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Ausgabe:

1981

Spalte:

481-483

Kategorie:

Altes Testament

Autor/Hrsg.:

McCarthy, Dennis J.

Titel/Untertitel:

Treaty and covenant 1981

Rezensent:

Wächter, Ludwig

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481

Theologische Literaturzeitung 106. Jahrgang 1981 Nr. 7

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trum, die Übersetzung und die Übersetzungen von Hebr 10,4-10,
Ps39LXX, 7-10a, Ps 40 MT,7-10a und Jer38LXX,31-34 enthalten
.

In der Einleitung visiert der Vf. keine leichte Aufgabe an. Die Vermehrung
methodischer Zugänge erschwere die exegetische Arbeit,
und keiner der Aspekte dürfe übergangen werden, „will man die Gesamtkonzeption
einer Dichtung mit ihren einzelnen Strukturelementen
begreifen". Daher sei die Tiefenuntersuchung nur eines Psalms
am Platz, und „seine methodisch reflektierte und detaillierte Analyse
besitzt Modellcharakter für die Auslegung anderer Psalmen" (X).
Nach dieser Zielstellung erwartet der Leser den üblichen, unumkehrbaren
Weg durch Textkritik, Sprachanalyse, Literarkritik, Formgeschichte
usw. Hier wird man aber nicht in allen Bereichen gleich gut
bedient. Während die Textkritik gesondert durchgeführt wird, sind
Elemente der sprachlichen Analyse2, der Literarkritik und der inhaltlichen
Analyse unter dem Stichwort „poetische Struktur" vermengt
. So wird z. B. der redaktionelle Charakter von Ps 40,13 behauptet
unter Hinweis darauf, daß sich die literarkritischen Probleme
erst später, d. h. „erst nach der stil- und gattungskritischen Untersuchung
sowie der Analyse des literarischen und geistigen Hintergrundes
von 40A und 40,14-18 endgültig lösen lassen" (37). Es könnte dadurch
der Eindruck entstehen, daß vorangestellte Arbeitsthesen
durch die folgenden Untersuchungen gesichert werden und nicht üblicherweise
umgekehrt. Im redaktionsgeschichtlichen Bereich würde
man gern etwas über die Konsequenzen erfahren, die sich aus Thesen
des Vf. ergeben: z. B. wie verhält sich die Entstehung von Ps40A,
Ps 70, Ps40 und Ps69, dem der redigierte Ps40 vorgelegen haben
soll, zum „elohistischen Psalter"? Warum wird Ps 70 einmal selbständig
zum Abschluß eines Davidpsalters benutzt, während er in der
anderen Davidpsalmensammlung redaktionell verarbeitet wurde? Ist
der Zeitraum der Entstehung, Redaktion und Sammlung zwischen
530 - 515 v. Chr. nicht zu eng gefaßt?

Es versteht sich von selbst, daß in den Einzelfragen das Gespräch
und die Kritik besonders herausgefordert sind. So erscheint die Basis
für die Behauptung, daß Ps 40,2-6 aus der Welt zweier Propheten
kommt (Jeremia und Deuterojesaja), für Jeremia zu schmal. Der Vf.
weist selbst daraufhin, daß die angeführte Stelle Jer 1,9 wahrscheinlich
zur dtr Redaktion gehört und daß die von Bonnard angeführten
Belege kaum beweiskräftig sind (128).

Aber gerade in der gründlichen Detailuntersuchung steckt eine
Fülle von Anregungen, Anstößen und neuen Erkenntnissen, so daß
man diese Arbeit in der Psalmenforschung beachten wird. Nicht zuletzt
hat es der Vf. verstanden, zwei mehr am Rand des exegetischen
Interesses stehende Psalmen so zum Sprechen zu bringen, daß mindestens
Ps 40A als ausgezeichnetes sprachliches und theologisches
Kunstwerk nicht nur den Fachmann weiter interessieren dürfte.

'Z.B. McCarthy, Ps. 132, Diss. Chicago 1968; Beyerlin, Wir sind
wie Träumende (Ps. 126), Stuttgart 1978; Holman, Ps. 139, Diss. Rom
1969; Hugger, Jahwe meine Zuflucht, Münsterschwarzach 1971; Schut-
'ermayr, Ps. 18 und 2. Samuel 22, München 1971.

Vgl. Exegese des Alten Testaments, Heidelberg 1973, §6.

Leipzig Hans Seidel

McCarthy, Dennis J., S. J.: Treaty and Covenant. AStudy in Form in
the Ancient Oriental Documents and in the Old Testament. New
Edition completely rewritten. Rome: Biblical Institute Press 1978.
XV, 368 S. gr. 8' = Analecta Biblica Investigationes Scientificae in
Res Biblicas, 21 A.KartS 18.-.

Die erste Auflage diese Werkes war 1964 erschienen, als die Annahme
sich immer weiter ausgebreitet hatte, die hethitischen Vasallenverträge
seien das strukturelle Vorbild für bestimmte alttestament-
liche Texte, die ein analoges Formular, das sog. Bundesformular enthielten
, womit das hohe Alter der Bundestheologie erwiesen sei.
McCarthy brachte demgegenüber eine Ernüchterung. Er bezog in

seine Untersuchung auch die Verträge anderer altorientalischer Völker
ein und zeigte auf, daß es fast im gesamten Alten Orient während
der vorhellenistischen Zeit für internationale Vereinbarungen eine
gemeinsame Vertragsform gegeben hat, die nur in Einzelheiten differierte
. Damit war die Engführung auf die Hethiter überwunden, und
bei redlichem wissenschaftlichen Vorgehen war es nicht mehr vertretbar
, aus der Analogie mit Vasallenverträgen auf ein hohes Alter der
Bundestheologie zu schließen.

McCarthy war beiden Fragen nachgegangen, der nach dem Alter
der Bundestheologie und der nach ihrer Beziehung zu altorientalischen
Verträgen, sie aus ihrer engen Verklammerung lösend. Diesen
Weg beschreitet er in der zweiten Auflage weiter, wobei er die seitdem
erfolgte Diskussion aufarbeitet. Er nimmt dabei eine geänderte Frontstellung
ein, ist doch von manchen Forschern (G. Fohrer, L. Perlitt,
E. Kutsch, L. Wächter) ein energischer Gegenschlag nicht nur gegen
die Hypothese einer frühen Einflußnahme der Vasallenverträge auf
die Religion Israels, sondern auch gegen die Annahme eines hohen
Alters der Bundestheologie überhaupt geführt worden. Dieser Gegenschlag
richtete sich vor allem gegen die Theorien Mendenhalls und
Baltzers, die aus Formkriterien kurzschlüssig historische Konstruktionen
entwickelt hatten; er traf aber auch McCarthy insofern, als
dieser trotz seinem anderen Ansatz ebenfalls mit einer sehr frühen
Übertragung der Bundesvorstellung auf Jahwe rechnete.

Es ist sehr zu begrüßen, daß McC. nunmehr seine Untersuchung in
überarbeiteter, den neuesten Stand der Forschung berücksichtigender
Form erneut vorlegt. Indem er in besonnener Weise das Material der
Verträge ausbreitet und bestimmte alttestamentliche Texte zu ihnen
in Beziehung setzt, Analogien, aber auch Divergenzen aufweisend,
macht er nicht nur die Grenzen der sog. Bundesformular-Hypothese,
sondern auch ihr Wahrheitsmoment deutlich. Letzteres ist darum
von Wert, weil im Überschwang der Entdeckung in allzu vielen altte-
stamentlichen Texten, auch in wenig dafür geeigneten, Analogien zu
den Vasallenverträgen gefunden worden sind, was bei manchen Altte-
stamentlern Skepsis gegenüber dem behaupteten Zusammenhang von
bestimmten Ausprägungen der Bundestheologie und altorientalischen
Verträgen überhaupt ausgelöst hat.

Kap. I (Introduction, 1-24) führt nicht nur in die Aufgabe der Untersuchung
ein, sondern entwickelt auch aus der neueren Diskussion
heraus den eigenen Standpunkt, wobei die Zusammenfassung auf
S. 15 F das Ergebnis der Arbeit bereits vorwegnimmt. Part I, The Ancient
Treaties (Kap. 2-8; 27-153) bringt einen breiten Überblick über
die altorientalischen Verträge. Ausgegangen wird von dem ältesten
Material, vor allem aus Mesopotamien (Geierstele von Lagasch),
noch aus der Zeit vor dem Aufkommen der Hethiter. Sind die Belege
auch nicht zahlreich, so zeigen sie doch, daß eine Praxis des Vertragschließens
, die der später geübten ähnlich ist, bis in eine frühe Periode
der mesopotamischen Geschichte zuriickverfolgt werden kann.
Es folgen die hethitischen Verträge, wobei nicht nur die Vasallenverträge
, sondern auch die Verträge zwischen gleichgestellten Partnern
(parity treaties) berücksichtigt werden. Bei Abweichungen im einzelnen
haben beide Vertragsformen doch die wesentlichen Züge - Bestimmungen
, Aufrufung der göttlichen Zeugen, Segen und Fluch - gemeinsam
. Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit Vertragstexten
aus Syrien, wo es schon recht frühe Belege gibt, aber nach dem Fall
von Ugarit (im 12. Jh.) eine Pause im uns überlieferten Textmaterial
bis ins 8. Jh. auftritt, und aus Assyrien, das eine Fülle von Verträgen
aufzuweisen hat. Abschließend werden die Gemeinsamkeiten (basic
unity) und die Unterschiede (diversity) der Vertragsschlüsse aufgezeigt
.

Die Verträge haben nicht nur eine gemeinsame Struktur, sondern
auch überall die gleiche Funktion. Sie dienen dem Bemühen eines
Staates, sich zu schützen und sein Herrschaftsgebiet über die nationalen
Grenzen auszudehnen. Wenn wir auf die Unterschiede sehen,
dann ergeben sich zwei Untergruppen: die hethitischen Verträge mit
ihrem historischen Prolog (der Blick in die Geschichte der vorherigen
Beziehungen soll den Vasallen zur Treue ermahnen) und die semiti-