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Ausgabe:

1966

Spalte:

636

Kategorie:

Kirchenrecht

Autor/Hrsg.:

Wenner, Joseph

Titel/Untertitel:

Reichskonkordat und Länderkonkordate 1966

Rezensent:

Liermann, Hans

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung 91. Jahrgang 1966 Nr. 8

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einen Rechtstitel für die Gottheit, die sich dort gezeigt hatte. Der Zeichnung zum reinen Titel des höfischen Zeremonielles für den

Ort war menschlichem Recht (jus) entzogen und gehörte zu einer Bischof von Rom, erstmals unter Gregor dem Großen (440—461).

anderen rechtlichen Dimension, dem göttlichen Recht (fas). Kon- Sein ausschließlicher Gebrauch durch die Päpste setzte sich jedoch

stantin ließ im Heiligen Land an den Orten, an denen Gott sich in erst in der Zeit der Renaissance durch.

besonderer Weise offenbart hatte (Geburtsgrotte, Grabmal Christi, Erlangen Hans Liermann

ölberg, Hain Mambre) Kirchen erbauen. Auch der Gedanke

des Baues von Kultstätten ex voto (Votivkirchen) stammt

aus der heidnischen Vorstellungswelt. Die Ruhestätte der We n n e r, Joseph, Prof. Dr.: Rd«*ikonkord.t «nd Lfaderkonkordi«.
Toten war im römischen Sakralrecht von jeher dem Rechtsverkehr l?em' Preußceni Bade?i Anh,lt' Nordrhein-We.tfalen, Hessen. Mit
entzogen. Der Ort des Grabes war sanctus, in diesem Fall nicht f,»1^* »• j.a*7™DM 9 4o' Paderb°ra: SchÖmng
durch Theophanie, sondern durch menschliches Handeln, das Begräbnis
. So entstanden Kirchen über den Gräbern der Märtyrer. Die nunmehr in 7. Auflage vorliegende Sammlung der nach
An die Stelle des antiken Heroenkults trat die christliche veneratio dem ersten Weltkrieg abgeschlossenen deutschen Konkordate und
sanctorum. Auch sie fand ihren Niederschlag in Kirchenbauten, Vereinbarungen zwischen Staat und Katholischer Kirche ist keine
deren Patrone die christlichen Heiligen wurden. Dabei spielt der reine Textausgabe. Sie bringt vielmehr darüber hinaus eine kurze
alte römische Rechtsgedanke eine Rolle, daß der Patron über eine Einführung in das Konkordatsrecht, verweist in einem Literatur-
Klientel eine Schutzherrschaft ausübt. Der heilige Patron tritt für Verzeichnis auf das wichtigste Schrifttum und druckt neben den
seine Klientel, die ihn verehrenden Gläubigen, unter ihnen auch Vertragstexten kirchliche und staatliche Gesetzgebungsakte und
der Kaiser, ein (der juristische Begriff der intercessio) und be- Verlautbarungen ab. Auch der Vertrag des Landes Hessen mit
wahrt sie dadurch vor Unheil. Einen weiteren Rezeptionsvorgang den Katholischen Bistümern in Hessen vom 3. März 1963 findet
stellt die dem römischen Strafrecht entnommene damnatio memo- sich in der Sammlung. Er enthält den für den Paritätsgedanken
riae dar. Der Kaiser ließ heidnische Tempel dem Erdboden gleich- wichtigen Artikel VI: .Falls das Land den Evangelischen Landesmachen
und an ihrer Stelle christliche Kirchen erbauen. Interessant kirchen in einer Vereinbarung über den Vertrag hinausgehende
ist ferner die Tatsache, daß der Kaiser den christlichen Kirchen weitere oder andere Rechte oder Leistungen gewähren sollte,
den Charakter einer basilica (Amtshaus) verlieh. Das bedeutete, wird es den Inhalt dieses Vertrages einer Prüfung unterziehen,
daß sie zu öffentlichen Gebäuden wurden und damit besonderen so daß die Grundsätze der Parität gewahrt werden". — Es handelt
Rechtsschutz genossen. si<h also um eine Art „Meistbegünstigungsklausel" in abge-
Schließlich unterscheidet der Verfasser nach den Motiven, die Pächter Form die unter dem Gesichtspunkt der Parität auch
den Kaiser zum Bau von Gotteshäusern veranlaßt haben, fünf f1™1 fur ^ Evangelische Kirche Bedeutung haben konnte.
Arten von Kirchen- so w gelegentlich in Anmerkungen auf die Vertrage
, ' , , , _ _ . , der Evangelischen Kirchen mit den Ländern verwiesen. — Das

1. Verwaltungskirchen, die mit ihre« Baptistenen, Episko- niedersächsische Konkordat von 1965 konnte noch nicht berück-
pien und Xenodochien auf eine stabile Seelsorge hinge- sidltigt werden Dagegen sind die „Anhaltischen Vereinbarun-
ordnet waren; gen« vom 4 januar 1932 zwischen dem Freistaat Anhalt und dem

2. Theophame-Kirchen; Heiligen Stuhl, die bisher noch nicht veröffentlicht waren, in der

3. Ex-Voto-Kirchen; Sammlung zum ersten Mal abgedruckt. Es handelt sich um einen

4. Zometenal-Kirchen auf Friedhofen; „Vertrag über Erstattung von Pensionslasten für die größeren

5. Mausoleen für Angehörige der kaiserlichen Familie. Diese kathoiischen Sdiuen im Freistaat Anhalt" und eine „Vereinba-
genossen jedoch im Christentum nicht mehr wie die mng über Staatsleistungen an die katholischen Kirchengemein-
Heroen der heidaischen Zeit eigenen Kultus, sondern f]en"

wurden damit dem Schutz des heiligen Patrons der Kirche _ . „ . .

& Erlangen Hanl Lie r ni n n

anvertraut. _

Die Diskussion bringt noch manche interessante Einzelheit, Campenhausen, Axel von: Mitgliedschaft in der Volkskirche,

so z. B. die Geschichte der Bezeichnung Pontifex Maximus. „Ober- Zum Problem des kirchlichen Mitgliedschaftsrechts (Pastoraltheologie

ster Brückenbauer" war ursprünglich der römische König. In der 55> 1966 S. 8—26).

Republik ging sein Amt auf einen Priester über. Dann übernahmen Wirth, Paul: Zur Frage der nichtkatholischen Trauung bekenntnis-

es die Kaiser, und schließlich wurde in christlicher Zeit die Be- verschiedener Ehen (ThGl 56, 1966 S. 122—144).

VON PERSONEN

Bibliographie Johannes Leipoldt f
1960-1965

Fortsetzung der in ThLZ 86, 1961, Sp. 75 f. mitgeteilten Bibliographie
(Zusammengestellt von Günter Haufe, Leipzig)

A. S e 1 b s t s t ä n d i g e Schriften und Aufsätze 8. Frühes Christentum im Orient (bis 451), in: Handbuch d. Orienta-

, , listik VIII 2, S. 3-42, Leiden/Köln: Brill 1961.

1. lesus und die Religionsgeschichte, in: Ristow-Matthiae, Der histo- _ . . . _ „, v, , r . , ,7-.t v.
rische Jesus und der kerygmatische Christus, 1960, S. 136-141. 9- Gedanken eines Christen über Krieg und Frieden (Neue Zeit

11.11.1961).

2. Jesu Botschaft und die Welt der Geringen (Glaube u. Gewissen 12, Nochmals: Sabbat oder Sonntag? (Glaube u. Gewissen 12, 1961-
1960, S. 232-236). g 24g)

3. Die Ablösung des frühen Christentums im Judentume, in: Biblio- n yon den Mysterien zur Kirche. Ges. Aufsätze. Leipzig: Koehler &
theca classica orientalis V, 1960, Sp. 379 f. Amelang 1961.

4. Der Homerdeuter Herakleitos, in: Bekenntnis zur Kirche, Festgabe 12. D;e Bergpredigt vergessen? (Union teilt mit 1, 1962, S. 2).

f. E. Sommerlath, 1960, S. 9—14. t < , , _ , ' • , _ . a,i.m,

13. Vom Kinde in der alten Welt, in: Reich Gottes und WirkIicnKe"<

5. Im alten Wunderland am Nil (Neue Zeit v. 5. 2. 1961). Festschr. f. A. D. Müller, 1962, S. 343—351.

6. Der soziale Aspekt der Nächstenliebe (Neue Zeit v. 25. 3. 1961). 14. Die Frau in der antiken Welt und im Urchristentum. Gütersloh-

7. Griechische Philosophie und frühchristliche Askese (Ber. üb. d. Verh. G- Mohn 1962'

d. Sachs. Akad. d. Wiss, Phil-hist. KL, Bd. 106, H. 4, 1961). 15. Bilder aus Ägypten (Glaube u. Gewissen 8, 1962, S. 151—153).