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Ausgabe: | 1968 |
Spalte: | 876 |
Kategorie: | Interkulturelle Theologie, Missionswissenschaft |
Autor/Hrsg.: | Kinder, Ernst |
Titel/Untertitel: | Die ökumenische Bewegung 1948 - 1961 1968 |
Rezensent: | Kimme, August |
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Aug), III. Überarbeiteter Bericht der Kommission über „Christliches
Zeugnis, Proselytismus und Glaubensfreiheit" (Ökumenischer
Rat der Kirchen 1960).
Offenbar war es die Absicht des Verfassers, die bereits traditionelle
römische Lehre von der Einheit der Menschheitsfamilie
in eine sinnvolle Beziehung zu bringen zu den Einheitsbestrebungen
der christlichen Konfessionskirchen untereinander. Die Einheit
der Menschheitsfamilie manifestiert sich u. a. in dem allen Menschen
gemeinsamen Streben nach Wahrheit, Gerechtigkeit und
Liebe (9). Dieses natürliche, vernünftige Einheitsstreben wird
durch die neue Einheit in Christus „auf eine höhere Ebene gehoben
" (113); hier wird „das neue, stärkere Fundament für die
Brüderlichkeit der Menschen" sichtbar (115; ähnlich im Schluß-
kapitel, 266 ff.). Obwohl also die Einheit der Kirche „keine natürliche
Vereinigung" ist (119), soll sie doch für den Bestand der
Einheitsfamilie der Menschheit von besonderer Bedeutung sein.
Denn das natürliche Einheitsstreben der Menschen ist ambivalent:
guten Möglichkeiten stehen besondere Gefährdungen gegenüber,
zum Beispiel durch die modernen Massenmedien mit ihrer nivellierenden
Wirkung (Kap. 3) i hier wird die gängige Kulturkritik
vielleicht doch etwas zu pauschal übernommen. Man wird sogar
fragen müssen, ob dies als Folie für die nachfolgende Darstellung
der Friedensenzyklika Johannes' XXIII. ausreicht: deren Anlaß
waren doch wohl noch größere Gefahren - so gewiß das Problem
der Massenmedien aus diesem Zusammenhang nicht hinweggedacht
werden kann.
Durch ausführliche Zitate aus der Enzyklika „Pacem in terris"
und durch persönliche Erinnerungen an Johannes XXIII. (Kap. 4)
soll die Bedeutung hervorgehoben werden, die dieser Papst für
das Zustandekommen, den Geist und die Dynamik des zweiten
Vaticanums gehabt hat (Kap. 5 und 6). Danach wird das Hauptthema
wieder aufgenommen, jetzt vor allem unter dem Gesichtspunkt
, daß die modernen natürlichen Einigungsbestrebungen der
Menschen zu einer Bedrohung der menschlichen Freiheit führen
(124 ff.). Es gilt nun also, zu zeigen, daß die Kirche berufen ist,
diese Freiheit zu verteidigen - wozu sie selber auch Freiheit in
der Welt von heute braucht. Dem Verfasser liegt daran, daß die
Kirche in diesem Falle nicht besondere Vorrechte für sich beansprucht
, sondern daß sie sich nur beruft auf „ein Recht, das
allen Menschen zugehört" (129). Gegenüber denen, die die menschliche
Freiheit als Last empfinden, wird der energische Widerspruch
Johannes' XXIII. zur Geltung gebracht (139 f.). Diese Ausführungen
werden unterstützt durch einen Abschnitt, in dem Paulus als
„ein Psychologe der Freiheit" dargestellt wird (140 ff.). Für den
evangelischen Leser wird hier die Frage nach dem Verständnis der
Freiheit in Christus zur natürlichen „Willensfreiheit" des Menschen
nicht sehr befriedigend beantwortet - die Lösung des Verfassers
entspricht derjenigen, die er zum Stichwort „Einheit der
Menschen" gegeben hatte; dabei erscheint das Besondere der Gabe
Christi eher noch stärker als bei dem anderen Stichwort lediglich
als Unterstützung dessen, was der Mensch als natürliche Gabe
bereits besitzt.
Dem Thema „Freiheit in der Kirche" ist der Kardinal nicht
ausgewichen. Daß niemand das Recht hat, „das irrende Gewissen
der anderen mit Macht und Gewalt zu korrigieren" (25), ist sicher
„jahrhundertealte Lehre der Kirche" (24); nur wurde die Praxis
leider lange Zeit durch ergänzende Theorien gedeckt, die der
Kardinal offenbar nicht verteidigen möchte - und die er deshalb
gar nicht erst erwähnt. Er überläßt dies den „katholischen Historikern
", die bereit sind, „auch die dunklen Seiten der Kirchengeschichte
zuzugeben, ja sogar sie aufzudecken" - natürlich auch
bei den Reformationskirchen (156 f.) Als „grundlegendes Prinzip"
wird hervorgehoben: „Die katholische Kirche beansprucht Autorität
ausschließlich in der religiösen Sphäre. Und in diesem Bereich
setzt ihr Autoritätsanspruch voraus, daß ihre Glieder den
Glaubensakt in völliger Freiheit vollziehen" (157). Der Vergleich
zwischen solcher Autorität und der notwendigen Regelung des
modernen Straßenverkehrs dürfte freilich nicht nur „in mancher
Hinsicht unzutreffend" (164), sondern nach unserem Verständnis
ganz unangebracht sein. Andererseits ist sicher die an „Außenstehende
" gerichtete Mahnung berechtigt, sich nicht den Raum
zu eng vorzustellen, den die theologische Diskussion innerhalb
der römischen Kirche einnimmt (166).
Die Kapitel über die kirchlichen Einigungsbestrebungen geben
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zunächst einen allgemeinen Überblick über diese Bestrebungen
und die Schwierigkeiten, die ihnen nach der Meinung des Verfassers
im Wege stehen. Der Verfasser hebt hervor, daß der Weltrat
der Kirchen erfreulicherweise „ein unmißverständliches Bekenntnis
zu Christus als Gott und Erlöser sowie zur Trinitätslehre
abgelegt hat" (195 u. 241). Theologisch versteht er die Spaltungen
als Verwundungen und Entstellungen des Leibes Christi, der so
„die Schmach seines Kreuzes" an sich trägt: „Anders als Christus
jedoch leidet die Kirche unter den Sünden und dem Ungehorsam
ihrer eigenen Glieder" (197 f.). Das Schuldbekenntnis Pauls VI.
vom Herbst 1963 wird in diesen Zusammenhang gestellt (210).
Kardinal Bea möchte den Eindruck vermeiden, als ginge es
bei den Erneuerungsbestrebungen der römischen Kirche nur
darum, „daß man dieselben alten theologischen Positionen in ein
neues sprachliches Gewand bringt" (Visser 't Hooft). Die nachfolgend
vom Verfasser zitierte Äußerung Pauls VI. aus dem Jahre
1963 dürfte aber diesen Eindruck eher bestätigen als widerlegen.
Denn der Papst betonte, daß es nicht darum gehen könne, mit der
Tradition zu brechen, „soweit sie brauchbar und verehrungswürdig
ist. . ., sondern sie im Gegenteil zu Ehre (zu) bringen und durch
Beseitigung überholter und unpassender Formen, was gut und
fruchtbar ist, herauszustellen" (235): weiter ist wohl auch in den
folgenden Jahren die römische Kirche nicht gekommen. - Vorwärtsweisend
ist dagegen die Einsicht, daß bestimmte Wandlungen
im Verhältnis der Konfessionen zueinander die Atmosphäre
in unwiderruflicher Weise verändert haben, so daß man dem Dialog
gar nicht mehr entgehen kann (239).
Zur Frage der Mischehen und der bedingten „Wiedertaufe"
finden sich vorsichtige Formulierungen, die durch die weitere
Entwicklung nicht überholt sind (243 ff.). Nach wie vor ist wohl
das wichtigste Ziel des ökumenischen Dialogs, die Unterschiede
in der Lehre von der Kirche zu klären (254). Vielleicht hätte die
Erinnerung daran, daß diese letztlich immer auf ein verschiedenes
Verständnis Jesu Christi selbst zurückgehen, stärker hervorgehoben
werden können.
Korrigenda: S. 115. Z. 11, dürfte ein .nicht" fehlen (.nicht nur offenbaren
...'); S. 127 erscheint der Ausdruck .heftige Reaktion gegen Intoleranz'
reichlich verwickelt ... - Liegt das am Obersetzer? S. 148, 12. Z. von unten, mufj
es .Menschen* statt .Mensch" heifien.
Bethel Wolfgang Schweitzer
Kinder, Ernst: Die ökumenische Bewegung. 1948-1961. Gladbeck
: Schriftenmissions-Verlag 1963. 134 S. 8° = Kirchcnge-
schichtl. Quellenhefte, H. 12/13. DM 4,50.
Aus der verwirrenden Fülle von Dokumenten der ökumenischen
Bewegung hat der Verfasser in der notwendigen Begrenzung
auf die angegebene Zeitspanne und den Ökumenischen Rat der
Kirchen eine Quellenauswahl erarbeitet, die alle wesentlichen
Ergebnisse von 1948 bis 1961 herausstellt. Der Stoff wird in sechs
Kapitel gegliedert und jeweils durch kurze Studienhilfen eingeleitet
:
„I. Der ökumenische Rat der Kirchen (S. 10-31). II. Die Weltkirchenkonferenz
in Amsterdam 1948 (S. 32-56). III. Ökumenische
Bewegung und Weltmission (S. 57-66). IV. Die Dritte Weltkonferenz
der Kirchen für Glauben und Kirchenverfassung in Lund 1952
(S. 67-92). V. Die Zweite Vollversammlung des ÖRK in Evanston
1954 (S. 93-112). VI. Die Dritte Vollversammlung des ÖRK in
Neu-Delhi 1961 (S. 113-130)."
Die „Einführung" (S. 5-9) zeichnet in großer Linienführung die
Voraussetzungen und die Entwicklung der verschiedenen ökumenischen
Bewegungen der letzten Jahrhunderte bis hin zu ihrem
wichtigsten Organ von heute, dem Weltrat der Kirchen. Das überaus
wertvolle und handliche Studienbändchen schließt mit einem
umfangreichen, nach Hauptgebieten geordneten Literaturverzeichnis
(S. 131-134). Eine in die Gegenwart weiterführende Neuauflage
, die die Ergebnisse von Montreal (1963), Mexico-City (1963),
Genf (1966) und Uppsala (1968) einarbeitet, wäre sehr zu begrüßen
. Es bleibt nur zu wünschen, daß in das Literaturverzeichnis
auch einige Standardwerke in englischer Sprache, vor allem die
drei offiziellen Studienbände für Lund 1952 (The Nature of the
Church; Ways of Worship; Intercommunion), aber auch der Sammelband
„Weltmission in ökumenischer Zeit", herausgegeben von
G. Brennecke, Stuttgart 1961, aufgenommen werden.
Leipzig August Kimme
Theologische Literaturzeitung 93. Jahrgang 1968 Nr. 11