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Ausgabe:

1969

Spalte:

740-742

Kategorie:

Altes Testament

Autor/Hrsg.:

Lutz, Hanns-Martin

Titel/Untertitel:

Jahwe, Jerusalem und die Voelker 1969

Rezensent:

Bič, Miloš

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Theologische Literaturzeitung 94. Jahrgang 1969 Nr. 10

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und was darüber zu sagen ist, mag man bei K. selbst nachlesen.
Denn sie beruht darauf, da5 wir keine Verträge aus dem phönizi-
schen und palästinensischen Raum haben. Wir wissen eben nicht,
an welche Form der Vertrag zwischen Hiram und Salomo sich hielt
oder der zwischen Ahab und Benhadad. Was spricht dafür, daß
die assyrische Form für den ganzen Orient maßgebend wurde?
Sie entspricht völlig der Eigenart der Assyrer (vergleich etwa die
Härte der altassyrischen Gesetze und die Grausamkeit der assyrischen
Kriegsführung), aber eben darum ist es völlig ungewiß, wie
weit ihr Vorbild nachgeahmt wurde. Auf der anderen Seite: Warum
soll das hethitische Vorbild nicht nachgewirkt haben? Bei der Beurteilung
der Stellung der Königin-Mutter in Israel und Juda zieht
man die hethitischen Parallelen zum Vergleich heran und das mit
Recht. Warum nicht auch in der Vertragsform? Und inwiefern die
ugaritischen Landschenkungen beweisen sollen, daß Gottes Landverheißungen
aus derselben Zeit stammen, vermag ich nicht einzusehen
. Hat Saul seinen Knechten nicht auch Land geschenkt?
Ist das ein Beweis dafür, daß Gen. 17 aus der Zeit Sauls stammen
muß? Die Frage nach der Eigenart und der Nachwirkung hethiti-
scher Staatsverträge ist grundsätzlich durchaus berechtigt; aber alle
Schlüsse auf eine zeitliche Festlegung etwaiger israelitischer Nachahmungen
scheinen mir äußerst bedenklich, weil nur auf dem
argumentum e silentio beruhend.

Das andere Fundament, auf dem K. seine These aufbaut, ist
nicht weniger schwach: Die Auslegung von Gen. 17 als Vertrag.
Mendenhall und Baltzer haben m. E. mit Recht das Kap. aus ihren an
sich analogen Überlegungen ausgeschaltet. Denn die Analogie, auch
nur die formale, ist doch sehr dürftig. (Ob die Unterscheidung von
Form und Inhalt wirklich immer so einfach durchzuführen ist, wie
K. im Anschluß an Baltzer behauptet, ist noch eine weitere Fraqe.)
Auch wenn der hethitische Herrscher Selbstverpflichtunqen übernimmt
, so liegt das Schwergewicht doch auf den Pflichten des
Vasallen. In Gen. 17 geht es um die eine große Verheißung Gottes:
Abraham und seinen Nachkommen Gott zu sein, die Nachkommenschaft
zu mehren und ihnen das Land zu geben. Abraham dagegen
wird angehalten oder auferlegt, sich an diese Verheißung Gottes
zu halten und des zum Zeichen die Beschneidung an sich und
seinen Nachkommen zu vollziehen. Ein „Vertrag"? Mir scheint
dieser Ausdruck eine Verharmlosung des hier erzählten Geschehens
zwischen Gott und Abraham zu sein. Es geht vielmehr um die
gläubige Annahme der für Abraham und sein Geschlecht entscheidenden
Zusage Gottes. (Meine Frage, ob berit wirklich ursprünglich
eine Kategorie des Rechts ist, wird angesichts dieses Textes
erneut wach, braucht aber jetzt nicht beantwortet zu werden.)
Wenn aber kein Vertrag, dann fällt überhaupt jede Möglichkeit
dahin, die hethitischen Staatsverträge zum Vergleich oder gar zur
Datierung heranzuziehen.

Ist so seine eigene These methodisch sehr anfechtbar, so gilt
das gleiche weithin auch für seine Kritik an den Methoden. Weithin
, denn hier sagt er manches Richtige. So, wenn er auf unsere
heutige Kenntnis der altorientalischcn Umwelt verweist, die uns
manches auch im A. T. in einem neuen Licht erscheinen läßt. Oder
auf die Unsicherheit des Sprachbeweises, wenn auch hier nicht
deutlich wird, was die Beobachtung des Sprachgebrauchs bedeuten
kann und was nicht. Gewiß kann man nur selten eine Quelle mit
sprachlichen Argumenten aussondern; wohl aber kann, nachträglich
, eine Quelle bzw. Redaktionsschicht auf die ihr eigentümlich-
Sprache hin untersucht werden. (Es war z. B. methodisch richtig,
daß Giesebrecht die Sprache von P auf ihre Eigenart hin untersuchte
, nachdem die Quelle ausgesondert war, gegen S. 175.) Wie
weit dann diese Sprache Anhaltspunkte für die Datierung gibt,
bedarf jeweils besonderer Untersuchung, wobei es weniger auf
den Gebrauch eines bestimmten Wortes, als vielmehr auf die damit
verbundenen Vorstellungen ankommt.

Mancherlei wäre auch zu dem Argument „logische Entwicklung"
zu sagen. Leider hat K. die Arbeit von Perlitt über Vatke und
Wellhausen noch nicht benutzen können; sonst wäre die Darstellung
des Verhältnisses Hegel-Wellhausen etwas anders ausaefallen.
Aber auch ohne diese neuere Untersuchung kann man eigentlich
kaum Wellhausens eigene Darstellung mit einioen Zitaten von
Hegel widerlegen. Wenn man aber den Finger darauf leoen will,
daß Wellhausen ein Kind seines Jahrhunderts war. so bedeutet
das ja auch, daß er ein Kind des Jahrhunderts der Geschichtsforschung
war, und man wird ihm schwerlich bestreiten können, daß

er in großem Maße Geschichte geschrieben hat auf Grund der von
ihm erforschten Quellen.

Eine weitere Frage: Was wäre eigentlich der Gegensatz zur
„logischen Entwicklung" in der Geschichte? Hier müßte noch sehr
viel genauer gefragt werden. Ein Beispiel: Wenn uns Kants Werke
ohne Jahreszahlen überliefert wären, so könnten wir sie mit
Sicherheit in die Geschichte einordnen, weil sie die Aufklärung
voraussetzen und von Hegel vorausgesetzt werden. Ist diese Einordnung
deshalb falsch, weil sie „logisch" ist, d. h. mit logischen
Argumenten arbeitet? Vor eine solche Aufgabe war die alttesta-
mentliche Wissenschaft, war auch Wellhausen gestellt: Wenn die
Mosaität des Pentateuch einmal zweifelhaft geworden war, mußte
man das Ganze oder die einzelnen Bestandteile in den richtigen
historischen Zusammenhang einordnen. Das hat Wellhausen versucht
, wie es unter den Voraussetzungen seiner Zeit möglich war,
und eine Geschichte entworfen, die historische Zusammenhänge
erkennen ließ. Man kann seine Darstellung schwerlich damit ad
absurdum führen, daß man ihm die Konstruktion einer logischen
Entwicklung vorwirft.

Auch zum argumentum e silentio wäre noch manches zu
überlegen. Gewiß sollte man bei seinem Gebrauch vorsichtig sein.
Aber hat es z. B. bei der historischen Einordnung der konstantinischen
Schenkung nicht eine erhebliche Rolle gespielt? Es wäre
methodisch noch sehr genau zu überlegen, wann man es anwenden
kann und wann nicht.

So lassen sich auch zu K.s Widerlegungen der sog. speziellen
Argumente Fragen über Fragen stellen. Doch soll nur eine zum
Ganzen gestellt werden: Genügt es wirklich, aus der überreich
zitierten Literatur alle Stimmen zusammenzutragen, die sich gegen
Wellhausens Thesen anführen lassen, ohne Rücksicht darauf, aus
welcher wissenschaftsgeschichtlichen Situation sie stammen, oder
von welchen eigenen Voraussetzungen die einzelnen ausgehen?
Anschauungen, die Gesenius 1815 geäußert hat, sind gewiß „interessant
"; aber wenn ein Kritiker wie er de Wettes Thesen alsbald
aufgenommen hat, sollte er dann nicht auch Grafs Argumentation
aufgenommen haben? Kann man Apologeten der Tradition,
jüdische wie Jakob u. a. und christliche, wie Green, Rupprecht,
und Möller in einem Atem nennen mit Kritikern wie Eerdmans,
Eichrodt, von Rad und vielen anderen? K. aber hat zusammengesucht
, was an Bedenken geäußert wurde. Dabei stellt er oft
genug das Recht der Kritiker einfach fest, ohne es näher zu begründen
. So wenn er Holwerdas Satz als „zurecht" bestehend
ansieht, „daß die prinzipielle Überwindung der Urkundentheorie
von der Erkenntnis dieser wohldurchdachten Komposition ausgeht,
die der Schreiber selbst andeutet". K. zitiert diesen Satz, weil er
seinem eigenen Anliegen entgegenkommt, ohne zu fragen, ob er
methodisch haltbar ist. Denn was beweist eine „wohl durchdachte
Komposition"? Allenfalls, daß der letzte Redaktor oder Verfasser
der Genesis mit Überlegung gearbeitet hat, aber weder, daß er
keine Vorlagen, Quellen oder Urkunden benutzt hat, noch gar,
wann dieser Verfasser tätig gewesen ist. Wo man also auch den
Thesen des Vf. nachdenkt, man kommt immer zu dem gleichen
Ergebnis: Die Befragung der Methoden der Arbeit am Alten
Testament ist ernster Arbeit würdig, aber die Methoden dieser
Befragung sind doch wohl fragwürdig. Trotzdem aber sei ausgesprochen
, daß der Vf. uns mit Ernst auf eine wichtige Frage
aufmerksam gemacht hat, was ihm gedankt sei.

Greifswald Alfred Jepsen

Lutz, Hanns-Martin: Jahwe, Jerusalem und die Völker. Zur Vorgeschichte
von Sach 12, 1-8 und 14, 1-5. Neukirchen: Ncu-
kirchener Verlag des Erziehungsvereins 1968. X, 237 S. gr. 8° -
Wissenschaftl. Monographien zum Alten u. Neuen Testament,
hrsg. v. G. Bornkamm u. G. von Rad, 27. DM 29,80; Lw.
DM 33,80.

Aus dem Vorwort erfahren wir, daß der Verfasser ein Schüler
Hans Walter Wolffs ist. Das berechtigt zur Erwartung einer
gründlichen und sorgfältigen Bearbeitung des vorgenommenen
Stoffes. In der Tat wird der Leser nicht enttäuscht sein. Obwohl
das Hauptinteresse des Verfassers nur zwei kleinen Abschnitten
aus dem sogen. Deuterosacharja (12, 1-8 und 14, 1-5) gilt, wird
eine beachtliche Anzahl von weiteren Prophetenworten zum Vergleich
herangezogen, so daß das Buch einen weiten Einblick in