift von Erfurts Generalstatuten, die von
1412" (61). Lateinische Textauszüge zeigen die Ähnlichkeit der
Rostocker Statuten zu Erfurter Texten von 1395 und 1412 (62-64). Es
folgen deutsche Inhaltsangaben. Die Autorin formuliert: „Den Text
der ältesten Generalstatuten der Rostocker Universität habe ich zum

größten Teil textkritisch bearbeiten können. Leider ist es mir nicht
möglich, hier den gesamten Text vorzulegen; ich habe mich daher
vielfach auf Inhaltsangaben beschränken müssen" (120). Der Band
schließt mit Hinweisen auf andere Universitätsstatuten in Europa mit
48 Nummern. Das Sachregister besteht - abgesehen von einigen
Städtenamen-ausschließlich aus lateinischen Begriffen.

Rostock Gert Haendler

Dogmen- und Theologiegeschichte

Gregorius Ariminensis OESA: Lectura super primum et secundum
Sententiarum, ediderunt A. D. Trapp OSA, V. Marcolino. I: Super
primum. Prologus: edidit W. Eckermann OSA collaborante
M. Schulze. Dist 1-6: elaboraverunt M. Santos-Noya, W. Simon,
W. Urban. Berlin-New York: de Gruyter 1981, CIV, 522 S. gr. 8° =
Spätmittelalter und Reformation. Texte und Untersuchungen, 6.
Lw. DM 234,-.

Gregor von Rimini. Werk und Wirkung bis zur Reformation. Hrsg.
von Heiko A. Oberman. Berlin-New York: de Gruyter 1981, VIII,
342 S. gr. 8° = Spätmittelalter und Reformation. Texte und Untersuchungen
, 20. Lw. DM 120,-.

Der Herausgeber (Oberman) hat die Vorworte zu diesen beiden
Bänden am selben Tag (6. Januar 1981) unterschreiben können.
Nachdem die Edition von Gregors Sentenzenkommentar zum
2. Buch des Lombarden schon veröffentlicht wurde, wird mit diesem
Band die Veröffentlichung des Kommentars zum 1. Buch begonnen.
Es ist vorauszusehen, daß wir bald die ganze Ausgabe zur Verfügung
haben werden. Der Herausgeberkreis hat jedoch auch noch Kräfte
gehabt, schon jetzt einen ganzen Barid von Aufsätzen zum Werk Gregors
erscheinen zu lassen. Es läßt sich vermuten, daß dies ursprünglich
nicht geplant war, denn sonst wäre wohl nicht der Aufsatz von
M. Schulze über „Themen und Probleme" im Kommentar zum
2. Buch dem zuerst erschienenen Band der Edition (Tom. IV, XLI-
LXI) eingefügt worden.

Die ausführliche Einleitung zum 1. Band der Edition wurde von V.
Marcolino verfaßt (XI-CIV). Zuerst wird über die Entstehung von
Gregors Sentenzenkommentar berichtet, ein Thema, das derselbe
Verfasser im Aufsatzband sehr gründlich behandelt hat, unter ständiger
Berücksichtigung der diesbezüglichen Statuten und Verfügungen
sowohl der Pariser Universität als auch des Ordens (SuR 20,
127-194). Im 4. Band der Edition wurden schon die Handschriften
zum 2. Buch beschrieben. Hier folgt dann die Beschreibung von 25
Handschriften zum 1. Buch, sowie eine Aufzählung von 26 verlorenen
Handschriften und eine Beschreibung der Drucke. Es folgen die
Überlegungen der Herausgeber über „die. Textzeugen und ihr Verhältnis
", mit vorangestellter graphischer Darstellung der Abhängigkeitsverhältnisse
. Die Einleitung schließt mit Ausführungen über die
Grundsätze der Edition. Jeder, der sich genauer mit der Textgrundlage
befassen möchte, erhält in der Einleitung alle nötigen Auskünfte zur
Prüfung der Fditionsarbeit.

Es ist hier nicht der Ort, die Bedeutung des Inhaltes dieses Bandes zu
würdigen. Da es sich u. a. um den Prolog handelt, werden wir hier die
wissenschaftstheoretischen Ansichten Gregors kennenlernen, die aber
auch in den nachfolgenden Distinktionen zu Worte kommen werden.
Wir haben also jetzt in einer modernen Edition die Texte zur Verfügung
, die bei der Einreihung Gregors ins Gefüge der philosophischen
Debatte im 14. Jahrhundert von entscheidender Bedeutung sein
werden. Die herrschende Unsicherheit in dieser Beziehung hat
M. Schulze schon im 4. Band verzeichnet, und mehrere der Mitarbeiter
äußern sich im Aufsatzband zum selben Thema. Es scheint also,
als ob wir die Hoffnung hegen können, auf diesem Gebiet bald erheb-