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Ausgabe:

1968

Spalte:

680-682

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Autor/Hrsg.:

Lau, Franz

Titel/Untertitel:

Erbe und Verpflichtung 1968

Rezensent:

Beintker, Horst

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meine Vergleiche machen kann, was gerade nicht die „problemgeschichtliche
Einordnung" zu geben vermag, die er verspricht.
Viel interessanter wäre es gewesen, wenn er die Christologie
Langensteins mit ständiger Berücksichtigung der theologischen
Tradition hätte darstellen können. Das erfordert aber eine allgemeine
Kenntnis des 14. Jahrhunderts, und über eine solche verfügt
der Verfasser nicht. Die bewufjte Begrenzung, von der wir
anfänglich sprachen, zeigt sich also letzten Endes auch als eine
sachliche, d. h. als ein Mangel. Das hindert natürlich nicht, dafj
das Buch für jede Beschäftigung mit der Christologie des 14. Jahrhunderts
in Betracht kommt. Eine grofje Materialsammlung steht
hier zur Verfügung. Vielleicht wird auch der Verfasser selbst später
imstande sein, seine Ergebnisse besser auszunützen?

Kopenhagen Leif Gran«

Nocke, Franz-Josef i Sakrament und personaler Vollzug bei
Albertus Magnus. Münster/W.: Aschendorff [1967]. XXIII, 235 S.
gr. 8° = Beiträge z. Geschichte der Philosophie u. Theologie
des Mittelalters. Texte u. Untersuchungen, hrsg. v. M. Schmaus,
XLL 4. Kart. DM32.-.

Die vorliegende Untersuchung von Franz-Josef Nocke gelangte
im Jahre 1961 als Dissertation an der Münchner Theologischen
Fakultät zum Abschluß. In die Reihe der „Beiträge zur Geschichte
der Philosophie und Theologie des Mittelalters" aufgenommen,
ist diese Arbeit nunmehr dankenswerterweise einem gröfjeren
Kreise zugänglich gemacht worden. Indem der Verfasser mit einer
pointiert „modern" formulierten theologischen Fragestellung an
die Sakramentenlehre des Albertus Magnus herangeht, erweckt
seine Untersuchung besondere Aufmerksamkeit auch über den
Kreis der eigentlichen Fachgelehrten hinaus. Mag auch die Ergiebigkeit
dieses Stoffes für diese Frage in Zweifel gezogen werden
, so ist dennoch dem Verfasser zunächst in zweierlei Hinsicht
zu danken. Er geht der Frage nach dem personalen Vollzug der
Sakramente - einer Frage, die die theologische Bemühung um
die Sakramente nicht nur bei katholischen Theologen gegenwärtig
kennzeichnet - bei einem der grofjen Theologen der Scholastik
nach., deren Denkweise gerade die Theologie der Sakramente - und
wiederum nicht nur die katholische Sakramentenlehre - entscheidend
befruchtet und belastet hat. (Die angesichts der Gewichtigkeit
der Frage zu bedauernde Begrenzung auf Albertus war durch
den Rahmen dieser Untersuchung als Dissertation gegeben.) Sodann
ist dem Verfasser die Beschäftigung gerade mit Albertus zu danken
, dessen Werk nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Heiligsprechung
im Jahre 1931 wiederholt Gegenstand theologischer
Untersuchungen gewesen ist und dessen gegenwärtiger Stand in
der literarhistorischen Forschung den Untersuchenden vor nicht
immer leichte Entscheidungen stellt.

Die Arbeit Nockes läfjt in einem ersten Teil die Grundvorstellungen
Alberts über die Heilsfunktion und die Wirkungsweise der
Sakramente deutlich werden. Den personalen Gehalt dieser Aussagen
sucht er aufzuspüren, wobei er nicht die personale Betroffenheit
vor oder nach dem Sakramentsempfang im Auge hat,
sondern sich auf den „personalen Vollzug" des Sakramentes beschränkt
. Bei dieser Konzentration in der Fragestellung vermag
Nocke nur wenige Ansatzpunkte in den generellen Aussagen
Alberts über die Sakramente zu entdecken, so etwa in dem Gedanken
, daö die sakramentale Gnade eine gewisse Gleichgestaltung
mit Christus bewirkt. Doch bleibt der dominierende Gesichtspunkt
in der begrifflichen Erfassung der Sakramente auch bei Albertus
der eines Heilmittels gegen die Sünde. So ergibt sich de genere für
für die personale Ausrichtung der Sakramente bei Albertus nach
Nocke nicht mehr als gelegentlich ein schwacher Ansatzpunkt.

Der zweite Teil der Arbeit wendet sich dann speziell den Sakramenten
der Bufje und der Ehe zu, da in beiden die subjektiv-personale
Komponente des sakramentalen Geschehens eo ipso stärker
hervortreten mufj. Dabei ist der Verfasser sich bewufjt, dafj gerade
Bufje und Ehe nicht - und schon gar nicht für die Zeit Alberts -
als Modellfall für die Sakramente angesehen werden können.
Dennoch nimmt dieser Teil annähernd die Hälfte der Untersuchung
ein. Bei der Behandlung der Bufjlehre Alberts sei hervorgehoben,
wie Nocke prägnant den konkreten Standort Alberts innerhalb
der Entwicklung der scholastischen Bufjlehre zum Ausdruck bringt,
wobei er auch die unterschiedlichen Tendenzen im Gesamtwerk

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Alberts, gleichsam die geschichtliche Lebendigkeit seines Denkens,
deutlich werden läfjt. Gerade Alberts Bufjlehre, der groöe Ernst
und Nachdruck, mit dem er die Bufjakte des Poenitenten hervorhebt
, ist reich an personalem Gehalt. Doch der dogmatisch noch
unsichere Zusammenhang von personaler Bufje und Sakrament
der Vergebung läfjt die Bufjlehre Alberts „weit eher eine Theologie
der Bufjakte (und ihrer Wirksamkeit) als etwa eine Theologie der
kirchlichen Sündenvergebung in der Kraft der Schlüsselgewalt"
(S. 112) sein. In noch stärkerem Maöe wird es an der Ehelehre
Alberts deutlich, wie für ihn noch personale und sakramentale
Bestimmimg der Ehe auseinandertreten oder doch unverbunden
bleiben, obschon gerade Albert in der personalen Bestimmung
der Ehe über manchen Vorgänger und Zeitgenossen hinausgefunden
hat.

Der dritte Teil der Arbeit untersucht dann die übrigen Sakramente
auf ihren personalen Gehalt hin. Nocke zeigt auf, wie sie
bei Albert, allen voran die Taufe, primär als sacramentum tantum
gesehen werden. Die Haltung des Empfängers erscheint als opus
operans isoliert vom opus operatum der Sakramente. Gelegentlich
scheint ein Ansatzpunkt für ein personales Verständnis, so etwa
die geforderte Beseitigung eines obex, aufzutauchen, der dann
aber bei eingehender Untersuchung kaum mehr als eine offene
Frage bleibt. Als wesentlichen Beitrag Alberts zur Eucharistielehre
sieht Nocke dessen Betonung der manducatio spiritualis an.
Sie darf bei Albert keineswegs als Gegenbegriff zur eigentlichen
Kommunion verstanden werden, sondern bezeichnet den heils-
haften Empfang. (Nocke verweist zu diesem Begriff auf die ausführliche
Untersuchung von H. R. Schlette: Die Lehre von der
geistlichen Kommunion bei Bonaventura, Albert dem Grofjen und
Thomas von Aquin, (M Th St II 17), München 1959.) Aus dem
Verständnis der Weihe und der Ölung bei Albert ergeben sich
keine neuen Anhaltspunkte für eine personale Sicht der Sakramente
. Die Weihe wird wie überhaupt in der Scholastik vorwiegend
als soziales Sakrament der Kirche gesehen, und die Ölung
mufj auf die Grenzsituation personaler Existenz bezogen bleiben.

Das Verdienst der Arbeit Nockes liegt unbestreitbar in der
gründlichen und sorgfältigen Darstellung und Untersuchung der
Sakramentenlehre Alberts unter dem gegebenen Aspekt. Mit Recht
weist diese Arbeit darauf hin, dafj die dogmatische Besinnung
über das Thema Person und Sakrament „in der Vergangenheit
offen gebliebene Fragestellungen bzw. zurückgestellte Antworten"
(S. 235) nur mit Gewinn erneut überdenken kann.

Plate/Kr. Schwerin Jürgen Hebert

Backes, Ignaz: Die Gotteslehre bei den Dominikanern um 1300

(TThZ 77, 1968 S. 186-188).
Danielou, Jean: Hilaire de Poitiers, Eveque et Docteur

(Nouvelle Revue Theologique 100, 1968 S. 531-541).
K u b a 1 i k , Josef i Die Slawenapostel Cyrill und Methodius als

Vorkämpfer des Ökumenismus (TThZ 77, 1968 S. 174-185).
Zillessen, Dietrich: Das Verhältnis von Staat und Kirche im

Mittelalter (Der Evangelische Erzieher 20, 1968 S. 142-154).

KIRCHENGESCHICHTE: REFORMATIONSZEIT

Lau, Franz [Hrsg.): Erbe und Verpflichtung. Reformationsgedenkbuch
. Berlin: Evang. Verlagsanstalt (1967). 212S. 8° PP-
M8,80.

Im Vorwort zum Gedenken der 450. Wiederkehr des 31. Oktober
1517, von dem der Beginn der Reformation gezählt wird»
erinnert der Herausgeber an die letzte Hundertjahrfeier, „die uns
heute nur erröten lassen kann" (7). „Man hat Luther zum Glaubenshelden
oder gar zum deutschen Helden und seine Theologie zur
Glaubensnorm gemacht in einer Weise, die zu seiner Botschaft i"1
tiefsten Gegensatz stand. Um Gottes Ehre ist es Luther zuletzt
gegangen, in gar keiner Weise um die seine." Darum ist heute
die „Botschaft von der Rechtfertigung als eine besondere Weise
der Anerkennung der Ehre und Herrlichkeit Gottes" (8) zu verstehen
, als eine Sache, die als „Erbe und Verpflichtung" nicht nur

Theologische Literaturzeitung 93. Jahrgang 1968 Nr. 9