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1969

Kategorie:

Altes Testament

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Neuerscheinungen

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263

Theologische Literaturzeitung 94. Jahrgang 1969 Nr. 4

264

Baars, W.: Een weinig bekende oudlatijnse tekst van Jesaja 53

(NedThT 22, 1968 S. 241-248).
Baier, Werner: Die Gerichtsbotschaft Hoseas (Bibel und Kirche

23, 1968 S. 125-127).
Barrosse, Thomas: Pascha und Paschamahl (Concilium 4, 1968

S. 728-733).

D a h o o d , Mitchell: Proverbs 8, 22-31. Translation and Commen-

tary (CBQXXX, 1968 S. 512-521).
D e i s s 1 e r, Alfons: Der Bund zwischen Gott und Volk (Bibel und

Kirche 23, 1968 S. 128-131).
Eifjfeldt, Otto: Protektorat der Midianiter über ihre Nachbarn

im letzten Viertel des 2. Jahrtausends v. Chr. (JBL LXXXVII,

1968 S. 383-393).
Engnell, Ivan: Notiser tili Hosea (SEÄ 32, 1967 S. 21-35).
Frost, Stanley Brice: The Death of Josiah (JBL LXXXVII, 1968

S. 369-382).

G 1 u e c k , Nelson: Some Edomite Pottery from Teil el-Khelei-

feh. Parts I and II. (BASOR 188, 1967 S. 8-38).
Crelot, Pierre: Präsenz Gottes und Gemeinschaft mit Gott im

Alten Bund (Concilium 4, 1968 S. 721-727).
Gurewicz, S. B.: Hebrew Apocryphal Psalms from Qumran

(Australian Biblical Review 15, 1967 S. 13-20).
Gutbrod, Karl: Ein Gang durch die biblische Urgeschichte.

Stuttgart: Calwer Verlag [1968). 110 S. gr. 8°. Kart. DM 8.50.
Haspecker, Josef: Natur und Heilsdenken bei den Propheten

(Bibel und Leben 9, 1968 S. 237-249).
Kaufmann, Ivan Tracy: New Evidence for Hieratic Numerais
on Hebrew Weights (BASOR 188, 1967 S. 39-41).
Kluit, M. Elisabeth: Israel knooppunt van het internationaal

Reveil (NedThT 22, 1968 S. 249-273).
Loewenstamm, Samuel E.: Prostration from Afar in Ugari-

tic, Accadian and Hebrew (BASOR 188, 1967 S. 41-43).
M c E 1 e n e y , Neil J., C. S. P.: The Melody of Israel. Introduc-

tion to the Psalms. New York: Paulist Press [1968]. 32 S. 8°

= Pamphlet Bible Series, 42.
N e g o i t s a , Athanase: The Psalter in the Orthodox Church (SEÄ

32, 1967 S. 55-68).
Oesterreicher, Johannes: Der Baum und die Wurzel. Israels

Erbe - An-Spruch an die Christen, übers, v. E. Strakosch. Freiburg
-Basel-Wien: Herder [1968). 198 S. 8°.
Seierstad, Ivar P.: Guds rettferd i Det gamle testamente

(Tidsskrift for teologi og kirke 39, 1968 S. 81-104).
S i e v i, Josef: Der Prophet Hosea - Person und Zeit (Bibel und

Kirche 23, 1968 S. 122-124).
Sters, John van: The Problem of Childlessness in Near Eastern

Law and the Patriarchs of Israel (JBL LXXXVII, 1968 S. 401-408).
S t o k h o 1 m , Niels: Zur Überlieferung von Heliodor, Kutur-

nahhunte und anderen mißglückten Tempelräubern (Studia Theo-

logica 22, 1968 S. 1-28).

NEUES TESTAMENT

Hübner, Hans, Pastor: Rechtfertigung und Heiligung in der
Römerbriefvorlesung Martin Luthers. Ein Versuch, die Denkstrukturen
der frühen Theologie Luthers aufzuweisen. Diss. 1965.
Witten/Ruhr: Luther-Verlag [1965). 167S. 8°.
Einen „Versuch, die Denkstrukturen der frühen Theologie Luthers
aufzuweisen", nennt Hübner im Untertitel seine Dissertation,
die sie im Verhältnis von Rechtfertigung und Heiligung in Luthers
Römerbriefvorlesung aufzeigt. Die Arbeit kann in der gegenwärtigen
Diskussion um Zeitpunkt und Inhalt des Durchbruches der
reformatorischen Erkenntnis bei Martin Luther, wie sie durch
E. Bizers Arbeit Fides ex auditu ausgelöst ist, auf besonderes
Interesse rechnen, denn in dieser Diskussion hat die Römerbriefvorlesung
Luthers eine bedeutsame Stelle. Ist sie vorreformato-
risch bzw. innerhalb der Grenzen der spätmittelalterlichen katholischen
Theologie, wie J. Lortz darlegt (vgl. Theologisches Jahrbuch
Leipzig 1965, 226-278, zuerst Trierer ThZ 71 - 1962 - 129
bis 153.216-247) oder ist in ihr die reformatorische Erkenntnisgestalt
enthalten? Hübner hat seine Arbeit auf Anregung von
H. Jedin geschrieben und ist „über dieser Arbeit an Luther selbst
lutherisch" geworden (7). Nach Hübners Konversion hat sie
Ernst Kinder zusammen mit K. Aland übernommen; letzterer
hat selbst einen gediegenen Beitrag über die erwähnte Frage
vorgelegt (K. Aland, Der Weg zur Reformation. Theol. Existenz
heute 123, 1965). Hübner bringt für seine Arbeit durch seine
gute Kenntnis der hoch- und spätmittelalterlichen Theologie beste

Voraussetzungen mit, die er sich als Katholik erworben hat und
die sich an vielen Stellen förderlich auswirken. Interessant aber
ist seine Arbeit vor allem dadurch, daß sie eine weitgehende
Ubereinstimmung der theologischen Intentionen Luthers in seiner
Römerbriefvorlesung und derjenigen Rudolf Bultmanns feststellt.
Sie werden an den entscheidenden Stellen herausgearbeitet und
durch Auszüge aus einem bemerkenswerten Briefwechsel unterbaut
, aber auch die Unterschiede zwischen Luther und Bultmann
werden deutlich markiert (vgl. dazu Register s. v. Bultmann).
Das gibt für die gegenwärtige theologische Gesamterörterung
dieser Arbeit ihr Gewicht.

H. Hübner vertritt die These, daß die Römerbriefvorlesung Martin
Luthers „trotz gelegentlich katholischer Einzelaussagen bereits
im Entscheidenden vom reformatorischen Ansatz her bestimmt ist"
(10). Man stößt zwar auf scholastische Formulierungen, aber sie
sind „Hülse für eine reformatorische Aussage" (151, vgl. auch 75
zum Glaubensbegriff). Seine Grundthese zwingt Hübner zur Auseinandersetzung
mit E. Bizer, dessen Darlegungen er kritisch prüft
und verwirft. Die Studie Alands, die gleichzeitig und unabhängig
in Bezug auf Hübners Arbeit erschien, konnte nicht berücksichtigt
werden. Sie geht mit sehr genauen quellenmäßigen Untersuchungen
das von Bizer aufgeworfene Problem neu an. Vergleicht man
Luthers Römerbriefvorlesung mit der Präfatio von 1545, dann entsteht
, da Luther in der Römerbriefvorlesung ein Verständnis der
Gerechtigkeit Gottes vorträgt, das mit dem der Präfatio übereinstimmt
, die Frage: „Luther hat sich hinsichlich des Zeitpunktes
seiner reformatorischen Entdeckung geirrt, oder: Luther
hat sich hinsichtlich des Inhaltes seiner reformatorischen Entdek-
kung geirrt. Einen Irrtum muß man Luther in jedem Fall zuschreiben
" (51). Warum? Es besteht doch auch die Möglichkeit,
daß in den der Vorlesung folgenden ernsten Auseinandersetzungen
Erkenntnisse, die bereits in der Vorlesung vorhanden sind,
in ihrer Tragweite zum Bewußtsein kommen und eine vorher
noch nicht vorhandene Klarheit gewinnen. Das wird an dem Sachproblem
erkennbar, das zwischen der Römerbriefvorlesung und
der Präfatio besteht. Bizer hatte die These vertreten, Luther lehre
in der Vorlesung Demutsgerechtigkeit und nicht Glaubensgerechtigkeit
. Hübner bestreitet das auf Grund der bei Luther in der Vorlesung
nachweisbaren Identität und Auswechslung von Demut
und Glaube und formuliert als Gegenthese: „Luther predigt üe-
mutsgerechtigkeit, weil er Glaubensgerechtigkeit predigt" (67f.).
Lehrt also Luther in der Sprache der vorreformatorischen Demutsgerechtigkeit
die reformatorische Glaubensgerechtigkeit und
erfolgt ihre Durchklärung zu eigener auch begrifflich selbständiger
Gestalt erst nach 1517? Im Grund weist Hübner selbst darauf hin,
wenn er bei einem Vergleich zwischen Römer- und Galaterbrief
von 1519 feststellt: „Die ganze Art der Darstellung ist prägnanter,
geschlossener und mehr aus einem Guß, als dies bei den Ausführungen
der Römerbrief Vorlesung der Fall ist" (68). K. Aland bezeichnet
das Turmerlebnis Luthers, das er in das Frühjahr 1513
ansetzt (Aland 104) als „ein Ziel..., zu dem hin Luther schon
lange Zeit unterwegs ist" (101). Das belegen sehr deutliche Selbstzeugnisse
Luthers, die Aland zusammenstellt (vor allem 75-78).
Der Vergleich der Römerbriefvorlesung mit der Vorrede zum
Römerbrief im Septembertestament 1522, den ich in meiner Studie
„Der Römerbrief des Apostels Paulus und seine Auslegung durch
Martin Luther" (Weimar 1964) durchgeführt habe, zeigt, daß die
Terminologie der Demut, aber auch der Liebe zu Gott (Charitas
dei) in der Vorrede weitgehend verschwunden sind, während sie in
der Vorlesung beherrschend waren und an ihre Stelle der Glaube
getreten ist, der Gottes zusagendes und rechtfertigendes Wort
ernst nimmt, annimmt und sich darauf gründet und von ihm bewegt
wird. Der Glaube ist das rechte Verhältnis zu Gott - in der
Vorlesung die Liebe zu Gott -, und zwar der Glaube, der nicht nur
an das Wort und an die Gnade glaubt, sondern an das mir zugesagte
Wort, daran, daß Gott mir gnädig ist. Während in der
Römerbriefvorlesung der Glaube noch perfektionistisch (vgl. die
Beispiele bei Hübner 71-78) verstanden wird, wird er nun zu dem
Vertrauen, das die Existenz begründet auf Gottes mir geltendes
Wort und mit dem Gott allein geehrt sein will. Das wird z. B. in
der Wartburgpostille geradezu zum hermeneutischen Schlüssel, wie
ich in meiner Studie „Die hermeneutische Frage in Luthers Wartburgpostille
" (Amtsblatt der Evangelisch-lutherischen Kirche in
Thüringen 20 - 1967 - 251-266) zu zeigen versuchte. Hier liegt