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Ausgabe:

1982

Spalte:

443-444

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Titel/Untertitel:

Schriften von katholischer Seite gegen die Täufer 1982

Rezensent:

Bräuer, Siegfried

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Seite 1

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443

Theologische Literaturzeitung 107. Jahrgang 1982 Nr. 6

444

Continental theological context. In addition to his account of
Saravia's life and thorough investigation of his works Professor
Nijenhuis has provided an edition of all his le'tters (almost exclusively
in Latin) which makes up the final third of the book.

York Ciaire Cross

Stupperich, Robert [Bearb.]: Schriften von katholischer Seite gegen
die Täufer. Münster/W.: Aschendorff 1980. VI, 246 S. gr. 8" =
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen
XXXII. Die Schriften der münsterischen Täufer und ihrer Gegner,
2. Kart. DM 68,-.

Die nicht sehr zahlreichen zeitgenössischen Schriften von altgläubiger
Seite gegen das Täufertum in Münster lagen bislang nur
zum geringeren Teil in neueren Drucken vor. Eine Sammlung existierte
überhaupt noch nicht. Stupperichs Ausgabe faßt demnach
erstmalig den gesamten schriftlichen Niederschlag der altgläubigen
Polemik gegen die Täufer in Münster und ihren Wegbereiter
Rothmann zusammen. Er ediert aus einer Handschrift des 18. Jh. die
Responsio des Franziskaners Patroklus Boeckmann von 1532 auf
Rothmanns Brief an Boeckmann aus dem gleichen Jahr (9-25). Die
zweite Schrift, die „Determinatio Facultatis Theologicae Colonen-
sis" vom 9. September 1532 wendet sich ebenfalls gegen Rothmann,
speziell gegen seine dem Rat von Münster übergebenen 16 Artikel
(27-31). Von der ausführlichen Begründung der Kölner Verurteilung
in der Druckschrift des Dominikaners Johann Host „Von dem mißbrauch
der Romischen kirchen" (1532) gibt Stupperich nur das
Inhaltsverzeichnis, die Widmungsvorreden und die Zusammenfassung
wieder (33-41). Die erste in Münster selbst entstandene Gegenschrift
von altgläubiger Seite war das „Christianae veritatis telum"
des Dompredigers Johannes von Deventer, das in Köln 1533
gedruckt wurde (43-79). Aus der „Bescheytlich und unstrafflyck
antwort up de duytsche articulen Berut Ruthmans" von Christianus
Adelphus (1533) hat Stupperich nur die Partien aufgenommen, die
sich auf Rothmann beziehen (81-85). Das Pseudonym des Verfassers
vermochte auch der Hrsg. nicht zu entschlüsseln. Die vermutlich aus
der bischöflichen Kanzlei stammenden und weitverbreiteten 21
Münsterschen Artikel von Mitte Januar 1534 gibt Stupperich in 5
handschriftlichen Fassungen (88-95) sowie in der kommentierten
Form in der Flugschrift von Cochläus wieder (März 1534 deutsche
Ausgabe: 96-110; April 1534 lateinische Ausgabe: 111-127). Da das
Unikum des Druckes von „Studenbernd" (anonymes Spottgedicht
auf Rothmann) aus dem Jahre 1533 Kriegsverlust ist, konnten nur die
durch die Dissertation von Hans Schiedung überlieferten Auszüge
abgedruckt werden (129-132). Das „Ketter-Bichtbok", eine anonyme
Geschichte des Täufertums in Münster in 3383 Versen (früher zu
Unrecht Hermann Kerssenbrock zugeschrieben, neuerdings durch
K. H. Kirchhoff für Heinrich Vruchter in Anspruch genommen),
wird wegen seines relativ großen Quellenwertes vollständig nach der
ältesten erhaltenen Abschrift aus dem 18. Jh. gedruckt (134-224).
Von dem Kölner Franziskanertheologen Johannes Heller enthält die
Ausgabe einen kurzen Abschnitt über die Lehre der Täufer aus seiner
Taufschrift „Bericht und Antwort... auf etzliche falsche artickel"
von 1533 (226) und seine „Contra anabaptistas unici baptismatis
assertio" von 1534 in gekürzter Form (227-229). Den Abschluß bildet
der „Auszug etlicher Artikel", eine Zusammenfassung der Bekenntnisse
von 28 Täuferaposteln, die von der bischöflichen Kanzlei
als Anklageschrift (Tagung in Worms 1535) zusammengestellt wurden
(231-237). Der Ausgabe sind Namens- und Sachregister sowie
eine Einleitung über die Entwicklung der altgläubigen anti-
täuferischen Polemik beigegeben.

Fragen zu den Editionsprinzipien: Die Einteilung von Quellen
nach der konfessionellen Zugehörigkeit ihrer Verfasser ist zwar allgemein
üblich, hat aber erhebliche Nachteile. So ist die schriftliche
Fortsetzung der Disputation zwischen Rothmann und Boeckmann
nunmehr auf beide Bände der Ausgabe verteilt. Eine Ermessensfrage

ist es vielleicht, ob der Abdruck von kurzen Quellenauszügen sinnvoll
ist, wenn der Kontext nicht in irgendeiner Form referiert wird.
Gravierender sind jedoch die Mängel in der Textaufbereitung und
Kommentierung. Nur in Ausnahmefällen ist bei einer auszugsweisen
Quellenwiedergabe das Ausmaß der Auslassung durch Angabe der
originalen Paginierung zu erkennen. Die Druckvorlagen werden
nicht einmal bei der handschriftlichen Überlieferung immer exakt
angegeben. Nur eine Version der 21 Münsterschen Artikel, deren
Handschriftenverzeichnis offensichtlich durcheinandergeraten ist
(88), ist mit dem genauen Fundort versehen. Die Kommentierung
läßt ebenfalls vielfach zu wünschen übrig. In der Cochläusschrift sind
beispielsweise nicht alle Bezüge auf Lutherschriften nachgewiesen
worden (102: Von weltlicher Obrigkeit; 106: Das dritte „baurn-
büchlein" u. ö.), die Nachweise sind auch nicht in allen Fällen zutreffend
oder sie stimmen in den Anmerkungen zur deutschen und
zur lateinischen Ausgabe nicht immer überein (z. B. 101 Anm. 15
und 115 Anm. 8). Ähnliche Fragen ergeben sich auch zu den Verweisen
auf Sekundärliteratur. Die sprachlichen Erläuterungen der
deutschen Texte sind recht sparsam ausgefallen. Besondere Schwierigkeiten
erwarten den Benutzer bei den Einleitungen. Er ist genötigt,
sich die Informationen z. T. aus den Einführungen zu den einzelnen
Quellenschriften, z. T. aber aus der Einleitung der Ausgabe
zusammenzusuchen. In Einzelfällen weichen die Angaben voneinander
ab, so z. B. die Titelangaben bei Johannes Heller (6 und
226 f) oder die Hinweise auf die Verbreitung des „Auszugs" (5 und
230).

Corrigenda: Vertauschung der Seiten 8 und 9; 39: Anm. 11-14 sind nicht im
Text gekennzeichnet; 42: Ausfall der Ordinalzahl in der Überschrift; 87: Die
lateinische Übersetzung der Cochläusschrift ist nicht im Mai, sondern im April
entstanden (112: V. Cal. Maij); 88: Die Cochläusschrift wurde als Supplement
in Ecks Enchiridion erstmalig 1535 aufgenommen und gehörte von da an zum
„festen Bestandteil der Ausstattung des Enchiridions" (Johannes Eck:
Enchiridion locorum communium adversus Lutherus et alios hostes ecclesiae
(1525-1543), hrsg. von Pierre Fraenkel, Münster 1979, 38*); 88: Die Ausgabe
des Enchiridion von 1561 erschien in Lyon; 108: „hauswirte" statt „harswirte"
(Artikel 13).

Insgesamt ist festzustellen, so verdienstvoll die Edition der anti-
täuferischen Schriften von altgläubiger Seite ist, sie entspricht leider
nicht durchweg den Ansprüchen, die heute an eine wissenschaftliche
Quellenpublikation gestellt werden müssen.

Berlin Siegfried Bräuer

Dogmen- und Theologiegeschichte

Rose, Eugen: Die manichäische Christologie. Wiesbaden: Harrassowitz
1979. XVI, 199 S. gr. 8* = Studies in Oriental Religions,
5. Kart. DM 98,-.

Habent sua fata libelli, in diesem Fall dissertaliones. Von der
Manichäerforschung wiederholt genannt, den wenigsten aber durch
Augenschein bekannt, da nur in acht maschinenschriftlichen Exemplaren
seit 1942 vorhanden (auch in der Deutschen Bücherei,
Leipzig), ist der nun nach langer Zeit endlich erfolgte Druck der
bereits 1937 in Marburg angenommenen theologischen Dissertation
von Eugen Rose über die manichäische Christologie ein begrüßens-
würdiges Ereignis. Die widrigen Zeitumstände waren an der ungewöhnlichen
Verzögerung schuld. Jetzt schaffte es H.-J. Klimkeit
(Bonn), sie in der von ihm mitherausgegebenen Reihe zu veröffentlichen
. Es ist natürlich nicht einfach, ein solches singuläres Werk nun
noch auf der vollen Höhe der gegenwärtigen Forschung zu halten,
zudem der Autor selbst gesteht, daß ihm in seiner Pastorenzeit wenig
Zeit blieb, sich dieser Aufgabe voll zu widmen (XV). Der wichtigste
Quellenfund der letzten Jahre auf diesem Gebiet, der Kölner
Mani-Kodex (CMC), wurde jedoch von R. noch berücksichtigt, da er
seine Grundthese von der christlich-gnostischen Verwurzelung der