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Ausgabe: | 1975 |
Spalte: | 688-689 |
Kategorie: | Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie |
Titel/Untertitel: | Der römische Staat und die frühe Kirche 1975 |
Rezensent: | Diesner, Hans-Joachim |
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Theologische Literaturzeitung 100. Jahrgang 1975 Nr. 9
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larto vnd wirdigor Herro Doetor Johann natyn von
dos clostors wogen der Augustiner zcu Krfurdt . . ."
(Magdeburg, Staatsarchiv, Copiar 1481a, fol. lr). Es
ist die erste Urkundo in dem Libor Contractuum; die
nächste stammt erst aus dem Jahr 1515. Overmann
fügte die Anmerkung hinzu, daß Nathin Prior sei, weil
oben am Kando des Blattes in großen Lettern steht:
Folium priorum. Es finden sich in dem Buche aber auch
Schriftstücke, die nicht von einem Prior stammen. —-
Zu S. 445: Schwierig zu deuten ist die Urkunde Ov.
III 370 von 1500 Januar 7. Das Datum dürfte gesichert
sein, da die Urkundo ausdrücklich hinzufügt, daß sie
im dritten Jahr dos Pontifikats Julius II. ausgestellt
wurde. Der Hospitalmeister, der selbst anwesend ist,
macht eine Schenkung causa mortis dem Prior und
dun Konvent der Augustiner. „Quam quidem dona-
tionem praefati Doinini Donatarii per Venorabilem
virujii Dominum Johannem Nathin Sacrae Theologiao
profossorom dicti Monasterü convontualom ibidem
l'riorom grate acceptantes" versprechen, die tägliche
Messe zu halten (Magdeburg, Staatsarchiv, Copiar 1390
fol. 253). — Zu S. 98: Urkundlich gesichert hingegen
dürfte sein, daß Bartholomaous von Usingen im Jahre
1519 Prior war. Hier berichtot Johann Hersfold:feci
...conuenire ... patres magistros Joan. Nathyn et Barp-
tolomeum Amoldi ex Usinghen ut priorem, suppriorem
Audream de lor, proposui ..." (Magdeburg, Staatsarchiv,
Copiar 1481a, fol. 4lr; Ov. III 553). — Zu S. 93: Gar
dicht in den Koni ext paßt die Urkunde Ov. III 402.
Das angegebne Datum 1512 kann nicht stimmen, da
zu diesem Zeitpunkt Bartholomaeus von Usingen noch
nicht Doktor der heiligen Schrift war. Die Doutung, die
K. in Anm. 235 gibt, ist bei der Präzision der damaligen
fitelangaben nicht annehmbar. Die Urkunde steht am
Ende des Copiars 1481 (Magdeburg, Staatsarchiv) als
Urkunde Nr. 397. Die Urkunde 394 (= Ov. III 500) ist
von 1520 Mai 25; Urkundo Nr. 395 (= Ov. III 573)
hat kein vollständiges Datum. Overmann setzte sie
ins Jahr 1521 ; wir wissen aber aus dem Calendarium
auuivorsariorum der Augustiner (Copiar 1483 a fol. 32v),
m das die Stiftung laut Urkunde eing-tragen werden
sollte, daß sie im Jahre 1520 errichtet wurde (,,Excuius
l'gat ioni' ConuenttU recepit XX H. Anno Domini
ItDXX"). Urkunde IM (- Ov. III 507) ist 1521 Januar
17 ausgestellt. Das Copiar hält also offensichtlich die
chronologische Reihenfolge inne. Ks folgt Urkunde :t'.i7
( Ov. III l<>2), in der /.war tntsiiehlich die Jahreszahl
KDXI] steht, was aber offensichtlich ein Schreibfehler
lsl ; es muß I 522 heißen ; eine Ziffer ist beim Abschreiben
ausgefallen (ähnlich wie bei K. Anm. 1066). Mit diesem
Dal um paßt die Urkunde genau in den Kontext. Johann
bang war damals schon aus dem Orden ausgetreten; es
Nieben nur Nathin und Usingen als Doktoren übrig.
'Jamals vertrat auch Peter Molitoris als Subprior eins
Kloster, da ein Prior nicht zur Stelle war; so ist es um
'•"ut liebsten ausgedrückt in Urkunde Ov. III 574, von
">22 Mai 19, die im Original im Stadtarchiv Erfurt
<j—1/IV 748 vorliegt. In ihr steht nicht die ungewöhnliche
Bezeichnung „Superior", wie Overmann angibt,
londern Suprior (auch hier ist ein Buclistabe ausgefallen,
tjuüioh wie bei K. Anm. 235). Damit worden einige
Hypothesen hinfällig, die K. infolge der irrtümlichen
Datierung aufstellt, doch nun fügen sieh die Ereignisse
fugenlos aneinander. Erwähnt h&tto werden sollen, daß
lm Jahre 1514 Andreas Lohr Prior war, wie wir aus Lu-
1,11 is Ih iefvom 16. Juni 1514(WABr. I Nr. 8) mit Sicher-
,l"it wissen. Vielleicht war Lohr schon 1512 Prior, wie in
2*1- Gotha A 399 fol. H7v am Rande nachträglich,
'•bor von gleichzeitiger Hand hinzugefügt wurde. Ob«
w°hl Lohr im Jahre 1508 dem Krfurter Konvent noch
■•Oht angehörte, spielte er in ihm in den Jahren 1510 —
1525 eine wichtige Kollo. — Diese Bemerkungen berühren
nur Nebensächlichkeiten, sie wollen vor allem dokumentieren
, daß der Roz. das Buch mit Spannung und
Intoresse gelosen hat.
Das Werk wird für lange Zeit das unentbehrliche,
zuverlässige Nachschlagewerk für die Geschichte der
sächsisch-thüringischon Provinz und der sächsischen
Reformkongregation dor Augustiner-Eremiten bleiben.
Erfurt Erich Kleineidam
KIRCHENGESCHICHTE: ALTE KIRCHE
Schlichen, Reinhard: Christliche Theologie und Philologie
in der Spätanlikc. Die schulwissonschaftlichen Methoden
der Psalmenoxegeso Cassiodors. Berlin —- New York: de
Clruyter 1974. IX, 132 S. gr. 8° — Arbeiten zur Kirchengoschichte
, hrsg. v. K. Aland, 0. Andresen, G. Müller, 46.
Hinter diesem hochtrabenden Titel vorbirgt sich
eino schlichte, aus einer thoologischen Dissertation
heraus erwachsene Studie über den Psalmkommentar
Cassiodors. Ohne auch nur mit einem Wort auf die bei
einem so selten behandelten Buch wesentlichen Fragen
der Textschwierigkeiten und Überlieferungen einzugehen
und ohne eigentlich Neues zu bieten, hat sich der
Vf. doch mit Hilfe zahlreicher Sekundärliteratur bemüht
, das Spätwerk Cassiodors zu charakterisieren. In
zum Teil üborscharfer Polemik gegen Ludwig, dem
allerdings das spätantike christlich-neuplatonische
Schrifttum viel vertrauter ist und dor daher Cassiodor
viel tiefer versteht, sieht S. im Psalmkommontar ein
wesentlich von Atigustin und Donat bestimmtes
Schulbuch.
Dio beiden ersten der drei Abschnitte stellon fest,
daß die exegetische Methode des Kommentators vorwiegend
rhetorisch bestimmt ist und sowohl im Typo-
logischen wie Allegorischen wie im Enzyklopädischen
der Tradition folgt. Originell ist kaum etwas. Die benutzten
Lehrbücher der Schulrhetorik hätten noch
genauer herangezogen werden müssen, einiges ist im
dritten Teil nachgeholt. Richtig ist der Unterschied
zwischen divisiones und hypothosois betont, dahor der
Hinweis auf die l'inakes mindestens mißverständlieh.
Bei der wichtigen Frage nach Cassiodors Auffassung
von Vorfnxscrn und Personen der Psalmen sind die schönen
Krgebnisse Dintons benutzt und etwas stärker
christologisch ergänzt. Dor zweite Hauptabschnitt faßt
die Grundzüge der angewandten hermeneutischen Techniken
zusammen. Das meiste stammt, wie bekannt,
aus Augustin, dessen Auslegungskanon C. doch im
(liunde immer folgt. Was Sch. in diesem Zusammenhang
über Homerinterpretation sagt, ist oberflächlich
und die Hinweise auf vor- und außeraugustinische
D handhmg der Gottesanthropomorphismon viel zu
lückenhaft. In Theilers Forschungen zur Geschichte
des Neuplatonismus und in Krämers Arbeiten — um
nur einiges zu nennen — hätte der Vf. nachloson können,
woher solche Dinge stammen. Seiner Bibliographie
nach scheint er aber die moderne Literatur zu diesen
Fragen kaum zu kennen, was aber bei einer Beschäftigung
mit der Spätantike bedauerlich ist. Verdionstlich
ist aber, wie auch im dritten Kapitel, dor ständige Hinweis
auf das rhetorische Wollen Cassiodors, so z. B. dio
guten Bemerkungen zur Interpretation der Tempora.
Der dritte Teil betont die Bedeutung dor Septem artes
liberales für den Kommentar. Möglich ist die Hypothese
, daß Vivariuin der Krsatz für eine nicht verwirklichte
theologische Schulo in Rom hätte sein sollen,
und der Kommentar ein Schulbuch dafür. Der zweifellos
rationalistische und enzyklopädische Charakter