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Ausgabe:

1982

Spalte:

585-588

Kategorie:

Allgemeines

Titel/Untertitel:

Glanz und Niedergang der deutschen Universitaet 1982

Rezensent:

Amberg, Ernst-Heinz

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585

Theologische Literaturzeitung 107. Jahrgang 1982 Nr. 8

586

13 13. 6 - 15. 1 1. 1703 (LP II 1-384). Bereits bei der Auslegung von Hebr 11
hatte Francke mit Nachdruck auf die VR hingewiesen (LP II 383f; vgl. Peschke
[Anm. 2]137A. 5-8).

4 Zu den bis dahin ausgelegten Paulusbriefen gehörten der Titusbrief
(25.1.-19.4.1703; LP I 1-192) und der Philemonbrief. Vgl. de Boor (Anm. 10)
Register Nr. 524-543; ZRGG 307 ff.

15 Vgl. de Boor (Anm. 10)ZRGG309f;Peschke(Anm. 1)11118f.

16 Aus Raumgründen muß ich auf eine Kommentierung dieser aufschlußreichen
Ausführungen Franckes zur Wirkungs- und Überlieferungsgeschichte
der VR verzichten.

" Vgl. Peschke (Anm. 2) 137 A. 5 f(= LP II 283 0.

18 Vgl. Peschke(Anm. 2) 137fA. 10f(=LP VII 128.219).

" Vgl. Franckes Auslegung zu Hebr 11,2 in LP II 252.

20 Vgl. E. Peschke, Zur Hermeneutik A. H. Franckes (ThLZ 89, 1964 Sp.
97-110), in erweiterter Fassung in: ders. (Anm. 1)1113-126.

21 Im Zitat gibt Francke Luther korrekt wieder: „das rechte Hauptstück
des Neuen Testaments und das allerlauterste Evangelium" (FL 5,1 f; vgl. VR
3,3). Francke hat hier offensichtlich die Gesamtaussage im Blick, vor allem
Luthers abschließende Bemerkung, daß der Römerbrief ausreicht, „die gantze
Schrift zu erleuchten" (ebd. Z. 15). Statt „glosen" (ebd. Z. 14) steht bei Francke
..gottlosem" (FL 5,17).

22 Vgl.LPII380f.

2) Vgl. E. Peschke, A. H. Franckes Reform des theologischen Studiums
(A. H. Francke, Hallesche Universitätsreden 1964), in erweiterter Fassung in:
ders. (Anm. 1) II 127-205; speziell 160f (= LP IV 48; III 335f); 164f (= LP V
210ff; IV 141).

24 Vgl. z. B. Luthers vielzitierte Äußerungen am Beginn seiner Auslegung des
Magnificat 1521 (WA 7,546; vgl. StA I 317 A. 25). Zum Sachproblem vgl.
Peschke (Anm. 2) 142 A. 63 (=SFA I 582.886;CP396).

25 Vgl. Peschke (Anm. 1)11 57 ff 72 ff 97 ff.

26 Vgl. Beintker(Anm. 9)67.

2' Zu diesem Verständnis der VR vgl. Grundmann (Anm. 9) 141; Schild
(Anm. 9) 190; für Francke vgl. Peschke (Anm. 1)125f40f.

Es handelt sjch um eine kursorische Vorlesung über das Alte Testament
, die Francke mehrfach gehalten hat (vgl. Peschke [Anm. 1] II 113 A. 5f;
diese Angaben sind jetzt für die Jahre 1703/04 nach den Vorlesungsankündigungen
zu ergänzen, vgl. de Boor [Anm. 10] I Anlagen, Nr. 3).
29 Vgl. Beintker (Anm. 9) 61.

Francke beruft sich mit Vorliebe auf die bekannte Formulierung Luthers in
seiner Vorrede zum ersten Band der Wittenberger Ausgabe seiner deutschen

Schriften 1539, wonach oratio, meditatio und tentatio die Voraussetzung für
eine rechte Theologie darstellen (WA 50 658f; vgl. FA 163. 219f; LP VI 84.
193;Peschke[Anm. 1 ] II 149ff).

" Zu dieser „Ständelehre" vgl. Peschke (Anm. 1) I 18ff. 63ff; ders.
(Anm. 2)142.

J2 Vgl. Peschke (Anm. l)I88ff 128ff.

" Vgl.FSPI87.188.

34 Die Benutzung des Begriffes verteilt sich bei Francke folgendermaßen:
l,10-4,27 = 5;4,28-9,12 = l;9,13-21,23 =0;21,24-29,30 = 25; 29,31-31,8=0.

35 Der Terminus fallt bei Luther nur bei der Aufzählung der Begriffe (VR
3,18) und im letzten Abschnitt über die Erfüllung des Gesetzes (ebd. 7,14-26,
6).

36 Vgl. FL 18,10-15.

Dieser Satz ist bei dem Druck der Vorlesung vom Herausgeber offensichtlich
als eine Zwischenbemerkung Franckes verstanden worden, in Klammern
gesetzt und am Schluß durch ein „sonst" ergänzt worden (FL 12,28-31). Bei
Luther sind wohl die vorausgehenden Aussagen Rom 5,1-5 gemeint (vgl. StA I
393 A. 23).

38 Die Versangaben nach WA DB und StA 1393 A. 24; vgl. FL 13,5.
* Vgl. SFA11020; vgl. Stahl (Anm. 5)44 A. 86.

40 Vgl. Peschke (Anm. 2) 140.

41 Vgl.FSPI297ff325.347ff;FA357ff.

42 „Luthers Vorrede zum Römerbrief zieht sich wie ein roter Faden durch
Franckes Leben und Schrifttum. Er räumt ihr einen Platz ein, wie niemand vor
ihm oder nach ihm. Als hätte er sie von neuem entdeckt, so oft hebt er sie hervor
und hämmert ihre Sätze den Hörern unermüdlich ein' ' (Stahl [Anm. 5] 51).
Leider gibt Stahl keine Belege für diese These. Seine Aussage, daß Francke „die
Vorrede unzähligemal gebraucht habe (52 o. B.!), ist offensichtlich nur ein Zitat
der Aussage Franckes! Zum Überblick über solche Verweise Franckes vgl. oben
Anm. 3-8.

41 Vgl. Grundmann (Anm. 9) 147ff; dieser zeitgeschichtliche Hintergrund
scheint mir in den bisher vorgelegten Analysen der VR nicht genügend berücksichtigt
worden zu sein.

44 Vgl. Peschke (Anm. 1)147.143f;ders. (Anm. 2) 140f.

45 Die Verbindung von Glaube, Gabe des Heiligen Geistes und neuer Geburt
findet sich in der VR nur im Abschnitt über den Glauben (11,6-9). Die Betonung
des Zusammenhangs zwischen Glauben und Heiligem Geist findet sich
häufiger (vgl. ebd. 5,32; 7,14.20 0.

46 Ein vollständiges Zitat dieses Abschnittes findet sich LP IV 238 (1701!).
Zur Datierung dieser Vorlesung vgl. de Boor (Anm. 10) Register Nr. 440//441.

Allgemeines, Festschriften

[Lietzmann, Hans:] Glanz und Niedergang der deutschen Universität.

50 Jahre deutscher Wissenschaftsgeschichte in Briefen an und von
Hans Lietzmann (1892-1942). Mit einer einführenden Darstellung
hrsg. V. K. Aland. Berlin New York: deGruyter 1979. XVI, 1278 S.
gr. 8-.Lw.DM 158,-.

Briefeditionen können stets mit besonderem Interesse rechnen, entspricht
es doch der Eigenart ihres Inhalts, daß die jeweils gesammelten
Dokumente zumeist ursprünglich nicht für die Öffentlichkeit und
daher eben auch nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren. Von
daher erwartet man Hintergrundinformationen, kann höchst subjek-
**>ver, ungeschützter Urteile über Menschen und Verhältnisse gewärtig
^'i. vermag zu beobachten, wie sich der Briefschreiber auf den
Adressaten einstellt (bzw. in derselben Sache auf verschiedene Adressaten
) usw. All dies trifft nun auch auf die vorliegende Sammlung von
Briefen an und von Hans- Lietzmann zu; all dies rechtfertigt aber
S|chcr noch nicht unbedingt gerade die Herausgabe dieser Briefe in
diesem Umfang und in dieser Auswahl. Vermutlich ist der recht anspruchsvolle
und wohl doch zu hoch ansetzende Titel der Sammlung
a's eine Art Rechtfertigung des ganzen Unternehmens gedacht. Dessen
hätte es m. E. gar nicht bedurft, denn was diese Veröffentlichung
tatsächlich rechtfertigt, ist einmal durch Leben und Werk Hans Lietz-
manns gegeben, zum anderen durch die damit erfolgende Erhellung
der theologischen Situation (besonders zwischen 1918 und 1932).

Nach Meinung des Rezensenten hätte ein dementsprechendes Auswahlprinzip
mindestens ebensoviel Sinn gehabt wie das offenkundig
im Blick auf den Titel versuchte - ganz davon abgesehen, daß ein
strengeres Auswahlprinzip vielleicht auch die Aufnahme mancher völlig
belangloser Stücke verhindert hätte (was soll z. B. der zweizeilige
Brief von F. Sauerbruch [1002], der doch nichts anderes aussagt, als
daß eben auch Sauerbruch einmal an Lietzmann geschrieben hat;
ähnliches gilt auch von Wilhelm Raabes Brief [209]). Solche Dokumente
müßten nur abgedruckt werden, wenn der Anspruch einer Gesamtausgabe
erhoben würde. Bei einer Brief-Auswahlausgabe trägt
der Herausgeber aus den schon genannten Gründen (die Spezifik von
Briefquellen betreffend) eine besondere Verantwortung. Was man nie
in der Öffentlichkeit sagen würde, was man zumeist auch nie einem
Menschen über ihn selbst direkt sagen würde, das schreibt man über
ihn in einem Privatbrief. Solche Urteile über andere enthält diese
Sammlung in reichem Maße, z. T. auf problematischem Niveau, in
Einzelfällen auf noch Lebende bezogen. Nicht, daß Lietzmann oder
andere solche Urteile in Privatbriefen ausgesprochen haben, kann
heute Gegenstand kritischer Fragen sein, wohl aber ist zu bedenken,
ob in einer Auswahl manches Beispiel für akademischen Klatsch
nicht hätte fehlen können. Neben Ärgerlichem begegnet Belangloses;
warum werden Briefe abgedruckt, deren Empfänger unbekannt ist
oder deren Bezug nicht mehr zu ermitteln ist? Vielleicht soll damit das
Erscheinungsbild des (deutschen) Professors und „seiner" Welt möglichst
umfassend dokumentiert werden; manche Bemerkungen des
Herausgebers über die Eigenarten des deutschen Professors sprechen
für solche Absicht (117 u. ö.). Dadurch entsteht freilich die Gefahr, daß