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Ausgabe: | 1974 |
Spalte: | 903-905 |
Kategorie: | Judaistik |
Autor/Hrsg.: | Falk, Ze'ev |
Titel/Untertitel: | Introduction to Jewish law of teh second Commonwealth 1974 |
Rezensent: | Conrad, Joachim |
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Theologisohe Literaturzeitung 99. Jahrgang 1974 Nr. 12
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rialdarbietung steht. Der Gegenstand und diewissen-
sohaftliche Redliohkeit sollten einen immer wieder zur
Nüchternheit im Denken und in der Sprache und zur
Einfachheit in der Systematik zwingen.
Die Bogrifflichkeit fächert sich von der Sache her
in vier Gruppen auf. Zunächst bespricht R. die Terminologie
für die Feinde dos Gerechten. Er unterscheidet
allgemeine Bezeichnungen, moralisch wertende,
die seit dem 6. Jh. v. Chr. stärker in den Vordergrund
treten, solche, die von Hause aus neutral sind, aber im
Sinne einer (iegensätzlichkeit gebraucht, treuloso
Freunde und Verwandte und endlich Bilder und Vergleiche
aus dem Bereich der Tierwelt.
An zweiter Stelle findet man zusammengeordnot, was
die Quellon über Vorhaben und Taten der Widersacher
'■nt halten, zu umschreiben etwa mit Schmähung, Haß,
Gewaltanwendung, Rechtsbeugung, Intrigen, Verleumdung
; hinzu kommt Bildhaftes aus dem Gobiet
der Jagd, des Krieges sowie der Beschreibung wilder
Tiere.
Sodann wird vorgeführt, wie das Leiden des Gerichten
sprachlichen Ausdruck rindet. Auf mannigfache
Weise wird geschildert, wie er bedrängt, verachtet und
verlassen ist oder stürzt. Hierher gehören außerdem die
Termini aus der Vorstellung über die Unterwelt.
Am Endo ist der Bestand an Ausdrucksmöglichkeiten
über das Vorhalten dos Gorechten aufgenommen,
getrennt in ein passivos (Schmerz, Kummer, Verzweiflung
, Furcht) und ein aktives (Gott gegenüber in ungeduldigem
Fragen, Vertrauen und vertrauensvollem
Handeln; den Feinden gegenüber in Fluoh und Bitte
um Vernichtung und schließlich in williger Annahme
des Leidens).
Das Ziel des Verfassers war es, „das ziemlich umfängliche
Wortfekl der „passio iusti" darzustellen und
traditionsgeschichtlich zu erschließen" (Vorwort). Daß
durch diese aufwendige Arbeit tatsächlich Neuland betreten
und die Forschung vorangetrieben wurde, bekräftigt
R. selbst, wenn er darauf verweist, es hätte
nicht in seiner Absicht gelegen, dio Frage nach der
Identität der Feinde in den Psalmen zu beantworten,
die Untersuchung aber orgeben habe, daß eine Lösung
jener Frage solange nicht das Richtige treffen könne,
wie man sich auf den Psalter beschränke und den Bezugspunkt
der Feindschaft — die Frommen oder Gelochten
— nicht genügend beachte. Hier kann, dem
Wunsche dos Vf.s entgegenkommend, seine Arbeit tatsächlich
zu einem der Sache angemosseneron Urteil
verhelfen.
Im Literaturverzeichnis lies Coriani (statt Cerinani.
S. 279) und Puukko (statt Puuko, S. 286); S. 281 fehlt
hei Segal die Notierung des offenbar hebr. Buchtitels.
Sonst sind nur wenige Schreibfehler zu verzeichnen.
Leipzig Wolfram Ilerruiann
JUDAICA
Kalk, Ze'ei W.i [fttrotaetlOB li> Jewilh Lau »I th« S«Ml4
Ol—MTTHritfc, l. beiden: Brill 1972. XI. 14» S. gr. 8°
Institut um Judaicum, Tttblnann. 0. Michel u. M.
Hengel. Arbeiten zur (Jeschichtc (Ich antiken JudMtttnM
und des Urchristentums, XI. Lw. hfl. 42,—.
Das Thema des anzuzeigenden Buches ist die Eut-
stehung und Entwicklung der Halaeha im nachexili-
schon Judentum während des Zeitraums von 539 v. Chr.
bis 70 n. Chr. Es geht also um dio Vorgeschichte jenes
vielschichtigen Gesetzesmaterials, das erst mich dieser
Periode seine endgültige schriftliche Kixierung erfuhr
und uns in (lestnlt der Misehna und Tosephta sowie in
der weitergehenden Bearbeitung des palästinischen und
babylonischen Talmud überliefert ist. Dor Vf. will
zeigen, wie sioh dieses Material auf Grund der Erfordernisse
des öffentlichen Lobens, insbesondere auf wirtschaftlichem
und politischem Gobiot, herausgebildet
hat und wie es im Rechtslobon praktiziert wurde. Sein
Augenmerk ist daher nicht auf dessen einzelne Inhalte
und deren Geschichto gorichtet, sondern auf den sie
verursachenden Gesamtprozeß von Interpretation und
Nouformung, den er als innerlich einheitlich und folgerichtig
zu erwoisen suoht.
Der Vf. gliedert den Stoff in fünf Kapitel. Nach einer
knappen Einführung in den geschichtlichen Ablauf und
die Quellenlage der zu behandelnden Periode (S. 1—3)
beschäftigt er sich im ersten Kapitel ((irowth of the
Halakha. S. ."> :i4) mit den wichtigsten Motiven und
Kräften, die zur Herausbildung der Halaeha geführt
haben. Er geht hier auf Quellen und Vorgänge wie
Tradition, Interpretation, Gewohnheitsrecht, Weisheit,
Präzedenzfälle, Gesetzesfiktion (Prosbol), Kompromiß.
Mehrheitsbeschluß, Verschärfung, Neubildung und „Not
der Stunde" ein und im Zusammenhang damit auf die
für diese Vorgänge verantwortlichen bzw. sie autorisierenden
Instanzen, vor allem die Schriftgolehrten,
daneben aber auch die Propheten, die llasidim und die
in dioser Periode regierenden Könige. Im zweiten Kapitel
(Soctarian Halakha, S. 35—45) wird auf analoge
bzw. gegensätzliche Vorgänge bei Samaritanorn, hellenistischen
Juden, Sadduzäern, Essenern, Qumranleuten
(die von den lotztoren unterschieden worden) und
Christen sowie auf Einflüsse von deren Seite hingewiesen
. Das umfängliche dritte Kapitel (Constitution, S.
46—92) ist den dio Halaeha praktizierenden Institutionen
gowidmet, d. h. sowohl den zentralen Organen
wie „Große Synagoge", Synhedrium, Tompol sowie den
führenden Jerusalemor Schichten und Amtspersonen,
vor allem in Gestalt der Ältesten, Priester, Hohen
prioster und Könige, als auoh don lokalen Behörden und
Gerichtshöfen. Der Zielsetzung des Buches entsprechend
sind nur doren rechtliche Befugnisse als öffentlicher Behörden
eines teils in voller, teils in beschränkter Auto
nomie lebenden Volkes von Interesse. So wird auch der
Tempel ausschließlich im Hinblick auf seine Vorzugs
Stellung auf wirtschaftlichem und finanziellem Gobiet
behandelt. Gegenstand der beiden letzten Kapitel (Pro-
eedure, S. 93—112; Evidenoe, 8. 113-143) sind Einzelheiten
des GerichtsprozessoB und dos gerichtlichen Be
weisvorfahrens, vor allem im Bereich des Zivilrechts.
Der Vf. geht in diesem Zusammenhang auch näher auf
die Rolle von Rechtsurkunden ein und berücksichtigt
dabei besonders die Elephantino-Papyri und die einschlägigen
Kunde aus der Wüste Juda.
Dio Hauptsohwierigkeit boi der Behandlung dos vorliegenden
Themas besteht in dor bekannten Tatsache,
daß die verfügbaren Quellen, die zweifelsfrei aus der
Zeit des zweiten Tempels stammen, unzureichend sind
und sich obendrein noch ungleichmäßig über diese
Periode verteilen. Es ist daher unumgänglich, daß die
vielfältigen Traditionen, die im späteren rabbinischen
Schrifttum enthalten sind, in die Darstellung einbezogen
und mit Hilfe philologischer und historisch-kritischer
Methoden ausgewertet worden. Auf einer solchen
„legal archaeology" (S. 3) liegt für den Vf. das Haupt
gewicht, denn sie bietet ihm die Möglichkeit, die Vor
gesehiehte des späteren Schrifttums weitgehend aus
diesem selbst zu entwickeln, so daß es ids Grundlage
für die gesamte Darstellung benutzt werden kann. Es
ist klar, daß sich dabei auf weite Strecken hin nur hypothetische
Ergebnisse erzielen lassen und sich manche
Korrektur nötig machen wird Aber deswegen darf dem