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Ausgabe:

1973

Spalte:

206-209

Kategorie:

Systematische Theologie: Allgemeines

Autor/Hrsg.:

Konrad, Franz

Titel/Untertitel:

Das Offenbarungsverständnis in der evangelischen Theologie 1973

Rezensent:

Nierth, Wolfram

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Theologische Literaturzeitung 98. Jahrgang 1973 Nr. 3

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(S- 28). Die Rechtfertigung bestehender Taufpraxis durch Tauflehre einerseits seine in den Prolcgomena vorgetragene

Berufung auf die Confessio Augustana sei wegen der Unaus- Lehre vom Wort Gottes und die dazugehörige Sakraments-

Scglichcnheit zwischen CA II, IV, V und IX (zu vergleichen lehre korrigiert, andererseits in der Erwählungslehre Barths

seien auch die entsprechenden Partieen der Schwabacher vorbereitet ist und „als Teil seiner Versöhnungsichre eine

und Marburger Artikel) in der Lehre über den Zusammen- unmittelbare Konsequenz der die Versöhnungslehre begrün-

nang von Taufe und Sünde nicht möglich (S. 28ff). Doch lei- denden Christologie" ist (S. 161). „Die Unterscheidung zwi-

'eten die Bekenntnisschriften uns dazu an, diesen Zusammen- sehen ,Geisttaufe' und .Wassertaufe' ist völlig parallel zu der

nang so zu bestimmen, „daß sich diese Bestimmung als ein von Barth (in KD IV/1 - KD IV/3) vertretenen Unterschei-

wescntliches Moment der Rechtfcrtigungslehre selbst dar- dung zwischen Jesus ChrÄus als Wort Gottes — analogans

stellt" (s. 30f). Diese habe ihre Wahrheit darin, „dar) sie die - und der christlichen Verkündigung - analogatum - ..."

Christologie kompromißlos zur Geltung bringt" (S. 162). Die Tauflehre Barths sei „von fundamentaler öku-

W 30). Die Rechtfertigungslehre habe „die hermeneutische menischcr Bedeutung" (S. 162). Zur Auseinandersetzung mit

Funktion, das exegetische Nebeneinander der verschiedenen ihr „sind nur solche Argumente geeignet, die die christliche

"eutestamentlichen Taufaussagen zugunsten einer konzinnen Taufe als ein" das vierfache solus „zur Geltung bringendes

Rheologie der Taufe kritisch zu interpretieren" (S. 31). In Geschehen verständlich machen", die Tauftheologie „mit dem

Kritischer Verarbeitung „der nun einmal different nebenein- Ganzen der christlichen Lehre" verbinden, „den exegetischen

ander und zum Teil wohl auch gegeneinander stehenden neu- Schwierigkeiten der neutestamentlichen Taufaussagen Rech-

'estarncntlichen Taufaussagen" (S. 31) kommt Jüngel zum nung tragen", und die geltende Taufpraxis „nicht als abso-

**rgebnis: „Theologisch dürfte m. E. daraus zu folgern sein, lutes Kriterium für die Wahrheit einer kirchlichen Lehre von

daß sich zumindest zwei verschiedene von der Tauf- der Taufe voraussetzen" (S. 163). Barth habe seinen Kriti-

Praxis her naheliegende Möglichkeiten des Taufvcrständ- kern Anlaß zu berechtigter Kritik gegeben, weil er seine ver-

n'sses anbieten: a) Das Ereignis der Taufe kann das suchte Sachkritik an den neutestamentlichen Taufaussagen

r r 0i 9 n i s der Rechtfertigung des Sünders auslegen, nicht expliziert habe. Nachdem dies petitum im einzelnen

indem es durch die einem glaubenden Menschen wi- entfaltet ist, schließt Jüngel i „Die Tauftheologie Barths hätte

erfahrende Taufe mit Wasser das ,ohne die Gesetzeswerke' alles das leisten können, was sie aufgrund einer sachkriti-

vsine operibus legis) der Rechtfertigung als in dem im Tode sehen Exegese hätte leisten müssen" (S. 164).

hristi vollbrachten Werk Jesu Christi als begründet er- Mit seinen Thesen und seinem Referat vor dem Ausschuß

^eist." Auf dieses Ereignis wird „der Glaubende durch die hat Jüngel Barths Tauftheologie kritisch und weiterführend

"'Kündigung bezogen" und „bleibt" durch die Taufe auf aufgenommen und damit m. E. die fruchtlose Konfrontation

es bezogen. ,,b) Ereignisse haben jedoch die Neigung, sich überwunden. Man wird sich von einer ausgeführten Tauf-

J s°lut zu setzen". So „gerät die Taufe" - schon im Urchri- lehre dieses exegetisch wie dogmatisch gleich gut ausgewie-

entum - „in die Gefahr, selber an die Stelle des Rcchtfer- senen letzten „Schülers" des Meisters viel erhoffen dürfen.

'9ungscrcignisses 7U treten". Damit droht der Glaube „ge- _ . . ........ <-.,„. . ™ <- ,. . L

3eniiK j ..... ■ „ «• m. ji _ Comgenda: S. 43 fehlt der Schluß der Anm. 29; S. 74 stehen grie-

» "uoer der Taufe sekundär zu werden . Die Taufhandlung chisdie Worte auf dem Kopf; S. 150 (bei Anm. 275) und s. 151 (aus Barth

Kann dann „als ein durch seinen Vollzug (ex opere operato) S. 140) sind die Zitate nicht korrekt.

£j~* (Gnade) wirkendes Sakrament verstanden werden" Noumburg Saale Johannes Hömel

(S. 34f).

-Eine an der Rechtfcrtigungslehre orientierte evangeli-
Cne Lehre von der Taufe müßte mit dem sakramentalen

Verständnis der Taufe auch die Alternative zwischen lutheri- Konrad, Franz: Das Offenbarungsverständnis in der evan-
*chcm und reformiertem Taufverständnis Überwinden. Sie gelischen Theologie. München: Hueber (1971). 655 S. gr.

natte davon auszugehen, daß die Notwendigkeit der Taufe 8" " Beiträge zur ökumenischen Theologie, hrsg. v. H.

"'cht die Notwendigkeit eines Mittels (necessitas medii), Fries, 6. Kart. DM 68, -.

j^ndern allein die Notwendigkeit eines gnädigen Ge- Der auf eine Rundumorientierung zusteuernde Rezep-

j.°tcs (necessitas praeeepti) ist, das zu befolgen allein tionsprozeß wird von den „Beiträgen zur ökumenischen

j,,r den Glaubenden möglich und sinnvoll ist" Theologie" als Voraussetzung eines streng sachbezogenen
W 37).

«Die Taufe gibt und wirkt nicht anders als das, was Dialogs zwischen den Konfessionen mit dieser Münchner

l^Us Christus durch den Heiligen Geist im Wort der Ver- Dissertation erneut gefördert. Für den kath. Bereich treibt

**8Ung gibt und wirkt; aber sie gibt und wirkt dasselbe sie die Problemortung auf einem Teilgebiet ev. Theologie

^ ers ... Das Besondere der Taufe besteht darin, daß sich weiter voran. Der intensive Erörterungsstil in einer breiten

auf u^'nfl 'n der Taufe auf seinen Glauben und damit Berichterstattung imponiert ebenso wie K.s Bemühen um

l J°sus Christus als den Gegenstand und Grund des Glau- Offenheit über die durch eigenes Vorverständnis gezogenen

en> so festlegen läßt, daß er mit der taufenden Ge- Beurteilungsgrenzen hinaus. Ob allerdings die mit dem Ti-

nde unwiderruflich zu dem einem Leib Christi geeint ist" tel angestrebte Querschnittrepräsentanz bereits erreicht wur-

r u 1 "Dcr Glaubende ist durch die Taufeunwider- de, muß füglich in Frage gestellt werden. Zumindest verwun-

üch von der Sünde getrennt, von der er allein durch dert es, daß bei derartigem Anspruch Karl Barth ohne aus-

net; 80 G'auben getrennt wird" (S. 40). „In der Taufe ercig- führliche Begründung (33) übergangen wird und bei der un-

'ifiv C"e unwidcrruflichkeit christlichen Seins als Uner- umgänglichen Beschränkung die Wahl neben Bultmann,

das'CnKeit christlichen Tuns" (S. 41). „Der Glaube an ein Pannenberg und Althaus noch die Außenseiterstellung eines

tyS t,lrist'iche Tun beurteilendes Gericht nach den Fritz Buri berücksichtigt.

s C/Ken ist ein cschatologischer Vorbehalt gegen ein Auf ihr Offenbarungsverständnis als Inbegriff des Hcils-

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es i arnentales Verständnis der Taufe" (S. 42). Denn handelns Gottes am Menschen hin werden die vier Theolo-
fynvü "Ebenso wie die Erwartung des .Gerichts nach den gen nun fundamentalthcologisch befragt und jeweils dessen

bämKCn a"ein Jesus Christus als Richter kennt, ver dessen Struktur als Miteinander von Göttlichem und Menschlichem

ist rv W'r a"e offcnbar werden müssen (2. Kor 5,10), ebenso freigelegt, um versuchsweise eine einheitliche Reflexions-

sUs 10 Tau^c n'cnt ein mysterion (sacramentum) neben Je- plattform zwischen diesen sehr unterschiedlichen oder gar

da Cnr'stus, sondern die Feier des einzigen Sakramentes, gegensätzlichen Standorten zu eruieren. Mit der Profilierung

v0n Jesus Christus selber ist" (S. 43). Dazu vgl. den Aufsatz von Rudolf Bultmann setzt die Arbeit ein, obwohl sich

'33i ^Ün9c': "Das Sakrament - was ist das?" (in „Ev. Theo- der Vf. des Fortganges der gegenwärtigen Diskussion „ein

In° ' ?966)- gutes Stück über Bultmann hinaus" (34) bewußt ist. Er billigt

seinen „Thesen" weist Jüngel nach, daß die Barthschc ihm jedoch die Funktion einer Hintergrundsfolie zu, die zum