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Ausgabe:

1973

Kategorie:

Kirchengeschichte: Allgemeines

Titel/Untertitel:

Neuerscheinungen

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125 Theologische Litcraturzeitung 98. Jahrgang 1973 Nr. 2 126

Kluft zwischen Geist und Körper überbrücken wollte, sei da- Meersman, Achilles: The Ancient Sunda Mission in India

„„ , ■■ i- . i „ {Indian Church History Review 5, 1971 S. 9— 20).

mal. ungenügend gewürdigt worden. I brev ^ jjaM Bastholm til j.' P. 09trup

Die Anmerkungs-, Quellen- und Reg.sterseiten 91-138 (Rirkchistoriskc Samlinger 1972 S. 91-96).

zeugen von der Sorgfalt des Vf.s. Sein Urteil über die Aktu- Thangarai, M. Thomas: The History and Tcachings of the

alitüt des Paracelsus dürfte bei dieser Quellenlage einer diffe- Hindu Christian Community Commonly Called Nattu

renzierten Darstellung der „Platoniker" korrespondieren. Sabai in Tirunelveli (Indian Church History Review 5,

Kos,ock Peter Heinrich q^j. ^ En oversigt (Rirkehistoriskc Samlinger

1972 S. 217-249).

Tillich, Paul: Vorlesungen über die Geschichte des christli- _ ( ., _. . ... . . Tr-D

chen Denkens. Teil I: Urchristentum bis Nnc.hrcformation. kirch engeschichte: mittel ali CK

Hrsg. u. übers, v. I. C. Hcncl. Stuttgart: Evang. Verlags-

»erk [1971] 311 8< gr. go = Ergä„zungs- und Nach- _ UIrjch: GcseU un(, Evangelium. Da9 Alte Testament

laßbände zu den Gesammelten Werken, I. Lw. DM 35,-. .q Theologie de3 Robcrt von M,,iun. München-Padcr-

~: Teil II: Aspekte des Protestantismus im 19. und 20. Jahr- born-Wien: Schöningh 1971. XIV, 130 S. gr. 8° = Mün-

hundert. Hrsg. u. übers, v. I. C. Henel. Ebd. [1972]. 208S. chener Universitäts-Schriften. Katholisch-Theologische

gr- 8° = Ergänzung*- und Nachlaßbändc zu den Gesam- Fakultät. Veröffentlichungen des Grabmann-Institules

«leiten Werken, II. DM 23,50; Lw. DM 28,40. zur Erforschung der mittclalterl. Theologie u. Philosophie,

Die Originalausgaben der vorliegenden Hände in amerika- hrsg. v. M. Schmaus, W. Dettloff, R. Heinzmann.N. F. 13.

"ischer Sprache erschienen ohne verbindenden Ohcrtilcl als Kart. DM 15,—.

»A History of Christian Thought" (London 1968) und „Per- jy&3 Verhältnis des Alten Testaments zum Evangelium

8Pectives on 19th and 20th Century Protestant Theology" wa'j. für jj,, Theologie zu allen Zeiten ein Problem." Gerade

(London 1967) und wurden von mir in dieser Zeitschrift dag ^ Jahrhundert hat sich um das rechte Verhältnis beider

1968, Sp. 696-698, und 1969, Sp. 694-697, angezeigt. Be- Testamente zueinander bemüht, „die Fragen nach Gesetz

Abreibung und Beurteilung dieser beiden Bände dort gelten unj Evangelium haben offenbar nicht nur akademischen

natürlich in allen wesentlichen Zügen auch für die nunmehr Charakter gehabt" (V, 117L).

vorliegende deutsche Ausgabe. Einige Modifikationen sind Darum untersucht Vf. dieses Problem bei R. Nach einer
'"dessen für die Übersetzung geltend zu machen. Es handelt kurzen Einführung („Die Stellung des Gesetzestraktats in
sich durchweg um Verbesserungen. Frau Ingeborg C. Hcncl, den Sentenzen Roberts", 1-5) behandelt er im 1. Teil Gesetz
der wir eine geradezu vorbildliche genuine Übersetzungslei- umj Evangcuum bei R., zunächst in dessen Römerbriefkom-
stung verdanken, hat sich zugleich einer kritischen Bearbci- mentar, dann in den Sentenzen (7-90). Dabei zitiert Vf. diesig
der amerikanischen Erstausgabe, die wir Carl E. Braaten gcn bisher unedierten Gesetzestraktat der Sentenzen nach
verdanken, unterzogen. Sie bat sich in den beiden Vorworten Cod. 121 der Bibliotheque de la ville de Saint-Omer so um-
ül), r die Grundsätze ihrer Bearbeitung geäußert. Sie bezichen fassend, daß man fragen kann, ob eine vollständige Edition
Slc» auf folgende Änderungen: Wiederholungen, die sich aus (fortlaufend zum Text der Untersuchung) den Umfang des
dem Vorlesungsstil Tillichs erklären, wurden gestrichen; Un- Buches wesentlich erweitert hätte. Das hätte kaum störend
deutlicbkeiten, falsche Wiedergabe des Wortlautes (die Ton- gewirkt, da Vf. dem Gedankengang des Traktats folgt. Im
Bandaufnahmen haben ihre Tücken) und unzulässige Abkür- 2. Teil stellt Vf. kurz die Behandlung des Problems Gesetz
z"»gcn der Gedanken wurden aus den beigezogenen Manu- un(J Evangeliun, bei einigen Zeitgenossen dar (91-126: Sum-
"**»pten berichtigt. Besonders im zweiten Band sind in den ma gententiarum, Hugo und Richard von St. Viktor, P.
Anmerkungen Verweise auf andere, verwandte Stellen und Abaelard, P. Lombardus, die Altercatio Synagogae et Eccle-

^ellenangaben nachgeliefert. Durchweg hat die Archivar- siac und zuletzt, gleichsam als Ausblick, Wilhelm von Auxerre).

e't den Ertrag gezeitigt, daß wir nun viel näher an Tillich Eine zusammenfassung beschließt die Untersuchung.

Se,bst und den ursprünglichen Wortlaut seiner Vorlesungen Quellen- und Literaturverzeichnis und Namenregister fehlen

Und Vorlesungsabsichtcn herangeführt worden sind. nicht.

. So verbindet sich der Dank an die sorgfältige und kulti- yt ncbt hervor, daß R. sich wesentlich von der Tradition

™<*te Vermittlerin dieses Werkes mit dem Wunsche, daß un(J 8c;nen Zeitgenossen im Hinblick auf das Verhältnis von

.'ese originale introdukt.orischc Leistung Tillichs das histo- Gesetz und Evangelium bzw. von Altem und Neuem Testa-

rische Verstehen der kirchlichen Lehrtraditionen fördern mcnt unterscheidet. Das wird schon im Römerbriefkommen-

m°cW. tar detlich: „Das Evangelium predigt und lehrt alles, was

G«tUngen Wolfgang Trillhaa» zum Glauben an Christus nötig ist, während das Gesetz diesen
nicht enthält." Als Erneuerung des Naturgesetzes gibt
_ der Dekalog, der ,im Gesetz, aber nicht vom Gesetz' ist, ewi-

rj^j. ges Leben, so daß Jesu Wort an den reichen Jüngling (Lk

ij1*'1 Walter: Die Problematik der Patrick-Forschung 10,28) ein Teil des Evangeliums ist (10f.). Das unterstreicht

D0vv ' '"4, 1972 S. 101—166). R. in den Sentenzen: Jesus ergänzt den Dckalog, sonstreicht

Indien n K"rly Cl,ristian Contacts with North East er zum Heil nicht aus (20). Die Zeremonialgesetze sind dage-

^Vi» DTT. UnU'V lirV,"W 5' I' i)- gen vom Evangelium weit entfernt. Einen wesentlichen Un-

. =1 '«eil og I'. (,. Lindhardt: Votum over en besvarelse ™___, ■ f__, __— . -u^oj jo

a' SelaVok.». inm nt iv 1 1 1 . -i c__ terschied zwischen beiden lestamenten sieht H. dann, „daß

j. "isKaliets prisnpgave 1970—71 (Kirkebistonske Sam- , , , ,

jj"nger I972 S 211—216) das Evangelium nicht nur lehrt, was zu tun oder zu unterlas-

in S|titha' Zr- M>: ,Jitde geschiedenis der Heilig-Graforde sen ist.es gewährt vielmehr zugleich die Gnade, welche die

j(j7Jreig>ö en aangrenzende gewesten (Augustiniana 22, Ausführung seiner Gebote ermöglicht" (33f.).

bjcr'lol i<*^"~^®)' Die Behandlung der Problematik dient dazu, „den Sinn

Venn ^rwm: Das Reich Gottes auf Erden, Antrieb und dcr neutestamentlichen Sakramentcnlchre zu erkennen"

Und M ? d"r Gc8cnichtR der Kirche, in: Gottesreich (18,35-53). Für R. ist es die Frage: „Besteht der Unter-

, teund rn ,ri'ich,lllr ö?!'""llT/i!rri;ltln!? m Gcschlch- schied zwischen den Sakramenten der beiden Heilsepochen

Man°r, j2"'rlrT 7nS rr|?! in f , I allein in der äußeren Form oder in der Wirksamkeit dergeist-

n ■ James (,.: lesting the Barrler Between (.aste and . _.. . _ . , J>, ,

"uteaste: The Andhra Evangclical Lutheran Church in 1,chcn Kraft? (35)- D,c Antwort lautet: „In beiden Zeital-

5 "}"r District 1920-1940 (Indian Church History Review tern hegt nicht eine identische Wirkkraft vor, denn im Leibe

• 1J71 S. 27—42). Christi wohnt die Fülle der Gottheit auf körperliche Weise,