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Ausgabe:

1967

Spalte:

314-316

Kategorie:

Kirchenrecht

Autor/Hrsg.:

Strigl, Richard A.

Titel/Untertitel:

Das Funktionsverhältnis zwischen kirchlicher Strafgewalt und Öffentlichkeit 1967

Rezensent:

Liermann, Hans

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Theologische Literaturzeitung 92. Jahrgang 1967 Nr. 4

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wäre einiges zu fragen und zu sagen (z. B. „Eroberung der Stadt
Jericho", „Jesus trägt sein Kreuz", „Jesus heilt Kranke",
..Schlachtung der Baalspriester" im Elia-Fries). Sollte man „die
7 Tage der Schöpfung" (108) malen und ausstellen lassen?

Der Abschnitt „B. Der Gebrauch geprägter Stilmittel zur
Erarbeitung von Sinnzusammenhängen" gibt eine treffliche Einführung
in „das Sinnbild" und macht mit dem „Sprechzeichnen"
bekannt. Der Rezensent bekennt, daß er sich — so sehr er sonst
die kerygmatische Kunst H. Uhrigs schätzt — mit diesem Gestaltungsmittel
nicht recht befreunden kann. Es erscheint ihm als
Verständigungsmittel unter Erwachsenen, wofür es ursprünglich
gedacht war, geeigneter zu sein als in Christenlehre und Konfirmandenunterricht
. Den Grundschulkindern werden hier doch —
trotz gegenteiliger Versicherung — ihnen fremde Formen vermittelt
. Bei Schülern der Mittel- und Oberstufe aber fordern die
Formen z. T. die Witzelsucht heraus (z. B. das Zeichen für
Jesus). Auch bestehen die Bedenken J. Kupfers (vgl. Zeitschrift
»Die Christenlehre", Nr. 7/1955, S. 177) m. E. noch immer zu
Recht. Das Beispiel „Gleichnis vom Schatz im Acker etc."
(S. 152/5 3) scheint mir eine theologisch höchst fragwürdige
Gleichnisbehandlung zu sein.

Gute Orientierung und Anleitung bietet der Artikel über
"die erläuternde Zeichnung" (Wortbild, Sacherklärungen,
Kartenskizzen, graphische Darstellungen, Beschriftung). Es wird
hier allerdings ein wohl zu großer Wert auf „Heilsgeschichte"
gelegt. Dabei unterläuft es, daß „Paradies, Brudermord, Sintflut
, Babylonischer Turm" ohne weiteres als Stationen der
Heilsgeschichte markiert werden. Kann man das theologisch so
noch vertreten?

Der Abschnitt „C. Die Begegnung mit dem Zeichen in der
kirchlichen Kunst" gibt eine treffliche Einführung in Ort, Gebrauch
, Gestalt und Bedeutung der Zeichen, vor deren inflationistischem
Mißbrauch nachdrücklich gewarnt wird. Sehr hilfreich
und beachtenswert ist der Hinweis auf „D. Das Schülerheft im
kirchlichen Unterricht".

Der 3. Hauptteil ist dem wichtigen Gebiet der Bildbetracb-
tung gewidmet. Ein anfänglicher Beitrag orientiert über die
Quellen des zur Verfügung stehenden reichen Bildmaterials,
unter dem „das farbige Lichtbild jeder anderen Wiedergabe an
Leuchtkraft und Intensität des Eindrucks überlegen ist" (220).
Der ausgezeichnete Aufsatz über „das Lichtbild und die biblische
Meditation im Unterricht" (J. Zink), der erstmals in der
4. Auflage des Buches erscheint, fordert statt der „schnellen",
„aktiven, sprungbereiten", „lärmenden", „zusammenhanglosen"
Bilder, mit denen schon Kinder heute überfallen und überschüttet
werden, für den kirchlichen Unterricht das „wort-
haltige", das „kerygmatische Bild" als „das stehende, das
ruhende, das bekennende", „das wartende, das zurückhaltende"
Bild, „das Zeit hat und Zeit fordert". Aus reicher jüngster Erfahrung
werden Hilfen gegeben, w i e solche Bilder aufzuschließen
sind (3 Schritte: „Entdecken", „Erklären", „Betrachten
"). Das wird an einer erheblichen Zahl von Beispielen (Dia-
Serien des „Bildwerkes zur Bibel", Burckhardthaus-Verlag Gelnhausen
) verdeutlicht. Dabei erweist sich vor allem mittelalterliches
Bildmaterial als geeignet.

Von mindestens ebensolcher Bedeutung ist die neue Studie
»Das kerygmatische Bild und das biblische Wort" (I. Riedel),
denn offenkundig spielt das kerygmatische Bild im kirchlichen
Unterricht noch bei weitem nicht die Rolle, die es spielen könnte
und sollte. Die Verfasserin unterscheidet „das Skopusbild" —
es hält die Handlungsphase einer Erzählung fest, in der die
Pointe der gesamten Erzählung aufleuchtet, — „das Simultanbild
" — mehrere Phasen einer Geschichte erscheinen nebeneinander
im Bild — und „das synoptische Bild" — mehrere Peri-
kopen werden in einem Bild versammelt, um ihre „Gleichzeitigkeit
" in der Sicht des Glaubens zu zeigen.

Zwei Beispiele der Bildauslegung kerygmatischer Bilder
(2 moderne expressionistische Bilder, 1 frühmittelalterliches
Bild) madien deutlich, wie solche Bilder sorgfältig bedacht und
"n Gespräch mit jungen Menschen aufgeschlossen werden
können.

Doch mit welchen Bildern arbeiten wir auf den einzelnen
Altersstufen? Darauf gibt Antwort der Abschnitt „Bildarbeit
und Reifungsstufen". Er betont mit Recht, daß das kerygmatisch
ausdrucksstarke Bild in allen Lebensaltern am Platze ist. Sein
Verständnis wächst wie das der Perikopen mit dem Lebensalter
mit. Für die Zeit bis zum Ende der vollen Kindheit spielt das
erzählende Bild eine große Rolle. Der Rezensent aber fragt:
Sollten für das Grundschulalter, vor allem das 1. und 2. Schuljahr
, aus pädagogisch-psychologischen Gründen nicht Bilder zu
wünschen sein, die der bildnerischen Besonderheit dieser Stufe,
die an der freien Kinderzeichnung abzulesen ist, entsprechen?
Zu bedenken wäre auch die rechte Bildgestaltung in Kinder-
bibcln und Christenlehrebüchern sowie deren Bedeutung und
Einfluß auf das Kind und sein Gestalten.

Mit einem Beitrag zum Flanellbild, vor dessen zu häufiger
und unsachgemäßer Verwendung nachdrücklich gewarnt wird,
und mit einem Hinweis auf die große Bedeutung der Bildbetrachtung
in der Sonderschule für Lernbehinderte schließt der
3. Hauptteil ab.

Der 4. Hauptteil informiert über die schönen Möglichkeiten
der „Werkarbeit im Anschluß an die kirchliche Unterweisung".

Das Buch enthält am Schluß eine hilfreiche Zusammenstellung
der „neueren Literatur in Auswahl" zu den behandelten
Themen.

Der Herausgeber ist mit seinen Mitarbeitern nicht der Meinung
, daß das Vorgelegte „schon der Weisheit letzter Schluß
wäre" (6). Es läßt sowohl grundsätzliche als auch nicht wenige
praktische Einzelfragen auf dem weiten Problemfeld der Anschauung
und der Anschauungsmittel im kirchlichen Unterricht
offen. Nur besonnene Praxis kann weiterführen. Dazu aufs neue
ermutigt und eine Fülle weithin noch unausgeschöpfter Möglichkeiten
, verbunden mit sachgemäßer Anleitung, gezeigt zu haben,
ist das Verdienst auch der vorliegenden 4. Auflage des Buches,
das immer mehr zu einem Standardwerk der praktischen
Katechetik heranreift.

Leipzig Siegfried Schmutzler

[B r i n k c 1, Karl:] Anschaulichkeit als katechetisches Problem. Karl
Brinkel in memoriam, hrsg. v. W. G r u n d m a n n. Berlin: Evang.
Verlagsanstalt [1966]. 96 S., 1 Porträt 8°. Kart. MDN 2.60.

Büchsei, Elfriede: Sich kritisch orientieren (DtPfrBl 67, 1967 S.
1-5).

Dujarier, Michel: Die Patenschaft (Concilium 3, 1967 S. 105—
107).

Paliard, Charles: Die Katechumenatskatechese (Concilium 3, 1967
S. 102—105).

Schlisske, Otto: Sachbegriffe und Leitwörter in der evangelischen
Unterweisung. Bewährte Wege zur Begriffsbildung. Hamburg
: Furche-Verlag [1966]. 59 S. gr. 8" = Hamburger Arbeitshilfen
f. Religionsunterricht, evang. Unterweisung u. Gruppenarbeit,
(Reihe A), hrsg. v. H. Schultze, 11 T. DM 3.-.

KIRCHENRECHT

S tri gl, Ridiard A.: Das Funktionsverhältnis zwischen kirchlicher
Strafgewalt und Öffentlichkeit. Grundlagen, Wandlungen, Aufgaben
. München: Hueber 1965. XXVI, 240 S. gr. 8° = Münchener
theologische Studien, hrsg. v. J. Pascher, K. Mörsdorf, H. Tüchle.
III. Kanonistische Abt., 21. DM 28.-.

Die in vieler Beziehung lesenswerte Abhandlung bringt auf
der Grundlage einer ausführlichen geschichtlichen Darstellung
einen interessanten Beitrag zu heute aktuellen Problemen der
kirchlichen Strafgerichtsbarkeit. Sie geht von der katholischen
Auffassung der Einheit der Kirche als Rechts- und Heilsgcmein-
schaft aus und schildert auf dieser Grundlage einer engen Verbindung
von Bußsakrament und Recht die Entwicklung der
kirchlichen Strafgewalt von der Urkirche bis zur Gegenwart.
Eine Erörterung der vielen instruktiven geschichtlichen Einzelheiten
würde den Rahmen dieser Besprechung sprengen. Es sei
deshalb nur in Stichworten gesagt, daß zur Zeit Konstantins
schon ein fest gefügtes kirchliches Strafrecht vorhanden war, das
seine Fortbildung und Verfeinerung durch römisches Rechtsdenken
fand. Das Eindringen germanischer Rechtsgedanken brachte
grundlegende Wandlungen, so insbesondere in den Bußbüchern