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1964

Kategorie:

Praktische Theologie

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Neuerscheinungen

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Theologische Literaturzeitung 89. Jahrgang 1964 Nr. 12

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stehen-Wollens, das sich mit dem bloß Handwerklichen (das
übrigens gehörig ernst genommen ist) nicht zufriedengeben kann.
Dabei wird das auslösende Gespräch Luk. 10,25—29 theologisch
sorgsam bedacht; es ist ja viel mehr als ein bloßer Rahmen.
Ernst genommen wird besonders auch die auffällige Formulierung
der Frage V. 36 und damit die Aufgabe, zu verstehen, was der
Begriff „Nächster" meint. „Das Tun dieser Nächstenliebe ist
nicht der sittlichen Initiative des Menschen zu verdanken. Nicht
er legt den ersten Stein und bewirkt damit bei Gott eine belohnende
Antwort, sondern seine Liebe hat eine Vorgeschichte
im Tun des anderen, dem sie sich verdankt, weil sie aus ihm
entspringt" (S. 61). Damit gewinnt das Gleichnis seinen befreiend
-evangelischen Sinn: „Der Mensch, an den diese Ermahnungen
ergehen, ist in eine Geschichte der großen Befreiung
hineingezogen. Damit er einer werden kann, der selbstlos für
den anderen sorgt, hat ein anderer die Sorge für ihn selbst
übernommen" (S. 67). Gerade so wird Gottes Gebot „aus der
finalen und heilsegoistischen Gesetzlichkeit.. . herausgenommen
und christologisch begründet" (S. 70). G. zieht die Linien aus —
bis zu dem Thema: „Vom Nächsten zur Gesellschaft". Wir
müssen es uns versagen, die Fülle der Gedanken auch nur andeutend
nachzuzeichnen.

Anhangsweise druckt G. den „Grundriß einer existentiali-
stischen Exegese" von Franz J. Leenhardt ab, von dem her
auf das Vorausgehende noch einmal scharfes Licht fällt. „Jesus
war der Samariter dieses Schriftgelehrten, er war der Nächste
dieses Menschen. Und so hat er aus ihm einen Nächsten gemacht
" (S. 106).

Eine zum Vertrieb in der DDR bestimmte Lizenzausgabe dieses
Titels erscheint Ende 1964 in der Evangelischen Verlagsanstalt Berlin.

Leipzig Gottfried Voigt

Bassarak, Gerhard: Zukunft der Kirche — Kirche der Zukunft
(Gemeinde in der veränderten Welt. Evangelische Stimmen zur Zeit
Heft 3. Berlin: Evang. Verlagsanstalt 1963 S. 39—52).

B u s s i s, Dale E.: Preaching the Sermon (The Princeton Seminary
Bulletin 57, 1964 S. 41—52).

Coiner, Harry: The Pastor As Administrator of the Christian
Fellowship (Concordia Theological Monthly 35, 1964 S. 271—283).

Dombois, Hans: Tabu, Nimbus, Menschlichkeit (DtPfrBl 64, 1964
S. 310—312).

Jetter, Werner: Der Predigthörer und der Prediger (DtPfrBl 64,
1964 S. 374 f.).

Kirche und Jugend. Berlin-Hamburg: Luth. Verlagshaus 1963. 95 S.
8° = Missionierende Gemeinde, eine Schriftenreihe, H. 6. Kart.
DM 5.40.

Kloetzli, Walter: The Church in the Metropolis (dialog 3, 1964
S. 96—100).

Leclercq, Dom Jean: Die Benediktinerregel und ihr Verhältnis
zur Welt (Erbe und Auftrag 40, 1964 S. 224—233).

Lochman, Jan M.: Die christliche Gemeinde in der mündigen
Welt (Gemeinde in der veränderten Welt. Evangelische Stimmen
zur Zeit Heft 3. Berlin: Ev. Verlagsanstalt 1963 S. 3—38).

Loder, James E.: Conflict Resolution in Christian Education (The
Princeton Seminary Bulletin 57, 1964 S. 19—36).

Otto, Gerd: Evangelischer Religionsunterricht als hermeneutische
Aufgabe (ZThK 61, 1964 S. 236—249).

Poelchau, Harald: Das Sozialpfarramt, ein Weg kirchlicher
Industriearbeit (DtPfrBl 64, 1964 S. 376—379).

Predigten der jüngsten Pfarrergeneration (PB1 104, 1964):
Hempel, Johannes: Über 1. Mose 12,1—9 (S.410—415).
Ittel, Gerhard Wolfgang: Über 1. Thess. 2, 13—16 (S. 415—418).
Dettmar, Werner: Über Matth. 5, 43—48 (S. 419—421).

Schultze, Herbert: Auferstehungsbotschaft und Auferstehungsglaube
hrsg. Hamburg: Furche-Verlag [1964]. 42 S. gr. 8° = Hamburger
Arbeitshilfen für Religionsunterricht, evang. Unterweisung
u. Gruppenarbeit, hrsg. v. H. Schultze, H. 3. Kart. DM 2.50.

— Das Wirken des Heiligen Geistes hrsg. Hamburg: Furche-Verlag
[1964]. 56 S. gr. 8° = Hamburger Arbeitshilfen für Religionsunterricht
, evang. Unterweisung und Gruppenarbeit, hrsg. von
H. Schultze, H. 4. Kart. DM 2.50.

Shaull, M. Richard: The Form of the Church in the Modern Diaspora
(The Princeton Seminary Bulletin 57, 1964 S. 3—19).

Stacey, W. David: Concerning the Ministry. Three Addresses to
Ordinands: I. Vocation (The Expository Times 75, 1964 S. 243
—245).

Thomas, M. M.: The World in which we Preach Christ (The
Ecumenical Review 16, 1964 S. 258—265).

U h s a d e 1, Walter: Zur pädagogischen Vorbildung des Theologen
(LM 3, 1964 S. 288—291).

Wiederaenders, Ruth: The Social Worker and the Pastor as a
Team (Concordia Theological Monthly 35, 1964 S. 26—32).

Wolfensberge r, G. H.: The Place of the Bible in Evangelism
(The Ecumenical Review 16, 1964 S. 295—303).

Zieger, Paul: Eheschließungen und evangelische Trauungen von
Mischehen in Westdeutschland (Im Lichte der Reformation. Jahrbuch
des Evangelischen Bundes VI, 1963. Göttingen: Vanden-
hoeck & Ruprecht S. 111—134).

Z i e g 1 e r, Martin: Auf dem Wege zu einer missionierenden Gemeinde
(ZdZ 18, 1964 S. 204—214).

L1TVRG1EW1SSENSCHAFT

Jahrbuch für Liturgik und Hymnologie. 7. Band 1962, hrsg v.
K.Ameln. Chr. M a h re n h o 1 z, K.F.Müller. Kassel: Stauda
1963. XVI, 358 S. m. Abb. U. Notenbeispielen, 8 Taf. gr. 8°. Hlw.
DM 40.-.

Trotz ihrer Weitwirkung über die Pfalz, ja, über Deutschland
hinaus ist die Kurpfälzische Kirchenordnung von 1563 bisher
nicht eingehend weder in ihren historischen Voraussetzungen,
noch unter theologischen Gesichtspunkten untersucht worden.
Es ist deshalb verdienstvoll, daß Frieder Schulz anläßlich de6
Jubiläums dieser Kirchenordnung den liturgischen Hauptbeitrag
dem Thema „Die Vorbereitung zum Abendmahl in der
Kirchenordnung der Kurpfalz von 1563" gewidmet hat. Nicht
nur Gründe räumlicher Beschränkung führten zu dieser Begrenzung
der Untersuchung; an dem gewählten Abschnitt lassen sich
vielmehr einige für diese Kirchenordnung kennzeichnende Traditionslinien
und Motive besonders deutlich aufzeigen. Als Bestandteile
dieser Vorbereitung werden im Wortlaut der Kirchenordnung
aufgeführt und in ihren historischen Voraussetzungen
und Nachwirkungen erörtert: Abendmahlspredigt, Glaubensprüfung
, Verkündigung der Vergebung, das alles zusammengefaßt
in einem Rüstgottesdienst am Vortag, und (fakultativ)
Einzelseelsorge. Im südwestdeutschen Raum hat sich dieser Rüstgottesdienst
herausgestaltet, den die Straßburger und die davon
abhängigen Ordnungen Calvins nicht kennen. Man wird ihn
darum auch nicht nur für die reformierte Konfession beanspruchen
können. Und so hat es denn auch für die lutherischen
Kirchen nahegelegen, nach dem Verfall der privata absolutio als
obligatorischer Abendmahlsvorbereitung auf diese südwestdeutsche
Form der Abendmahlsrüste zurückzugreifen. In diesem
öffentlichen Gottesdienst hat in der Kirchenordnung von 1563
auch das Katechismusverhör der Erstkommunikanten seinen
festen Platz gefunden, und zwar in deutlicher innerer Beziehung
zur Glaubensprüfung der erwachsenen Gemeinde. Diese vollzieht
sich in drei öffentlichen Prüfungsfragen nach der Erkenntnis der
eigenen Sünde, dem Vertrauen auf die in Christus geschehene
und uns zugeeignete Erlösung und der Bereitschaft zu einem
neuen Leben zu Gottes Ehre. Deren innerer Zusammenhang mit
dem Heidelberger Katechismus wird aufgewiesen. Trotzdem muß
das Dreierschema in seiner vorliegenden Gestalt aus einer
wesentlich breiteren, auch bereits hinter den Heidelberger Katechismus
zurückreichenden Tradition erklärt werden. Verf. meint
für deren Entstehen „mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit" auf
Bucer schließen zu sollen. Die Dreizahl der Fragen ist vielleicht
von den klassischen Stücken des Taufformulars, der abrenuntia-
tio, der interrogatio de fide und der Tauffrage nach Form und
Inhalt beeinflußt. Das wird um so wahrscheinlicher, als in einem
besonderen Abschnitt (9.) vom Verf. gezeigt werden kann, wie
hier die beiden Sakramente bewußt verklammert werden, und
zwar am deutlichsten für die Erstkommunikanten; es geht nämlich
auf dem Gang zum Tisch des Herrn um das gläubige, öffentlich
zu bezeugende Ergreifen der Taufgnade. Wenn der Rüstgottesdienst
an Stelle des Zuspruchs der Absolution sich mit der
freilich durch das „Amen" der Gemeinde von dieser zu ergreifenden
Verkündigung der Erlösung begnügt, dann muß dafür berücksichtigt
werden, daß jeder Sonntagsgottesdienst nach dieser
Kirchenordnung die Offene Schuld mit allgemeiner Absolution