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Ausgabe:

1980

Spalte:

794

Kategorie:

Referate und Mitteilungen über theologische Dissertationen und Habilitationen in Maschinenschrift

Autor/Hrsg.:

Schneemann, Gisela

Titel/Untertitel:

Deutung und Bedeutung der Beschneidung nach Ex. 4,24-26 1980

Rezensent:

Schneemann, Gisela

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Theologische Literaturzeitung 103. Jahrgang 1000 Nr. 10

794

Bosliof, Egon: Untersuchungen zur Kirchenvogtei in Lothringen
im 10. und 11. Jahrhundert (ZSRG.K 96, 1979 S. 55-119).

Christ Seminary - Semincx Faculty: for the Ordination of
Warnen (CoThMi 6, 1979 S. 132-143).

Frost, Herbert: Zu den Bemühungen um eine Reform der
Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland während
der Jahre 1970-1976. Erwägungen und Perspektiven
(ZSRG.K 96, 1979 S. 265-319).

Hcckel, Martin: Itio in partes. Zur Religionsverfassung des
Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (ZSRG.K 95,
1978 S. 180-308).

Heyen, Erk Volkmar: Otto Mayers Kirchenrecht und die Verfassungsreform
der evangelisch-lutherischen Kirche in Elsafj-
Lothringen und Polen (ZSRG.K 96, 1979 S. 239-264).

Ergänzende Feststellungen zum Nachlaß Rudolph Sohms
(ZSRG.K 96, 1979 S. 334-337).

Johanek, Peter: Studien zur Überlieferung der Konstitutionen
des II. Konzils von Lyon (1274) (ZSRG.K 96, 1979 S. 149-216).

Kampers, Gerd: Zum Weihealter der Bischöfe im spanischen

Wcstgotcnrcich: Rechtsnorm und Rcchtswirklichkcit (ZSRG.K

96, 1979 S. 320-333).
Landau, Peter: Die Entstehung der systematischen Dekrctalcn

Sammlungen und die europäische Kanonistik des 12. Jahr

hundert« (ZSRG.K 96, 1979 S. 120-148).

Link, Christoph: Die Rechtsnatur des bremischen „Unterrichts
in biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage"
(Art. 32 Brem. Verf.) und die sich daraus für die religionspädagogische
Ausbildung im Lande Bremen ergebenden Konsequenzen
(ZEvKR 24, 1979 S. 54-111).

May, Ulrich: Das Ausbildungs- und Prüfungswesen in der kirchlichen
Verwaltung (ZEvKR 24, 1979 S. 27-54).

Mette, Norbert: Der Pfarrgemeinderat im Spiegel empirischer
Untersuchungen (ThGl 68, 1978 S. 297-311).

Mikat, Paul: Zu Bedingungen des frühchristlichen Kirchcnrcchts
(ZSRG.K 95, 1978 S. 309-320).

Müller, Hubert: Das Gesetz in der Kirche „zwischen" amtlichem
Anspruch und konkretem Vollzug. Annahme und Ablehnung
universalkirchlicher Gesetze als Anfrage an die Kirchcnrechts-
wissenschaft (Eichstättcr Hochschulrcdcn Nr. 13, 1978, 26 S.).

Müller-Volbehr, Jörg: Staat und Kirche - Universität und Theologie
: aktuelle Rcchtsprobleme der Thcologenausbildung an
staatlichen Hochschulen (ZEvKR 24, 1979 S. 1-27).

Niketöpoulos: „Cursus renovationis canonicac": mia axiopro
sektc prötoboulia kai 'e dikc mas pragmatiköteta (Kl. 10,
1978 S. 313-364).

Obcrmaycr, Klaus: Der rechtliche Status der Religionsgemeinschaften
und die geistige Situation der Zeit (Univ. 33, 1978
S. 607-611).

Puza, Richard: Signatura iustitiac und commissio. Ein Beitrag
zum Proze5gang an der römischen Kurie in der Neuzeit
(ZSRG.K 95, 1978 S. 95-115).

Richter, Joachim: Stufen pseudoisidorischcr Verfälschung. Untersuchungen
zum Konzilstcil der pseudoisidorischen Dekrctalen
(ZSRG.K 95, 1978 S. 1-72).

Schiaich, Klaus! Maioritas - protestatio - itio in partes -
corpus Evangelicorum. Das Verfahren im Reichstag des Hl.
Römischen Reichs Deutscher Nation nach der Reformation
(ZSRG.K 94, 1977 S. 264-299. 95, 1978 S. 139-179).

Schmitz, Gerhard: Concilium perfectum. Überlegungen zum
Konzilsverständnis Hinkmars von Reims (845-882) (ZSRG.K
96, 1979 S. 27-54).

Schulz, Winfried: „Wo kommen wir denn hin, wenn alle ..." —
Kirchcnrcchtlichc Überlegungen zu einem nicht kodifizierten
Ordnungsprinzip - (ThGl 69, 1979 S. 7-21).

Schwendenwein, Hugo: Staatskirchcnrechtlichc Grundfragen
der Scldschen Denkschrift zur Kaiserproklamation von 1553
(ZSRG.K 95, 1978 S. 116-138).

Stein, Albert: Ein Lehrgesetz auf dem Prüfstand. Rechtsthcolo
gische und kirchcnrcchtlichc Gegenwartsprobleme des evangelischen
Lehrverfahrens, dargestellt insbesondere an dem
Lchrverfahren Dr. Paul Schulz (WPKG 68, 1979 S. 505-522).

Wcigand, Rudolf: Frühe Glossen zu D. 11 pr. - c. 6 des Dekrets
Gratians (ZSRG.K 95, 1978 S. 73-94).

Referate über theologische
Dissertationen in Maschinenschrift

Schneemann, Gisela: Deutung und Bedeutung der Bcschnci-
dung nach Ex. 4, 24-26. Prag 1979, 95 S.

Die Arbeit hat drei Teile. Der erste Teil (7-36) befafjt sich
mit den bisherigen Deutungen der Beschneidung auf Grund
ethnologischer und religionsgeschichtlicher Forschungen und
aufjerbiblischer jüdischer Quellen. Aus der Systematisierung
und dem Vergleich des Materials ergibt sich, dafj die allgemeine
Bcschneidungspraxis wahrscheinlich von der Mimesis
herzuleiten ist. Für das Judentum läfjt sich nur die unlösliche
Verknüpfung der Beschncidung mit dem Bundesschlufj behaupten
. Niemals wird in allem vorliegenden Material die Beschneidung
mit dem ius primae noctis in Verbindung gebracht. Deshalb
scheidet dieses Motiv als religionsgeschichtlichcr Hintergrund
für die Exegese von Ex 4 aus. Der zweite Teil, der Kern
der Arbeit (37-77), enthält eine gründliche Exegese von Ex
4,24-26 unter Berücksichtigung aller dazu bisher erschienenen
Literatur. Der Text hat keine Vorlagen oder irgendwelche
Parallelen im biblischen Schrifttum. Er stammt aus der mündlichen
Tradition. Er unterscheidet sich von anderen Bcschnci-
dungstexten überlieferungsgeschichtlich dadurch, dafj er nicht
einfach die Beschneidung, sondern die Bedeutung der .Beschneidung
des Sohnes' (des Sohnes in seiner Stellung zum
Vater, nicht des Kindes Israel ist der erstgeborene Sohn
Gottes Ex 4,22) reflektiert. Besonderes Gewicht liegt auf der
sprachlichen Erhellung einiger schwer verständlicher Wendun
gen, wie z.B. chatän damnüm und naga" Hiffil leragläv, die
diesen Text zu einer crux interpres gemacht haben. Chatün
dammim wird übersetzt (wie auch sonst derartige Wendungen
im AT) mit „ein Bräutigam, der Blut vergossen hat". Diese
Übersetzung macht auch deutlich, wer dieser Bräutigam ist,
nämlich nur die Person, die in V. 24 die Absicht hatte, Blut zu
vergiefjen, also Jahwe, und dafj die Beschneidung dieser Akt
des Blutvergierjens ist. Nagac Hiffil und in Verbindung mit le
heifjt im AT niemals .berühren', sondern steht für eine Bewegung
in eine bestimmte Richtung. Die Füfjc sind kein euphemistischer
Ausdruck für Scham (beides in der rcv. Luthcrübcr-
setzung). So legt sich die Interpretation des Vorganges durch
die LXX nahe „sie fiel zu seinen Füfjen". Die Worte der Zippora
sind keine geheimnisvolle Formel, sondern ein Bekenntnis der
Midianiterin zu dem Gott Israels. Auch die übrigen sprachlichen
Probleme lassen sich ohne Konjekturen lösen und ergeben einen
in sich geschlossenen und verständlichen Text, der für die Beschncidung
gleich zwei Deutungen hat:

1. Sie tritt ein für das Leben eines Menschen, gegen den Gottes
Zorn entbrannt ist.

2. Sic ist der Akt, durch den der Gott Israels einen Bund mit
seinem Volk schlicfjt, der die Endgültigkeit des Ehebundes
hat.

Der dritte Teil der Arbeit hat die Aufgabe, das Ergebnis der
Exegese für die gegenwärtige praktisch-theologische Arbeit
fruchtbar zu machen und seine Bedeutung für uns heute zu
verstehen. Dazu dienen die Gegenüberstellung zu den rcligions-
geschichtlichen Deutungen und ein Überblick über die Auseinandersetzung
um die Beschncidung im NT und bei den Kirchenvätern
. Beachtenswert erscheint der Vfn., dafj die Beschneidung
im NT, wenn überhaupt, nur im Rahmen der Rcchtfcrtigungs-
lehre zur Sprache kommt und dafj in Kol 2,11 bei der Aufzählung
der Heilsereignisse statt vom Tode Christi von der Beschneidung
Christi gesprochen wird. Die Vfn. ist der Meinung,
dafj zwischen der Deutung des Todes Christi im Neuen Testament
und der Deutung der Beschncidung des Sohnes in Ex
4,24—26 Berührungspunkte bestehen und dafj hier Ansatzmög-
lichkciten für ein gegenseitiges theologisches Verstehen von
Juden und Christen liegen.