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Ausgabe:

1968

Spalte:

337

Kategorie:

Altes Testament

Autor/Hrsg.:

Westermann, Claus

Titel/Untertitel:

Der Psalter 1968

Rezensent:

Bardtke, Hans

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Seite 1

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337

K u p c 1 r u d, Arvid S.: Die Ras-Schamru-Funde und das Alte Testament
, übers, v. F. C o r n e 1 i u s. München-Basel: Ernst Reinhardt
1967. 91 S. m. 2 Ktn., 11 Abb. auf 8 Taf. 8°. Kart. DM 7,50.

Der englischen Übersetzung des norwegischen Originals, die
ThLZ 91, 1966, Sp. 177-178 nach Gebühr gewürdigt wurde, ist nun
seine Fr. Cornelius zu dankende Übersetzung ins Deutsche gefolgt
, die sich mit der englischen deckt und darum hier nur genannt
zu werden braucht. Daß nun auch dem deutschen Leser Kapelruds
Arbeil bequem zugänglich gemacht worden ist, ist sehr erfreulich,
wenn, wie das Vorwörl sagt, die zitierten Texte nach Gordons
■ .Manual", „Ihmdbook" und „Literature" numeriert worden sind
und sein „Textbook" von 1965 da nicht genannt wird, so wird das
darin seinen Grund haben, daß bei Abschluß des Manuskripts der
vorliegenden Arbeit Gordons „Textbook" noch nicht erschienen
war.

Halle/Saale Otto B Ißleldl

W e s t e r ni u ii u, Claus: Der Psalter. Stuttgart: Calwer Verlag
11967]. 106 S. gr. 8°. Kart. DM 8,50.

Der Verfasser ist aus der Psalmenforschung nicht nur durch
sein Buch ..Das Loben Gottes in den Psalmen", sondern auch durch
mehrere andere Arbeiten (EKL III, 375 ff.; ZAW 66,44 ff.) bekannt.
Für die vorliegende, allgemein verständlich geschriebene Abhandlung
kann man nur dankbar sein, da eine wirklich lesbare, instruktive
Einführung in die Psalmen gewährt wird. Ein einleitendes Ka-
pitel gibt einen Uberblick über wichtige Fragen des Gesamtverständnisses
der Psalmen, w ie sie entstanden sind, wobei die klil-

tische Eierleitung selbstverständlich entwickelt wird und die Psalmen
mit dem israelitischen Tempelkultus in Verbindung gebracht
werden, wobei eine lange mündliche Tradierung der Texte vorausgesetzt
wird. Desgleichen werden die Sammlung der Psalmen, die

verschiedenen Überschriften und Beischriften aufgezeigt und in

ihr Versieben eingeführt. Ein die Einleitung beschließender Abschnitt
schließt ilie poetische Form der Psalmen ein, wobei die geschickte
Art der Darstellung am deutschen Psalmentext die Pro
Meine lies Metrums darlegt.

Ausführlich und den Großteil der Schrift einnehmend werden
die Arten und Gattungen der Psalmen dargestellt, und zwar ersl
allgemein und dann speziell die einzelnen Gattungen betreffend
wie Klagepsalm und Lobpsalm des Volkes sowie die gleichen Gattungen
für das Individuum. Dem Klagepsahn wird beidemal der
größere Raum gewährt. Dann folgen ebenfalls in gesonderten Abschnitten
die Schöpfungspsalmen, die sogenannten liturgischen
Psalmen, die Königspsalmen, die Thronhesteigungs|>salincn. Von

den letzteren wirdPs.47 „am ehesten" mit einer gottesdienstlichen
Darstellung verbunden gedacht. Ein schließender Abschnitt „Die
Psalmen und Christus" zieht sehr maßvoll von Ps. 113 unter dem
Gedanken der Kondeszendenz die Linie zum Neuen Testament
und dem in die Passionsgeschichte aufgenommenen Ps. 22, dem ja
Westermann eine eigene Abhandlung gewidmet hat („Gewendete
Klage". Eine Auslegung des 22. Psalms, Herlin 1957).

Leipzig Elana rt :i r dt ke

Z I in mer 11, Walther: Das Gesell und die Propheten. Zum Verständnis
des Alien Testamentes. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht
1963. 154 S. 8° = Kleine Vandenhoeck-Reihe 166/167/188.
Karl. |)M 4,80. Lizenzausgabe: Berlin: Evang. Verlagsanst. [1966],

- The Law und the Prophets. A Study of Ehe Meaning of theOId Testament
. Oxford: Blackwell 1965. IX, 101 S. 8°. 14s.

Die 11 Vorlesung« n wurden im Sommer 1962 für Hörer aller Fakultäten
an der Universität Göttingen gehalten und im März 1963
am Union Theological Seminary in Kichmond, Virginia.

Die Arbeit isi im Zusammenhang der Versuche zu sehen, das

Alle Testament als ganzes in seinen wichtigsten Bestandteilen Iben
logisch begrifflich zu erfassen und so mit dem Neuen TestamenI
In Beziehung zu bringen.

I" Kap. I gi bt der Verfasser von der formelhaften Bezeichnung
des VI im NT aus: „Das Gesetz und die Propheten" |z. B. Mt. 7,12;

22,40), ..Sie will offenbar das Ganze der alttestamentlichen Offen
barung zusammenfassen" (7). Beide Begriffe sind vereinfachende
Zusammenfassungen. Man erwartet nach dieser Einleitung, daß

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die Untersuchung von dem handelt, was die NT-lichen Bezeichnungen
„das Gesetz und die Propheten" meinen: nämlich von der
„tora", d. h. dem Penlateuch, und von den „Propheten", d. h. den
Geschichts- und Prophetenbüchern. Das ist aber nicht der Fall;
das I. Kapitel leitet unmerklich zu einer anderen Bedeutung über:
nicht die im NT so bezeichneten zwei Teile des Kanons sind gemeint
, sondern das Geselz als Phänomen und die Prophetie als
Phänomen.

Diese beiden Phänomene sind geineint, wenn nun gefragt wird:
„Wie verhallen sich diese beiden Weisen der normativen göttlichen
Äußerung zueinander?" (16); und man könnte hier fragen:
Ist Prophetie wesentlich und eigentlich eine Weise der normativen
göttlichen Äußerung? — Die beiden Phänomene sind auch gemeint,
wenn am Ende des I. Kapitels konstatiert wird, daß im NT „von
einer Spannung zwischen den beiden Größen nirgends die Bede'
sei: in ihrer Verbindung besagen die beiden Begriffe ein Einziges,
deuten auf einen einzigen, im AT offenbarten Gotteswillen (16).

Der erste Teil (II—VII) handelt in der Weise vom Gesetz, daß ein
geschichtlicher Uberblick über das Verständnis des AT-lichen Gesetzes
von Luther bis von Rad gegeben wird (II. Von Luther zu
Wellhausen; III. Wellhausens These: Das Gesetz folgt auf die Propheten
; IV. Die Frage nach dem alten Recht Israels; V. Gottesvolk
und Bund; VI. Das Gesetzesverständnis G. von Rads). Aul Grund
dieses wertvollen und klaren Uberblickes bringt der Verlassei
sein eigenes Verständnis des Gesetzes in VII. Gesetz und Fluch.
Die Antwort auf die Frage nach dem theologischen Sinn des Gesetzes
gibt der letzte Absatz dieses Kapitels, S. 93. Schärfer kommt
das, woran dein Verfasser liegt, in der Auseinandersetzung mil
dem Gesetzesverständnis von Rads S. 78 heraus: „Gesetz ist ein Gebot
, das die Krall hat, den Menschen oder das ganze Volk Israel
aus dem Bunde herauszustoßen . . . Gesetz ist, was mit dem Fluch
(katara) verbunden ist." Gewiß ist diese Formulierung polemisch
gemeint; aber man mag doch fragen 1. Warum wird in dieser
theologischen Bestimmung des Gesetzes nur vom Fluch und nicht
vom Segen geredel? und 2. Kann man sagen „Geselz isl ein Gebot,

das..." und damil Gebot und Geselz ausdrücklich gleichsetzen,
wählend doch der entscheidende Ertrag der Arbeit A. Alts u. a.
gerade darin liegt, daß Gebot und Geselz im AT sehr verschiedene,
durch eindeutige Kriterien voneinander unterschiedene Phänomene
sind? In der Auseinandersetzung mit von Bad konstatiert
der Verfasser nur: „So sind die Gebote nach von Bad nicht eigentlich
,Gesetz' im strengen theologischen Sinn" (71). Wenn aber feststeht
, daß formgeschichtlich und traditionsgeschichtlich Gesetz
und Gebot im AT verschiedene Vorgänge sind, müßte die Berechti
gung ihrer Gleichsetzung erst nachgewiesen werden.

Der zweite Teil (VIII—XI) handeil voii der Prophetie in der
Weise, daß die Propheten in ihrer geschichtlichen Folge abgehan
dell werden (VIII. Die ältere Prophetie bis zu Arnos; IX. rlosea
und Jesaja; X. Jeremia und Ezechiel; XL Deuterojesaja). Hier w ird
nicht nach dem Gesanilphänonien Prophetie gefragt, und es wird
auch kein geschichtlicher Überblick über das bisherige Verstand
nis der Prophetie in der Forschungsgeschichte gegeben. In diesem
Teil ist ganz deutlich, daß es ,die Prophetie' gar nicht anders gibt
als in der geschichtlichen Abfolge der einzelnen Propheten. Die
Skizzen des Wirkens der einzelnen Propheten sind besonders eindringlich
und wertvoll. Ich mache darauf aufmerksam, wie stark
die Darstellung der Prophetie .fesajas von der in der „Theologie
des AT" von Rads gegebenen abweicht, und meine, daß die Darstellung
Zimmeriis dem Jesajabnch mehr entspricht als die von Bads.

Bei der Darstellung der einzelnen Propheten wird auf ihre Siel
hing zum Gesetz eingegangen; aber man wünschte sich am Schluß
eine zusammenfassende Antwort auf die am Ende der Einleitung
gestellte Frage: „Was ist in unserer heutigen Sich! des AT über
das Nebeneinander von ,Gesetz und Propheten' zu sagen?" (18).
Die Antwort ist angedeutet in dem Satz auf der vorletzten Seite
(144): „Was Jeremia und r^zechiel sichtbar gemacht - die Unmög
lichkeit eines Bestehens Israels vor dem heiligen Gebot Gottes . . .".
Die gleiche Funktion hebt der Verfasser für das Gesetz heraus,
wenn er die Stelle Jos. 24,19f. besonders betont, wo Josua dem
Volk, das Gott zu dienen bereit ist, sagt: „Du kannst Jahwe nicht
dienen, denn . . .", Damit würde sich eine auffällige Entsprechung
zu dem spannungslosen Nebeneinander von .Gesetz und Prophe-
ten' im NT ergeben, von der der Verfasser am Ende des I. Kapitels
gesprochen hatte.

Theologische Literaturzeitung 93. Jahrgang 1968 Nr. 5