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1967

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Altes Testament

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beiten ab, für die leider das im Vorstehenden Gesagte zutrifft.
Die betreffenden Textstellen werden hier eingehend analysiert,
wobei die Abschnitte über die nordwestsemitischen Inschriften
am besten gelungen sind. Als Kleinigkeit am Rande sei die
Trage erlaubt, warum der Verf. teilweise neue Abkürzungen
anstelle der eingebürgerten einführt (so z. B. für die akkadischen
Wörterbücher; auch eine Vereinheitlichung Ider Transkription
akkadischer Texte wäre anzustreben gewesen). Aus praktischen
Gründen wird in diesen 1. Teil auch das Hebräische außerhalb
des AT einbezogen, wie es meist geschieht.

Der zweite, umfangreichere Teil (S. 107-341) ist der Besprechung
der 287 Belegstellen der Wurzel Z)KR im AT gewidmet.
Diese werden mit wenigen Ausnahmen in Übersetzung mitgeteilt
und gründlich exegesiert. Dabei zeigt sich, daß der Verf.
die Arbeitsweisen der alttestamentlichen Wissenschaft ausgezeichnet
beherrscht und ein vorsichtig abwägendes Urteil zu
finden sucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse der literarkri-
tischen Forschung bemüht er sich auch um eine zeitliche Einordnung
der Belege. Gelegentlich werden auch der hebräische
Jesus Sirach und die Qumran-Schriften verwertet.

Das Vorkommen der Wurzel verteilt sich ziemlich gleichmäßig
auf alle Teile des alttestamentlichen Schrifttums. Die Belegstellen
werden vorwiegend nach inhaltlichen Gesichtspunkten
angeordnet, obwohl auch sprachlich-philologische Gesichtspunkte
gelegentlich die Einteilung bestimmen. Die Stellen mit der Wurzel
im Qal werden z. B. eingeteilt in: „A. Von Menschen ausgesagtes
zkr", und „B. Von Gott ausgesagtes zkr". Bei diesem in
theologischen Untersuchungen weit verbreiteten und berechtigten
Vorgehen läßt sich jedoch nicht vermeiden, daß nicht selten
grammatisch gleiche Konstruktionen an verschiedenen Stellen
besprochen werden müssen (vgl. die Wiederholung von Unterüberschriften
in beiden Abschnitten), was bei einer philologischen
Betrachtungsweise als Mangel erscheinen mag. Doch würde
man den Verf. sicher mißverstehen, wenn man annimmt, daß
mit seinem Vorgehen ein grundsätzlicher Unterschied der beiden
Bereiche zum Ausdruck gebracht werden soll. An die Besprechung
des Qal schließen sich die übrigen belegten Verbalstämme
, Hiphil und Niphal, sowie die drei vorkommenden Nominalformen
an.

iDas Hauptproblem der hebräischen Wurzel ZKR liegt in
ihrer Bedeutung. Ist diese nur „denken an, gedenken, sich erinnern
" oder auch wie im Akkadischen „(feierlich) nennen, erwähnen
" (für das Südsemitische rechnet Seh. mit beiden Bedeutungen
, S. 96)? An dieser Frage ist die gegenwärtige Diskussion,
die in den letzten Jahren zu einer Anzahl von Arbeiten geführt
hat, entstanden. Durch seine eingehende Analyse der Textstellen
will der Verf. eine Lösung des Problems herbeiführen. Obwohl
der Gebrauch vielfältig ist, kommt er zu dem Ergebnis, daß im
Hebräischen der Wurzel nur die zuerst genannte Bedeutung zukommt
. Doch es handelt sich nicht nur um einen gedanklichen
Bezug auf in der Vergangenheit liegende Ereignisse, sondern es
spielt ein aktueller Gegenwartsbezug mit herein, ZKR ist „eine
Tendenz zur Tat hin eigen". Für das Hiphil, das als Kausativ
zum Qal verstanden wird — „machen, daß jemand gedenkt" >
„aussprechen", ergibt sich eine Bedeutung die dem Grundstamm
des Akkadischen entspricht. Allerdings ist damit noch nicht das
letzte Wort zur Frage gesprochen, denn in einer 1962 erschienenen
Arbeit „Gedenken und Gedächtnis in der Welt des AT"
(Franz-Delitzsch-Vorlesungen 1960) kommt P. A. H. de Boer zur
entgegengesetzten Anschauung bei dem gleichen Textmaterial:
die Wurzel ZKR im Qal entspricht der akkadischen Bedeutung
„feierlich nennen". Es wäre zu begrüßen, wenn Sch. sich einmal
in einer kleineren Arbeit mit dieser Ansicht auseinandersetzt,
denn die Erwähnung auf S. 8, Anm. 4, dürfte nicht als ausreichend
zu betrachten sein.

Neben der Untersuchung der prinzipiellen Problematik enthält
die Arbeit eine Fülle von exegetischen Einzelergebnissen,
die hier nicht einmal andeutungsweise erwähnt werden können.
Damit ist ein Werk entstanden, zu dem man auch greifen wird,
wenn man nicht speziell über die besprochene Wurzel Auskunft
haben will. Ein Stellenregister bietet die notwendige Orientie-
rungshilfe.

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Da es nicht möglich ist, auf die Fülle der behandelten Fragen
einzugehen, soll nur ein Punkt herausgegriffen werden: die
Verwendung der Wurzel ZKR in juristischer Rede. H. J. Boecker
hat in „Die Redeformen des Rechtslebens im AT" (Dissertation
vom Jahre 1959, jetzt in überarbeiteter Form als Band 14 der
gleichen Reihe wie die vorliegende Arbeit) die These aufgestellt
, daß die Wurzel als Terminus der Rechtssprache verwendet
wird. Sch., der diese ablehnt, sieht an den von Boecker angeführten
Stellen und Konstruktionen einen religiösen Inhalt
mit Beziehungen zu den Stifterinschriften (vgl. z. B. S. 117, 218-
220, 230-237). Rez. kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß
Sch. hier einem Vorurteil folgt. Dagegen hat größere Berechtigung
wohl die Ablehnung des juristischen Gebrauchs des Hiphil (vgl.
S. 258-270).

Dies muß als Einblick in das vorliegende Werk genügen,
das als solide Untersuchung eines alttestamentlichen Begriffes
Beachtung verdient. Durch die Gründlichkeit der Arbeitsweise
ist eine Untersuchung entstanden, der die Anerkennung nicht
zu versagen ist.

Leipzig Joachim O e I s n e r

ALTES TESTAMENT

Bright, John: Geschichte Israels. Von den Anfängen bis zur
Schwelle des Neuen Bundes. Übers, v. U. S c h i e r s e. Düsseldorf
: Patmos-Verlag [1966J. XXVIII, 556 S., 16 färb. Ktn. gr. 8°.
Lw. DM 46.-.

Die vorliegende, von Ursula Schierse besorgte gute Übersetzung
des 1959 als „A History of Israel" erschienenen Originals
unterscheidet sich von diesem nur darin, daß sie der
Brightschen Darstellung auf S. XXIII-XXVIII ein von G. Joh.
Botterweck verfaßtes Vorwort, das ihre Besonderheit gebührend
würdigt, vorausschickt, daß sie die Anhänge in der besseren
Folge: „Zeittafel" (S. 503-510), „Bibliographie" (S. 511-
517), „Autorenregister" (S. 518- 532), „Schriftstellenregister"
(S. 533-547), „Verzeichnis der farbigen Kanten" (S. 548) und
diese Karten selbst bringt (I-XVI) und daß sie in diesen Stük-
ken ein paar Ergänzungen und Änderungen vornimmt. Dazu
gehört erfreulicherweise, daß die von dem Original auf den
Karten und in den zu diesen gehörenden Indices gebrauchten
englischen Ortsnamen-Formen durch deutsche ersetzt sind und
daß „Scale of Miles" durch „Maßstab in km" abgelöst ist. Die
äußere Ausstattung der vorliegenden Übersetzung des Brightschen
Buches ist vorzüglich und kann es mit der des Originals
aufnehmen. Im übrigen darf auf die ausführliche Würdigung
des Originals, die Georg Bertram in ThLZ 87, 1962, Sp. 349-
351 veröffentlicht hat, verwiesen und hinzugefügt werden, daß
dieser die Anzeigen des Originals durch Georg Fohrer in ZAW
72, 1960, S. 297-298 und durch O. Eißfeldt in JBL 79, 1960,
S. 369-372 als Ergänzung dienen können.

Halle/Saale Otto Eißfeldt

Fohrer, Georg: Das Buch Hiob. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus
G. Mohn 1963. 565 S. gr. 8° =1Kommentar zäun Alten
Testament, hrsg. v. W. Rudolph, K. Elliger, u. F. Hesse, XVI.
Lw. DM 92.-.

Fohrers Kommentar zum Hiobbuch stellt in der Einzelerklärung
nach allen ihren Seiten, im Verarbeiten der kaum mehr
übersehbaren Literatur, im Heraussteljen der wesentlichen Probleme
und im Erfassen der Kernpunkte der Kontroversen in der
Auslegungsgeschichte eine außerordentliche, höchst beachtliche
Leistung dar. Vorbildlich ist die exakte philologische Erklärung
, die Arbeit am Text und der Sprache des Hiobbuches, die
immer solide Begründung literarkritischer Urteile, die vorsichtige
Zurückhaltung in Textänderungen und -Umstellungen, das
Heranziehen der Realien (im Index zusammengestellt) und vor
allem der außerisraelischen Parallelen. Hervorzuheben ist weiter
die nüchtern und straff zusammenfassende Darstellung der Probleme
in den Übersichten und in einer Reihe von Exkursen.

Theologische Literaturzeitung 92. Jahrgang 1967 Nr. 7