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Ausgabe:

1971

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

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Neuerscheinungen

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929

Theologische Literaturzeitung 96. Jahrgang 1971 Nr. 12

930

ä St. Thomas et ä la theologie du XIII«me siecle fondee sur
l'Ecriture et les Peres -, mais que Bucer a eu le merite
de remettre en valeur alors qu'elles etaient oubliees par les
catholiques eux-memes (seule l'idee de corps mystique
apparait dans la theologie eatholique du temps). Esperons
que cet ouvrage, loin d'ecraser le lecteur par sa masse,
l'incitera ä la reflexion et ä la recherche.

Pari3 J.V.Pollet

Devereux, E. J.: Tudor Usea of Erasmus on the Eueharist

(ARG 62, 1971 S.38-52).
Grislis, Egil: Calvin's Use of Cicero in the Institutes 1:1-5.

A Case Study in Theological Metliod (ARG 62, 1971 S.5 bis

36).

Kohls, Ernst-Wilhelm: Erasme et la Reformc (RHPhR 50.
1970 S.245-256).

Vinay, Valdo: La parabola dei talenti e l'etiea di Giovanni
Calvino (Protestantesimo XXVI, 1971 S.79-87).

—: II protestante della Riforma e dei secoli successivi (Protestantesimo
XXV, 1970 S. 230-240).

KIRCHENGESCHICHTE: NEUZEIT

.Volte, Hans-Heinrich: Religiöse Toleranz in Rußland

1600-1725. Göttingen-Zürich-Frankfurt: Musterschmidt
-Verlag [1969]. 216 S. 8°.

Vf. untersucht die Existenzbedingungen der nicht
zur orthodoxen Staatskirche gehörenden Kirchen und
Religionsgemeinschaften im russischen Staat von jener
als „Wirren" (smuta) geltenden Periode zu Beginn des
17. Jh.s bis zum Ende der Regierungszeit Peters I. Wenn
dies unter dem als Buchtitel gewählten Oberbegriff
„Religiöse Toleranz" geschieht, so wird der Toleranzbegriff
, wie Vf. auf S. 17 betont, „nicht im modernen
oder einem zeitgenössisch frühaufklärerischen Sinne" gebraucht
, sondern er „dient formal zur Beschreibung eines
Sachverhalts: der geduldeten Existenz" der behandelten
religiösen Gruppen. Und damit dürfte tatsächlich ein den
Verhältnissen der damaligen russischen Gesellschaft entsprechendes
Verständnis zugrunde gelegt worden sein.

Vergeblich sucht man nach der auf S. 13 erwähnten
„Gliederung der Arbeit in drei nebeneinander stehende
Hauptteile, die alle drei den gleichen Zeitraum zu erfassen
suchen". Dagegen läßt sich feststellen, daß jeweils etwa
die Hälfte der Arbeit den nicht-christlichen bzw. den
christlichen Religionen oder Gemeinschaften gewidmet
wurde. Der Bogen ist weit gespannt und bietet auf diese
Weise eine Art Gesamtüberblick über die nicht-orthodoxen
Gruppierungen im damaligen Rußland. Daß dies sehr
unterschiedlich geschieht, beruht vorwiegend auf der
zahlenmäßigen Stärke und Bedeutung der einzelnen
Gruppierungen, ist aber zum Teil auch vom zugänglichen
Quellenmaterial bedingt. So entfällt die Hälfte des den
nicht-christlichen Religionen gewidmeten Teils auf die
Mohammedaner, das übrige auf die Naturreligionen verschiedener
Völkerschaften und die Buddhisten sowie je
zwei Seiten auf die Hindus und Juden. Fast zwei Drittel
des den nicht-orthodoxen Christen geltenden Teils sind
den Altgläubigen gewidmet, der Rest den armenischen
Monophysiten, den Protestanten, römischen Katholiken
und einigen kurz behandelten Sekten. Es folgen zwei
Absätze über aufkeimende atheistische Vorstellungen, wie
sie in der Gestalt des Egor Varfolomeev um 1720 zutage
traten.

Das Problem der Duldung der einzelnen religiösen
Gruppen ist in engstem Zusammenhang mit den politischen
und sozialökonomischen Fragen untersucht worden
und stellt somit einen über die eigentliche Toleranzfrage
hinausgehenden Beitrag zur Erforschung der behandelten
Periode der russischen Geschichte dar. Auf
Grund der Quellenlage ließ sich die Haltung der Regierung
sowie anderer maßgebender gesellschaftlicher Kräfte und
vor allem die Kirchenpolitik Peters I. am klarsten im Verhältnis
zu den von der russischen Orthodoxie abgespaltenen
Altgläubigen erarbeiten, denen in Rußland naturgemäß
die größte Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Leider
kann auf die Fülle der behandelten Detailfragen hier
nicht eingegangen werden.

Die abschließenden Ausführungen befassen sich mit
einigen allgemeineren „Regeln religiöser Duldung"
(S.138). So wird auf die Sonderrechte der ausländischen
Gesandtschaften wie das den Fernkaufleuten aller Religionen
- mit Ausnahme der Juden - eingeräumte Recht
hingewiesen, in besonderen Handelshöfen (gostinnye
dvory) ungehindert ihrer Religion nachzugehen und dort
entsprechende gottesdienstliche Räume einzurichten.
Und es wird vor allem auf die wichtigsten Rechtsgrundlagen
für den im Buch behandelten Themenkreis eingegangen
. Da gab es das vom Landessobor von 1648/49
beschlossene Ulozenie, ein bis 1833 grundlegender russischer
Gesetzeskodex, der u.a. eine Reihe von Religionsproblemen
behandelte und es z.B. bei Strafe des Ver-
brennens verbot, einen Christen zum Islam zu bekehren.
Andererseits war der Zar selbst „sowohl eine Quelle des
Rechts wie die Quelle der Gnade" (S. 185), hingen die
Duldung nicht-orthodoxer Religionsausübung und zahlreiche
konkrete Richtlinien von den Gnadenerweisen des
jeweiligen Zaren ab. Vf. hat auch nicht übersehen, daß
die offiziellen Festlegungen vor allem in den peripheren
Gebieten von den dortigen Lokalbehörden sehr unterschiedlich
gehandhabt wurden.

Abschließend muß jedoch ein grundsätzlicher Mangel
erwähnt werden. Das vorliegende Buch bietet eine detaillierte
und sehr brauchbare Darlegung der Einzelprobleme,
die sich auf eine große Fülle von mit Fleiß zusammengetragenen
Belegen stützt. Es bleibt jedoch ein Torso,
denn es fehlen die auswertenden Schlußfolgerungen. Statt
ihrer schließt das Buch mit dem Hinweis (S. 193): „Die
fortführenden und zusammenfassenden Abschnitte dieser
Arbeit werden unter dem Titel .Verständnis und Bedeutung
der religiösen Toleranz in Rußland' (1600-1725)
JbGOE NF Bd. 17 1969 veröffentlicht." Um ein abgerundetes
Bild zu erhalten, ist es tatsächlich notwendig,
zusätzlich diesen 37 Seiten umfassenden Aufsatz in den
Jahrbüchern für Geschichte Osteuropas zu lesen, während
andererseits der Leser dieses Aufsatzes nur dann wirklichen
Gewinn hat, wenn er das hier besprochene Buch
kennt. Man fragt sich, ob diese Zerreißung wirklich nötig
gewesen ist!

Berlin Hans-Dieter Döpmann

Cordes, Martin: Der Brief Sehleiermachers an Jacobi. Ein Beitrag
zu seiner Entstehung und Überlieferung (ZThK 68,1971
S. 195-212).

Moltmann-Wendel, Elisabeth: Bettina von Arnim und Schleiermacher
(EvTh 31, 1971 S. 395-414).

Obst, Helmut: Jakob Böhme im Urteil Philipp Jakob Speners
(ZRGG 13, 1971 S. 22-39).

Rikel, Andreas und Urs Küry: 1870-1970. Erklärung der
Internationalen Bischofskonferenz der Utrechter Union. Der
Primat in der Kirche (Alt-Katholische Kirchenzeitung 14,
1970 S.57).

Souöek, J.B.: In Memory of J. L.Hromädka (Communio via-
torum 13, 1970 S.5-8).

Spini, Giorgio: Le Societä Bibliche e l'Italia dei Risorgi-
mento (Protestantesimo XXVI, 1971 S. 1-21).

Subilia, Vittorio: La Chiesa nella coscienza protestante (Protestantesimo
XXVI, 1971 S. 36-41).

Weigelt, Horst: Friedrich II. von Preußen und die Schwenck-
felder in Schlesien. Ein Beitrag zum Toleranz-Verständnis
Friedrichs II. (ZRGG 22, 1970 S. 230-243).