Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1967

Spalte:

193-194

Kategorie:

Neues Testament

Autor/Hrsg.:

Zsifkovits, Valentin

Titel/Untertitel:

Der Staatsgedanke nach Paulus in Röm 13,1-7 1967

Rezensent:

Delling, Gerhard

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

193

Theologische Literaturzeitung 92. Jahrgang 1967 Nr. 3

194

Delcor, M.: Recherches Sur un horoscope en langue hcbraique
provenant de Qumrän (Revue de Qumran 5, 1966 S. 521—542).

Fritz, Volkmar: Arad in der biblischen Überlieferung und in der
Liste Schoschenks I. (ZDPV 82, 1966 S. 331-343).

Hofbauer, ].: Psalm 77/78, ein „politisch Lied" (ZKTh 89, 1967
S. 41—50).

Kimbrough, S. T. jr.: The Concept of Sabbath at Qumran

(Revue de Qumran 5, 1966 Nr. 20 S. 483—502).
Lange vin, Paul-Emilie: Sur l'origine du „Jour de Yahve" (Sciences

Ecclesiastiques XVIII, 1966 S. 359—370).
Noth, Gottfried: Das Evangelium im Alten Testament (ZdZ 20,

1966 S. 414—420).
Pryke, J.: The Sacraments of holy Baptism and holy Communion

in the Light of the ritual Washings and sacred Meals et Qumran

(Revue de Qumran 5, 1966 Nr. 20 S. 543-552).
Schreiner, Josef: Die Entwicklung des israelitischen „Credo"

(Concilium 2, 1966 S. 757—762).
Tournay, Raymond: Buch der Sprüche 1—9: Erste theologische

Synthese der Weisheitstradition (Concilium 2, 1966 S. 768—773).
Wacholder, Ben Zion: A Qumran Attack on the oral Exegesis?

The Phrase 'sr btlmwd sqrm in 4 Q Pesher Nahum (Revue de

Qumran 5, 1966 Nr. 20 S. 575—578).
Weiss, Meir: Methodologisches über die Behandlung der Metapher,

dargelegt an Am. 1,2 (ThZ 23, 1967 S. 1-25).

NEUES TESTAMENT

Zsifkovits, Valentin: Der Staatsgedanke nach Paulus in Rom 13,
1—7. Mit besonderer Berücksichtigung der Umwelt und der patristi-
schen Auslegung. Wien: Herder [1964]. 129 S. gr. 8° = Wiener
Beiträge zur Theologie, VIII. Kart. ö. S. 74—, DM/Fr 11.80.

In einem vorbereitenden Teil skizziert der Vf. nach einer markanten
Auseinandersetzung mit O. Dibelius (21—27), in der er die
grundsätzliche, von Staatsformen unabhängige Allgemeingültigkeit von
Rom 13, 1—7 betont, recht knapp die Anschauungen vom Staat bei
Piaton, Aristoteles und Cicero (28—34) — sollte auf die antike
Staatsauffassung eingegangen werden, so hätte der Rahmen wohl etwas
weiter gespannt werden müssen1 —, sodann mit dem Alten Testament
beginnend, etwas eingehender die die Obrigkeit im ganzen positiv
qualifizierende (41) „jüdische Staatsauffassung" (3 5—4 5): hier wird der
nach Zs. stärker kritisch eingestellten Qumransekte der breiteste Raum
gewährt, obwohl die Quellen zum Thema nicht viel abwerfen (41—45).
Schließlich werden die — nicht etwa ironisch zu interpretierende (48 f.)
— Antwort lesu auf die Frage nach dem Recht der Steuerzahlung an
den römischen Kaiser und das Wort an Pilatus Joh 19, Ii behandelt
(46—50).

Der Abschnitt Rom 13, 1—7 ist veranlaßt durch die Gefahren
einer Beeinflussung der Christen durch jüdische antirömische
Affekte (die also doch nicht ohne Gewicht sind!) und eines
Mißverstehens der christlichen Freiheit in „einer Art pneumatischer
Überheblichkeit" (52, vgl. 109f.). Der Text ist im Rahmen
der Paränese von Rom 12f. überhaupt zu sehen (52—56).
Mit den Vätern lehnt der Vf. die „dämonisfische" Deutung der
fiovaim für Rom 13, lff. mit Recht ab (58—64). Mit ihnen
betont er die Allgemeingültigkeit der Forderung des vnoxäa-
OFo&at und die implizite Begrenzung des Gehorsams im Willen
Gottes (66) nach Apg 5, 29 (65—67). Unter Heranziehung von
1. Petr 2, 13 ( xrloi^i) wird der Staat als Schöpfung Gottes
(Rom 13, 1: v.to fteov ) verstanden (68). Durch die Beziehung
von dtmay/j (V 2) auf die einzelne Anordnung (72, vgl. 113)
kommt der Vf. in gewisse Schwierigkeiten; im Zusammenhang
geht er auch — übrigens behutsam — auf die Frage des Wider-
standsrechfs ein, von dem doch „in Rom 13 nirgends . . . gehandelt
wird" (76). Ziemlich moralisierend verläuft die Auslegung
von V. 3. Wc tö ayaftöv (V. 4a) versteht Zs. nicht im
Sinn des .zum Tun des Guten', sondern in dem der Förderung
der allseitigen Entfaltung des einzelnen „zur vollmcnschlichen
Existenz" (84) und der Abwehr der Störung der Ordnung (82),
während die Väter einseitig das letzte betonten. Im Rahmen der
Erörterung des Schwertrechtes des Staates wird auch die Frage
behandelt: „Der Staat: Sünde oder Naturordnung?" (89—93);

') In ThWb VIII 27 Lit.-Anm. sind wenigstens einige Untersuchungen
dazu genannt.

hier wird gegen Luther — der sichtlich einseitig dargestellt ist —
polemisiert; die „optimistische Schau des Staates" im Katholizismus
beruhe auf dessen Naturrcchtslehre (92f.). In V. 5 sei
vermutlich „mit der Verbindung ovveidrjois - ävdyxt] auf eine
naturgesetzliche Denkweise angespielt" (95). Zu V. 6f. sind bei
den frühen Vätern bestimmte Abweichungen von der Paulinischen
Linie festzustellen (100—103).

Abschließend wird noch einmal nach den Gründen der „überwiegenden
Positivität von Rom 13,1—7" (105) gefragt (s. o. zu 52)
und im Zusammenhang damit auf die Interpolationstheorie eingegangen
(106—109). Ferner wird eigens die Frage „Rom 13 und das Natur-
recht" nochmals aufgenommen, u. a. hinsichtlich der Reichweite der
Sätze dieses Abschnittes; dabei sind als Gegner der Interpretation von
Rom 13 auf naturrechtlichem Hintergrund auch katholische Forscher
wie R. Schnackenburg zu nennen (114). Daran schließt sich ein Anhang
zur Apk (115—120). die nach Zs. nicht den normalen Staat darstellt
wie Rom 13, sondern — „in apokalyptischer Schau" — „den Grenzfall
des Staates überhaupt" (119).

Eine gewisse Kritik zu bestimmten Sätzen des Vf.s wurde
bereits angedeutet; eine Auseinandersetzung mit Einzelheiten
seiner Auslegung müßte anderswo Gesagtes wiederholen. Nach
dem Urteil von J. Messner („Zum Geleit", 7) liegt „der ganz
besondere Wert der Arbeit in der Erarbeitung der frühchristlichen
Tradition hinsichtlich der Auffassung von Rom. 13, 1—7".
Darüber hinaus dürfte der Vf. mit ihr seiner Kirche dadurch
einen Dienst getan haben, daß er den Abschnitt in den Rahmen
ihrer Lehre vom Naturrecht hineinstellt; speziell in diesem
Sinn wohl erfüllt seine Studie — wiederum nach Messner" —
„eine schon lange fällige Aufgabe der katholischen Gesellschaftslehre
" (7).

Halle/Saale Gerhard Delling

2) Vf. von: Das Naturrecht (Wien i9604).

Conzelmann, Hans, Prof. D.: Die Apostelgeschichte erklärt.
Tübingen: Mohr 1963. V, 158 S., 1 Kte. gr. 8° = Handbuch zum
Neuen Testament, hrsg. v. G. Bornkamm, 7. DM 18.— ; Hlw.
DM 21.50.

Nach dem großen, die Apostelgeschichte neu erschließenden
Kommentarwerk von E. Haenchen, vgl. ThLZ 85 (i960) Sp.
241—250, und ihrer Ncuauslegung durch G. Stählin im NTD
(1962), vgl. ThLZ 90 (1965) Sp. 36-40, ist, seit E. Preuschens
Bearbeitung im Handbuch zum NT 1912 längst überfällig, eine
neue Auslegung der Apostelgeschichte in dieser Kommentarreihe
vorgelegt worden, bearbeitet von Hans Conzelmann, durch
seine Studien zur lukanischen Theologie dafür bestens ausgerüstet
und ausgewiesen. Trotz der in dem seit der Erstauflage
vergangenen Halbjahrhundert veränderten exegetischen Situation
bleibt C. „bewußt beim alten Stil des Handbuchs", weil
sein Wert bis heute gültig ist.

Conzelmanns neue Erklärung der Apostelgeschichte teilt in
mustergültiger Weise die Vorzüge des Lietzmannschen Handbuches
. In einer meisterhaft knappen Formulierung orientiert
der Kommentar mit den nötigen Hinweisen auf die wesentliche
Literatur, deutsche und fremdsprachige, unter Herbeiziehung
wesentlicher sprach-, zeit- und religionsgeschichtlicher Belege mit
Hinweis auf weitere Quellen, führt, in z. T. knappen Exkursen,
in die zeitgeschichtlichen Probleme ein, erörtert wirtschaftsgeschichtliche
, verkehrstechnische und rechtliche Fragen, deren
Kenntnis zum Verständnis der Apostelgeschichte wesentlich ist,
und vernachlässigt an keiner Stelle die philologischen Probleme.
C. erörtert das Verhältnis zu den paulinischen Briefen sowie zur
Urgemeinde und der nachapostolischen Zeit. Das geschieht alles
in einer erstaunlich umsichtigen und besonnenen Weise. Die
Exkurse behandeln an entscheidenden Stellen die Spezialproblcme
der Forschung und begründen die eigene Position des Verfassers.
Präzise theologische Einzelbemcrkungen setzen in der Auslegung
und in den Exkursen deutliche und unübersehbare Markierungen
. Wo man auch diesen Kommentar aufschlägt, man
wird schnell und zuverlässig orientiert und zugleich zu eigener
Arbeit und Stellungnahme angeregt.

C. versteht die Apostelgeschichte als ein Literaturwerk,
das eine klar zu umreißende ekklesiologische und apologetische
Absicht verfolgt. Sie besteht darin, ein klares Bild zu geben von