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Ausgabe:

1970

Kategorie:

Liturgiewissenschaft, Kirchenmusik

Titel/Untertitel:

Neuerscheinungen

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KIRCHENRECHT

941 Theologische Literaturzeitung 95. Jahrgang 1970 Nr. 12 942

WlllBglii toll Predigt gut tesdienst vermissen; das Abendmahl mißbereile und nachgiebige l'olilik gegenüber llabshnrg bewurde
ja nur viermal im Jahr gefeiert. Vf. erklärt dai mit dachl war, hat eine endgültige Entscheidung in der Religion»-
Reehl dahin: Zwingli bat es liier „einfach bei der., mittel- wehe wahrend seiner Regierung in ,1er Kurpfahl verhindert,
alterlichen, liturgisch selbständigen Predigtgottesmenst, vor S.....gehl in ,1c- Kurpfalz ein offizieller Erlaß eindeutig refOrder
Messe o.ler nach dem Evangeli..... gehalten, dem söge- matorUchen Charakters erst unier der Regierung Friedrich«

'«.....ten Pronaus (prone belauen, nicht ohne dai ei darin II. (1544-1556)im Dezember 1545 in der Gestalt des „Edikt«

einzelne Stücke reformi.....ücb ausgerichtet bat" fS. 8). aber die fakultative Reichungdes Abendmahles unter beider-

Von besonderem Werl ist es, daß die reichen Anmerkungen len Gestalt" (Nr. 1, S. DO), .n dem zugleich du- Priesterehe

I 181) nicht nur die Texte in ihre liturgische und theologische erstmals freigegeben wird.

Umweh hineinstellen, sondern auch Beziehungen zur ,.....en Diese reformationshistonsche Entwicklung innerhalb der

Zürcher Gottesdienstordnung I 1965), zur Agende der l'.KI Kurpfalz, die ja in nahezu aller, übrigen evangelischen deut-

»owie dem Ordo minae vom I. Advent !!><;<» und besonders sehen Territorien und Städten ihre Parallelen hat, m für die

dessen Preces encharistieae, auch zu den aaehkonziliaren Iii- Beurteilung des Phän.....ens evangelischer Ko ch.....»rdnungen

•en für Taufe, Trauung und Begräbnis auf/eigen. Gerade und allgemein des Werdens de«evangelischen Kirehenrechtes

auch die Anmerkungen machen diese Qucllensammlung zu von nicht geringer Bedeutung. Zeigl sich doch hier erneut,

•'"'em bturaiachen Studienbuch, wi.....an es siel, besser kaum wie die Anfänge evangelischer Kirchenordnungen und «van-

"'laschen kann gelischen Kirchenrechts auf Grund der historischen Wirklichkeit
des Jahrhunderts nie losgelöst von einer voTaufgegan-
f-n-ifiwald WfflUun N«g«l genen breiten religiösen evangelischen Bewegung gesehen
_ weiden können, ohne die eine evangelische Rechtsentwiok-

r... ... , e r lung nicht betrachtel «erden kann. D.h.: 1. Eine Evangeli-

LUryso.to.nus:] Die göttliche Liturgie unseres hed.gen Va- Bewegung als religiöse Erscheinung und die evangeliers
Johanne. Chrysortomus. Byz«^..che Liturgie. Mei- ^ rollt., !lls rechtliches Phänomen siehe, „■

Ungen-Freising: hynos-Verlag [1970]. W S. kl. 8 . ^ (|i.llektis(.|l(.n Korrelation. Beide zusammen ergeben das

Gesamtergebnis der Reformation. 2. Es ist historisch und systematisch
nicht haltbar, die Reformation einfach und ausschließlich
als Bewegung „von oben" („Fürstenreformation"
[J. Lortz, E. [serloh]) zu verstehen, die durch obrigkeitliche
Ordnungen und Erlasse gefördert worden ist. Gerade die Berbling
, Emilf, Prof. Dr. jur. [Hrsg.] (Fortgeführt v. Institut fnimstirSasgrarhirhte auch der Kurpfalz zeigt, wie sich die

»ur evang. Kirchenrecht zu Göttingen [Jetzt zu München]): evangelische Bewegung lange- Jahre .....I Jahrzehnte ohne

Die evangelischen Kirehenordnungen dea XVI. Jahrhun- weitgebende obrigkeitlich-fürstliche Protektion gehalten hat

derts XIV. Bd.: Kurpfalz. Tübingen: Mohr 1969. XX. .^.j, ,1,.,, Tagen von Luthers bahnbrechender Heidelberger

849 S. 4°. Lw. DM 118,—. Disputation im April 1518) und wie die späten evangelischen

!)„.,. ,• i i> i i c m:..„" ;^i i,. l-.ii.riiiliii.M'r r- Kircheiionliiungen und Erlasse ohne direkte Eörderong aus
"< r vorliegende Band des ..Schling ist in la ugjani igt i n . 7 • • < . ,,. v ,

-rslellt worden von .1 h'.C. (ioelers. Jet/. Bonn zuvor der .Notwendigkeit, einer innergeme.ndlichen und gesamt,

Minister i.W ) der als Kenner der kurpfalzisrhen Beforma- kirchlichen Yerantwortung der grüßer gewordenen evangeli-

li»B»geschichte für die Edition der einschlagigen Kirchen- sehen Bewegung heraus erfolgt sind. Das bedeutet nicht, dal,

Hungen geradezu prädestiniert gewesen ist. Iis ist als gün- diese fruchtbare Korrelation immer durrhgeha Ben worden

s|'-''r I 'instand hinsichtlich der B.....beitung des vorliege»»*« urt. In den lurehen- und koafesaionspoktisehen Ausanander-

B«>des heso,......s hervorzuheben, daß de,,, Bearbeiter ,..... Setzungen, die sich bald auch tn der Kurpfalz „, der Regie-

'H'ini, seiner Edi.ionsa, bei. die Matern.....n und Vorarbeiten mugszeit Enednchs I II. (l,.,9-l»76 sehr folgenreich auswir-

Fr,.....r \ Wendehorsi zur Verfügung standen und ken sollten, ist diese Korrelation nicht im.....t durchgehalten

d»fi Herr Dr. .1,,,,, Rott, Straßburg, der Kenner der Akte,, worden und auch mchl emcVeutig•„,, kr refo. „„er.....Kurchen-

«""I Urkunden der süddeutsch.....tefnrina. ioosgcsrhich.e, Ordnung von 1.,05 (Nr. 3t, S. .133-408), deren llaupt be.tand-

dieses Werk mit seine, Bat begleitet hat. der zudem .eil der - spflte, separate......*e - wger.......te „Heidelberger

£«cluaßp.piere sei,,,., Onkek, des Prof. Dr. Haas Bot,. Katecln.mu." gewe^n ist wun...... schon He.nnch BnSser-

K«rismhVzur Verfugung ste....., I........e. die dieser grolle Ex- mann die nicht nnzutre ...... e Bemerkung gemacht ha Man

Pertu t , r«i ■ T ,. i . . ...t.;,.l,,e iM-stcdlt und eewinnt sogar den Eindruck, daß die .ganze Oottesdienstord-

der kur pfälzischen Br forma 1loosgesclucnt e i-' ' .ttio

^mmeh halte es sc, hier aus seiner reichen Zahl von Pu- mag nur um des Ka.eclusmus und seiner Einfuh ung WÜh»

Rationen zur pfälzischen Reformationsge.chichte beson- vorhanden sei und Viel mehr als irgendw.....hes liturgisches

uVrs „„.. . ■ ii i .1 1',-ledricl, II von Prinzip .las Beslreben. den Katechismus zum unverlierbaren

'* genannt seine "rund r".....le Arl>ei. ..Iiicoinn ,,. ><>" i » . _

der pL. ,, LS . ■ lt..;.......r 19041 Eigentum der ganzen Bevölkerung zu machen, dabei mallge-

1 'alz und die Belorinalum , 1 lei.lclnei g i.io'i). ■ ^ .. .

, »*> Gesa......,,„ei.....g .....■ Einführung ...... «icsam......age b,..... gewesen Sei" ( .eschichte der evangersclien. .ottes-

vo,.,ie,........„ Band,; is. na, I, den Begierungszei.......er dnmstordnung in bnd.schcn Landen. Sttrttga* «HS. 71 ;

0'»^lne„ pfälzischen Kurfürs.......nd liege....... gegliedert vgl. auch im vorliegenden Band mncrbalh de. Einfuhrung,

'"."I leih sieh in neun ungleich lange Abschnitte i.......halb der S. 47). • ,,,

Führung und in einen Quellenteil ( S. 90-.Ü3; mi. insgc- Nnrlulcin Li.dw.g . und lr.edr.ch II. ... ihrer I ,......I ung

s:"'" Hl. Einzelstücken Der Zeitr........«cht von der Regie- zur evangelischen Bewegung sich. überwiegend schwankend

SJ?W* Ludwig V. (1508 -1544 bis zu Friedrich V. (1616 bis verhalten haben (wohe. l rn-lnch I ja „n Augus. I., 8 sogar

«32). Die in "ck verschied.....■„ Ziele der einzelnen l ürs.en da. Ju.er.n, „, der Kurplalz dunlifuhren beß, was dennod,

V.'"' ibre un.crscloedlichc religiöse Einst«.....,g haben für die <he eym.gchsehe Bewegung „übt aufhiel ) setzt unter ütl-

K'"Tfalz in, Bi. Jahr.......lert und in, 17. .lahrhunder. keine hemr.ch (1556-1559) d» e.gentlu he Zeit der evangehschcn

'"''»•i'liehe konfe.sk.....Ile und politische Linie ermöglich.. Kircbwendung und Ktrchenordnung ,n der_ Kurpfalz ein, mit

V°" Anfang an is, sei. Lulhers offenllichen, Auf.relen in der grollen K.rchenordnung von £66(Nr. 7,8. I13-220),die

Predigt«, und Sehrif...... ine starke evangcl.scb-refor- noch ganz, von dem gemiilhgt lu.her.schen Slra fbnrger .,„-

^»«Tische Bewe,,..... in allen Schichle,.....r Bevölkerung der M dei .loh;.......s Marbach »nd besonders den WurHember-

', "'Pfalz Verbreitet gewe..... (vgl. auch die Hinweise von gcr l'.inwirkungen (Ordnung von ) gopragl worden ist.

*.F.G (',.., f. L.1..... |.;,.fi, I, ,„,,.. I,es S 8 J. F. G. Goeters hat sehr überzeugend diese lanllüssc Igegen-

'vi. ijroeter. in Miner ausfuhr neuen r.iniuniung im s. r>, °. v» "

■ l0). Aber die schwankende.......imIm IL.......g Ludwig V. über de,., von B.chier und Ben.l.ng früher angenommenen

,1r'('*-I.V,/Iy „,( |, ,,,.,„ verhängnisvollen haverisch-pfäl- Vorbild der Neubörger Kirchcnordnung von 1554) heraus-

Erbfolgekrieg von 1504/06 ständig auf eine Lompsro- gearbeitet (vgl. Einführung S. 23; ff., bes. S. 25).