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Ausgabe:

1975

Spalte:

65-69

Kategorie:

Systematische Theologie: Ethik

Autor/Hrsg.:

Kramer, Hans

Titel/Untertitel:

Unwiderrufliche Entscheidungen im Leben des Christen 1975

Rezensent:

Gerber, Uwe

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Seite 1, Seite 2, Seite 3

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U Theologische Literaturzeitung 100. Jahrgang 1975 Nr. 1

Der folwmde Aufsatz „V-,.. der Ehre zum Prestige" gelübde eingellt, werden beide von der gültigen, aber
(H4 1) ntersucht i «beringender Wei.se den nicht vo lzogenei, Ehe entbunden. (Der Raps kann eme
B,uleut,,ngs an.lel. der das Phänomen der Ehre als nichtvollzogene gültige Ehe durch ,,ncn (.nadonnkt
der , bekundeten Sehätzung", von der lösen; Can 1119). Eme andere Art, j er Ehescheidung
soziaer Status und Selbstwertbewußtsein abhängen, stellt die Auflösung der gültigen vollzogenen Ehe^ zugute
betrifft In der ständisch geordneten Gesellschaft gunsten des Glaubens dar (paulinisches Pnvd.g).
hin« die Kbre von Abkunft und sozialer Zugehörigkeit Ungetaufte können zugunsten des katholischen Glau-
al,,ln der [ndustriege«ell*chaft beatimml die berufliehe bens von ihrer sog. furche Dispene erhalten (U,

(oder auch die aulJerberufli.be) Leistung «las soziale 1120ff.). Glaube oder Ordensgelubde sind gegenüber den,

Prestige Die Entwicklung der Ehre zum Prestige isl Niehtgetauftsem oder dem normalen Chr.stenleben eben

letztlich Ausdruck einer generellen ethischen Trans- höhere Güter, die von der tieferstehenden Verpfl.ch-

formation Pre ge ist mehr als ein Stichwort ethischen tung entbinden. Aber warum sieht die, Kirche ,n ihrer

Verfalls "1 , dicL, Zusammenhang werden geschieht- pastoralen Praxis oftmals das Jawort von Eheleuten

»ieher Wandel und politisch-ökonomische Begründung nicht als unw.derrufl.el, a.^ ist doch das[ Eheband schon

moralische No en stärker beachtet, als das in, g, und- naturrcchtl.ch unlösbar? Die formale Berufung auf die

legende.Teil " Arbeit der Fall ist. Ähnliches giltaucl. Interpretation«- und ^™^J^£"g

für den Reitra" Revolution zum Humanen" (179-188), nicht mehr hm; hier müssen d,e Bedingungen deL Un-

in dem I . Al',1 hnung des revolutionären Kampfes widerruf lichkeH .nhaltheh,

durch da christliche Ethos in der Vergangenheit als fragt werden. Dasselbe g,l für die Gelübde.als Lebens-
-Vision e 1 t ig dargestellt wird, weil die Revolution entscln-idungen deren Auflösbarkeit neu erfragt werden
i-n Prozeß il .-"neuzeitlichen Geschichte eine zuneh- muß „nsichtbcl, der ^^ff^gAdm
'"ende Rationalisierung und Humanisierung erfahren Verpflichtungsgrad; dann auch für die Glaubens-
bat. Weil Revolution dt Sache des Menschen vertreten entscheid,.,,« selbst und eme ^lo^f^^
will, kann sich der christliche Glaube nicht an ihr „vor IVtra. htung des Glaubensabfalls . Wie • «■« >' '
beistel......" |)i, Rcfürchtung, daß durch die Revolution die Unauflösbarkeit der Lebensentscheidung (Gianda
, mko ei s Ordnungsvaluiums involvier, wird, ver- bei.sentscheidung Gelübde, Ehe, Zobbat, Versprechen,
Hert an Relevanz wenn die zunehmende Planbarkeit Eid) mit der möglichen Dispens zusammen?
von Revo.u o" ..i"es Risiko auszuschalten such,. Der Nach der einführenden 1 robWist. hing winl un i^Ab-
'-.volutionäre Kampf is, in den, Maße sittlich legitimiert. schnitt das Verhalt«.« ^ Treue J g^^°!t
|* er den Menschen als „Zweck an sich selbst" zu treue des Menschen im Alten und Neuen Testamente
Wahren vermag und eine bessere Ordnungsstruktur einigen Beispielen erörtert (31-67). W.e w.rn M.« «sc
«öffnet, und a le Gesinnung der Gewaltlosigkeit, bleib, aber zum Vernehmen der anspruchsvoüe,. Botschaft v ».

M.1 d.esen Untersuchungen verrat der Vf.. daß er c Xidunge« Ordensaustritte usw. sind heute nicht mehr

'" '"er neueren anthropologischen, soziologischen und stneinungc«,u.oei, ». afinf1prn ^„0n eesell-

!ll"'l".doh)giscl,en Diskussion um die Normenfrage aus- pmat-,nd,v,duelle Konfhkte sondern JP»g» 8^ _

W und eine Fülle von Literatur aus den verschiede- schaftl.cbe Tenden zen wider ' z uu ßer-

Wissenschaftsgebieten verarbeitet hat, Das onto- -erte« P«rt"M ;f ^™KJ st a" ß d e Fn er

J*«*« Schema einer naturalen Disposition der Ver- k.rchlicher Christbchke t usw.) f° ^i*^;^!

*«ft läßt, freilich die vielfältigen Erkenntnisse über die Unw.derrufbarke.t «.chtmehr , ur pasto althcoog.seü

Rttrktder N,,rm,"i ß r" S-gttÄ S5

ys ZU Urx kommen, so daß die Beitrage im zweiten >og h unverfälschtem, im Kleinkindalter sich

E gi , *f? ^t?1nUntf T AHFktS T^^tS lÄSIta SSI der Wirklichkeit (81 ff.),

«lit !l «''"bellen. Durch .seine sprachliche Geste t u'i"™ schauend intuieren und in ihren Qualitäten

WbV ITäufu"R T',r,m"" ,8' d P Tnu .bfferenzieren und präferieren zu können (112ff.)

W ksainke,,, des Ruches auf den Kreis der Fachleute d. « » enz.ee, P un(, äußerer Freiheit

*hrankt. Das Buch belegt, w.e ,n der römisch- ^de« zi, könne« (169ff.). Wer in seiner Wahr-

JJ*«Lachen Moraltheologie die intensive Beschäftigung « ^^hgkeit irgendwie behindert ist, wird schwer-

5 r?TT'"'U'U Wissenschaftszweige« auch dort ge gJJ^eTlE Entscheidungen treffe« können, weil er

ÄSS' W° t>T 1trU!iti""""" Aa"*i N , Wertnehme« behindert ist, was sich besonders von

'»tand,„H gewahrt ble.bt. ;,mr Entwicklun„8psychologie her zeigen läßt (112ff. ,

etwa an den Beispielen der Mutter-Kind-, Vater-Kind-
und Geschwisterbeziehung. So fehlt z.B. einem vaterlos
aufgewachsenen Menschen meist ein klares Entschei-

'"''i"!« i,. .. t.i■>> irisktriat

aui^l Wiii iini iM n ----

^'•«Mer, liuns Ii a dungsvermögen, weil die Orientierung in den zwischen-

*:Kri«»«.n' rül'IP*' im ,'',M■" inenschliehen Bereichen nicht vorgelebt wurde; bei dem

viaa.L t"J,M u,,K,l:,l!iH,'!,,''n, 2Ü? ",:,<r.,.",l""'lo«.,• geschwisterlos Aufgewachsenen fällt meist die Ab-

'liitBl, ,, ' : UHse,/.uiu;en. Mim. ,en- »aderborn Wien: Sehn- ,.. , , . . „

"'Kl, 1S»74. Kg S. gr H Kart T)M r>(l — losung von den Eltern, von deren Wertvorstellungen,

N„(,| , -haltungen und -Vorschriften aus; beim hospitalismus-

6nt*ohe| 1 1 lo''f,ehei' Kirchenlehre gilt, die Ehe- geschädigten Heimkind und die Mutter entbehrenden

^ftn- 11 ]'(«''n'l'H ll,lwiderrufbM (Codex Iuris Canonini, Pflegekind bleiben elementare Störungen zurück, selbst

^'»ev.,l|z , | eheliche Konsensualvertrag, nicht der wenn Stellvertreter der Grundgestalte« und andere Vor-

il"eii,aii,l'lK v (Le beiden Partner lebenslang bilder zur Verfügung stehen (14fiff.). Wo also Kenntnis-

Üoheg Tod' • ('"n » d«H (physischen und) geist- nähme und Lernprozesse in der Sozialisation fehl-

's der Partner, indem dieser ein Ordens- geleitet werden oder gar ausfallen, dort mangelt es an