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Ausgabe: | 1966 |
Spalte: | 67-68 |
Kategorie: | Systematische Theologie: Allgemeines |
Autor/Hrsg.: | Walker, Rolf |
Titel/Untertitel: | Zur Frage der Uroffenbarung 1966 |
Rezensent: | Seils, Martin |
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G7
Theologische Literaturzeitung 91. Jahrgang 1966 Nr. 1
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erden"; als „Kontinuität des Wortes"; als „Kontinuität der notae
ecclesiae". Teil A untersucht dann die theologischen Voraussetzungen
dieser Kontinuität; ihre biblische Begründung (Kap. 2);
„Gottes Treue gegen seine Kirche" (Kap. 3); „Figurale Wirklichkeitsanschauung
und Heilsgeschichte" (Kap. 4), letzteres ein Beitrag
zu Luthers Hermeneutik. (Hier fehlt ein Hinweis auf den
direkten Zusammenhang mit „theologischen Voraussetzungen".)
Teil B „Die Bewährung der Kontinuitätsanschauung in der Auseinandersetzung
mit Rom" behandelt in Kap. 5—11 den Willen
Luthers zur Einheit mit der römischen Kirche, den Bruch mit Rom,
das Problembündel Katholizität, Verfall der Kirche, Abfall, wahre
und falsche Kirche, ihre Erhaltung, die Kontinuität des Kreuzes
(nb. nicht Christi Kreuz, sondern das von der Kirche zu tragende).
Das ist Gedanke Hohnes, der ähnlich auf die Geschichtlichkeit
der Kirche, „Inkarnation der Kirche" (!), angewendet wird, aber
mit Ccrpus-Christi-Vorstellung verbunden, wenig überzeugen
dürfte. Teil C „Die Bedeutung der Kontinuitätsanschauung innerhalb
des reformatorischen Selbstverständnisses Luthers" legt sein
„epochales Sendungsbewußtsein" dar, dessen „Infragestellung und
Bestätigung" (hier eine besondere Gattung „Reformationsanfechtungen
" (!) neben „Berufungsanfechtung", die hoffentlich
nicht in weitere Aufnahme kommt), und behandelt schließlich
„Luthers göttliche Berufung zu seinem reformatorischen Werk"
(Kap. 14) und „Luthers Reformation der Kirche" (Kap. 15). Das
letzte Kapitel geht dabei wieder deutend an Luther heran:
„Wahrer der kirchlichen Autorität"; „Erhaltung der wahren
Kirche"; der Reformator „ohne Reformator-Bewußtein".
Es ist erstaunlich, wie man heute vor dem wirklich
Neuen durch Luther im Gegensatz etwa zu Lutherdeutungen
in der ersten Hälfte des Jahrhunderts Scheu hat.
„Luthers .reformatorisches' Werk vollzieht sich somit in dem
Bewußtsein, und der Gewißheit, selbst in der wahren Kontinuität
der Kirche zu stehen und dieser an seinem Ort in
der bestmöglichen Weise zu dienen." (164) — Nun ist das
gewiß Luthers Überzeugung und auch allen Christen nötig, die
„kirchliche Legitimität" darin zu suchen, „Glieder jener alten,
wahren, kontinuierlich existenten Kirche Jesu Christi zu
sein" (166). Mit der Feststellung, daß es keine „bessere kirchliche
Legitimität gibt... als diese" (ib.), schließt Höhne seine Untersuchung
. Gewiß — aber wenn „Luthers Kontinuitätsanschauung
nichts zu tun hat mit einer unverbindlichen Geschichtstheorie"
und „ihrem Wesen nach... Glaubensgewißheit" (165) ist,
dann kann doch nur von dem Inhalt dieser Glaubensgewißheit
her die Sache entschieden werden. Luther mag sich vielleicht des
Neuen seiner Lehre nicht bewußt gewesen sein; und sicher besteht
mit dem NT und den Vätern in der Tiefe Konstanz. Seine
Theologie ist SchrifterkenntnisI — Aber wir müssen das Fortführende
und das Salz seiner Lehre, den Geist, der uns auch durch
ihn in alle Wahrheit führen will, ohne Scheu bedenken und zum
Kanon der Beurteilung von ihm selbst nehmen. Es müßte also das
vorgelegte Material von gründlicher Kenntnis der Theologie
Luthers her noch einmal in die Hand genommen werden, um eine
befriedigende Lösung zu Luthers Ekklesiologie und seinem Beitrag
für die gegenwärtig gestellte Frage nach der wahren Kirche
zu finden. Dabei kommt Hohnes Darlegung im einzelnen viel
Anerkennung zu. Besonders die Heraushebung des Kontinuitätsanliegens
Luthers, dann die Schilderung der „Preisgabe des Kontinuitätswillens
" mit Rom (hierbei in Anlehnung an Holl eben
doch „das Neue (!) in Luthers Verständnis von Kirche", nämlich
„die Fixierung ihrer funktionalen Abhängigkeit vom Wort
Gottes" (S. 53), ferner die kritische Interpretation der Ablehnung
des römischen Kontinuitätsverständnisses, der römischen Tradi-
tions- und Sukzessionsidee (89 ff.) scheint mir das Verdienst
dieser Untersuchung zu sein. Die etwas grundsätzlicher gehaltenen
Bedenken wollen den Wert der Arbeit darum nicht einschränken.
Jena Horst Bei n Ike r
Walker, Rolf: Zur Frage der Uroffenbarung. Eine Auseinandersetzung
mit Karl Barth und Paul Althaus. Bad Cannstatt: Müllerschön o. J.
54 S. 8° = Schriftenreihe der Kirchlich-Theologischen Sozietät in
Württemberg, H. 13.
In diesem Heft, wohl eine Erstlingsschrift, werden Karl
Barth und Paul A 11 h a u s zur Frage der Uroffenbarung ins
Verhör genommen. Das Gericht ist streng, das Urteil schonungslos
. Und mit Absicht fragt der Rezensent nicht am Schluß, sondern
am Anfang der Besprechung, ob eine Art des theologischen Sich-
äußerns bei uns wirklich gang und gäbe werden soll, die Sätze wie
die folgenden für verantwortbar hält: „Karl Barth muß Rom. 1,
18—21 schlecht gelesen haben, wenn er meint..." (S. 11), oder:
„Diesen Graben überspringt wohl Althaus, nicht aber das Evangelium
" (S. 30).
Walker will feststellen, ob Barths und Althaus' Stellungnahmen
zum Fragenkomplex der Uroffenbarung ,,im Horizont
und Duktus der Texte, an denen sie entfaltet werden, ausgezogen
sind" (S. 5). Zur Prüfung bedient er sich des locus classicus
Rom. 1, 18 ff. Wenn man jedoch meinte, er würde, bevor er sich
mit seinen renommierten Partnern ins Gespräch begibt, eine
eigene Exegese der Römerbriefstelle vorlegen, so sähe man sich
getäuscht. Seine eigene, gewiß nicht ganz gewöhnliche Meinung
von des Apostels Paulus Aussageintention an dieser Stelle (bei
Bornkamm steht es sehr viel differenzierter) muß man vielmehr
etwas mühsam der Polemik gegen seine Gesprächspartner entnehmen
. Dabei ergibt sich, daß Walker der Ansicht ist, Paulus
habe an der Römerbriefstelle das Nacheinander mindestens dreier
Gottesoffenbarungen im Sinn: erstens Schöpfungsoffenbarung,
zweitens Zornesoffenbarung, drittens Christusoffenbarung. Da
Walker sehr genau weiß, was Paulus unter Offenbarung versteht,
nämlich ein sich erschließendes Handeln Gottes, das dem Menschen
in jedem Fall, sogar dem des Zornes, „volle und klare Gotteserkenntnis
" (S. 13) gibt, so sind für ihn die Beurteilungsrichtlinien
deutlich. Barth hat übersehen, daß Paulus in der Tat eine
Schöpfungsoffenbarung lehrt, aber keine, die dem Menschen eine
„wesensmäßige ontologische Teilhabe" (S. 12) an Gott gibt,
sondern eine, die ihn schon hier gnadenhaft erwählt. Barths
Polemik gegen die Uroffenbarung wegen einer vermuteten ana-
logia entis erübrigt sich also. Außerdem hat Barth verkannt, daß
Paulus danach noch von der Zornesoffenbarung spricht, durch die
Gott die Menschen richtet, die ihn als Schöpfer zwar kannten,
aber nicht erkannten. Auch sie ist Offenbarungsgeschehen, so daß
die Menschen um den Zorn Gottes wissen, auch wenn sie sich ihm
nicht beugen (S. 17). Das Heil verdankt der Mensch also auch so
allein Christus. A 11 h a u s ergeht es schlimmer. Es ist zwar
lobenswert, daß er überhaupt von Ur-Offenbarung spricht, aber
er lehrt höchst bedenklicherweise Ur-Offenbarung als hemeneu-
tische Voraussetzung der Christusoffenbarung, einen ontologischen
Gott, „ein Letztes und eine Perfektion von Menschlich-Weltlichem
" (S. 41). Außerdem deminuiert er die Zornesoffenbarung
zu einem ethischen Prozeß sittlicher Vergeltungsordnung, verdrängt
sie also zugunsten der Ur-Offenbarung. Quintessenz: „Die
Berührungen zwischen Althaus und Paulus sind oberflächlich. Auf
dem Hintergrund von Rom. 1, 18—32 ist Paul Althaus' Lehre von
der Ur-Offenbarung nicht schriftgemäß" (S. 54).
Es ist zwecklos, sich mit Walkers exegetischen Behauptungen
auseinanderzusetzen, solange er nicht eine ordentliche Exegese
von Rom. 1, 18 ff. vorgelegt hat. Aber zur Methode muß doch
noch etwas gesagt werden. Der Dogmatiker bedenkt einen Lehrbereich
, etwa' den der Liroffenbarung, in umfassenden Zusammenhängen
von Schriftaussage und Lehrtradition. Er muß das tun.
Und der Exeget wird wissen, daß er die Arbeit des Dogmatikers
gerade um dieser Gesamtzusammenhänge willen braucht. Natürlich
soll der Exeget den Dogmatiker dann auf sein Bleiben am
Text hin ansprechen. Aber er sollte dies doch nicht tun, ohne dem
Dogmatiker den Belang und den Raum seiner eigenen Aufgabe
vorzugeben und das dann auch in Rechnung zu stellen, wenn er
dogmatische Aussagen einer exegetischen Überprüfung unterzieht.
Naumburg/Saale Marlin S e i 1 s
Otto, Stephan: Gottes Ebenbild in Geschichtlichkeit. Überlegungen
zur dogmatischen Anthropologie. München-Paderborn-Wien: Schö-
ningh 1964. 122 S. 8°. Lw. DM 7.80.
Das Buch ist ein Versuch, Bewegung in die seit langem stagnierende
katholische Anthropologie zu bringen. Otto möchte den
statischen Begriff der imago Dei angesichts der protestantischen
Glaubenswissenschaft als diagonale Geschichtswissenschaft verstehen
, und zwar im Sinne existentieller Heilsgeschichtlichkeit als
„das in der Lebensgeschichte des Christen sich vollziehende