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1979

Kategorie:

Kirchenrecht

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Neuerscheinungen

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Theologische Literaturzeitung 104. Jahrgang 1979 Nr. 10

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dependonz und sozialen Bedingt heit gesellen, und daraus leitet te in entschlossener Positivitat das geschicht lich entstandene Sy-
■W die Forderung ab: „Wir hrauchen interdisziplinäre Theorien" stein des lateinischen Katholizismus; Klein verschärfte in der Ge-
(107). Am Problem von „Schuld und Gewissen" (Kap. (i) wird ge- i'olgschaft Sohms in verschiedenen Phasen die Kritik an der Vorzeigt
, wie wichtig für die Erörterung dieser klassischen theologi- rochtlichung des vorkonziliaren Katholizismus bis zur Konversion
sehen Fragestellung das Wissen um die loib-soelischcn Prozesse in zur evangelischen Kirche. An dem freilich, was auf seinem eigenerer
Ganzheit ist. sten Arbeitsgebiet in der Kirche seiner Wahl geschah, hat Klein

■Schließlich geht H. auf den Fragenkreis um eine theologische keinen wesentlichen Anteil mehr genommen, keine Stellung bo-

^egründung dia konischen Handelns in der Gegenwart oin (Kap.7 zogen. Er wählte die Freiheit, aber trug nicht ihre Unkosten. Dies

11). Unter Rückgriff auf Wiehorn wird in zwei Kapiteln (7 und auszusprechen, war freilich nicht Sache des Vf. Klein blieb oin mit

8) der Zusammenhang von gesellschaftspolitischem und sozial- Recht respektierter Schutzbürger, koin Teilhaber,

pädagogischem Denken aufgewiesen (I49ff) und sodaim - der Der dritto Teil gibt in drei Abschnitten einen Aufrill der Grund-

i'ktuellen Diskussion folgend - der Begriff der Emanzipation theo- legung der kirchenrechtlichen Aussagen des Konzils:

ograch (und also auch kritisch) angegangen (165ff). Dabei gelingen Konziliare Verwendung von Bogriffen

111 v hilfreiche Distinktionen. An dem Zusammenhang zwi- rechtlicho Aspekte in der Korrelation von Offenbarung -

■Oben Diakonio und Sozialpädagogik zeigt H. die soziale Diinen- Glaube

Mon des christlichen Glaubens üborhaupt auf. rechtliche Aspekte in hoilsökonomischom Verständnis der

Die diakonische Dimension wird auch im Spannungsleld von Kirche
öS?. riGe"fUl*!h*fl wiedererkannt (Kap. 9: Christus in der Von da au„ qualiteiert eT dio oud,iche PoBitk)Il von Klein als
esellschaft) und - m ganz unherkömmheher Weise -in der Diskus- />t,lWioMWrffoBÄen Positivismus (152). diejenige von Barion als
.,1? ,""1tMU ueucs Wissenscliaftsverständhis im technischen Zeit- mrnmlMxlil<chen Positivismus (153). Das wichtige Ergebnis ist,
;, r,,7W,lrt <KaP- 10: Humanwissenschafthohe Praxis und daß beide Positi(meu gich gegenseitig aufheben und widerlegen,
»"tik). Nachdem so einige neue, überraschende Einsichten ge- „ yw 8ubjektiv wio objektiv - subjektiv durch dio eigenartige
«Wien wurden, entwickelt H. abschließend ..Theologische Uber- Autithcso, dilß Klein gerado auch iln Kolui| da8 alg Verrechnungen
zu einer Theorie des Hilfehandelns" (Kap. 11: Diakonio (.hung und Verhärtung angreift, was Barion als Auflösung kriti-
na tantas). Hier wird nun - bei klarer Orientierung am Heils- ^ objektiv: keiner von beiden hat gesehen, daß das Konzil
anoeln Gottes in Christus - die ganze Wirklichkeit unter das Ge- jhren gemeinsamell Positivismus wio ihre gegensätzlichen Haltun-
„i , ?um Dlen8t a,n Näch8to" gestellt, doch wird dieser Auttrag übergriffen hat. Das Konzil selbst enthielt und bedeutete einen
Y, ,C1U Mon°l,ül der Christen aulgefaßt, so daß Diakonio ertteohiedenen Protest gegen eine Verrechtlichung der Kirche. Dio
rfMfcO. bleiben kann und nicht in falschen Alternativen erstarren Schrift bedeutet den Beweis, da|, dio Sohm-Frage aufgrund der
>uu. Hier erweist rieb der ganzheitlichc Ansatz als ein Mittel zur taiderMitigen, voneinander unabhängigen, aber einigermaßen kon-
n«'wung; kirchlicher Diakonio von binnenkirchlicher Engführung. Vergenten thoologiegeschichtlichen und kirchenrechtsgeschicht li-
«■ bleibt dem f. zu danken, daß er in so weitgespannten Re- ^ Entwicklungen der Vergangenheit angehört und auch nicht
klonen das diakon.sche Handeln der Kirche bedenkt und damit ^ Harthörigkeit repristiniert werden kann. Die Schrift stellt
■W Diakonie die Bedeut ung verleiht, dio ihr der Sache nach zu- dieso Uge anhand der Lebr.ulssagen dar, nicht bereits anband des
■Mttmt, deren sie selbst aber oft noch nicht gewiß zu sein scheint. im Koßzi, vollzogenen Verfassungswandels selbst, den ich versucht
Küüeredorf b. Berlin Uüntcr Krache habe, in einem Beitrag zur Festschrift für Hermann Kunst aufzuweisen
(Göttingen 1977. S. 211 ff). Die Kirche hat bewußt, wio der
Konzilskommentar in Buchberger 11 (LThK) besagt, ihren Schwei -
jiunkt von der jurisdiktionellen auf die sakramentale Seite verlogt.
I^irrlionrorllt Eine bedeutsame Bestätigung und Ergänzung dieser Lehrentwicklung
bedeutete dio Ansprache Pauls VI. an die Teilnehmer des
Mailänder Kanonisten-Kongresses von 1973. dio in den publizior-
kräuier, Peter: Theologische Grundlegung des kirchlichen Hechts. len Kongreß-Akten wie dem Bericht Von Corecco Im ..Archiv Für
Die rechtstheologische Auseinandersetzung zwischen Hans lia- katholisches Kirehenrocht" 1975 dokumentiert ist,
rion und Joseph Klein im Licht des 11. Vatikanischen Konzils.

Trier: Paulinus-Vcrlag 1977. XXIX, 162 S. gr. 8° - Trierer Ueiüclbcrg Haasnoaihnh
theologische Studien, 33. Kart. DM 35,-.

Die Bonner Theologischo Habilitationsschrift dos Kanonisten Beintker, Horst: Zur ökumenischen Dimension einer der Kirche

l'eter Krämer empfiehlt sich nicht nur dem Fachmann, sondern eigenen Ordnung (ZEvKIi 23. 1978 S. 254 202).

jedem an Fragen des lvirchenrechts Interessierten - u. zw. sowohl Dantine. Wilhelm: Skizze oiner Theologie des Hechtes (ZEvKK 23.

durch die klare und übersichtliche Darstellung wie durch ihron 1978 S. 50-58).

hohen informatorischen Wert. Die im Untertitel genannte wichtige Dreier. Half: Mothodenproblom der Kirchenrechtslehre (ZEvKI!

Kontroverse zwischen Barion und Klein wird in den Gesamt- 23, 1078 S. 343-367).

Zusammenhang und die heutige Lage hineingestellt. Kinanzverwaltung in der Kirche (Themenheft t'oncilium 14. 1978

Der erste Teil gibt eine kurze Einführung in dio Problematik Heft 8/9).

einer Rechtetheologie, der zweite stellte antithetisch die Positionen Cereti. Giovaiuii: Die finanziellen Mittel und Tätigkeiten des Yat i-

vonHansBarionundJosephKleindarundorörtertderonBedeutung kans (S. 420-429).

auf der Grundlage des II. Vaticanums. Der dritto Teil ist den kir- Wall'. Knut: Kirchensteuer als Existenzmittel (S. 429-433).

ehenrechtlichen Grundaussagen des Vaticanums als solchem ge- Bassett, William: Die Bestreitung des Unterhalts der Kirche durch

widmet, Schon diese Ubersicht zeigt dio glückliche Abrundimg des freiw illige Beiträge (S. 434-440).

Ganzen. McManus, Frederick R,: Richtlinien für das kirchliehe Sammol-

Der erste Teil bietet gerade dem mit der Gesprächslage weniger wesen (S. 440^45).

vertrauten Leser eine prägnante Darstellung, die man anderwärts Boyle, Paul M.: Die finanzielle Situation von Ordensgemeinsohaf-

vermißt, Die evangelische Rechtstheologie steht voran, da von ihr teil (S. 445^452).

seit dem Kriege die stärkeren Impulse ausgegangen sind. Evange- Oosmao, Vincent: Kirche und Entwicklungshilfe (S. 453-457).

Ü* he und katholische Itechtstheologie werden dann zu den Posi- Rood. Wim: Zusammenarbeit und Gemeinschaft der Kirchon.

tionen von Barion und Klein direkt in Beziehung gesetzt. Randbemerkungen eines interessierten Beobachters (S. 458 bis

Im zweiten Teil wird eine kurze Ubersicht über den äußeren und 461).

inneren Werdegang beider Gelehrten gegeben, deren Polarisation Trouiller, Louis: Dio Kirche als Schatzmeisterin der Armen (S.462

für eine bestimmt« Epoche repräsentativ ist. Sie gehörten der glei- bis 466).

ehen Ceneration an. wirkten gleichzeitig am gleichen Ort (Bonn) Bayerlein, Waltor: Die Rolle der Laien bei der kirchlichen Finanz-

und nahmen eine entgegengesetzte Entwicklung. Barion verteidig- Verwaltung (S. 466-470).