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Ausgabe:

1979

Spalte:

520-522

Kategorie:

Dogmen- und Theologiegeschichte

Autor/Hrsg.:

Geurs, Harm

Titel/Untertitel:

Te bevrijden vrijheid 1979

Rezensent:

Beintker, Horst

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Theologische Literaturzeitung 104. Jahrgang 1979 Nr. 7

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ander von Staat und Kirche gesorgt. Herkenrath vermittelt uns
den Quellenbefund für die Beziehungen Bullingers „zu fünf von
achl Bürgermeistern, die er erlebt hat..." (67). Wenn er auch
mit diesen allen „auf vertrautem Fuss" stand, läßt sich sein
Anteil an der Zürcher Politik nicht eindeutig beschreiben. Man
kann allerdings sagen, „dass Bullinger niemals jene unmittelbare
Einwirkungsmöglichkeit auf den Gang der Staatsgeschäfte besessen
hat wie Zwingli. Dafür war die Erfahrung der Niederlage
bei Kappcl zu nachdrücklich gewesen." Maedcr ergänzt diesen
Eindruck hinsichtlich der Funktion des Anlisles als Moderator
der Synode, die wesentlich durch ihn „Mittel zur Wiederherstellung
und Festigung .christlicher Ordnung' im ganzen
Zürcher Gemeinwesen" wurde (76). Bächtold rundet durch
seinen Beitrag die Erörterung des Obrigkeitsthemas ab. Er behauptet
das Direktgespräch des allgemein geschätzten und mit
Autorität versehenen Antistes mit der Obrigkeit, besonders mit
dem Rat. Politische Streitobjekte wurden nicht von der Kanzel
her, sondern im Vortrag vor der Ratsversammlung, in der Institution
des „Fürtragsrechtes" (86), erörtert. So hat Bullinger in
guter Kompetenzen-Trennung in seiner Zeit wesentlich zur
Stabilisierung des „bestehenden politischen und gesellschaftlichen
Gefüges" beigetragen.

Joachim Staedtke, seit Jahren (1962) als Experte für die
Theologie des jungen Bullinger ausgewiesen, fragt jetzt allgemein
nach „Bullingers Theologie — eine Fortsetzung der zwing-
lischcn?'" (87—98). Der Vf. weist eindrücklich auf die veränderten
Gegebenheilen gegenüber den Bezugshorizonten Zwingiis
hin. Bullinger mußte präzisieren, konkretisieren, vollenden —
etwa bezüglich des Zürcher Gottesdienstes (96) —, und dieses
alles im Rahmen einer cigengeprägten Persönlichkeit, die Bul-
liiigcr durchaus war. Slaedtkes Vortrag ist eine Fundgrube!
Hier kann leider davon nicht mehr vermittelt werden als eine
resümierende Notiz, die sich folgendermaßen ausnimmt: „Der
angedeutete ökumenische Horizont, der sich ihm (Bullinger) in
vier Jahrzehnten auftat, machte es für ihn notwendig, das
theologische Werk der zwinglischen Reformation, das er bewahren
wollte und bewahrt hat, anders zu interpretieren als es
noch in den ersten zehn Jahren der Reformation möglich war.
Es kommen auch neue Elemente der theologischen Argumentation
hinzu. Abgesehen von der Eigenständigkeit dieses Reformators
, liegt an dieser Stelle seine große Bedeutung darin, daß
ihm eine prinzipielle und auskunftsfähige Systematik des theologischen
Erbes Zwinglis gelungen ist. Bullinger hat grundsätzlich
keine wesentlich andere Theologie als Zwingli betrieben
, aber er hat sie neu und anders formuliert." (94f)

Istvän J u h ä s z hat das seinem Wirkungskreis adäquate
Thema aufgegriffen: „Bekenntnis und Kirchengeschichte. Die
,Confessio Helvetica Posterior' in der Geschichte der Sieben-
bürgisch-Reformierten Kirche" (99—112). Hier haben wir einen
Einzelaufvveis für Bullingcrs Wirkungsgeschichte im ökumenischen
Kontext. Im Gewirr der Entwicklungen der Siebenbür-
gisch-Reformierten Kirche durch die Jahrhunderte bisher blieb
die Hochschätzung Bullingers im Rahmen der Auseinandersetzungen
um den Bekenntnisstand immer erhallen (99).

Istvän T ö k e s hat gearbeitet über „Bullinger als praktischer
Theologe" (113—125) und schließt damit au die Fragestellung
von Zsindely (s. o.) an. Wir haben hier keinen Beitrag Bullingers
zur theologischen Disziplin der praktischen Theologie vor
uns, sondern eine Abhandlung zur kirchlichen Praxis des Reformators
. Tökes faßt seine gut untergliederte Themaerörterung
folgendermaßen zusammen: Bullinger weiß sich als lehrender
Theologe, der bereit ist, von Gott gelehrt zu werden (124). Der
lebendige Glaube gehört zum praktischen Theologen. Dieser
Glaube ist ein „ständig bekannter Glaube". Bullingcr war
„Schriflthcologe", er war überzeugt von der Unbegrenztheit der
Macht Gottes. Für ihn stehen individuelle Pietät und im Leibe
Christi gegebene Gemeinschaft in selbstverständlichem Zusammenhang
(125). Die paslorale Weisheit darf nie zur „farblosen
Anpassung" werden. Der Theologe muß sich wissen unter der
Führung des Gotleswortes und des Heiligen Geistes, nicht unter
der Führung anderer Reformatoren oder der Kirchenväter.

Helmar Junghans' Vortrag „Das bleibende Erbe des
Humanismus in der reformatorischen Bewegung" (127—139)

wurde in Abwesenheit des Vf. verlesen und konnte deshalb im
Plenum leider nicht diskutiert werden. Junghans, der seit langem
einschlägig arbeitet, greift weit über die Einschätzung Bullingers
im Rahmen seines Themas hinaus und spannt den Bogen
von einer General-Erörlerung zum Problemkomplex ,Huma-
nismus und Reformation' bis zur Auswirkung des Humanismus
auf die Theologie der Gegenwart (127). Der Aufsatz enthält ein
Programm und ist anregend für jedes weitere Gespräch zur
Sache. Dem Vf. ist es im wesentlichen um ein Fragengeflecht zu
tun. dessen zwei Hauptstcllen er folgendermaßen markiert: „Es
geht darum, einen Weg zu finden, der den Zugang öffnen kann,
die Bedeutung des Humanismus für die Vertreter der reformatorischen
Bewegung zu verstehen. Zugleich entsteht die Frage,
welche Bedeutung die Lösung, die die Reformatoren gefunden
haben, für uns noch haben kann." Der Vf. tritt dafür ein, „die
Kybernetik mit ihren Modellen" heranzuziehen, um „das Verhältnis
mehrerer Strömungen zueinander zu veranschaulichen"
(133).

Der Berichtsband gibt vielfältige Anstöße zu weiterer Arbeit
an Bullinger. Für seine Fertigstellung, für die Veranstaltung
der liier eingefangenen ersten wissenschaftlichen Bullinger-Konferenz
sei allen Beteiligten bestens gedankt!

Berlin Joachim Roggc

Dogmen- und Theologiegeschichte

Geurs, II.: The Bevrijden Vrijheid. Ken dogmenhistorischc
Beschouwing over het Vrijheidsbegrip bij Augustinus Bernard
von Clairvaux en Luther. Assen—Amsterdam: van Gorcum
1976. VIII, 212 S. gr. 8° — van Gorcums theologische Bibliothek
, LI. hfl. 35,-.

Diese gründliche Arbeit will einen Beitrag geben zu einer
Theologie von Freiheit, die ihre Wurzeln in einer reformatorischen
Tradition hat, sie aber bis zu Augustin zurückverfolgt
Insofern spürt Geurs theologie- und dogmengeschichtliche Zusammenhänge
auf, gibt aber als Ergebnis einen Beitrag, der
allgemeineres dogmatisches Interesse verlangt.

Die Studie enthält vier Ilauplleile. Im ersten wird „De gralia
et libero arbilrio" (425) von Augustin, im zweiten „De gralia et
libero arbilrio" (ca. 1127) von Bernhard, im dritten die strittige
Frage zwischen Erasmus und Luther, speziell an „De servo
arbitrio" (1525), untersucht. Hierauf folgt das vierte bzw.
Schlußkapitel „De verkondiging van de vrijheid" (173—192). Vf.
kommt darin auf zukünftige Fragen der Verkündigung christlicher
Freiheit zu sprechen, indem er sowohl Luther aufnimmt
als ihn auch in eine eigene Konzeption, Luthers antithetische
Aussagen neu verbindend, einzubringen versucht. Doch dazu unten
. Es folgt ein ausführliches englisches „Suinmary" (193—197),
ein gegliederter Anmcrkungsteil, in dem nur Stellennachweise
und einige Verweisungen auf Monographien stehen (198—207),
und eine Liste der Quellen und einschlägigen Literatur.

Einführend erklärt Geurs, er stelle sich die Aufgabe, den
Weg, den die Theologie seit Augustin in bezug auf den Freiheilsbegriff
gegangen sei, zu untersuchen. Dabei stehen Termini
wie Willens- und Entscheidungsfreiheit, Gnade und Vorherbestimmung
, Rechtfertigung und Liebe voran. „Will man einen
Beitrag liefern zu einer Theologie der Freiheit", die Geurs
immer als „zu befreiende Frciheit/libertas liberanda" (192; cf.
den Titel der Studie) anvisiert, so müsse „man diese und dergleichen
Begriffe nicht nur in ihren Relationen zueinander,
sondern auch in ihren inneren Bedeutungen untersuchen" (1).
Das geschieht im ersten Kapitel bei Augustin, der Willensfreiheit
und Wahlfreihcit beim Menschen sowohl vor dem Sündenfall
wie danach unterscheidet. Das heißt, zunächst wird recht anschaulich
in die Entwicklung der ganzen Problematik an den
vorab genannten Begriffen sowie an der Gegenposition des Pela-
gius und der sich daran anschließenden weiteren Klärung eingeführt
, die Augustin mit der Schrift an die Mönche von Ha-
drumet versuchte. Die wichtigste Definition bleibt die erste
Gruiidunterscheidung von Willen an sich, der nach dem Sün-