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Ausgabe:

1970

Spalte:

370-371

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Autor/Hrsg.:

Schwarzwäller, Klaus

Titel/Untertitel:

Sibboleth 1970

Rezensent:

Haendler, Klaus

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369

Theologische Literalurzeitung 95. Jahrgang 1970 Nr. 5

370

3. Diese Betonung der Gewißheit von Vergebung und Gnade
verschmälere die Sicht des Christen und wende den Blick von
Christus auf den Menschen selbst.

4. Die Sorge um die Sünde, die eine bleibende Quelle der
Lebensbuße für L. um 1517 war, würde ganz und gar ausgeschlossen
von den Dingen, um die der Christ sich bekümmern soll,
denn nur eines liege L. am Herzen: man soll gewiß sein, daß man
die Vergebung hat.

Alle diese kritischen Punkte sind meines Erachtens fraglich,
denn erstens hat der Vf. oben als eine positive Erscheinung hervorgehoben
, daß das klassische Versöhnungsmotiv (Christus
der Sieger) bei L. vorherrschend geworden sei. Wenn diese
Christologie Bedeutung für die Heilsgewißheit des Einzelnen hat,
so kann man auf der protestantischen Seite nicht zugeben, daß
das Werk Christi hierdurch individuell verschmälert werde.
Mag L., wie viel er wolle, die Versöhnungstat seelsorgerlich dem
Einzelnen einschärfen, so verliert er jedoch nie diese universale
Sicht.

Zweitens hat der Vf. gefunden, daß das Sündenbewußtsein
bei L. stark ist. Eben deshalb soll die Betonuug der Heilsgewißheit
nie ohne diesen Hintergrund verstanden werden, d.h. die
Heilsgewißheit soll dialektisch verstanden werden: die pharisäische
securitas soll von der christlichen firmitas unterschieden
werden, denn das Ringen um die rechte firmitas ist eben Heiligung
, was dasselbe ist, wie die reinigenden Wirkung der Gnade.

Hiermit ist zugleich das Korrektiv zu dem dritten Punkt
gegeben, denu die Betonung der Gewißheit wendet den Blick
nicht auf den Menschen selbst, sondern zugleich auf die Heiligkeit
Gottes, da die Gewißheit immer mit der Anfechtung vor
Gottes Heiligkeit verbunden ist. Sogar der vierte Punkt erhält
hierdurch sein Korrektiv, denn wenn die firmitas nur als
kämpfende firmitas richtig ist, ist damit gemeint, daß das Ringen
um die Heiligung immer im Gang sein soll. Das bedeutet eben
„Lebens-Buße".

Iu seiner Zusammenfassung hat der Vf. noch weitere Punkte
der Kritik gegen L. Diese gelten erstens L.s Anthropologie. Was
L. mit dem Doppelbegriff caro-spiritus zum Ausdruck bringt,
erscheint dem Vf. außerhalb des menschlichen Subjekts
zu liegen. Dies gilt auch für die Rolle des Gesetzes. Sodann sei
seine Sündenauffassung zu pessimistisch, und deshalb sei auch
die Verantwortung des Menschen wie auch das Sakrament zu
wenig betont.

Auf den letzten Seiten findet der Vf. jedoch vier positive
l'unkte bei L.: 1. L. betont immer wieder unser Unvermögen
vor Gott in bezug auf unser Heil. 2. Der Mensch ist entschieden
(jualifiziert entweder vom Geist oder vom Fleisch. Eine Mittelposition
zwischen Glauben und Eigensinn gibt es nicht. 3. L. sah
deutlich, daß unsere Aufgabe unser Leben lang die Tötung der
Wurzel der Sünde ist. 4. Gott ist ständig für unser Heil aktiv
um Werk.

Betrachtet man etwas näher diese negativen und positiven
Punkte, so kommt man meiner Meinung nach zu folgenden Ergebnissen
. Die pessimistische Siindenauffassung und die Betonung
der Aktivität Gottes für unser Heil bedingen sich gegenseitig
. Diese Aktivität ist zugleich ein Ausdruck des Evangeliums
, d.h. des Heils als Gabe. Wo aber der Gabecharakter des
Heils unterstrichen wird, fällt die Betonung zugleich auf das
Sakrament des Altars. Bedenkt man dann die Alternative
Christus als exemplum oder als sacramentum, so ist es klar, daß
für die mittelalterliche Mönchsfrömmigkeit Christus als exemplum
viel mehr bedeutete als Christus als sacramentum, wogegen
die Lage bei L. die umgekehrte war. Bekanntlich hatte
jedoch die Sakramentsgnade bei L. einen anderen Inhalt als sie
sie in der katholischen Theologie gehabt hatte.

Alles in allem ist diese Studie sehr wertvoll und in der immer
aktuellen Forschung von L.s Fi ühtheologie auch deshalb fruchtbar
, weil sie, geschrieben von einem katholischen Forscher, der
protestantischen Forschung bedeutsame Einsichten und Reizpunkte
bietet. Zentral ökumenisch endet das Buch mit der
Hoffnung, daß die Vertiefung in L.s frühe „spirituality" dazu
beitragen kann, daß die Katholiken und die Lutheraner wiedervereinigt
werden können - und dies könnte gut, wie der Vf. sagt,
von Gott gewirkt sein.

Heloinki Lenimrt Pinonmn

Schwarzwäller, Klaus: Sibboleth. Die Interpretation von Luthers
De servo arbitrio seit Theodosius Harnack. Ein systematischkritischer
Überblick. München: Kaiser Verl. [1969]. 120 S.
8° = Theologische Existenz heute, 153. DM 9,80.

Eine höchst sinnvolle, ja notwendige und darum überaus zu
begrüßende Übersicht über die Auslegung von Luthers „De
servo arbitrio" (= Dsa.) in den letzten hundert Jahren wird
hiermit vorgelegt. Sinn und Notwendigkeit eines solchen Unternehmens
verstehen sich von selbst angesichts der schlechthin
zentralen Relevanz, die Dsa. für das Ganze der Theologie
Luthers in ihrer sachlichen Einheit zukommt, wie angesichts
der indikatorischen Funktion, die der Beschäftigung mit dieser
Schrift und ihrer Auslegung für den reformatorischen Protestantismus
notwendiger- wie unausweichlicherweise eignet. Die
Auslegungsgeschichte von Dsa. ist darum nicht nur ein anschauliches
Beispiel für die Problematik der Luther-Interpretation
und -Rezeption, sondern darüber hinaus ein wesentliches Stück
protestantischer Theologiegeschichte und damit der Protestantismus
- Geschichte überhaupt.

Schw. setzt mit seiner Darstellung, durchaus sachgemäß, bei
Th. Harnack (1862) ein und verfolgt die Diskussion von Dsa. über (um
nur einige Namen zu nennen) A. Ritsehl, Holl, R. und E. Seeberg,
Hirsch, Gogarten, Iwand, Hermann, Doerne, Ebeling u.a. bis hin
zu MoSorley (1967) und A.Adam (1968). Insgesamt werden 79 Titel
von 56 Verfassern sorgfältig und gerecht referiert und analysiert.
Wenn sich die Übersicht auch auf deutschsprachige Beiträge beschränkt
, so ist damit doch alles Wesentliche erfaßt. Bedeutsame
und darum zu monierende Lücken sind nicht zu konstatieren, wie
auch die Darstellung der einzelnen Positionen keinen Anlaß zu ernsthafter
Kritik bietet.

Wie schon der Untertitel ausweist, beschränkt sich Schw.
nicht auf die „neutrale" und so scheinbar „objektive" Analyse,
sondern tritt in den „kritischen Dialog" (5) ein. Denn „das für
die Rezeption von Dsa. so Charakteristische und eigentlich
Wichtige tritt erst dann klar heraus, wenn man die Sachfrage
stellt" (ebd.). Diese Feststellung, ohuehin ebenso unausweichliche
wie legitime Anweisung an jede historische Analyse und
Darstellung, gilt in erhöhtem Maße angesichts der Rezeption
einer Schrift, die wie kaum eine andere zu „grundsätzlichen Entscheidungen
" (ebd.) nötigt. Sach-Kiitik aber, als höchste und
eigentliche Form der historischeu Analyse der Dsa.-Inter-
pretationsgeschichte, bedarf der zutreffenden Erhebung des
.Sach-Gehaltes von Dsa. selbst. Das geschieht in der Einleitung
(7-14) in knapper und präziser Form (Schw. kündigt dabei eine
umfassende eigene Arbeit über Dsa. an): In der Feststellung
des „servum arbitrium" geht es weder um Anthropologie noch
um bloße Gotteslehre, auch nicht um eine Gott und Mensel)
zusammen- und umfassende, letztlich metaphysische Gesamt -
schau, sondern um die „Kehrseite" dessen, „daß wir allein in
Gottes Hand stehen und allein durch Gottes Handeln gerettet
werden" (7). Das heißt: Das „servum arbitrium" ist
Entsprechung der nur christologisch richtig zu erfassenden und
zu verstehenden Rechtfertigung. Demgemäß ist das eigentliche
und zentrale Thema von Dsa. das „Solus Christus": Alles,
was hier gesagt und entfaltet wird, versteht sich als notwendige
Explikation solcher radikal-exklusiven Christozentrik hinsichtlich
Gottes wie des Menschen. Wo dieses erkannt und als konstitutives
hermeneutisches Prinzip durchgehalten wurde, dort
ist es in der Auslegungsgeschichte von Dsa. zur angemessenen
Erfassung dieser Schrift gekommen. Das ist - nach Schw. - im
letzten Jahrhundert nur sehr selten der Fall gewesen, genau
genommen nur bei H. J.Iwand. Verglichen mit ihm stellt sich
die übrige Interpretations- und Rezeptionsgeschichte von Dsn.
als eine Geschichte von Verdrängungen, bewußten oder unbewußten
Eliminierungen, ja verhüllten oder unverhüllten Bestreitungen
und Absagen an Luther dar.

Diesem Urteil Schw.s ist grundsätzlich zuzustimmen. Und
auch darin kann ihm gefolgt werden, daß damit die cardo rerum
Luthers, sein „Schibboleth" nicht nur gegen den historischen
Erasmus, sondern gegen den „Erasmus in uns" (vgl. 106f.) verfehlt
wurde, ungehört blieb, eben damit aber - wenigstens im
Sinn Luthers - seine kritisch-scheidende Funktion nicht nur
nicht einbüßte, sondern um so stärker zur Geltung brachte, und