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Ausgabe: | 1968 |
Kategorie: | Interkulturelle Theologie, Missionswissenschaft |
Titel/Untertitel: | Neuerscheinungen |
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Theologische Literaturzeitung 93. Jahrgang 1968 Nr. 10
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göttlichen Gnadenwirkens aus" gesagt werden, daß eine Ortsgemeinde
einer nichtkatholischen Kirche „Kirche ist", wenn sie
„voll Glauben das Evangelium anhört, das Brot der Einheit bricht
und sich wie eine lebendige Gemeinschaft verhält" (S. 97).
Ebenso findet Mühlen, daß die Elementen-Ekklesiologie nicht
als ökumenologisches Grundprinzip angesetzt werden kann. Es
fragt nach der „Fülle" der einen Kirche, von der im Dekret so
oft die Rede ist. Die „Fülle der Gnade und Wahrheit", die nach
dem Dekret der katholischen Kirche anvertraut ist, kann nicht
eine quantitative Vielheit von Elementen sein, sondern nur der
Gerist Christi selbst, der auch die „getrennten Kirchen und Kirchengemeinschaften
als Mittel gebraucht". Nach Mühlen ist „die Identität
des Geistes Christi in allen diesen Kirchen eine jetzt schon
vorgegebene, wahre und ganz wirkliche Verbindung unter ihnen''
CS. 103). Von hier aus entwickelt Mühlen im Sinne einer pneu-
matologischen Ekklesiologie gewisse Ansätze im Ökumene-Dekret,
die getrennten Gemeinschaften „als jeweilige Ganzheiten, als
Ausdrucksformen eines je anderen Gesamtverständnisses der
Offenbarung zu sehen". Wenn das Ökumene-Dekret „fast alle"
von der Ökumenischen Bewegung erfaßten Kirchengemeinschaften
auf dem Wege „zu einer einen, sichtbaren Kirche Gottes" sieht,
die „wahrhaft universal . . . sein soll" (Einleitung), so weifj sie
auch sich selber als Kirche der Sünder auf der Pilgerschaft. Gerade
die Ausführungen des Dekretes über den Dialog zeigen, dafj es
„hier zunächst nicht um die Heimholung von Elementen geht,
sondern um ein neues Verständnis dieser Kirchen als jeweiliger
Ganzheiten - anders akzentuierter Existenzweisen der Fülle
Christi".
Mit solchen Hinweisen auf noch ungelöste Fragen im Ökumene-
Dekret möchte die Verfasserin, wie sie zum Schlu5 bemerkt, dem
Seelsorger dazu helfen, „die oft anzutreffende formalistische und
integralistische ,Kirchlichkeit' auszuweiten . . . auf den Horizont
einer weiteren Katholizität hin", zur Absage an „konfessionelles
Prestigedenken" und Selbstsicherheit ebenso wie an irgendeinen
Indifferentismus.
Leipzig Werner Becker
Dolch, Heimo: Orthodoxie und Entwicklung (Catholica 22, 1968
S. 81-96).
Rousseau, Oliver: Prophetentum und Ökumenismus (Con-
cilium 4, 1968 S. 537-544).
Santa Ana, Julio de: Die wirtschaftliche Lage in der Dritten
Welt und Vorschläge für ihre Lösung (ZdZ 22, 1968 S. 251-259).
Suzuki, Masahisa: Vereinigte Kirche Christi in Japan (ZdZ 22,
1968 S. 292-296).
Willebrands, J. G. M.: Bericht über die ökumenische Gesamtsituation
vom Standpunkt des Einheitssekretariats (Catholica
22, 1968 S. 119-131).
Williams, Glen Garfield: Probleme, Aufgaben und Ziele der
Zusammenarbeit Europäischer Kirchen (ZdZ 21, 1967 S. 167-173).
Referate über theologische Dissertationen^!) Maschinenschrift
Bosinski, Gerhard: Das Schrifttum Joachim Slüters. Diss.
Rostock 1967. XII, 423 S.
Nicolaus Grysc, der 1593 in einer Darstellung der Geschichte
der Reformation auch Joachim Slütcr (etwa 1490-1532), den Reformator
Rostocks, ausführlich würdigt, spricht zwar von .nhigela-
tenen Schriften' Slüters, erwähnt dann aber nur eine liturgische
Schrift vom März 1531 und ein Gesangbuch, von dem Gryse nur
eine Ausgabe aus dem Jahre 1545 kannte.
Alle Darstellungen, die sich weiterhin im Laufe der Jahrhunderte
bis in die Mitte des 19. mit Joachim Slüter befassen, wissen
über Schriften Slüters nichts weiter beizubringen.
Im 19. Jahrhundert konnten einige Schriften als von Slüter stammend
entdeckt bzw. mit ihm in Verbindung gebracht werden. Da
die Schriften je nur im Fachbereich erwähnt worden waren und
eine Gesamtdarstellung neue Ergebnisse zutage fördern konnte,
unterzog sich der Verfasser dieser Aufgabe.
Es handelt sich um folgende niederdeutsche Schriften: 1. Ein
Katechismus von 1525, der als Wiedergabe der sogen. Magdeburger
Kinderfragen der böhm. Brüder von 1524 bekannt war. 2. Das
erste Gesangbuch von Slüter 1525, nach liturgischen Gesichtspunkten
zusammengestellt und mit 54 Liedern zu dieser Zeit als besonders
reichhaltig herausgegeben. 3. Ein .Ghebedebokelyn' von 1526,
das zur Zeit aber nur in der 2. Auflage von 1530 (.Bedebokelyn')
vorliegt. 4. Das Gesangbuch vom März. 1531, das im 1. Teil das
Klugsche Gesangbuch Luthers von 1529 und im 2. Teil ein eigenes
von Slüter zusammengestelltes Buch bringt.
In der Würdigung der einzelnen Schriften und in der Beachtung
ihrer Zuordnung zueinander konnten folgende Ergebnisse gezeitigt
werden. 1. Slüter wählte unter den bekannten .Kinderfragen'
die am meisten evangelisch geprägten aus (Kao. 3). 2. Bei dem
Gesangbuch von 1525 wurde die Annahme Bachmanns erhärtet,
dafj Slüter tatsächlich der Bearbeiter dieses ältesten niederdeutschen
Gesangbuches ist, unter besonderer Heranziehung der An
Ordnung im Buch sowie der von Slüter angefügten Schriftstellen
(Kap. 2). 3. Bei der Darstellung des Gebetbuches 1. resp. 2. Auflage
(1526/30) war es wichtig, eine seit P. Althaus d. Ä. bestehende
Fehleinschätzung des Buches zu entkräften. Nicht vorreformato-
risches Gut bestimmt das Buch, sondern reformatorisches, aus
Luthers Betbüchlein und andern reformatorischen Quellen stammend
. Es ist eine Art Laiendogmatik. Der noch ausstehende Nachweis
, daß dies Buch von Slüter ist, wurde geführt (Kap. 4). 4. Besonders
von der Ausgabe von 1530 her schien es möglich, Ausführungen
zu dem verschollenen Buch Slüters von 1531 zu machen,
von dem Gryse die Inhaltsangabe bringt (Kap. 5). 5. Hinsichtlich
des Gesangbuches von 1531, das sich im 1. Teil als Luthers und im
2. als Slüters Gesangbuch bezeichnet, konnte der Nachweis geführt
werden, dafj es sich in dem 1. Teil im Inhalt sowie in der Reihenfolge
der Stücke, abgesehen von einer kleinen Umstellung, um die
wörtliche niederdeutsche Wiedergabe des Klugschen Gesangbuches
Luthers von 1529 handelt. Die bisher geltende Meinung, dafj Rauschers
Buch (1531). resp. die 2. Auflage des Klugschen Buches
(1533) die 1. Auflage von 1529 wiedergäbe, wurde durch genauen
Vergleich entkräftet. Somit darf Luthers wichtigstes Gesangbuch
von 1529, das verschollen ist, wenn auch niederdeutsch und ohne
Noten als im 1. Teil von Slüters Buch vorliegend gelten (Kap. 6).
6. Die im Gebetbuch 1526/30 und in den Gesangbüchern wiedergegebenen
gottesdienstlichen Anweisungen und Ordnungen wurden
im Zusammenhang dargestellt (Kap. 7). Dabei zeigte sich,
dafj Slüter im Gebetbuch schon 1526 von Luthers Formula Missac
(1523) ausgegangen ist, um eine niederdeutsche evangelische Messe
zu ordnen.
7. Für die Würdigung Slüters und die Beurteilung des geistlichen
Lebens in Rostock in der Zeit 1525-1531 konnten aus den
Schriften neue Aspekte gewonnen werden (Kap. 8 -f- 9). a) Die
hymnologische und liturgische Arbeit Slüters ist in ihrer Fülle
bemerkenswert (3 Gottesdienstordnungen - Horenordnungen).
Slüter wird ausgewiesen als geistliche Persönlichkeit, die darauf
abzielt, reiche Ordnungen geistlichen Lebens in die Neuwerdung
der reformatorischen Gemeinde cinzubeziehen. Dazu werden Hilfen
und Glauben und Leben in den katechetischen Stücken in
reichem Maße gegeben. Slüters Grundsatz, für alles nur die niederdeutsche
Sprache zu benutzen, ist bemerkenswert und weitreichend
und weicht von Luthers und Bugenhagens Haltung ab. Willemen
Ausführungen von Slütcr kennen, vor allem im Gebetbuch
über das Verständnis der Messe u. a., Darlegungen, die bisher
nicht bekannt waren.
b) Für die Gcstallwerdung der evangelischen Gemeinde sind die
Schriften als Handreichung bedeutungsvoll. Bereits für 1525/26 ist
nach dem Gebetbuch die niederdeutsche evangelische Messe mit
Hl. Abendmahl in beiderlei Gestalt für Rostock belegt. Slüters