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Ausgabe:

1969

Spalte:

622-624

Kategorie:

Kirchenrecht

Autor/Hrsg.:

Stein, Albert

Titel/Untertitel:

Probleme evangelischer Lehrbeanstandung 1969

Rezensent:

Liermann, Hans

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Theologische Literaturzeitung 94. Jahrgang 1969 Nr. 8

622

Fernande z, Jesus: La pobreza en la espiritualidad agustiniana (Revista

agustiniana de espiritualidad 10, 1969 S. 109—153).
Ferrando, Miguel Angel: Reflexiones en torno a la sacramentalidad

del matrimonio (Teologia y vida 10, 1969 S. 18—32).
G a j a r d o, Joel: Salvaciön: Simbolo de integraciön (Teologia y vida

10, 1969 S. 7—13).
Geiger, Max: Bonhoeffer. Zeugnis in Kirche und Welt. Mit einem

Bild, biographischen und bibliographischen Angaben. Basel: Friedrich

Reinhardt [1969]. 44 S., 1 Taf. 8°. sfr. 4.80.
G e r b e, P., M a r c u s, E., P o t e ä 1, J., R e m o n d, J., u. R. S a 1 a ü n :

Zulassung zur Taufe. Mit einem Vorwort v. F. Klostermann, übers, v.

M. Lehne u. F. Pfiff]. Wien: Wiener Dom Verlag [1969] 221 S. kl. 8°.

Kart. ö.S. 84.—.

1 G o 11 w i t z e r, Helmut:] Bibliographie Helmut Gollwitzer 1934 bis
1969, hrsg. v. F.-W. M a r q u a r d t. München: Kaiser [1969]. 37 S.
8°. DM 5.80.

Hartig, Peter [Hrsg.]: Offenbarung, Schrift, Kirche. Dokumcntarband
der deutsch-skandinavischen Theologentagung zu Sittensen 21. bis
25. Februar 1968. Bremen: Stehen 1968. 211 S. m. 6 Abb. a. 3 Taf. 8".
Kart. DM 16.80.

M a r t i n e z, Jesus M.: La historia de Adan en la teologia cristiana.
Esbozo de las corrientes teologicas sobre el pecado original (Teologia
y vida 10, 1969 S. 71—82).

Mildenberge r, Friedrich: Ohne Gott leben — vor Gott. Bemerkungen
zur gegenwärtigen Diskussion der Gottesfrage. Stuttgart: Calwer
Verlag |1969]. 48 S. 8" = Calwer Hefte zur Förderung biblischen Glaubens
u. christlichen Lebens, hrsg. v. T. Schlatter, 101. DM 2.50.

Parpert, Friedrich: Das unhciligc Jahrhundert. München-Basel: Ernst
Reinhardt [ 1968]. 71 S. 8°. Kart. DM 5.80.

Piguet, J.-Claude: A propos d'un livre recent: Quelques remarques
Sur Robinson (RThPh 100, 1967 S. 111—118).

Poetsch, Hans-Luth: Wesen und Funktion der Theologie. Bremen:
Stehen [1969|. 100 S. 8". DM 6.80.

Ratzinger, Joseph: Die Bedeutung der Väter für die gegenwärtige
Theologie (Klcronomia 1, 1169 S. 15—3 8).

Sidhom, S.: The Concept of Sin in the African Context (Communio
viatorum 9, 1966 S. 243—250).

Sudbrack, Josef: Die Glaubwürdigkeit des Glaubens. Mainz: Mat-
thias-Grünewald-Verlag [1969]. 119 S. 8° = Erlöstes Dasein.

Woollcombe, Kenneth J.: The Pain of God (SJTh 20, 1967 S. 129
bis 148).

Woodhouse, H. F.: The Autority of the Holy Spirit (SJTh 20, 1967
S. 183—197).

KIRCHENRECHT

Nottarp, Hermann: Aus Rcchtsgcschichtc und Kirchenrecht. Gesammelte
Abhandlungen. Im Auftrage der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg hrsg. v.
F. Merzbachcr. Köln-Graz: Böhlau 1967. XV, 787 S., 16 Abb.
a. Taf., l Porträt gr. 8°. Lw. DM 98.—.

Friedrich Merzbacher hat im Auftrage der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Würzburg zum
80. Geburtstag ihres Seniors und langjährigen Mitgliedes, des
Rechtshistorikers und Kirchenrechtslehrers Hermann Nottarp,
eine Sammlung von Arbeiten des Jubilars, die für sein Schaffen
besonders charakteristisch sind, in einem umfangreichen Bande
herausgegeben. Man kann diese Art der Ehrung eines verdienten
Gelehrten nur begrüßen. Es werden wertvolle Arbeiten, die sich
weit verstreut an den verschiedensten Stellen befinden, für die
wissenschaftliche Arbeit leicht greifbar gemacht, und es wird zugleich
in der Zusammenfassung von Arbeiten aus über fünf Jahrzehnten
ein Stück Wissenschaftsgeschichte geboten. Der Wissenschaftsgeschichte
dient auch das Geleitwort des Herausgebers, das
nicht nur eine Laudatio des Jubilars bringt, sondern darüber hinaus
eine Geschichte seines Würzburger Lehrstuhls. Unter den
Professoren, die vor Nottarp in Würzburg Kirchenrecht und
deutsche Rcchtsgcschichtc vertreten haben, finden sich viele klangvolle
Namen.

Im Rahmen einer kurzen Besprechung ist es leider nicht
möglich, auf den reichen Inhalt des Sammelbandcs im einzelnen
einzugehen. Selbst wenn man dem Zweck der Theologischen
üteraturzeitung entsprechend die ausschließlich dem weltlichen
Recht und seiner Geschichte gewidmeten Arbeiten ausklammert
und nur das bringt, was kirchengeschichtlich von Interesse ist,
bietet sich eine Überfülle von Material. Von den siebzehn Arbeiten
, die der Sammelband umfaßt, sind nur vier ohne Beziehung
zur Kirchcngcschichtc oder kirchlichen Rcchtsgeschichte. Es ist
deshalb dem Leser dieser Zeitschrift, der über den Inhalt unterrichtet
sein will, am besten gedient, wenn zunächst die Titel der
einschlägigen Arbeiten aufgezählt werden: Die Vermögensverwaltung
des münsterischen Domkapitels im Mittelalter; Zur Wirtschaftsgeschichte
des münsterischen Domkapitels; Das Stift Alt-
ötting; Ein Mindener Dompropst des 18. Jahrhunderts; Das Lud-
gersche Eigenkloster Werden im 9. Jahrhundert; Aus dem fränkischen
Eigenkirchenrecht des 17. Jahrhunderts; Otto von Oye,
Drost des Amtes Sparrenberg (1609—21) und seine Familie; Ein
geistlicher Staat in Deutschland von 1809—1945; Sachkomplex
und Geist des kirchlichen Rechtsdenkens bei Bonifatius; Zur com-
municatio in sacris cum haereticis; Die Mennoniten in den
Marienburger Werdern; Der Weihnachtskreis; Vom Fürstbischöflichen
Hof zur Rokokozeit; Titel, Wappen und Orden des Kölner
Kurfürsten Clemens August von Bayern 1723—61; Lebendige
Heraldik.

Der Aufzählung soll sich eine kurze Würdigung anschließen.
Sie kann nur ganz allgemein gehalten sein. Nottarp ist gläubiger
Katholik und seiner Kirche liebevoll verbunden. Das geht aus allen
seinen Arbeiten hervor. Aber der objektiv denkende Jurist ist deswegen
keineswegs unkritisch. Das läßt sich schon daraus ersehen,
daß er Themen aufgreift, die nicht ohne Kritik an der Kirche behandelt
werden können. Mehrere seiner Arbeiten sind der kirchlichen
Rechtsgeschichte des 17. und 18. Jahrhunderts gewidmet, einer
kirchengeschichtlichen Periode, in der im deutschen Katholizismus
kirchliche und weltliche Gewalt eng miteinander verwoben waren.
Insbesondere sind der Rechtsgeschichte der damals vom Adel besetzten
Kapitel -und Stifter mehrere Arbeiten gewidmet. Bei der
Darstellung dieser Epoche, die im Scheine eines „milden Abendrotes
" (vgl. S. 168) vor dem großen Umbruch der französischen
Revolution lag, zeigt sich Nottarp zugleich als feinsinniger Kulturhistoriker
. Das macht die Lektüre seiner Arbeiten besonders reizvoll
. Nur zwei Beispiele: Die Tänzerin Barberina, die im Alter
ein adeliges Damenstift in Schlesien gründet und als dessen Äbtissin
auf dem Brustkreuz die ihr einst in Sanssouci von Friedrich
dem Großen verehrten Brillanten trägt (S. 434), und der Besuch
des protestantischen Markgrafenpaares von Bayreuth Friedrich
und Wilhelmine am Würzburger fürstbischöflichen Hof im Jahre
1736 (S. 669 f.). Viele Arbeiten schlagen auch in das evangelische
Kirchenrecht ein, so insbesondere die Geschichte der Stifter, die
z. T. paritätisch besetzt waren, die Familiengeschichte des Otto
von Oye, die für das Hin und Her zwischen den Konfessionen in
adeligen Familien des 17. Jahrhunderts charakteristisch ist, die
Abhandlung „Zur communicatio in sacris cum haereticis" und
schließlich die hauptsächlich mit Fragen des evangelischen Kirchenrechts
befaßte Untersuchung der Rechtsstellung der Mennoniten
in den Marienburger Werdern. — Ein Schriftenverzeichnis von im
ganzen 229 Nummern, in dem auch 3 3 Gutachten enthalten sind,
spiegelt das umfangreiche Lebenswerk Nottarps wider. Sein Bild
ist dem Titelblatt vorangestellt.

Erlangen Hans L i c r m I n n

Stein, Albert: Probleme evangelischer Lehrbeanstandung. Bonn:
Bouvier 1967. X, 257 S. 8° = Abhandlgn z. evang. Theologie. 4. Kart.

DM 32.50.

Die Abhandlung füllt mit ihrem weit ausgreifenden Thema
eine Lücke in der kirchenrechtlichen Literatur, indem sie die
Probleme der evangelischen Lehrbeanstandung sowohl in der
geschichtlichen Entwicklung seit der Reformation als auch im
geltenden Recht durch ausführliche Interpretation der Lehrbean-
standungsordnung der Evangelischen Kirche der Union von 1963
gründlich erörtert. Darüber hinaus beschränkt sie sich aber nicht
auf die lex lata, sondern bringt auf der Grundlage theologischer
Problematik wertvolle Gedanken zur lex ferenda.

Die im Ersten Hauptteil dargestellte Geschichte der Lehrbeanstandung
beginnt mit Luthers reformatorischer Lehrzucht.
Sie geht von der Grundthese aus, daß sich „die Absetzung eines
ungetreuen Predigers in entsprechender Umkehrung (des Aktes
der Berufung durch die Gemeinde) als ein Akt der versammelten
Gemeinde zu vollziehen hatte" (S. 11). Entsprechend der Gesamtentwicklung
des evangelischen Kirchenrechts in der ersten Hälfte
des 16. Jahrhunderts bejaht jedoch die von Veit Dietrich bearbeitete
Auslegung des Gleichnisses vom Unkraut im Weizen
in der Hauspostille von 1544 schließlich einen Auftrag der Obrig-