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Ausgabe:

1967

Spalte:

713-716

Kategorie:

Kirchenrecht

Titel/Untertitel:

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte ; 1964 1967

Rezensent:

Langer, Gottfried

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Theologische Literaturzeitung 92. Jahrgang 1967 Nr. 9

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KIRCHENRECHT

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Unter
Mitarbeit von W. Stammler hrsg. v. A. E r 1 e r u. E. Kaufmann
. 1. Lfg., Aachen - Aufzeichnungen des Rechts. 2. Lfg.:
Aufzeichnungen des Rechts - Braunschweig. Berlin-Bielefeld-
München: Erich Schmidt [1964]. je 256 Sp. 4*.

Das Handwörterbuch (HRG) soll 3 Bände zu je etwa 8 Lieferungen
von je 8 Bogen umfassen; die Subskription ist nur
bis zum vollständigen Erscheinen des 1. Bandes möglich. Diesem
soll ein Abkürzungsverzeichnis sowie ein Verzeichnis aller
Mitarbeiter beigegeben werden; jede Lieferung nennt die Mitarbeiter
an der Lieferung und bringt ein Siglenverzeichnis.

Was die Herausgeber mit ihrem Unternehmen planen, ist
kurz im Vorwort zur 1. Lieferung, ausführlicher in der Einladung
zur Subskription gesagt: Mitgeteilt soll werden, in Ausführungen
(Artikeln), die unter alphabetisch geordnete Stichwörter
gestellt sind, der derzeitige Wissensstand in der Deutschen
Rechtsgeschichte (DRG) sowie das, was in den Randgebieten
dazu angemessen zu berücksichtigen ist, mit dem Ziel,
Fachgelehrten, Historikern allgemein, Praktikern und Studenten
ein Nachschlagewerk zu bieten, das dem Bedürfnis nach rascher
Orientierung wissenschaftlich zuverlässig dienen kann.

Anlässe, mit diesem Unternehmen jetzt zu beginnen, gibt
es wohl mehrere: Die DRG, eng und vielfältig verflochten mit
den Einzelfächern der Rechtswissenschaft, aber auch mit der
allgemeinen und namentlich der Deutschen Geschichte, mit der
Philologie, Theologie und Kirchengeschichte, ist in der Form
eines Handbuchs seit etwa 30 Jahren nicht mehr dargestellt
worden1.

Durch neue Forschungen sind inzwischen u. a. die Grenzen
für die räumlichen und zeitlichen Geltungsbereiche einzelner
Rechtsinstitute schärfer herausgearbeitet worden. Außerdem wird
es als Bedürfnis empfunden, die Ungleichmäßigkeit des Forschungsstandes
auf wissenschaftlichen Teilgebieten der DRG
sichtbarer zu machen, als das bisher geschah, und dies wird
möglich, wenn einzelne verschiedenartige Stoffgebiete nach alphabetisch
geordneten Stichwörtern nebeineinander erschienen.
Dies gilt ebenso räumlich wie vor allem zeitlich - z. B. im
Hinblick auf Stoffgebiete der DRG des 17. und 18. Jahrhunderts,
die im Vergleich zu den entsprechenden des Mittelalters oder
der früheren Neuzeit weniger erforscht sind, - aber auch sachlich
- z. B. wenn (für die Zeit seit dem 2. Jahrzehnt des 20.
Jahrhunderts) die Intensität der Forschung in der Geschichte
des öffentlichen, besonders des Verfassungs-Rechts mit der zur
Geschichte des Zivil- und Zivilprozeßrechts verglichen wird -.
Veranlaßt ist eine Bestandsaufnahme zur DRG wohl auch durch
die gegenwärtige geförderte Weiterentwicklung des Rechts, die
darauf abzielt, die Rechtsetzung auf zwischenstaatlicher, internationaler
und teilweise auf übernationaler Grundlage gegenüber
den nationalen Bindungen in den Vordergrund zu rücken.
So ist auch der Kreis der Mitarbeiter für die Mitteilung ortsbezogener
(o), biographischer (b) und fachlicher Forschungsergebnisse
räumlich weit gezogen: Beteiligt sind Fachgelehrte aus
der Bundesrepublik ebenso wie aus Basel, Brig (Schweiz), Brüssel
, Graz, Halle/Saale, Innsbruck, ,New York, Padua, Rom,
Stadtroda, Wien und Wies (Österreich).

Die Zahl der Stichwörter ist - im Vergleich zu älteren Handwörterbüchern
- offensichtlich beträchtlich vermehrt worden;
Ausführungen finden sich unter folgenden Stichwörtern2

}) Hingewiesen sei auf die rechtsgeschichtlichen Artikel in: Handwörterbuch
der Rechtswissenschaft. Herausgegeben . . . von Fritz Stier — Somlo und Alexander
Elster. Berlin: de Gruyter. Bd. 1 (1926) - 6 (1929) und 7 (Ergänzung 1931).

*) Gesperrt gesetzt sind Stichwörter, wenn die Ausführungen Kirchenrecht,
Theologie, Kirchengeschichte mitbetreffen oder berühren.

in der 1. Lieferung:

Aachen (o), Abecedarien, Aberglaube und Aberrecht,
Ablösungsgesetzgebung, Abmeiern, Abscbichtung, Absicht (böse),
Abt (Abtei), Abtretung einer Forderung, Abtriebsrecht, Accur-
sius (b). Acht, Achtbuch, Achtklausel in Schuldverträgen, Ackerverlosung
, Adchramire, Additio sapient(i)um, Adel, Adler, Adlerorden
, Adoption, Aequitas canonica, Aequitatis iudicium;
Afterlehen, Agnaten, Agrarverfassung, Ahneng rab. Ahnenprobe
, Aktenversendung, Akzeptation, Akzise, A 1 ciat (b),
Aldermann, Alexander III (b). Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
(Österreich), Allgemeines Landrecht, Allmende, Allod,
Allodifikation, Almrecht (Alprecht), Almzwang, Alpkorporationen
der Schweiz, Älpungsvertrag (auch: Lehnvieh- oder Stellviehvertrag
genannt), Altenteil (Auszug, Ausgedinge), Alter,
Alterslklassenverbände, Althusius (b). Altmärkische Glosse
zum Sachsenspiegel, Amerbach, Bonifatius (b), Amira, Karl von
(b), Amortisationsgesetzgebung, Amt, Ämtertraktat
, Amtmann, Amtsrecht, Amtsvergehen (Amtsverbrechen), an-
d e 1 a n g, Anefang, Anerbenrecht, Anerkennungszins, angariae.
Angelsächsisches Recht, Angstmann, Anklage, Anlaß, Anleite,
Annaten, Ansegis (b), Antrustionen, Anwachsung, Anwalt
, Anwenderecht, Apanage, Apostasie, Apostel b rief
(Bericht im kanonischen Prozeß), Appellation, Appel >-
lationsprivilegilen, Araber, Arbeitsantritt und Arbeitsschluß
, Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsrecht, Archive, Aren-
ga, Ärgere Hand, Arimannia, arm (adj.), Armenrecht,
Armesünder, arrha, Artike 1 brief Artikelprozeß,
Artushöfe, Arumaeus (b), Asega, m, Assisen, Asylrecht,
Auetor vebus de benefieiis, Aufgebot (privatrechtlich), Auflassung,
Aufnehmen des Kindes, Aufrechnung (Kompensation), Aufzeichnung
des Rechts,

in der 2. Lieferung:

Augsburg er Religionsfriede, Auktion, ausdärmen,
ausheischen, Auslieferung von Missetätern, Ausmärker, Aussetzen
(als Strafe), Aussetzen eines Kindes, Ausstattung,
Ausstäupen (Stäupen, Staupenschlag, Prügelstrafe), Aussteuer,
Austräg a linstanz, Auswanderung, Autenticae,
Baar (auch: o), Bachofen (b), Backofen, Baculus iudicii, Bader
(Badstube), Badisches Landrecht, Bahrprobe, Bahrrecht,
Baldus de Ubaldis (b), Bailei, ballivus. Baltische
Lande (o), Baluze, Etienne (b), Bamberg (o), Bankert
, Bankwesen, Bann (kirchlich), Bann (weltlich),
Banner, Banniza, Johann Peter (b), Banniza, Joseph
Leonhard (b), Bannleihe, Bannmeile, Bannwein
, Baron, Barschalken, Bartolus de Saxoferrato (b), Bauergericht
, Bauerlehen, Bäuerliche Leihe, Bauernbefreiung, Bauernkriege
, Bauernmarke, Bauersprache, Bayern (o). Bayerische
Kodifikationen des N a t u t" tr e c )h U s z a i ,ti -
alters, Beamte, Beaumano. ir, Philippe de, R a m i,
Herr von (b), Bebenburg, Lupoid von (b), Bede,
Befestigungsrecht, Begräbnis, Beichtstuhljurisprudenz
, Beisassen, Beisitz der Witwe, Beispruchsrecht
, Beleidigung, Belgien (o), Belial, Benedictus
L e v i t a (b), Benediktiner, Benefi'cium (kirchlich
), Beneficium (weltlich), Beneficium emigrationis
dissidentium, Bergelohn, Bergrecht, Bergregal, Berlichius,
Matthias (b), Berlin (o), Berserker, Berufung, Beschlagnahme,
Beschreien der Wände, Beseler, Georg (b), Besitz, Besitzeinweisung
, Besserung, Besta, Enrico (b), Besthaupt, Betrug,
Beunden (Bündten), Beute Beutellehen, Beweis, Beweis-
interlokut, Bibel, Bienen, Biergelden, Bifang, Bigamie
(Doppelehe), Bilderhandschriften, Bildnisstrafe, Bildzauber
, Billigkeit, Binden (= Fesseln), Bischof,
Bischof stadt, Blackstone, Sir William (b). Blas phemi e.
Blickender Schein, Blockade, Bluntschli, Johann Caspar (b), Bin;,
Blutrache, Blutschande, Bocksdorf, (1. Theoderich,
2. Tammo) (b), Bodin, Jean (Bodinus) (b), Bodmann,
Franz Joseph (b), Bodmerei, Böhmen (b), Böhmer, Johann