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Ausgabe:

1982

Spalte:

419-421

Kategorie:

Altes Testament

Autor/Hrsg.:

Houtman, Cornelis

Titel/Untertitel:

Inleiding in de Pentateuch 1982

Rezensent:

Kaiser, Otto

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419

Theologische Literaturzeitung 107. Jahrgang 1982 Nr. 6

420

Altes Testament

Houtman, C: Inleiding in de Pentateuch. Een beschrijving van de ge-
schiedenis van het onderzoek naar het ontstaan en de compositie
van de eerste vijf boeken van het Oude Testament met een terug-
blik en een evaluatie.- Supplement, bevattende: Noten, Lijst van
afkortingen, Register van onderwerpen, Register van namen. Kampen
: Kok 1980. 258 S. u. 74 S. gr. 8". Pp. hfl 65.-.

Das durch H. Ridderbos angeregte Werk des an der Freien Universität
Amsterdam lehrenden Alttestamentiers C. Houtman stellt einen
groß angelegten Angriff auf die sog. Neuere Urkundenhypothese dar.
Positiv spricht sich Houtman am Ende dafür aus, in dem Pentateuch
ein Werk zu sehen, das aus verschiedenen größeren und kleineren
Teilen komponiert worden ist, die unterschiedlichen Stil und Wortgebrauch
besitzen. Sie als Bestandteile ursprünglich selbständiger und
durchlaufender Quellen anzusehen, stellt nach seiner Ansicht' vor
mehr Fragen, als die Theorie Antworten zu geben in der Lage ist. Auf
einen Zirkelschluß gegründet, bleibe sie mit so vielen Unsicherheiten
bei der Quellenzuweisung belastet, daß sie zu keiner, die Subjektivität
des Auslegers hinter sich lassenden Lösung komme, vgl. S. 228, 232
und 242. Eine Erhellung des literarischen Entstehungsprozesses des
Pentateuchs bis in seine Einzelheiten hinein hält Houtman überhaupt
für unmöglich, S. 243. Nur in großen Linien lasse er sich mittels einer
Kombination der Fragmenten-, Ergänzungs- und Kristallisationshypothese
erfassen, S. 243. Als ursprüngliche Bausteine, die ihrerseits
je ihre eigene Vorgeschichte besessen haben, sieht er Genesis, Exodus
bis Numeri und das Deuteronomium an.

Doch sei der Pentateuch als solcher überhaupt keine primäre
Größe, sondern wahrscheinlich auf seine bis 2 Kön 25 reichende
Fortsetzung angelegt, S. 243. Das letzte, hier mitgeteilte Geschichtsdatum
der sog. Begnadigung König Jojachins liefere gleichzeitig den
terminus a quo für die Genese des ganzen Geschichtswerkes, das etwa
in der Mitte des 6. Jh. v. Chr. und angesichts der Bekanntschaft der
Samaritaner mit dem Pentateuch wohl auch in Palästina entstanden
sei, S. 248. Möglicherweise hätten die antijudäischen Gefühle der
Samaritaner die Übernahme der weiteren Bücher verhindert, S. 256.
Die Abtrennung dieser Bücher stehe im Zusammenhang mit dem
Aufkommen der mosaischen Verfasserschaft des nun in gewissen
Kreisen des Judentums zur Thora werdenden Pentateuchs, S. 254.
Der zwischen den Büchern Genesis bis Josua intendierte Zusammenhang
ist durch die Väterverheißungen und durch Rückverweise gesichert
, S. 246 f.

Im einzelnen wäre die Genesis eine durch die töl'döt- Formel strukturierte
Einheit, S. 244 f, in welcher die Josef-Geschichte die literarische
Brücke zu einer Exoduserzählung darzustellen scheint, S. 246.
Doch lasse sich die Möglichkeit nicht ausschließen, daß die ursprüngliche
Fortsetzung der Genesiserzählung durch die für das Gesamtwerk
verantwortlichen Schreiber zugunsten des Exodus-Numeri-
Komplexes unterdrückt worden sei, S. 247. In die von Ex - Num
durchlaufende Erzählung seien verschiedene Rechtskomplexe eingefügt
worden, S. 245. Das ursprünglich selbständige Deuteronomium
sei redaktionell geschickt an seinen jetzigen Ort gestellt und durch
Rückverweise mit den vorausgehenden Erzählungen verbunden worden
, S. 245.

Diese im siebten und letzten Kapitel des Buches gebotene Skizze
(S. 243-258) setzt den zunehmend problemorientierten Rückblick
auf die Geschichte der Pentateuchforschung, wie er in den ersten fünf
Kapiteln des ersten Teils (S. 17-197) geboten worden ist, und ihre
Auswertung im sechsten, dem ersten Kapitel des 2. Teils voraus. In
den beiden ersten Kapiteln schildert Houtman den Weg des Pentateuchs
durch die Geschichte von der Annahme seiner mosaischen
Verfasserschaft im Judentum bis zur Erstformulierung der sog.
Neueren Urkundenhypothese durch Hupfeld (S. 19-29 bzw. 30-71).
Die folgenden Kapitel 3 bis 5 fuhren jeweils unter dem Gesichtspunkt
der Ausgestaltung und Auseinandersetzung mit der Neueren Urkundenhypothese
, ihrer Komplizierung und schließlichen Bestreitung
vom Boden der Traditionsgeschichte aus und der Bezweifelung der
Tragfähigkeit der für Wellhausens Gesamtbild entscheidenden
Gleichsetzung des deuteronomischen Gesetzes mit dem von Josia seiner
Reform zugrunde gelegten Gesetzbuch bis in die Gegenwart. Es
ist in dem vorliegenden Rahmen unmöglich, auch nur die Literatur
zu nennen, die Houtman ausführlich darstellt und mit der er sich oft
minutiös auseinandersetzt.

Ist die Behandlung einzelner Autoren und Fragenkreise in den Kapiteln
3 und 4 nicht immer einleuchtend, so ist die besondere Würdigung
der deuteronomischen Frage angesichts der zentralen Stellung,
welche die Identifikation des Deuteronomiums mit dem Gesetzbuch
des Josia für Wellhausens, auf einer genialen Kombination literar-
kritischer, profan- und religionsgeschichtlicher Beobachtungen und
Erwägungen beruhendes Gesamtbild der Geschichte Israels besitzt,
verständlich. Angesichts der Diskussion über die Beziehungen zwischen
dem Deuteronomium und dem Reformbericht von 2 Kön 22 f
wirft Houtman die Frage auf, ob der Reformbericht am Ende nicht
überhaupt eine vom Alten Testament gar nicht überlieferte Schrift im
Auge hat, S. 186, vgl. auch S. 258 und S. 257. Der Verdacht, daß es
sich bei dieser um eine pseudepigraphe Größe handelte, liege angesichts
des Charakters der Erzählung im Bereich der Möglichkeit,
S. 191. Die Bekanntschaft Jeremias mit dem Deuteronomium lasse
sich jedenfalls nicht erweisen, S. 197. So ist 2 Kön 22fals Basis für die
absolute Datierung des Deuteronomiums im Sinne Wellhausens fraglich
geworden, S. 187. - Im Blick auf die Kapitel 3 und 4 kann man -
ohne die beachtliche, von dem Vf. in seinen kritischen Referaten geleistete
Arbeit geringzuschätzen - fragen, ob es ihm gelungen ist, den
ausgebreiteten Stoff gedanklich so zu durchdringen, daß die innere
Logik seiner Darstellung zutage tritt. Abgesehen davon, daß man darüber
streiten kann, ob Gunkel und Greßmann nicht besser im 4., der
Traditionsgeschichte gewidmeten Kapitel und H. Schmid statt dessen
im 3. unter den Litera/kritikern seinen Platz hätte finden können, den
Vertretern der „Werkinterpretation" im engeren wie im weiteren
Sinne nicht aber ein eigenes hätte eingeräumt werden sollen, ist m. E.
die Frage der inneren Schichtung des Jahwisten jenseits der Neueren
Urkundenhypothese, wie es sich bei Fritz und Kilian ankündigte und
bei van Seters erneut zur Sprache kam und nun in der Houtman nicht
mehr vorliegenden Arbeit von H. Chr. Schmitt eine klare redaktionskritische
Fassung erhalten hat,' als Methodenproblem nicht recht in
den Blick gerückt.

M. E. liegt die Zukunft der Pentateuchforschung in dieser Richtung
. Nur sollte man sich nicht wundern, wenn sich dabei am Ende
eine viel reichere redaktionelle Schichtung ergibt, als sie bisher in der
Regel ins Auge gefaßt worden ist. Gesetzt, man könnte den Pentateuch
in der Tat als ein um die Mitte des 6. Jh. veranstaltetes Sammelwerk
nach dem Beispiel des Deuteronomistischen, noch immer
nicht abschließend erforschten Geschichtswerkes verstehen, so bliebe
mindestens Raum für die redaktionelle Arbeit von zehn Generationen
, bis die faktische Kanonizität der Mosebücher die traditio zur
bloßen Weitergabe werden ließ. Erst wenn der freilich schwierige
Versuch, die Genese des Pentateuchs auf diese Weise zu erklären,
versagt hat, ist m. E. ein Urteil, wie es Houtman auf S. 243 über die
Undurchführbarkeit einer solchen Aufgabe gefällt hat, berechtigt.
Auch im Horizont dieser Fragestellung wird man die gemeinsam zu
berücksichtigenden Kriterien des Vorkommens von Dubletten oder
Tripletten, ethischer Haltung, religiöser Vorstellung, Stil und Sprachgebrauch
einschließlich des unterschiedlichen Gebrauchs der Gottesnamen
, die Houtman auf den S. 219-242 für mein Empfinden als
Kriterien für die Literarkritik zu isoliert gegeneinander ins Feld führt,
ihre Rolle zu spielen haben. Wer die literar- und religionsgeschichtliche
Fragestellung als solche schon deshalb für theologisch belangvoll
hält, weil ihre Ergebnisse den Theologen zwingen, sich über den
zureichenden Grund seiner eigenen Verwendung des Theologoume-
nons einer auf ein Ziel zulaufenden Heilsgeschichte Rechenschaft abzugeben
, wird in dem vorschnellen Verzicht, das zugegeben fragwür-