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1967

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Kirchengeschichte: Mittelalter

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Theologische Literaturzeifung 92. Jahrgang 1967 Nr. 2

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Angaben relativ selten greifbar sein dürfte. Je weiter die „Geschichte
des Papsttums" (9) in die Zeitgeschichte hineinreicht,
desto stärker wird sie zur „Papstgeschichte", desto mehr verliert
sie an präzisem Hintergrund. Dabei überrascht, in wie hohem Maße
seitenlang auf den Löfflerschen Text zurückgegriffen wird, der
noch in der jetzigen Darstellung der Jahre 1927—1931 erkennbar
ist (— man hätte sich allerdings gewünscht, daß irgendwo in diesem
Buche Löfflers Name überhaupt erwähnt worden wäre! —).
Auch von Seppelts Text des Jahres 1949 löst sich Schwaiger nur
zögernd. Wirklich durchgehend neu geschrieben hat er erst die Geschichte
Pius' XII, Johannes' XXIII. und den „Ausblick auf die
Regierung Pauls VI.", der immerhin fast so viel Raum wie die Geschichte
des Papsttums während des 2. Weltkrieges beansprucht.
Eine künftige Neubearbeitung wird gerade bei der Darstellung
der letzten 30—40 Jahre ansetzen und manches erneut durchdenken
müssen. Richtschnur und Maßstab der Beurteilung sollte dabei
konsequenter die „Idee des Papsttums" sein, so wie es Seppelt
für die ersten 1 l/2 Jahrtausende getan hat.

Eine schöne Ergänzung sind die 68 ganzseitigen, vorzüglichen
Bilder, die in geschickter Auswahl vor allem Päpste zeigen, aber
auch den „Hintergrund" gut illustrieren. Die beigegebene chronologische
Papstliste (die, wie es sich seit einiger Zeit durchsetzt, mit
der früher verbindlichen Numerierung Schluß macht,) enthält auch
die nicht „rechtmäßigen" Päpste, die gesondert gekennzeichnet
sind. — Leider fehlen hier die in Stichworten danebengesetzten
Hauptereignisse der 5. Auflage. — Das Personenregister schließlich
ermöglicht ein schnelles Nachschlagen bzw. Sichorientieren.

Insgesamt kann betont werden, daß trotz aller problemarischen
Kürze und Begrenztheit, die eine einbändige „Papstgeschichte
" naturgemäß aufweisen muß, die Neuauflage des bewährten
Buches begrüßenswert ist und das Wagnis der Darstellung
eines Zeitraumes von fast 2000 Jahren innerhalb des gesetzten
Rahmens im wesentlichen als gelungen bezeichnet werden kann.
Berlin Reinhard Schneider

Joppen, Rudolf: Das Erzbischöfliche Kommissariat Magdeburg. Geschichte
und Rechtsstellung bis zur Eingliederung in den Diözesan-
verband Paderborn. I: Vorgeschichte des Kommissariats. II. Die Errichtung
des mitteldeutschen Kommissariats 1811. Leipzig: St. Benno-
Verlag [1965]. LXXI, 313 S. 8° = Studien z. katholischen Bistums-
u. Klostergeschichte, hrsg. v. H. Hoffmann u. F. P. Sonntag, 7.

Das Buch schildert die Entwicklungsgeschichte des heutigen
Erzbischöflichen Kommissariats Magdeburg bis zu seiner Eingliederung
in das Bistum Paderborn (1848—1850). Das heutige
„Bischöfliche Kommissariat Magdeburg" ist der „sächsische Anteil
der Erzdiözese Paderborn", der sich mit den Grenzen der ehemaligen
Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg sowie mit
den des Landes Anhalt deckte. Die Darstellung umfaßt die Jahre
1669—18 50, nachdem zunächst die Lage nach Einführung der
Reformation in diesen Gebieten geschildert worden ist. Die in
diesen Gebieten wohnenden Katholiken durften nach 1648 keine
Gemeinden bilden und keinen Priester haben. Die Gebiete der
mittel- und norddeutschen Diaspora, sowie die nordischen Staaten
unterstanden zunächst dem HI. Stuhl, seit 1622 der Jurisdiktion
der Propaganda Kongregation zu Rom und seit 1667 einem apostolischen
Vikar, der in Hannover residierte. Das hannoversche
Vikariat wurde die Keimzelle des Apostolischen Vikariats des
Nordens. Diese Entwicklung wird sorgfältig in ihrem Einzelgeschehen
geschildert. Im Jahre 1811 wurden die ehemals
brandenburgisch-preußischen Vikariatsgebiete Mitteldeutschlands
zum Kommissariat Magdeburg zusammengefaßt. Das Nordische
Vikariat ohne die nordischen Staaten formierte sich als eigenständiger
Jurisdiktionsbezirk auf dem Gebiet des Königreichs
Westfalen. In einem II. Teil wird die Geschichte dieses Kommissariates
bis zu seiner Inkorporation in das Bistum Paderborn
in den Jahren 1848—1850 dargestellt. Bereits seit dem Jahre
1 834 führte es die Bezeichnung „Bischöfliches Kommissariat
Magdeburg". Seine Darstellung schildert die Leitung und Grenzen
sowie die Stellung desselben innerhalb des Staatsrechtes. Es
folgt dann ein Überblick über die Geschichte der einzelnen
Pfarreien und Seelsorgestationen einschließlich der zum braun-
schweigischen Gebiet und zum Land Anhalt gehörenden.

Die Darstellung beruht auf der sorgfältigen Benutzung und
Verarbeitung aller für das Thema zugänglichen Quellen und der
Sekundärliteratur. Es ist unmöglich, auf die Einzelheiten dieser
wertvollen Studie einzugehen. Ihre Bedeutung geht weit über ihr
Thema hinaus. Der Historiker, welcher sich mit der Kirchengeschichte
des mitteldeutschen Raumes beschäftigt, findet hier
umfangreiche Quellen- und Literaturangaben. Leider fehlt ein
Register. Druckfehler: S. XXXIX: Allg. Landrecht. 1794.

Berlin Walter Delius

KIRCHENGESCHICHTE: MITTELALTER

Thouzellier, Christine: Une somme anti-cathare. Le Liber contra
Manicheos de Durand de Huesca. Texte inedit publie et annote.
Louvain: Spicilegium Sacrum Lovaniense 1964. 376 S., 2 Taf. gr.
8° = Spicilegium Sacrum Lovaniense, Etudes et Documents, Fase.
32. bfr. 450.—.

Von der nunmehr gedruckt vorliegenden antikatharischen
Streitschrift des Durand von Huesca hat die Fachwelt erst seit dem
Jahre 1939 Kenntnis. Damals berichtete A. Dondaine, der den ersten
Teil dieser Quelle in einer Handschrift der Pariser Narional-
bibliothek entdeckt hatte, in der Revue des sciences philosophi-
ques et theologiques von seinem Fund. Daß der Liber contra
Manicheos nunmehr gedruckt vorliegt, werden alle an der mittelalterlichen
Ketzergeschichte Interessierten wärmstens begrüßen;
denn diese Quelle nimmt unter den seit dem Ausgang des 12.
Jahrhunderts sich mehrenden polemischen Schriften gegen die
Ketzer aus verschiedenen Gründen eine besonders bedeutsame
Stellung ein. Einmal zeichnet sich das Werk des Durand von
Huesca dadurch aus, daß der Verf. am Beginn der meisten Kapitel
seiner Arbeit jeweils beträchtliche Teile eines katharischen Traktats
wörtlich zitiert, um die darin aufgestellten Thesen bzw. die
Beweisführung für dieselben zu widerlegen. Daher verdanken
wir dem Verf. des L. c. M. die Erhaltung des Textes beträchtlicher
Teile eines katharischen Traktats, der nach Ansicht der
Herausgeberin etwa 1220 entstanden sein dürfte (S. 37 f.).

Diese aus einem katharischen Traktat in den L. c. M. übernommenen
Teile sind von der Herausgeberin bereits 1961 mit
einer ausführlichen Analyse veröffentlicht worden1. In dieser
älteren Ausgabe ist der Text des in Südfrankreich, wahrscheinlich
im Bereich von Carcassonne entstandenen Traktats ausführlicher
kommentiert, so daß der Benutzer des L. c. M. bei der Verwertung
der katharischen Fragmente weiterhin auf diese ältere Edition
zurückgreifen sollte. In diesem Zusammenhang sei noch
darauf hingewiesen, daß dieser Traktat somit die älteste originale
katharische Schrift ist, die wir nunmehr zumindest fragmentarisch
kennen, denn der Traktat entstand 20—30 Jahre vor dem
aus Italien stammenden Liber de duobus prineipiis, den A. Borst
noch als „das älteste und bedeutsamste katharische Selbstzeugnis,
das wir besitzen", bezeichnen konnte2. Allerdings hat der im
L. c. M. teilweise überlieferte Traktat einen wesentlich anderen
Charakter als der Liber de duobus prineipiis. Während das letztgenannte
Werk eine systematische, zusammenhängende Darstellung
des katharischen Lehrsystems bringt, legt der von Durand
überlieferte katharische Traktat ein katharisches Glaubensbekenntnis
zugrunde, das die Hauptlehren in Gestalt einzelner
Artikel nebeneinanderstellt, die dann sehr ausführlich durch
Zitate aus dem Neuen Testament und einer Reihe von Büchern
des Alten Testaments (insbesondere Psalmen und Propheten)
gegen die Einwände kirchlicher Opponenten als wahr erwiesen
werden sollen.

Abgesehen davon, daß wir dem L. c. M. die Überlieferung
beträchtlicher Teile eines verhältnismäßig frühen katharischen
Traktats verdanken, verdient das Werk des Durand noch aus
einem anderen Grunde besondere Beachtung. Dies hängt mit der
Person des Verfassers zusammen. Durand von Huesca war bereits,

') Ch. Thouzellier, Un traite cathare inedit du debut du XIIIC
siecle d'apres le Liber contra Manicheos de Durand de Huesca, Louvain
1961 ( = Bibliothcque de Ia Revue d'histoire ecelesiastique, fasc. 37).

*) A. Borst, Die Kathorer, Stuttgart 1953, S. 254.