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Ausgabe:

1982

Spalte:

524-527

Kategorie:

Kirchengeschichte: Neuzeit

Autor/Hrsg.:

Chadwick, Owen

Titel/Untertitel:

The popes and european revolution 1982

Rezensent:

Greschat, Martin

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Theologische Literaturzeitung 107. Jahrgang 1982 Nr. 7

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gegen Zölibat und^Mönchsgelübde. Er setzte sich für das Abendmahl
in beiderlei Gestalt ein. Im Jahre 1542 gab er im Geiste Wittenbergs
„Das Reformationsbüchlein" heraus. Zu dieser Zeit begann man in
Kronstadt evangelischen Gottesdienst zu halten. Der Stadtrat nahm
ihn gegen die Widersacher in Schutz. Auf dessen Anregung verfaßte
Hontems die Schrift „Reformatio ecclesiae Coronensis ac totius Barcensis
provinciae" (1543). Auch in diesem Werk entzog er sich der Dogmatik.
Er forderte von den Geistlichen humanistische Bildung und legte Wert
auf die Homiletik. Dieses Werk schickte Matthias Ramser, Hermannstädter
Pfarrer, Luther und Melanchthon zur Begutachtung. Luther
nannte ihn den „wahrhaftigen Apostel Ungarns". Weil Honterus kein
Theologe war, war er nicht Mitglied des Kapitels; daher wurde er von der
Königin Isabella im Jahre 1543 nicht mit den übrigen Pfarrern nach
Weisenburg vorgeladen, die hier ihre reformatorische Handlungsweise zu
rechtfertigen hatten. Bei dieser Gelegenheit legten sie am 3. Juni 1543 die
Apologie vor; man kann daraus als Verfasser Honterus vermuten. Das
Reformationsbüchlein gab Melanchthon mit seinem Vorwort in Wittenberg
im Jahre 1543 heraus. Im Jahre 1544 wurde Honterus Pfarrer, doch
zum Kapiteldechanten konnte er nicht gewählt werden. Er starb am
22. Januar 1549.

Nach und nach nahmen auch die übrigen Städte Siebenbürgens
Luthers Reformation an. Die neue Kirche begann sich bald auf den
Synoden zu organisieren. Die erste Synode fand in Mediasch am
17. Mai 1545 statt. An der Synode nahm auch die Universität teil.
Der Synodalbeschluß wurde auf Grund von Hontems' Reformbüchlein
unter dem Titel: „Reformatio ecclesiarum Saxoniensum in
Transylvania" (1547) niedergeschrieben. In diesem Jahr ist auch die
„Agende für die Seelsorger und Kirchendiener in Siebenbürgen" und
im Jahre 1548 Luthers Anleitung zur evangelischen Volkserziehung
„Der kleine Katechismus. Für die Pfarrherrn und Hausväter"
erschienen. Jede Kirchengemeinde war verpflichtet', die Kirchenordnung
anzunehmen.

Der erste Superintendent war Paul Wiener, Pfarrer in Hermannstadt
. Er bekannte sich eindeutig zu Luther und lehnte die Schweizer
Reformation ab. Als Superintendent unternahm er am 22. 3. 1553 die
erste Ordination der Pfarranwärter (Neupfarrer); übrigens forderte er
entsprechende Kenntnisse der Augsburger Confession. Sein Nachfolger
war Valentin Wagner. Er veröffentlichte Luthers Lehre von der
Rechtfertigung aus Glauben wie auch Luthers Gesangbuch „Geistliche
Lieder und Psalmen".

Ein weiterer Superintendent war Matthias Hebler, der aus Karpfen
(Sohler Komitat) stammte. Hebler war im Jahre 1557 Vorsitzender
der Synode zu Hermannstadt, die die Nestorianer und Sacramentarier
verurteilte. Superintendent der ungarischen Evangelischen wurde
Franz David, er berief die Synode nach Thorenburg ein. Hier siegte
Luthers Lehre, die im „Consensus doctrinae de sacramentis Christi
pastorum, ministrorum ... in tota Transylvania" (Clausenburg 1557)
enthalten war und die König Sigismund im Jahre 1558 bestätigt hatte.
Später gelangte David unter den Einfluß von Peter Melius, reformierter
Bischof in Dehrezin, und als Ungar schien er in Siebenbürgen
einsam zu sein, deshalb schloß er sich dem Calvinismus an. Bald ging
er zu den Antitrinitariern über und zog fast die ganze Kirche nach
sich. Auf dem Landtag, der von König Johann Sigismund einberufen
wurde, hatte David erreicht, daß auch die Religionsgemeinschaft der
Unitarier in Siebenbürgen anerkannt wurde.

Die gleichartige lutherische Reformation wurde im Laufe der Zeit
auch von anderen geistigen Strömungen bedroht. Es waren nicht nur
Calvinisten, an der Spitze Matthias Birö Devay und Martin Kälmän-
csehi, später Domherr in Weisenburg, der sich anfangs zu Luther
bekannte, nachher aber behauptete, dem madjarischen Charakter entspräche
mehr die Schweizer Reformation. Es faßte hier Fuß auch die
Lehre des Franz Stancarus, der lehrte, Christus sei Vermittler nur
nach dem menschlichen und nicht nach dem göttlichen Wesen. Das
Ergebnis der Disputation mit ihm begutachtete sogar Leonard Stockei
aus Bartfeld. Stancarus wurde aus Hermannstadt ausgewiesen und zog
sich dann nach Polen zurück.

Schließlich nahm die Synode zu Hermannstadt im J^hre 1565 das
Augsburger Bekenntnis an, das auch der katholische Fürst Stefan
Bocskay bestätigt hatte. Alle Teilnehmer haben dieses samt der For-
mula Concordiae unterschrieben. Diese Synode hat unter Leitung des
Superintendenten Lucas Ungler das Bekenntnis der Siebenbürger
Evangelischen Kirche „Formula pii consensus..." abgefaßt, das
Fürst Bocskay im Jahre 1572 bestätigt hatte. Damit bekannten sich
die Siebenbürger Evangelischen eindeutig und unabänderlich zu
Luther.

Bratislava Vladimir Gäl

Beulshausen, Heinrich: Die Geschichte der osthessischen Täufergemeinden
(Theol. Promotion, Hamburg 1980).

Brecht, Martin: Der „Schimpfer" Martin Luther (Luther 52, 1981
S. 97-113).

Bührer, Georg, Philippe Denis, R. Gerald Hobbs, u. Matthias Senn: Literatur
zur schweizerischen Reformationsgeschichte (Zwing. XV, 1981 S. 397-409).

Cho, Nam Hong: Untersuchungen zur Komposition von Luthers Genesiskommentar
(1544-1545) und zu dessen Authentizität (Theol. Magisterschrift,
Göttingen 1981).

Hammer, Karl: Oecolampads Reformprogramm (ThZ 37, 1981 S. 149-163).

Vom Heiligen Abendmahl. Artikel 7 der Konkordienformel übertragen in
heutiges Deutsch von Detlef Lehmann. Oberursel: Oberurseier Hefte 1981.
36 S. 8" = Oberurseier Hefte. Studien und Beiträge für Theologie und Gemeinde,
14.

Hofmann, Udo: Via Compendiosa in Salutem. Studien zu Jakob von Hochstratens
letzten kontroverstheologischen Schriften (1525-1526) (Theol. Promo-
" tion, Tübingen 1981).

Jörg, Ruth: Johannes Salat - Fälscher eines Zwingli-Briefes? (Zwing. XV,
1981 S. 429-433).

Krüger, Friedhelm: Humanistische Evangelienauslegung. Desiderius Erasmus
von Rotterdam als Ausleger der Evangelien in seinen Paraphrasen (Theol.
Habil.schrift, Bochum 1980/81).

Lavater, Hans Rudolf: Regnum Christi ctiam extemum - Huldrych Zwingiis
Brief vom 4. Mai 1528 an Ambrosius Blarer in Konstanz (Zwing. XV, 1981
S. 338-381).

Meyer, Helmut: Der letzte Brief Zwingiis? (Zwing. XV, 1981 S. 434-452).
Müller Gerhard: Der Katholizismus als Heimat Martin Luthers? (Luther 52,
1981 S. 78-80).

Noll, Mark A.: The Earliest Protestants and the Reformation of Education
(WThJ43,1980 S. 97-131).

Rüetschi, Kurt Jakob: Heinrich Bullinger und Schweden. Die Bücher des
Zürcher Antisteslin Västeräs (Zwing. XV, 1981 S. 453-468).

Simon, Gerhard: Die Nördlinger Reformation unter Theobald Billican (Luther
52,1981 S. 131-137).

Weismann, Christoph: Die Katechismen des Johannes Brenz. Teil I: Geschichte
der Katechismen (Theol. Promotion, Münster 1979/80).

Kirchengeschichte: Neuzeit

Chadwick, Owen: The Popes and European Revolution. Oxford: Clarendon
Press 1981. X, 646 S. gr. 8' = Oxford History of The Christian
Church. Lw. £ 28.-.

Hinter diesem Titel verbirgt sich eine Geschichte des römischen
Katholizismus im 18. Jahrhundert bis etwa 1820. Im Mittelpunkt der
Darstellung stehen Italien, Spanien und Portugal; das Deutsche Reich
sowie Frankreich treten stark dahinter zurück, von anderen katholischen
Regionen - wie z. B. Irland, Polen oder Südamerika - ist praktisch
nicht die Rede. Das hängt mit den Gliederungsprinzipien dieser
Kirchengeschichte zusammen, die eine Mischung aus chronologischem
Aufriß und nationenzentrierter Stoffbehandlung darstellen
: eine Lösung, die man insgesamt nicht als glücklich bezeichnen
kann, weil dadurch einerseits Zusammengehörendes auseinandergerissen
wird - wie in diesem Fall die Entwicklung des europäischen
Katholizismus im Verlauf des 18. Jahrhunderts-, andererseits unmittelbar
aufeinander Bezogenes überhaupt nicht in den Blick kommt -