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Ausgabe:

1983

Spalte:

175-178

Kategorie:

Allgemeines

Titel/Untertitel:

Det Teologiske Fakultet 1983

Rezensent:

Hägglund, Bengt

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175

Theologische Literaturzeitung 108. Jahrgang 1983 Nr. 3

176

tigt, mit E. Würthwein (a.a.O., 40-42) V. 5-14.15b als Zusatz zu betrachten
.

20 Es ist bezeichnend, daß er nur den ersten Rat Ahitophels (2Sam 16,21)
befolgt, der darauf hinausläuft, die definitive Übernahme der Macht zu demonstrieren
, daß er aber den auf die Sicherung der Macht abzielenden zweiten Rat
mißachtet. Die zeitliche Abfolge des ersten und des zweiten Rates ist nicht ganz
deutlich. Deshalb ist es aber kaum berechtigt, den ersten mit E. Würthwein
(a. a. O., 400 als Zusatz zu betrachten. Vgl. dazu H. Seebaß, a. a. O..20.

21 Es muß offenbleiben, ob sich die Gegenpartei - nach Meinung des Verfassers
der Geschichte - mit Recht auf ein von David gegebenes Versprechen
zugunsten Salomos beruft (lKön 1,13.17) ober ob dies nur ein geschickter
politischer Schachzug ist. Vgl. die Kommentare. In jedem Fall aber soll deutlich
werden, daß es sich um einen reinen Machtkampf handelt, bei dem nicht ein
früher gegebenes Versprechen, sondern das geschickte Vorgehen der Gegenpartei
den Ausschlag gibt.

22 Zu diesem Textabschnitt s. o.Anm. 13.

"a Die Aussage in 1 Kön 1,6a bezieht sich kaum auf den völlig hinfälligen
David, wie er sonst in lKön 1 vorausgesetzt wird. Ihm wäre schwerlich noch ein
solcher Vorwurf zu machen. Es handelt sich vielmehr um eine frühere Verhaltensweise
, auf die hier zurückgeblickt wird. Darauf deutet auch der Ausdruck
mijjämäw hin. Entsprechend tritt Adonia schon seit längerer Zeit so prunkvoll
und mit dem Anspruch, König zu werden, auf.

25 Die Überlieferung von der Thronnachfolge Davids, 1926 (= Das kleine
Credo und andere Studien zum Alten Testament, 1965, 119-253).

24 Es ist daher auch wenig wahrscheinlich, daß 2Sam 7 bzw. ein Grundbestand
davon zur Thronfolgegeschichte hinzugehört und womöglich deren
Anfang bildet, wie neuerdings wieder H. Seebaß vermutet (a. a. O., 35-37),
obwohl auch er die Nachfolgefrage nicht als zentrales Thema betrachtet
(a. a. 0.,48f).

25 Zu 1 Kön 2,8 f.44s. o.Anm. 14.

2* Diese Rolle wird besonders, freilich auch zu einseitig, von H. Seebaß
betont (a. a. O., passim).

27 Zu lKön 2,5f.31 b—33 s.o. Anm. 14. Sein Sturz wird freilich noch unter
David, nämlich durch dessen Entscheidung gegen Adonia in lKön 1, eingeleitet
. Diese Entscheidung soll jedoch kaum als eine echte Aktivität des als gänzlich
hinfällig geschilderten David (lKön 1,1-4, vgl. auch V.47b) verstanden
werden (so H. Seebaß, a.a.O., 290. sondern als diplomatischer Erfolg der
Partei des neuen Königs, die hier allein eine aktive Rolle spielt.

2* Vgl. 2Sam 23,24-36. Im übrigen ist auf die einschlägigen Darstellungen
der Geschichte Israels zu verweisen.

29 So auch bei der Niederschlagung des Absalomaufstandes, vgl.
2Sam 15,15-23; 18,7 (in 15,18-22 werden noch zwei gesonderte Söldnertruppen
genannt).

Vgl. die Bemerkung von G. von Rad, Der Anfang der Geschichtsschreibung
im alten Israel, in: Gesammelte Studien zum Alten Testament,11965, 188
Anm. 44. Andere Überlegungen bei J. Kegler, a. a. O. (s. o. Anm. 9), 186f.
11 Geschichte des Altertums 11,2,21931 (41965), 285.

)2 Der häufige Einwand, die Darstellung könne deshalb nicht objektiv sein,
weil der Verfasser seinen Stoff literarisch gestaltet habe und insbesondere die
Reden kaum authentisch seien, setzt ein falsches Verständnis von Objektivität
voraus. Allerdings ist auch das Verständnis von E. Meyer nicht ganz sachgemäß
, dazu s. u. Anm. 44.

33 S. hierzu und zum Folgenden: Anfang der Geschichtsschreibung (s. o.
Anm. 30), 173-188, und Theologie des Alten Testaments 1, *1966,
62-70.324-327.

34 Theologie, 66.

,s Auf die Frage nach der Rolle des Rechts in der Thronfolgegeschichte ist
vor allem H. Seebaß eingegangen. Für Einzelheiten ist auf ihn zu verweisen.

36 Das gilt für Absaloms Mord an Amnon (2Sam 13) und für die Tötung
Simeis (lKön 2,36-46a, jedoch nicht für die Verhängung des Zwangsaufenthaltes
, V. 36). Eine ernsthafte rechtliche Begründung erfolgt nur in den späteren

Zusätzen (lKön 2,5-9.31 b-33.44, zu diesen s. o. Anm. 14). Dagegen führt die
rechtliche Argumentation in 2Sam 14,1-24 gerade zu einer Fehlentscheidung,
wie bei der Erörterung der Grundaussage gezeigt wurde.

37 So bei der Tötung Adonias (lKön 2,13-25, dazu s. o. Anm. 13). Auch in
1 Kön 1 bleibt unklar, ob eine rechtliche Grundlage in Gestalt eines königlichen
Versprechens vorliegt (dazu s. o. Anm. 21).

38 Das gilt umgekehrt für die Begnadigung Simeis durch David
(2Sam 19,17-24), die im Zusammenhang mit den die Grundaussage ergänzenden
Aussagen behandelt wurde.

n Auch das Gleichnis Nathans (2Sam 12,1-4) zielt darauf ab, daß der
Ehemann auf das schwerste geschädigt wird (dieses Gleichnis dürfte zum
ursprünglichen Bestand der Thronfolgegeschichte gehören, auf eine genauere
Erörterung der literarkritischen Probleme von V. 1-12 muß hier verzichtet
werden).

40 S. o.Anm. 36.

41 A.a.O.(s.o.Anm. 31).
,-42 Theologie, 326f.

43 Will der Verfasser etwa am Beispiel der schonsamen und ehrenvollen
Behandlung Meribaals (2Sam 9), die ja zeitlich vor den Ehebruch lallt, verdeutlichen
, daß Macht zwar gesichert werden muß, dies aber zumindest nicht auf
eine brutale und entwürdigende Weise geschehen dürfte? Dann wäre Davids
Verhalten - anders als bei der Erörterung der Grundaussage vermutet - kein
Fehler. Wenn Meribaal später ins Zwielicht rückt, wäre das nur eine Folge von
dem inzwischen verübten Vergehen Davids.

44 Der Begriff Objektivität ist also enger zu fassen, als dies bei E. Meyer
geschieht (a. a. O. [s. o. Anm. 31 ], 285).

Der Verfasser benutzt hier eine in Israel geläufige Vorstellung, nach
K. Koch die Vorstellung von einer „schicksalwirkenden Tatsphäre" (Gibt es
ein Vergeltungsdogma im Alten Testament? in: Das Prinzip der Vergeltung in
Religion und Recht des Alten Testaments, hrsg. v. K. Koch, 1972, 130-180). Es
dürfte nur deutlich sein, daß sie bei ihm bereits in einer reflektierten Form
vorliegt.

Bereits H. Gunkel hat daraufhingewiesen, daß das Verbot ein verbreitetes
Märchenmotiv ist (Genesis, "1969, 10; vgl. auch C. Westermann, Genesis
21976,305).

4' Um den Versuch einer Rückkehr zu früheren Verhältnissen handelt es sich
bei dem Abfall der Nordstämme (2Sam 20,1-22). Bezeichnenderweise wird
aber gerade deren Führer, Seba, als ein nichtswürdiger Mensch bezeichnet
(V. I).

4* Damit wäre auch das Ende des Reiches besiegelt, da, wie bei der Erörterung
der Grundaussagc deutlich wurde, Absalom nicht die Voraussetzungen für
eine Fortführung der Herrschaft bietet.

Die Folgen sind demnach nicht von ihm verursacht, sondern, gemäß der
Vorstellung von einer „schicksalwirkenden Tatsphäre" (s. o. Anm. 45), mit
Davids Vergehen gegeben. Wohl aber schränkt er die Folgen in ihrer Wirkung
ein.

Das wird ausdrücklich im Zusammenhang mit der Sintflut gesagt
(Gen 8,21), gilt aber fürdie Urgeschichte als ganze.

51 In der Urgeschichte werden allgemeingültige Aussagen über die Menschheit
als ganze gemacht, in der Thronfolgegeschichte dagegen wird eine
bestimmte historische Situation beschrieben und gedeutet. Außerdem ist die
Urgeschichte nur ein „Vorspann" für die mit Abraham einsetzende Heilsgeschichte
. In der Thronfolgegeschichte fehlt eine solche Perspektive. - Es sei
nur noch bemerkt, daß der Vergleich mit der Urgeschichte, der schon von
anderer Seite vorgenommen wurde (Literaturhinweise bei W. Dietrich, a. a. O.
[s. o. Anm. 6], 55), auch für die Frage nach der Datierung des Jahwistcn von
Belang sein dürfte.

Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch H. Seebaß, wie die eingangs
gebotenen Zitate zeigen (s. o.Anm. 10).

53 Vgl. den Titel der Arbeit von E. Würthwein (s. o. Anm. 7), der dies jedoch
gerade zu widerlegen sucht.

Allgemeines, Festschriften

Kebenhavns Universitet 1479-1979. V: Det teologiske Fakultet. Redaktion
: L. Grane. Kobenhavn: Gad 1980. X, 601 S. m. 125 Abb.
gr. 8°. Lw. dkr. 300.-.

In einer Zeit, da die Kontinuität mit der historischen Vergangenheit
in der Welt der Universitäten oft gefährdet oder sogar gebrochen ist,

hat die theologische Fakultät in Kopenhagen anläßlich des 500jäh-
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