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Ausgabe:

1982

Spalte:

751-753

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Autor/Hrsg.:

Sakramente, Gottesdienst

Titel/Untertitel:

Gemeindeordnung 1982

Rezensent:

Lohse, Bernhard

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Theologische Literaturzeitung 107. Jahrgang 1982 Nr. 10

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tung wird bewußt relativ breit als eine eigene Art der Vermittlung
entfaltet.

Das neuartige Unternehmen einer Einführung in Luther ist an sich
schon begrüßenswert. Recht gebraucht stellt es schon jetzt eine dankenswerte
Hilfe zum Lutherstudium dar, nicht zuletzt mit den technischen
Angaben und den Problemüberblicken. Wünschenswert erscheint
mir allerdings eine Fortentwicklung, wobei die Frage der Disposition
neu überdacht werden sollte. Bei der Gedrängtheit der Darbietung
hängt viel von der größtmöglichen Präzision der einzelnen
Aussagen ab. Die größeren Lücken in der Biographie und Theologie
sollten geschlossen oder durch noch mehr Verweise überbrückt werden
. Damit soll dem Vf. nicht die Freiheit seines Standpunktes und
seiner Akzentuierung benommen werden; gegebenenfalls kann man
sich mit Problemanzeigen begnügen. Die Proportionen sollten jedoch
möglichst ausgewogen sein, sonst droht die Gefahr, daß auch die
Schwächen und Lücken der Forschung festgeschrieben werden.

Münster (Westf.) Martin Brecht

Luther, Martin: Sakramente - Gottesdienst - Gemeindeordnung,

bearb. v. H. Junghans. Berlin: Evang. Verlagsanstalt 1981. 224 S. 8°
= Martin Luther Taschenausgabe. Auswahl in 5 Bänden, 3. M 8,50;
Ausland 12,80.

In der DDR erscheinen - abgesehen von der Weimarer Ausgabe -
gegenwärtig zwei Lutherausgaben. Von Hans-Ulrich Delius herausgegeben
, ist von der „Martin Luther Studienausgabe" 1979 der erste
Band erschienen. Die Studienausgabe bemüht sich, allen wissenschaftlichen
Ansprüchen zu genüier anzuzeigenden Werk ein Band
einer zweiten, neuen I. "th"rausgabe vor, die für breite Leserkreise
gedacht ist. Herausgti^r dieser neuen Ausgabe sind Horst Beintker,
Helmar Junghans und Hubert Kirchner. Diese Ausgabe soll insgesamt
fünf Bände umfassen, welche folgenden Themen gewidmet sind: Band
1 Die Botschaft des Kreuzes; Band 2 Glaube und Kirchenreform;
Band 3 Sakramente, Gottesdienst, Gemeindeordnung; Band 4 Evangelium
und Leben; Band 5 Christ und Gesellschaft. Wie die Titel
schon zeigen, ist diese Ausgabe thematisch orientiert. Sie soll also
weniger eine Einführung in die vielfältigen Werke und Themen Luthers
als vielmehr eine Auswahl von Schriften Luthers zu wichtigen
Themen der reformatorischen Kirche und zum Leben des Christen
geben. Eine solche thematisch bestimmte Auswahl, die dabei naturgemäß
auf wichtige Bereiche vollkommen verzichten muß, ist für den
ins Auge gefaßten Leserkreis sicher richtig getroffen. Auch die fünf in
den einzelnen Bänden behandelten Themen dürften ohne Zweifel von
besonderer Bedeutung sein. Fragen könnte man höchstens, ob die
Themen von Band 1 und Band 2 hätten vertauscht werden sollen.
Doch ist zuzugeben, daß es für die eine wie für die andere Folge der
Themen Gründe gibt.

In dem von ihm betreuten Bande hatte Junghans Luthers Gedanken
zu den drei Themen „Sakramente, Gottesdienst, Gemeindeordnung
" durch ausgewählte Schriften deutlich zu machen. Die einzelnen
Themen haben dabei einen verschiedenen Umfang erhalten:
Sakramente S. 17-82, Gottesdienst S. 83-183, Gemeindeordnung
S 185-223. Zu dem Thema „Sakramente" werden geboten: „Eine
kurze Unterweisung, wie man beichten soll" (1519), „Das Bußsakrament
" (1519). „Das hochheilige, hochwürdige Taufsakrament"
(1519) und „Das neue Testament, das ist die heilige Messe" (1520). Zu
dem Thema „Gottesdienst" finden sich die Schriften: „Die Invokavit-
predigten" (1523 - hier muß es „1522" heißen), „Die deutsche
Messe" (1526), „Die Bedeutung der gottesdienstlichen Formen"
(1545), „Ermahnung zum Sakrament des Leibes und des Blutes unseres
Herrn" (1529), „Der rechte Prediger" (1532), „Eine Lobrede auf
die Musik" (1538). Für die „Gemeindeordnung" sind folgende Schriften
ausgesucht worden: „Das Recht der christlichen Gemeinde, die
Lehre zu beurteilen und die Pfarrer zu berufen, ein- und abzusetzen,

aus der Heiligen Schrift begründet" (1523), „Ordnung für die Gemeindekasse
in Leisnig" (1523), „Rat Luthers an den Landgrafen Philipp
von Hessen, mit der Veröffentlichung der Kirchenordnung sich nicht
zu übereilen" (1527). Die Schriften werden jeweils durch eine kurze
Einführung und durch gelegentliche Anmerkungen erläutert. Auf
S. 224 findet sich ein Quellennachweis zu den insgesamt sechs dem
Band beigegebenen Wiedergaben von Titelblättern von Lutherschriften
. Wie die Inhaltsübersicht deutlich macht, liegt das Schwergewicht
der ausgewählten Schriften im ganzen bei dem jungen Luther. Die
Schriften aus dem Abendmahlsstreit sind nicht vertreten. Immerhin
hat Junghans auf Luthers besondere Betonung der Realpräsenz bei
dem Streit mit Zwingli doch in der Einleitung hingewiesen (S. 11). Begrüßenswert
ist, daß in dem Band die Seitenzahlen der WA jeweils
vermerkt sind. Erwähnt sei, daß Junghans für die neue Ausgabe die
Abkürzung LTA (=Martin Luther Taschenausgabe) vofschlägt. Sehr
begrüßenswert ist die angenehme typographische Ausstattung sowie
der flexible, gute Kunststoffeinband.

Entsprechend dem ins Auge gefaßten Leserkreis hat Junghans den
Text der Lutherschriften in stärkerem Maße modernisiert. Hier stellen
sich naturgemäß viele schwierige Probleme, bei denen eine generelle
Regel kaum gegeben werden kann. Das Ergebnis der Modernisierung
ist ein durchweg gut lesbarer, flüssiger deutscher Text. Freilich
ist die Frage, ob die Modernisierung nicht an manchen Stellen zu weit
gegangen ist. Bei einem Vergleich von Luthers Text in dem „Sermon
von dem Sakrament der Buße" mit der Fassung bei Junghans, „Das
Bußsakrament", ergaben sich manche Rückfragen im Blick auf die
Textgestaltung. Im folgenden werden für Junghans die Seitenzahlen
mit dem Kürzel „LTA", zum Vergleich diejenigen der WA
angegeben.

Zunächst fehlt in LTA der Widmungsbrief (WA 2,713), ohne daß diese Auslassung
vermerkt ist. Nur LTA 40 bei der Einführung zu Luthers Taufsermon
wird auf den Widmungsbrief verwiesen. - LTA 27 letzte Zeile/28 Z. I v. o. heißt
es, daß die Vergebung der Strafe „bedeutungsloser" sei als die Vergebung der
Schuld. WA 2.714,8: „unmeßlich geringer". Besser wäre wohl „weniger
wichtig" gewesen, wenn man hier modernisieren will. - WA 2,714,15 „hymli-
scherablaß" / LTA 28 Z. 8 v. o. „Himmclsablaß". Kann man nicht auch heute,
dazu sachlich angemessener, „himmlischer Ablaß" sagen'.' - WA 2,716,6f „die
gewisse wort Christi: der dir zusagt" / LTA 30 Z. 14 v. o. „.. ., der dir gesagt
hat..." Das Perfekt verändert Luthers Aussage m. E. in unzulässiger Weise. -
WA 2,716,16 „trost____Seligkeit" / LTA 30 Z. 15 v. u. „Stärkung____Glückseligkeit
". Ist das noch eine sachlich angemessene Modernisierung? - WA
2,716,24 „du seyest loß von sunden" / LTA 30 Z. 5 v. u. „daß du von Sünden
freigesprochen bist". Ist diese Modernisierung nötig, und ist sie auch angemessen
?- WA 2,717,18 „und du sprichst .Ich glaubs nit adder zweylTel dran'" /
LTA 32 Z. 2 v. o. f „,lch glaube das nicht' oder zweifelst daran". Hier muß es
heißen „oder zweifele daran". - WA 2,718,18 „anfechtung" / LTA 33 Z. 16
v. o. „Bedrängnis". Diese Modernisierung gibt einen der zentralen Begriffe Luthers
preis. Freilich hat Junghans das nicht konsequent getan. LTA 53 Z. I v. o.
ist im Taufsermon das Wort „Anfechtung" stehen geblieben. Wenn man schon
meint, das Wort „Anfechtung" nicht mehr verwenden zu können, müßte man
konsequent sein. Sonst sollte man doch versuchen, den Begriff der „Anfechtung
" beizubehalten und seinen Sinn breiteren Kreisen zu verdeutlichen. Ähnliches
gilt für den Begriff der „Werke" oder der „guten Werke". An vielen Stellen
ist dieser Begriffzwar beibehalten, an anderen ist er jedoch durch den Begriff
der „Leistungen" ersetzt worden (z. B. LTA 30 Z. 15 v. o.]). Hier müßte man
ebenfalls konsequent sein. Bei allen Bemühungen um Verständlichkeit stellt
sich ja vor allem auch die Frage, wie zuverlässig der dem Leser gebotene Text
ist. - WA 2,719,16 „Schlüssel und gewaltt" / LTA 34 Z. 21 v. u. „Schlüssel-
belügnis". Der Begriff „Schlüsselgewalt" dürfte doch heute nicht nur in katholischen
Kreisen, sondern weit darüber hinaus noch verständlich sein und sollte
gerade als terminus technicus hier ruhig stehenbleiben. - WA 2.719,37 „erbe" /
LTA 35 Z. 7 v. o. „Erbgut". Für die Älteren der heutigen Leser hat der Begriff
„Erbgut" seine besondere Belastung. Darüber hinaus fragt sich, ob diese
Modernisierung notwendig ist.

Auf einige Druckfehler und Verschen sei hingewiesen. S. 10 Z. 20 v. o. I. st.
„ihm" „ihnen". - S. 14 Z. 5 v. o. L st. „konnte" „konnten". - S. 40 behauptet
Junghans, daß von den drei Sermonen über die Buße, die Taufe und das hochwürdige
Sakrament des heiligen wahren Leichnams Christi und von den Bruderschaften
der Taufsermon der zuletzt erschienene sei. Das ist nicht richtig; s.
WA 2,738. Die richtige Folge wird zudem S. 45 Anm. 2 angedeutet. -S. 51 Z. 5