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Ausgabe:

1983

Spalte:

232-233

Kategorie:

Referate und Mitteilungen über theologische Dissertationen und Habilitationen in Maschinenschrift

Autor/Hrsg.:

Drechsel, Joachim

Titel/Untertitel:

Das Gemeindeverständnis in der Deutschen Gemeinschaftsbewegung 1983

Rezensent:

Drechsel, Joachim

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Theologische Literaturzeitung 108. Jahrgang 1983 Nr. 3

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wird unterstrichen, daß nach der Neuordnung des Gottesdienstes
keinerlei weitere Experimente auf diesem Felde mehr gestattet sind,
insbesondere auch die Schriftlesungen und die einzelnen Teile des
vorgesehenen liturgischen Ablaufes nicht über das durch die Reformtexte
vorgesehene Maß hinaus mehr erweitert, verändert oder auch
nur umgestellt werden dürfen (S. 36, so auch S. 47f, 50, 55, 130, 150,
164).

Sodann wird das Recht des Gottesdienstes, nach seinen verschiedenen
Aspekten genau aufgegliedert, näher dargestellt. Mit die wichtigste
, auch für die Nichtkatholiken augenscheinlichste Neuordnung
ist die Einführung einer erneuerten Römischen Meßordnung sowohl
in Gestalt eines erneuerten Missale Romanum in lateinischer Sprache
wie auch eines darauf fußenden deutschen Meßbuches (S. 49ff). Der
Verfasser würdigt das letztere dahin, daß es auch bei einigen wesentlichen
Erneuerungen sowie der Einführung ergänzender und in
mehreren Reihen variabler Elemente „in seinem Kern doch die altehrwürdige
, bewährte römische Messe nicht antastet" (S. 51). Durch
das Referat des Verfassers über die Einführung im Bistum Speyer wird
jedoch deutlich, daß Kritiker und auch Gegner dieser Reform weiterhin
die herkömmliche tridentinische Meßordnung in einem sich
zunehmend verfestigenden Widerstand verteidigen (S. 54f, vgl. die
Auseinandersetzungen zwischen der römischen Kurie und dem
fruchtlos suspendierten Erzbischof Lefebvre). Innerkatholische Auseinandersetzungen
werden auch sichtbar, wenn die jetzt wahlweise
eingeführte Möglichkeit der „Handkommunion" referiert wird
(S. 990- Ein letztlich vorerst vergeblicher, durch die römischen Autoritäten
abgeblockter Reformanlauf der deutschen Bischöfe wird deutlich
beim Problem der Reihenfolge von Erstbeichte und Erstkommunion
(S. 107 ff). Die alte evangelische Forderung nach der Kommunion
unter beiden Gestalten kann nach neuem Recht in weitgehendem
Umfang verwirklicht werden; der Verfasser drückt die
Hoffnung aus, daß diese Möglichkeiten nun auch reichlich wahrgenommen
werden mögen (S. 1040- Er referiert weiterhin korrekt und
ausführlich die Vorschriften über Eucharistie und Ökumene (S. I Uff)
sowie über die Problematik der Zulassung „ungültig Verheirateter"
(d. h. wiederverheirateter Geschiedener und im Widerspruch zum
kanonischen Recht Verheirateter, S. 1220; hier möchte jedenfalls der
Rezensent die Hoffnung ausdrücken, daß die geltenden römischen
Vorschriften nicht das letzte Wort bleiben und die immer wieder auch
von katholischer Seite vorgebrachten Wünsche nach einer Auflockerung
im ökumenischen Geiste gerade an diesem Punkte weiter fortschreiten
möchten.

Wien Albert Stein

Blaschke, Klaus: Kirchliches Finanz- und Haushaltsrecht (ZEvKR 27, 1982
S. 45-83).

Blomcyer, Arwed: Aus der Consilienpraxis zum kanonischen Zinsverbot
(ZSRGK97, 1980S. 317-335).

Decker, Wolfgang: Über drei prominente Studenten des kanonischen Rechts
in Bologna gegen Ende des 14. Jahrhunderts. Migliorati, Giacomo Carafa,
Adimari(ZSRGK97,1980 S. 336-353.)

Dykmans, Marc: Le Rite de la degradation des clercs d'apres quelques
anciens manuscrits (Gr. 63, 1982 S. 301-331).

Frank, Johann: Kirchlicher Körperschaftsstatus und neuere staatliche
Rechtsentwicklung (ZEvKR 26, 1981 S. 51-76).

Geiger, Willi: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (ZEvKR 26,1981 S. 156-174).

Gilchrist, John: The Reception of Pope Gregory VII into the Canon Law
(1073-1141)(ZSRGK90, 1973S. 35-82.97, 1980S. 192-229).

Göransson, Göran: „Die Majestät des Vaterlandes und die Kirche Gottes, die
darin ruht." Die Entwicklung des Kirchenrechtes in Schweden in 1000 Jahren
(ZSRGK97. 1980S. 421-453).

Hattenhauer, Hans: Das Herz des Königs in der Hand Gottes. Zum Herrscherbild
in Spätantike und Mittelalter (ZSRGK 98, 1981 S. 1-35).

Heckel, Martin: Säkularisierung. Staatskirchenrechtliche Aspekte einer
umstrittenen Kategorie (ZSRGK 97, 1980 S. 1-163).

Hoeflich, Michael H.: The Concept of Utilitas Populi in Early Ecclesiastical
Law and Government (ZSRGK 98, 1981 S. 36-74).

Janssen, Albert: Historisch-kritische Theologie und evangelisches Kirchenrecht
: zur kirchenrechtlichen Bedeutung der Theologie Gerhard Ebelings
(ZEvKR26, 1981 S. 1-50).

Jung, Hans-Gernot: Gesichtspunkte zur Problematik der kirchlichen Disziplinargerichtsbarkeit
in theologischer Sicht und kirchenleitender Verantwor-
tung(ZEvKR26, 1981 S. 140-155).

Kolmer, Lothar: Abaelard und Bernhard von Clairvaux in Sens (ZSRGK 98,
1981 S. 121-147).

Krämer, Peter: Kirche der freien Gefolgschart. Kirchenrechtliche Überlegungen
zu einem umstrittenen Kirchenmodell. München: Minerva 1981. 18 S.
gr. 8' = Eichstätter Hochschulreden, 29.

Kühn, Oskar: Das Wahlrecht der Gemeinde in der evangelischen Kirche seit
der Reformation (MEKGR 30, 1981 S. 199-232).

Landau, Peter: DieCollectio Veronensis(ZSRGK 98, 1981 S. 75-120).

Laske, Walther: Der Einfluß des frühmittelalterlichen Eigenklosters auf das
Mönchungsinstitut (ZSRGK 97, 1980 S. 454-458).

Lepper, Herbert: Reichsstadt und Kirche. Die Auseinandersetzungen um die
Verfassung des Aachener Sendgerichts im Zeitalter der Reformation und
Gegenreformation (ZSRGK 97, 1980 S. 371-392).

Link, Christoph: Die „unbeschränkte" Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit
der Gemeinden im bremischen Kirchenrecht (ZEvKR 26, 1981
S. 217-263).

Marcuzzi, Piero Giorgio: Distinzione della „Potestas Regiminis" in legisla-
tiva,esecutivaegiudiziaria(Sal.43, 1981 S. 275-304).

Merzbacher, Friedrich: Alger von Lüttich und das Kanonische Recht
(ZSRGK 97,1980 S. 230-260).

Mikat, Paul: Bemerkungen zum Verhältnis von Kirchengut und Staatsgewalt
am Vorabend der Reformation (ZSRGK 98, 1981 S. 264-309).

Müller, Hans Martin: Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit und die Toleranz
gegenüber dem Kriegsdienstverweigerer im Lichte eines evangelischen
Gewissensbegriffs (ZEvKR 27,1982 S. 1-20).

Referate über theologische
Dissertation in Maschinenschrift

Drechsel, Joachim: Das Gemeindeverständnis in der Deutschen Gemeinschaftsbewegung
. Praktisch-theologische Studien zum Selbstverständnis
der Gemeinschaftsbewegung. Diss. Halle 1982.
281 S.

Die in der Gemeinschaftsbewegung zusammengeschlossenen Gruppen
tragen vorwiegend die Selbstbezeichnung „landeskirchliche
Gemeinschaft". Damit ist bereits das ekklesiologische Hauptproblem
der Bewegung thematisiert. Im Zentrum der Untersuchung steht deshalb
die Frage nach der Bewältigung der Spannung zwischen dem
behaupteten innerkirchlichen Standort und z. T. freikirchlichen
Gemeindeidealen. Es werden Grundtendenzen im Selbstverständnis
der Gemeinschaftsbewegung dargestellt und kritisch gewürdigt.

Es ist durchweg auffällig, daß das theologische Gespräch und die
Auseinandersetzung mit Modellen des Gemeindeaufbaus von der Bewegung
nicht gesucht wird. Ekklesiologische Fragestellungen werden
nur situationsbedingt verhandelt, weshalb es ein eigentliches Gemeindeverständnis
innerhalb der Bewegung nicht gibt.

Bei der Darstellung ntl. Motive für den Gemeindeaufbau wird deutlich
, daß die Frage nach der Vorbildlichkeit urchtistlicher Zustände
für Gemeinschaftsbildungen letztlich ungeklärt ist. Einer Idealisierung
der (Jerusalcmer) Urgemeinde wurde zwar widersprochen, aber
das Fehlen angemessener, exegetischer Arbeit hat einen Konsens bisher
verhindert. Hervorragende Bedeutung haben bei der Suche nach
der Legitimation des eingeschlagenen innerkirchlichen Weges die
Gleichnisse aus Mt 13 (bes. Vv. 24-30 und 36^13).

Die Forderung nach Verwirklichung des allgemeinen Priestertums
erfolgte aus der Einsicht in große kirchliche Versorungslücken (letztes
Drittel des 19. Jahrhunderts), wobei das Vorbild freikirchlicher
Arbeitsweise nicht verleugnet wird. Neu gegenüber dem Barockpietismus
war dabei vor allem die verstärkte Forderung nach Mitarbeit der
Gläubigen auch im Bereich der (evangelistischen) Wortverkündigung.
Die anfanglich aus Rücksicht auf das Amtsverständnis vieler Pastoren
dargestellten Grenzen allgemeinen Priestertums verloren zunehmend
an Bedeutung. Eine Ausnahme bildet dabei die Sakramentsverwal-