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Ausgabe:

1966

Spalte:

836-838

Kategorie:

Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie

Titel/Untertitel:

Erfüllung - Exitus illustrium virorum 1966

Rezensent:

Campenhausen, Hans

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Theologische Literaturzeitung 91. Jahrgang 1966 Nr. 11

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Im letzten Beitrag wünschte man eine ausreichende Charakterisierung
der theologischen Haltung der Zeit und ihrer Persönlichkeiten
. Auch Steudtner bietet wohl kaum eine profilierte Darstellung
der bedeutungsreichen Baugeschichte. Das günstige Urteil
über den jetzigen Zustand des Kirchenraumes und seine Würdigung
als „Mahnmal an die Jahre des Schreckens und jene
Schreckensnacht" (S. 45) läßt fragen, ob man seit der Einweihung
von 1955 das Ziel aus den Augen verloren hat, mit einer überzeugenden
künstlerischen Gesamtgestaltung Gott die Ehre zu
geben, wie es die Aufgabe des Kirchenbaus ist.

Lelpilf Rartmut Mai

Wiedcmann, Hans: Augsburger Pfarrcrbudi. Die evangelischen
Geistlichen der Reidisstadt Augsburg 1524—1806. Nürnberg: Selbstverlag
des Vereins für bayer. Kirchengeschichte 1962. VIII, 80 S. gr. 8°
= Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns, hrsg. v. M.
Simon, 38. Kart. DM 5.—.

S i m o n, Matthias [Hrsg.]: Pfarrerbudi der Reichsstädte Dinkelsbühl,
Schweinfurt, Weißenburg i. Bay. und Windsheim sowie der Reichsdörfer
Gochsheim und Sennfeld. Die evangelischen Geistlichen im Alten
Reich. Bearb. v. H. Bauer, F. Blendinger, W. Dannheimer. J. Hopfengärtner
, M. Simon, W. Zahn. Ebda 1962. XII, 124 S. gr. 8° = Einzelarbeiten
, 39. Kart. DM 9.—.

Nürnbergisches Pfarrerbuch. Die evangelisch-lutherische
Geistlichkeit der Reichsstadt Nürnberg und ihres Gebietes 1524—
1806. Ebda 1965. XXII, 359 S. gr. 8° = Einzelarbeiten, 41. Kart.
DM 26,40; Lw. DM 29.60.

Matthias Simon, der Verfasser der Evang. Kirchengeschichte
Bayerns und Bearbeiter der fränkischen, schwäbischen und pfalz-
neuburgischen Kirchenordnungen, hat mit dem Bayreuthischen
Pfarrerbuch (Fürstentum Kulmbach-Bayreuth) 1930 die Reihe der
bayerischen Pfarrerbüdier eröffnet und 1957 mit dem Ansbachischen
Pfarrerbuch (Fürstentum Brandenburg-Ansbach) fortgesetzt.
1952 war das „Verzeichnis der im Gebiete der freien Reichsstadt
Rothenburg o. d. T. von 1544 bis 1803 wirkenden ev.-luth. Geistlichen
" (Bearbeiter: Wilhelm Dannheimer. Einzelarbeiten aus der
KG Bayerns Bd. 27) und 1956 das „Pfarrerbuch der Grafschaft
Pappenheim" (Bearbeiter: Edmund Schoener. Einzelarbeiten Bd.
31) erschienen. Nun legen Hans Wiedemann als Bearbeiter das
Augsburger Pfarrerbuch und Simon als Herausgeber das Pfarrerbuch
der Reichsstädte Dinkelsbühl, Schweinfurt, Weißenburg i.
Bayern und Windsheim sowie der Reichsdörfer Gochsheim und
Sennfeld vor. Soeben ist auch das von Simon selbst bearbeitete
Nürnbergische Pfarrerbuch (Reichsstadt Nürnberg und ihr Landgebiet
) erschienen.

Die Anlage der Pfarrerbücher ist, da sie sich gut bewährt hat,
unverändert beibehalten worden: Nach der Quellen- und Literaturübersicht
werden im 1. Teil in aiphabet. Reihenfolge die Geistlichen
mit den wichtigsten Lebens- und Amtsdaten aufgeführt; der
2. Teil bringt „die geistlichen Ämter" mit einem kurzen Überblick
über die kirchliche Organisation (Pfarrstellen, Dekanatszugehörigkeit
. Patronat, Kirchenregiment usw.) und der series pasto-
rum. Vollständige Orts- und Personenregister beschließen die
einzelnen Veröffentlichungen.

Über den Wert von Pfarrerbüchern — in den bisher vorliegenden
bayerischen Pfarrerbüchern sind fast 10 000 Geistliche
erfaßt — braucht an dieser Stelle kein Wort verloren zu werden,
doch sei darüber nicht der Dank vergessen, der allen Bearbeitern
für ihre mühevolle Arbeit, der auch das Geringe wichtig ist,
gebührt.

Ihr Verdienst wird nicht geschmälert, wenn ich auf die Besprechung
des Pfarrerbuches der Reichsstädte und Reichsdörfer
durch Reinhold Jauernig in der Zeitschr. f. bayer. KG 33 (1964),
S. 252 hinweise, der aus seiner Arbeit am Thüringisdien Pfarrerbuch
die Vita von etwa 12 Geistlichen ergänzen konnte.

Einer Korrektur bedarf die Darstellung der kirchenrechtlichen Verhältnisse
Weißenburgs. Richtig ist, daß bis 1802 (nicht 1806) der Rat
das Kirchenregiment innehatte und der Ansbacher Markgraf, seit 1792
der preuß. König, Patron waren. Daß die Patrone mit der Forderung einer
Probepredigt und des Examens und der Ordination vor Ansbacher Beamten
ihre Rechte überschritten, steht außer Zweifel; doch wie sollte der
Rat als Kirchenregiment solche Übergriffe verhindern? Es blieb ihm nur
die Möglichkeit (und von ihr madite er Gebrauch), Ansbacher Probepredigt
und Examen die Anerkennung zu verweigern und die von Ansbach

präsentierten Geistlichen nodi einmal beiden Pflichten zu unterwerfen.
Das „Jus praesentandi" des Weißenburger Rates ist daher audi sidier
nicht als ein Vorschlagsrecht im Sinne einer patronatsrechtlichen Funktion
gegenüber dem Markgrafen, sondern als das Recht zur feierlichen Einführung
des Pfarrers in sein Amt zu verstehen.

Zum Schluß die erfreuliche Nadiricht, daß das Pfarrerbuch des
Fürstentums Oeffingen und der reichsritterschaftlichen Gebiete
Frankens nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Nürnberg Karllicinridi D u in r u t Ii

KIRCHENGESCHICHTE: ALTE KIRCHE

Reallexikon für Antike und Christentum. Sachwörterbudi zur Auseinandersetzung
des Christentums mit der antiken Welt, hrsg. von Theodor
Klauser. Lfg. 45, 46. (= Bd. VI, Sp. 641—960). Stuttgart: Hier-
semann 1965. 4°.

Diese neuen zwei Lieferungen des RAC bringen mehrere
je in ihrer Art ausgezeichnete biographische Artikel. Unter
dem Stichwort „Eugenius" behandelt J. Straub nicht nur die
Biographie dieses letzten die Heiden begünstigenden Kaisers, sondern
erörtert auch die religionsgeschichtliche Bedeutung seines
Entscheidungskampfs gegen Theodosius, die Nachwirkungen in
der Literatur und Legende sowie die Rolle, die Ambrosius in diesem
Zusammenhang spielt. Ilona O p e 1 t schildert die literarische
Wirksamkeit und die diarakteristisch spätantike Bildungsbegeisterung
des echten Heiden und Christenhassers Eunapios (geb.
436), und H.-G. Beck berichtet knapp und fesselnd über die Kaiserin
Eudokia, wobei es darauf ankommt, die geringen zuverlässig
überlieferten Daten von der späteren romanhaften Ausschmückung
zu scheiden (hinter der vielleicht monophysitische Bewunderer stehen
). Eudokia ist „die erste schriftstellernde byzantinische Kaiserin
" und hat die Form der mit Apollinaris von Laodicea beginnenden
Bibelparaphrase in homerischen Versen erstmals in die Ha-
giographie übertragen. Für den Dogmenhistoriker besonders willkommen
ist der Eunomios-Artikel von Luise Abramowski.
Eunomios ist durch neuere Forschungen — gegen das traditionelle
Urteil — als ein neuplatonisch orientierter Theologe erkennbar
geworden. Aus dem Piatonismus stammen nicht nur die ontologi-
schen Voraussetzungen seiner Trinitätslehrc, sondern auch seine
interessante Sprachphilosophie, die im Gegensatz zur grammatisdi-
rationalen Position der Kappadokier „zwischen den Schülern des
Iamblichus und den Vorgängern des Proklus" ihren geistesge-
schichtidien Ort hat. Sehr nützlich ist die Übersicht über die
Schriften und das Verzeichnis der erhaltenen Fragmente, für die
eine kritische oder auch nur vollständige Edition fehlt. Sie wird
bei Gregor von Nyssa notgedrungen nach bloßen Seitenzahlen der
ersten Jaegerschen Ausgabe verzeichnet — ein Verfahren, das
einem erneut die Vorzüge der heute verachteten Zitierweise nach
den alten Paragraphen vor Augen führt.

Den gewichtigsten — und umfangreichsten! — Artikel (150
Spalten!) hat A. D i h I e über die antike „Ethik" beigesteuert. Die
schwierige Aufgabe, den fast uferlosen Stoff zu einem derartig
umfassenden Begriff richtig zu disponieren und zu begrenzen, erscheint
hier musterhaft gelöst. Auf den ersten Teil über die nicht-
diristliche antike Ethik sollten insbesondere die Theologiestudenten
für eine erste Orientierung nachdrücklich hingewiesen werden.
Die liebevolle Darstellung des Spätjudentums, bei der sich der
Verfasser der Beratung durch H. Braun erfreuen konnte, verdient
ebenso Beachtung: hier wird weder idealisiert noch karri-
kiert und den Differenzierungen der einzelnen Gruppen und Richtungen
nach Möglichkeit Rechnung getragen. Der Schwerpunkt
liegt jedoch bei der christlichen Ethik und ihrem Verhältnis zu den
klassischen Traditionen.

Es ist hier natürlich nicht möglich, den Inhalt der gedanken-
reidien Darstellung auch nur einigermaßen vollständig wiederzugeben
. Im ersten, die griechisch-römische Antike betreffenden Teil
kam es vor allem darauf an, das allen Kreisen und Schulen Gemeinsame
herauszustellen. So sind der Intellektualimus und der
Individualismus für die gesamte philosophisdic Ethik der Antike
bezeichnend. Die „Vulgärethik", deren vorzügliche Trägerin die
Rhetorik wird, wird besonders charakterisiert. „Die humanisierende
Wirkung dieser popularisierenden und publizistisch verbrei-