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Ausgabe: | 1967 |
Spalte: | 934-936 |
Kategorie: | Ökumenik, Konfessionskunde |
Autor/Hrsg.: | Gerber, Uwe |
Titel/Untertitel: | Katholischer Glaubensbegriff 1967 |
Rezensent: | Geisser, Hans Friedrich |
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Angriff genommen wurden. - P. Meinhold, Die Protestanten
?m Konzil zu Trient (S. 277-315), erörtert die Haltung der Protestanten
zum Konzil in der Zeit von 1550 sowie das kurze
Intermezzo, das die protestantischen Vertreter im Frühjahr 1550
auf dem Konzil gegeben haben. Der Bruch zwischen Katholiken
•und Protestanten war damals bereits unheilbar. - C. Dioni-
sotti, La letteratura italiana nell'etä del ConciHo (S. 317-343),
gibt eine allgemeine Literaturgeschichte in der Konzilsepochc. -
L. Hautecoeur, Le Concile de Trente et l'art (S. 345 -362), untersucht
die Bilderfragc, die Stellung des Konzils zur Architektur
sowie zur Musik und die bekannte These vom Barock
als der Kunst der Gegenreformation. - H. Lutz, Kardinal Mo-
rone: Reform, Konzil und Europäische Staatenwelt (S. 363 - 381),
zeichnet eine knappe Skizze der für das Konzil so bedeutsamen
Persönlichkeit Morones, wobei er insbesondere Morones Beitrag
für die Überwindung der Konzilskrise und für die Fortsetzung
des Konzils, zugleich aber auch Morones vielfältiges Wirken in
der damaligen internationalen Politik würdigt. - M. Francois,
La reeeption du Concile en France sous Henri III (S. 383-400),
schildert die französische Politik, hauptsächlich unter Heinrich
III., gegenüber dem Konzil, bis hin zur vollständigen Publikation
der Konzilcbesch!üsse in Frankreich im Jahre 1615. -
E. Iserloh, Das tridentinische Meßopferdekret in seinen Beziehungen
zu der Kontroverstheologie der Zeit (S. 401-439), gibt
eine Weiterführung seiner Untersuchungen 'in seinem Buch
..Der Kampf um die Messe in den ersten Jahren der Auseinandersetzung
mit Luther" (1952). Nach Iserloh war Luther ,in
einem nominalistischen, wesentlich unsakramentalen Denken
befangen" und muffte von daher das Meßopfer ablehnen
(S. 403). Aber auch der Konzilsbeschluß über das Meßopfer wird
in vorsichtiger Weise kritisiert: „Wären die Väter des Konz'ls
noch mehr in der Lage gewesen, in der Sprache der Hl. Schrift
deutlich zu machen, daß die Messe als memoria uns die passio
gegenwärtig macht und in mysterio das Blut des Neuen Bundes
vergossen wird für uns und die vielen zur Vergebung der
Sünden, dann wäre das in Trient definierte Dogma von der
Messe als Sühnopfer voll gewahrt geblieben und gleichzeitig
für die Reformatoren - vorausgesetzt, daß auch sie sich von
den von ihnen ohnehin abgelehnten spätscholastischen Denkkategorien
freigemacht hätten - annehmbar gewesen" (S. 430).
- L. S. Balust, Corrientes espirituales espanolas en la enoca del
Concilio de Trento (1545-1563) (S. 441-469), untersucht u. a.
insbesondere die Alumbrados, den Einfluß des Erasmus, Ignatius
sowie die Geschichte der spanischen Spiritualität in der
Konzilszeit - G. Alberigo, Le potestä episccpali nei dibattiti
tridentini (S. 471-523), schildert (die Diskussionen tauf dem
Konzil über Herkunft und Charakter der bischöflichen Gewalt.
Besonders ausführlich wird dabei Laynez gewürdigt. - A. Dup-
ront, Discours de cloturc (S. 525-539), hat den Versuch unternommen1
, feine knappe, abschließende Zusammenfassung der
zahlreichen Beiträge zu geben. Darüber hinaus umreißt er
künftige Fnrschunqsaufnnbcn. unter denen das Studium der
nncbtridoiHnischen Fnnrho ^besonderen Rang hat. Schließlich
sucht er gerade vom Trientcr Konzil Linien zum gegenwärtigen
Zeitalter des ökumenischen Dialoqs zu ziehen. - Es folgen
schließlich noch 11 ..Comunicazioni". in denen bestimmte sr>e-
ziellere Fragen erörtert werden wie beispielsweise die in den
Konzilsdokumenten sich aussprechende Auffassung von der
christlichen Wirtschaftsethik (G. Barbieri). Am Schluß des Werkes
finden sich umfangreiche Register .der Eigennamen und der
Orte.
Niemand, der sich mit dem Trienter Konzil und der katholischen
Reform befaßt, wird auf das Studium dieses Werkes
verzichten können. Zahlreiche historische und speziell kirchengeschichtliche
Probleme sind hier neu beleuchtet worden. Besonders
wichtig ist auch das manchen Beiträgen hinzugefügte
Archivmaterial, das liier erstmalig veröffentlicht worden ist.
Besondere Hervorhebung verdient schließlich die ökumenische
Aufgeschlossenheit, die alle Untersuchungen bestimmt und die
in der Teilnahme von Nicht-Katholiken zudem sichtbaren Ausdruck
gefunden hat. Auch das Vorwort von I. Rogger (p. IX-
XII) sowie die Grußbotschaft von Papst Paul VI. (p. XV f.) he-
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ben diesen neuen Aspekt hervor. Das hindert freilich nicht, daß
trotz vorsichtiger Kritik, wie sie z. B. von Iserloh geübt wird,
an der grundsätzlichen Gültigkeit der tridentinischen Aussagen
etwa über das Meßopfer (Iserloh) oder auch an dem Miteinander
von Glauben und Werken (Dupront) nichts geändert
wird.
Hamburg Bernhard Lohse
Gerber, Uwe: Katholischer Glaubensbegriff. Die Frage nach
dem Glaubensbegriff in der katholischen Theologie vom I.
Vatikanum bis zur Gegenwart. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus
G. Mohn [1966). 334 S. gr. 8n. Lw. DM 19.80.
Eine nur durch „Korrekturen ... formaler Ai-F" (9) überarbeitete
Busler Dissertation aus dem Jahre 1964 liegt hier im Druck
vor. Der Verf. beabsichtigt, das von Heinrich Ott skizzierte »theologische
Programm einer irenischen Theologie oder einer allmählichen
.Einigung durch Interpretation'"' am Gegenstand des
zwischen den Konfessionen strittigen Glaubensbegriffs vertiefend
zu exemplifizieren (vgl. 11 f.). Ein solches Vorhaben kann auf
erhebliches Interesse rechnen.
Der 1. Teil der Arbeit behandelt ausführlich die Vorgeschichte
und den Text der Constitutio dogmatica De fide catho-
lica des I. Vatikanums (15-86). Aus dem Bemühen, den übernatürlichen
Charakter der Offenbarungswahrheil und der Glau-
ber.sgnade und zugleich die Vernunftgemäßheit und Freiheit des
Glaubensaktes sowohl gegen Rationalismus und Ontolcgismus
wie gegen Traditionalismus und Fideismus zu wahren, wird das
primär am Assens des Intellekts orientierte und zudem ,ekklesio-
logisch fixierte' Glaubensverständnis des Konzils und der neuscholastischen
Theologie (etwa Klcutgens) begreiflich. Eine -
bereits bei Scheeben angedeutete - personale „Offenheit" dieses
Glaubcnsbcgriffs (85, vgl. 46 ff. u. ö.) soll nun für die Folgezeit
anhand von fünf Leitfragen (74 und passim) erkundet werden.
Diese sind überwiegend von evangelischen Voraussetzungen her
formuliert und betreffen das Verhältnis folgender Momente im
Glaubensvollzug: 1. göttliche Gabe und menschliche Entscheidung
, 2. unanschaulicher Stand coram Deo und welthaft-leibhafte
Erfahrbarkeit, 3. eschatologische Gewißheit und geschichtliche
Vorläufigkeit (simul iustus ac peccator). 4) individuelles
Gewissen und „Kirchenstruktur", 5. fides qua und fides quae
creditur (als fides quaerens intellectum).
Im 2. Teil (87-121) wird sodann über die „ganzheitlich-
personale Interpretation des Glaubensaktes" bei J. H. Newman
(99) und im 3. Teil (122-149) über die modernistische Problematik
berichtet (unter Bezug auf A. C. Rosmini-Serbati, G.
Tyrell, H. Schell und die antimodernistischen Verlautbarungen
Pius' X.). Der 4. Teil (150-185) verfolgt den „Weg zur heutigen
katholischen Theologie" an den Beispielen unterschiedlich
akzentuierter personaler Glaubensdeutung bei K. Adam, K.
Eschweiler, R. Guardini, G. Söhngen und E. Przywara. Mit dem
„Glaubensverständnis in der heutigen französischen Theologie"
(Teilhard de Chardin und der Kreis der Nouvelle Theologie -
H. de Lubac, H. Bouillard, J. Danielou, Y. Congar) und dem Einspruch
der Enzyklika „Humani generis" beschäftigt sich der 5 .
Teil (186- 239). Der 6 . Te i 1 ist K. Rahners Ansatz beim „übernatürlichen
Existential" und H. U. y. Balthasars „christozentrisch
fundiertem Glaubensbegriff" gewidmet (240-286).
Ein abschließender 7. Teil (287-311) versucht - nachdem
bisher schon u. a. auch M. Schmaus, O. Semmelroth, H. Fries, H.
Küng und G. Hasenhüttl verschiedentlich zu Rate gezogen worden
waren -, anhand der fünf Leitfragen „das Problem der Pi-
steologie" auch im Hinblick auf eine mögliche Bereicherung oder
notwendige Abgrenzung des protestantischen Glaubensbegriffs
zusammenfassend zu formulieren (287). Demnach wäre die „Ober-
spitzung" und „Verengung" des sola gratia bzw. sola fide durch
einen „ontologischen Personalismus', eine „ontqlogische Christo-
logie" zu überwinden (289 ff., 294 f.). So ergibt sich „als Fazit
der Untersuchung in bezug auf unsere heutige theologische Si-
') H. Ott, Die Lehre des I. Vatikanischen Konzils. Ein evangelischer Korn-
rnsntar (Begegnung 4), Basel 1°63, 13) vgl. ders.V Glaube und Bekennen. Ein
Beitrag zum ökurhenischen Dialog (Begegnung 2), Basel 1963.
Theologische Literaturzeitung 92. Jahrgang 1S67 Nr. 12