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Ausgabe: | 1972 |
Spalte: | 377-380 |
Kategorie: | Kirchengeschichte: Mittelalter |
Autor/Hrsg.: | Haverkamp, Alfred |
Titel/Untertitel: | Herrschaftsformen der Frühstaufer in Reichsitalien 1972 |
Rezensent: | Haendler, Gert |
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Theologische Literaturzeitung 97. Jahrgang 1972 Nr. 5
S. 51 (vgl. mit S. 43 u. a. St. — Register S. 753) ist die Schreib- tersucht „Die Grundelemente der staufischen Herrschaft in
weise des Namens Gerho(c)h unausgeglichen; S. 56, Allg. Italien" (S. 85—311), „Untertanenverhältnis und Lehnswe-
Grabmann, Scholas:. Meth. jetzt Eichstädt -1961; ders. sen" (S. 313—558) sowie „Die frühstaufische Finanzpolitik"
Gesch. d. kath. Theol. jetzt Darmstadt -1961; ebd. Ucbcrwcg, (S. 559—728). H. bekämpft die Meinung, die Staufenkaiser
Grundriß jetzt '''1958 = Neudruck 11. Aufl.; S. 125 Lit. zu Friedrich I. und Heinrich VI. seien aus konservativ-monar-
en Waldensern, ergänze: K. V. Selge, Die ersten Waiden- chistischer Grundeinstellung den neuen Kommunen in Ita-
ser, 2. Bde. 1967; S. 140 Anm. 19, Z. 1: nicht in Ordnung; lien gegenüber feindlich eingestellt gewesen: „Eine Besei-
• 178 Z. 4 lies: eingeprägt."; S. 197 vermißt man den Hin- tigung bestimmter politischer Machtinhaber auf Grund for-
eis auf die beiden Standardwerke von Borst und Grund- malrechtlicher legitimistischcr Kriterien, die einseitig auf
rtiann, die andernorts genannt sind; S. 214 Z. 2f Boehmer- die Kommunen angewendet werden konnten, ist nachweis-
legand jetzt '1961 ed. C. Andresen; ebd. die Angaben über lieh schon 1158 nicht beabsichtigt und wird auch später nicht
[e franziskanischen Quellen sind recht unvollständig: zu versucht. Vielmehr wird auf der Grundlage der Regalien-
onaventura gehört die Ausg. in den Anal. Franc. Bd. X lehre eine verfassungsmäßige Gleichordnung der tatsäch-
j y41); bei Spec. perf. fehlt die wichtige „Legenda Dclorme" lieh vorhandenen politischen Herrschaftsträger geschaffen,
V ans 1926) — dazu jetzt S. Clasen, Legenda Antiqua S. Fran- die ihren deutlichsten Ausdruck in der anschließend vorge-
cisci (1967), auch das neuerdings wichtige „Sacrum Com- nommenen Einbeziehung der italienischen Kommunen in
mercium" verdient Erwähnung; K. Balthasar, Armutsstreit das Reichslehnrecht findet. Machtpolitische Faktizität und
Wird erst S. 453 (mit Benz zusammen) genannt; hier wie verfassungsrechtliche Positionen werden auf diese Weise
ebenso S. 306f fehlen Hinweise auf die wichtigen Textdar- in Einklang gebracht" (S. 730). Das Bestreben der Früh-
'etungen v°n Ehrle; S. 315 Duns Scotus, fehlt E. Wölfel, staufer ging dahin, größere Machtkonzentrationen einzu-
^einsstruktur und Trinitätsproblem (Münster 1965); S. 355, schränken und dafür kleinere Gewalten zu stärken. Solche
■ 10 lies: richtet; S. 356 oben, vorletzter Satz: Satzbau nicht Tendenz ist „nicht gänzlich antikommunal ausgerichtet, ob-
urchsichtig; S. 365f wird B. Schmeidler, Das spätere MA wohl die größeren Stadtkommunen oft — jedoch keineswegs
(Dannstadt -1962) vermißt; S. 378 Mitte hängt das Zitat in jedem Falle und allein— davon betroffen waren" (S. 732).
j*Us ..fidei catholicae fundamento" in der Luft; S. 460 Bern- Die Politik der Frühstaufer in Italien war „weitaus weni-
art, Mystik jetzt: Neudruck 1966; ebd.: Wentzlaff-Eggc- ger traditionalistisch ausgerichtet, als dies noch in neuest
jetzt Berlin :,1969; S. 464 Z. 7. v. u. (Text) lies: Die ren Darstellungen behauptet worden ist" (S. 733). Dazu trug
^ammlung; S. 470, Z. 16 v. u. lies: Lesemeister; S. 516, Lit.: der Umstand mit bei, daß sich die Staufer in Italien auf ein-
■ Stadelmann (vgl. ebenso S. XXV) jetzt Nachdruck Stutt- heimische Juristen stützten, die Deutschen waren nur eine
S^t-Cannstadt 1966; S. 564: hier fehlt der Titel des ab S. dünne Oberschicht. Keineswegs war für Friedrich Barba-
5 vielgenannten Dekretes „Frequens" (ebenso der Hin- rossa der „Beamtenstaat" des entscheidende Ziel; man muß
J_Veis ™ Register!); S. 729 vorletzte Zeile, W. Binder, Dun- vielmehr von einer Umformung des Lehnswesens in Italien
elmännerbriefe, lies: 1885; S. 646 Z. 10 lies: Gregor von sprechen im Sinne einer Verdinglichung und Entpersönli-
eimburg (s. Register). Ergänzungen zum Register S. 741ff: chung: „Symptome dieser spezifischen Ausformung des
blaß + s. 591; 686 ; 703; 713; 728; 736. Ämterkauf (fehlt Lehnswesens sind das eindeutige Vorherrschen des Erbrechts
uerverweis auf Simonie); Brüder vom gemeinsamen Le- in den Lehnverträgen und die wenigstens vereinzelt nach-
en + S. 714; Bursfeld (= Bursfelde!) + S. 678; 695f; Cri- weisbare Verwendung des Geldes als Gegenleistung des
nien laesae maj. + S. 131 f; Dionysius Areopagita + S. 700; Lehnsinhabers (Pacht) wie auch als Gegenstand des Lchns-
Ovation (fehlt ganz) S. 684. Expektanzen + S. 290. Feg- Vertrages (Rentenlehen)" (S. 736). Die Kommunen waren
euer + s. 713. Geißlerzüge + S. 722f. Hl. Schrift + S. 710; „Zusammenschlüsse einer mehr oder weniger großen An-
^ 2: 739. Hexenhammer (fehlt ganz) S. 711. Juden + S. 703f; zahl von Familien mit ausgeprägtem sozialem und politi-
^ ". — wusiiuwiMiiy i j*js. luuaici - ^. wjii. »wu- senem tagen oewurjisein unu ciyeiiwmcu . . . uic riunawu-
"binat + S. 522. Kreuzzüge + S. 407; 412 — gegen Hussitcn fer nutzten die sich ihnen geradezu aufdrängende Chance
ehlt ganz) S. 576, Kreuzzugsablaß + S. 388. Kreuzzugs- durch die Unterstützung einzelner stadtadliger oder doch
aedanke + S. 388 ; 643 ; 591f. Kreuzzugspredigt + S. 410. einflußreicher Familien und festigten die aus gegenseitigem
reuzzugsstcuer + S. 674. Laienbrüder + S. 696f. Nepo- Interesse entstehenden Beziehungen oft durch lehnrechtliche
ismus + S. 355; 371; 416f; 511f; 653; 662; 667 ; 676. Pest Bindungen" (S. 740). H. vergleicht die Kommunen Italiens
mit nötigem Querverweis auf Schwarzer Tod) fehlt mit den Freistädten in Deutschland, wie sie sich im 13. Jh.
|anz: S. 693; 697; 722. Simonie + S. 522; 552f; 662f; 668. durchsetzen konnten. Auch die Münz- und Zollpolitik zeigt,
jgnorie -L S. 630. Türkenkrieg + S. 639ff; 650 ; 659 ; 674. wie groß die Unterschiede zwischen Italien und Dcutsch-
(fehl°rSitiit S' 688' USUS pauper + S- 378- Votivmesse land im 12. Jh waren. „Die Frühstaufer haben nicht .Italienganz
) S. 686. politik' betrieben, um so besser ihre .deutsche' Politik
E'lan9e" Karlmann Beyschlag durchsetzen zu können, wie dies nationalstaatliches Denken
nahelegen könnte. Die Italicnpolitik besaß für Friedrich I.
wie auch Heinrich VI. Eigenwert und damit völlige Gleich-
HavprL- r rangigkeit innerhalb der universalen Reichspolitik" (S. 748).
erkamp, Alfred: Herrschaftsformen der Frühstaufer in Der unterschied zwischen Italien und Deutschland läßt sich
watsitahen, IIa II. Stuttgart: Hiersemann 1970 71 V, auch von kirchengeschichtlicher Betrachtung her erfassen:
dP= «• 3 ■ . 9r- 8" = M°n°9raphien zur Geschichte Wgr das g<Asügc Leben im deutscnen Rcichsteil noch fast
I u ™lalters' in Vcrb- m- R Prinz hrs9- v- K- Bosl- V ausschließlich an den Bischofssitzen und in den Klöstern
■ w. DM 216. . konzentriert und von diesen Zentren her auch bestimmt.
Die gründliche Quellenarbcit — eine Saarbrücker Habiii- findet im südlicheren Rcichsteil bereits ein Selbstbewußt-
'onsschrift — will die „jeweiligen verfassungsgeschicht- sein der Kommunen seinen Ausdruck durch die gebildeten
- rclcvanten Maßnahmen der frühstaufischen Herrscher und im kommunalen Leben oft genug führenden Bewohner
n Reichsitalien im engen Zusammenhang mit den jeweili- der jeweiligen Civita;. Dagegen fehlen in Reichsitalien in
9en politschen Gegebenheiten sehen ... Die Berücksichti- dieser Zeit schon fast ganz die im deutschen Rcichsteil übli-
9ung der wirtschaftlichen Faktoren schließt die Frage nach chen Klostergeschichtcn, ein beredter Ausdruck auch der
n wirtschaftlich-finanziellen Motiven und Interessen der tatsächlichen Kultur- und Gesellschaftsverhältnisse" (S. 39).
c'chsrcgierung mii e>n- Eine so verstandene verfassungs- Ebenso deutlich ist die unterschiedliche Stellung der Bi-
yeschichtliche Fragestellung ist nicht zuletzt auf das engste schöfe: „Der Investiturstreit wurde in Italien auf eine Weise
II der Sozialgeschichte verbunden" (S. 7). Haverkamp un- gelöst, die insbesondere der deutschen Entwicklung dia-