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Ausgabe:

1982

Spalte:

826-827

Kategorie:

Kirchengeschichte: Mittelalter

Autor/Hrsg.:

Schieffer, Rudolf

Titel/Untertitel:

Die Entstehung des paepstlichen Investiturverbots fuer den deutschen Koenig 1982

Rezensent:

Haendler, Gert

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Theologische Literaturzeitung 107. Jahrgang 1982 Nr. 11

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Setzungen einer griechischen Schrift, deren Kompilation in das 2. oder
3. Jh. datiert wird, werden auf gegenüberstehenden Seiten geboten,
wobei die englische Übersetzung abschnittsweise folgt. Die beiden
Versionen sind in sehr unterschiedlicher Weise erhalten, zusammen
aber bieten sie über 90 % des originalen Bestands (IV, 2 setzt die bessere
griechische Vorlage voraus und bietet die bessere und genauere
Übersetzung, ist aber insgesamt nur fragmentarisch erhalten.)

Das Buch präsentiert eine sehr übersichtliche und informative Edition
der zwei Textformen von ÄgEv, die auch für den Nichtfacbmann
nützlich ist.

T.H.

Accame, Silvio: II problcma storiografico e la critica storica (Tcologia VI,

1981 S. 243-278).

Amphoux, Ch.-B.: L'cmploi du coordonnant dans PF.pitre de Jacques
(Bibl 63,1982 S. 90-101).

Brown, R. E.: Rachab in Mt 1,5 Probably is Rahab of Jericho (Bibl 63, 1982
S. 79-80).

Dautzcnbcrg, Gerhard: Paulus und das Alte Testament (BiKi 37, 1982
S. 21-27).

Domagalski, Bernhard: Waren die „Sieben" (Apg 6,1-7) Diakone?
(BZ 26,1982 S. 21-33).

Ernst, Joseph: Simon - Kephas - Petrus. Historische und typologischc Perspektiven
im Markusevangelium (ThGI 71,1981 S. 438-456).

Evans, Craig A.: On the Quotation Formulas in the fourth Gospel (BZ 26,

1982 S. 79-83)

Flcddcrmann, H.: A Warning aboul the Scribes (Mark l2:37b-40) (CBQ 44,

1982 S. 52-67).

Hedrick, C. W.: Paul's Conversion / Call: A Comparative Analysis of Three
Reports in Acts (JBL 100, 1981 S. 415^32).
Johnson, L. T: Romans 3:21-26 and the Faith of Jesus (CBQ 44, 1982

S. 77-90).

Kertelge, Karl: Die eine Kirche Jesu Christi im Zeugnis des Neuen Testa-
ments(Cath 35,1981 S. 265-279).

Kiljjallen, J. J.: Mk9,l - the Conclusion of a Pcricope (Bibl 63, 1982
S.81-S3).

Lang, Bernhard: Grußverbot oder Besuchsverbot? Eine sozialgcschichtlichc
Deutung von Lukas 10,4b (BZ 26,1982 S. 75-79). I

Eeon-Dufour, Xavier: ..Prenez! Ceci est mon corps pour vous" (NRTh 114,
1982 S. 223-240).

Matsunaga. Kikuo: The Theos' C'hristology as the Ultimate Confession of
the Fourth Gospel (AJB1 7.1981 S. 124-145).

Metzger, Bruce M.: The Westcott and Hort Grcek New Testament - Yester-
day and Today (The Cambridge Review 20 Nov. 1981 S. 71 -76).

Miyoshi, Michi: Das jüdische Gebet Scma' und die Abfolge der Traditionsstücke
in Lk 10-I3(AJBI 7. 1981 S. 70-123).

»an der Minde, Hans-Jürgen: Wie geht Paulus mit der Tradition um?
<BiKi 37,1982 S. 6-13).

Parker, P.: A Second Look at The Gospel Beforc Mark (JBL 100, 1981
S. 389-413).

Reader, W.: The Twelve Jewcls ofRevelation 21:19-20: Tradition History
and Modern IntcrpretationsUBL 100. 1981 S. 433-457).

Saracino,F.:ComesipcrsuadeDio,SuGal I.IOafBibl 63,1982S. 84-89).

Schenke. Ludger: Die Kontrastformel Apg 4,1 Ob (BZ 26.1982 S. I -20).

Schweizer, Eduard: Das Evangelium nach Markus, übers, u. erklärt. Nachdruck
der 5., neu bearb. Aufl. Berlin: Evang. Verlagsanstalt (Lizenzausgabe des
Verlages Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen) 1981. IV, 223 S. gr. 8" = Das
Neue Testament Deutsch. Neues Göttinger Bibclwerk, Tcilbd. I.

Shimada, Kazuhito: A Critical Note on I Peter 1,12 (AJBI7, 1981
s- 146-150).

Smith, D. M.: John and the Synoptics (Bibl 63, 1982 S. 102-113).

Theobald, Michael: Verantwortung vor der Vergangenheit. Die Bedeutung
der Traditionen Israels für den Römcrbricf(BiKi 37,1982 S. 13-20).

Wambacq, B. N.: Matthicu 5,31-32. Possibilitc de divorce ou Obligation de
rompre une union illegitime (NRTh 114.1982 S. 34-49).

Zmijewski, Josef: Überlegungen zum Verhältnis von Theologie und christlicher
Glaubenspraxis anhand des Neuen Testaments (ThGI 72. 1982
s 40-78).

Kirchengeschichte: Mittelalter

Schieffcr, Rudolf: Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbots
Für den deutschen König. Stuttgart: Hiersemann 1981. XXIII,
237 S. gr. 8' = Schriften der Monumenta Germaniae Historica,
28. Lw. DM 86.-.

Die Regensburger Habilitationsschrift von 1979 beginnt mit Überlegungen
zum Begriff „Investiturstreit": „Eine kirchenrechtliche Einzelfrage
, umstritten zwischen der weltlichen und der geistlichen
Gewalt, wird in diesem Terminus zur Signatur eines ganzen Abschnitts
unserer Vergangenheit" (1). Hinter diesem Begriff verbarg
sich „ein fundamentaler geistig-politischer Klärungsprozeß, in dem
die unreflektierte Einheitskultur des Frühmittclalters zerbrach und
einer bewußt dualistischen Fortentwicklung von Kirche und .Staat'
Platz machte" (5). Schieffer geht den Wurzeln nach; er beschreibt
zunächst „Die königliche Investitur der Bischöfe und Äbte im Rahmen
der ottonisch-salischen Reichskirche" (7—47). Die Päpste Nikolaus
II. (1058-61) und Alexander II. (1061-73) haben „kein Investiturverbot
gegen den deutschen und andere Könige verfügt" (95).
Selbst Papst Gregor VII. hat zunächst das Investiturrecht der Herrscher
nicht angerührt; wir haben keinen Grund „zu der Annahme, der
Pontifikatswechsel vom April 1073 habe eine Wende in der Kirchenreform
einleiten sollen". Es gibt wohl kritische Äußerungen dieses
Papstes schon aus seiner Frühzeit, doch suchte er „die Investitur gar
nicht grundsätzlich zu unterbinden, sondern nur temporär, d. h. in
einer speziellen Konstellation seines Kampfes gegen die Simonie"
(111). Für das Jahr 1074 kann man sogar den Eindruck gewinnen, es
„habe sich ein Bündnis von König und Papst gegen den Reichsepiskopat
zur Durchsetzung der Kirchenreform angebahnt" (112).
Berichte über die römische Fastensynode sind nicht eindeutig, in
seinen Briefen nach der Synode hat sich Gregor „überhaupt nicht zur
Investitur der Bischöfe und Äbte geäußert" (132.). So kommt Sch. zu
seiner These: „Bis zum Ausbruch des großen Streits im Januar 1076
läßt sich außer Arnulf von Mailand kein Quellenzeugnis beibringen,
aus dem hinreichend klar hervorginge, daß Papst Gregor VII. dem
deutschen König das Recht auf Investitur der Rcichsbischöfe grundsätzlich
bestritten hätte" (141).

Abschließend umreißt Sch. den Ertrag seiner Untersuchung:
„Nicht schon im Februar 1075 oder gar noch früher, sondern im Jahre
1078 (wahrscheinlich erst im November) hat Gregor VII. als erster
Papst dem deutschen wie allen anderen Königen grundsätzlich untersagt
, hohe Kirchenämter durch die zeremonielle Übergabe von Ring
und Stab, die sog. Investitur, zu besetzen" (204). Der Investiturstreit
wurde also nicht durch ein päpstliches Investiturverbot eröffnet, vielmehr
kam es zum Investiturverbot im Rahmen des bereits ausgebrochenen
allgemeinen Konflikts. Die scheinbar nur geringfügige
chronologische Korrektur hat Konsequenzen Tür die Einschätzung
jener Epoche, die Sch. umschreibt: Es handelte sich „im Grunde um
eine Krise begrenzten Ausmaßes ... die den Akteuren zu Beginn des
Jahres 1076 außer Kontrolle geriet und dann allerdings Weiterungen
von ungeahnten Dimensionen zeitigte. Zu diesen Konsequenzen, die
der Kampf beider Gewalten, einmal ausgebrochen, nach sich zog,
möchten wir auch das Investiturproblem rechnen, das bald nach den
Tagen von Canossa erstmals juristische Gestalt gewann und Jahrzehnte
später in der Endphase des Streites vollends in den Vordergrund
tritt" (205). Sch. warnt vor der Gefahr Tür Historiker, die vorschnell
objektive Folgen mit subjektiven Absichten verbinden
möchten. „An der Schwelle des großen Streites hatte in Wahrheit
keine der beiden Seiten ein langfristig durchdachtes Konzept." Die
Programmschrift des Kardinals Humbert blieb „zwanzig Jahre hindurch
toter Buchstabe" (207). Der Kampf der Kirchenreformer
„gegen Simonie und Priesterche. um die Autorität des Papsttums und
um die Geltung des geschriebenen Kirchenrechts war von seinem
Ansatz her nicht gegen die königliche Gewalt gerichtet und ursprünglich
sogar vom römisch-deutschen Königtum entscheidend angestoßen
worden" (207).