Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1964

Kategorie:

Kirchenrecht

Titel/Untertitel:

Neuerscheinungen

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

709

Theologische Literaturzeitung 89. Jahrgang 1964 Nr. 9

710

So schildert Verf. das Ringen der Kanonisten um die allmähliche
Anerkennung einer bedingten Eheschließung in der
entscheidenden Zeitspanne, in welcher die kanonistische Wissenschaft
ihre erste Entwicklung erfahren hat. Er erleichtert den
Überblick über den reichen, vielgestaltigen Stoff dadurch, daß
er den einzelnen Abschnitten kennzeichnende Überschriften gibt
und daß er die Ergebnisse jeweils am Schluß der einzelnen Abschnitte
und vor allem am Schluß der ganzen Arbeit zusammenfaßt
. Er führt die Zulassung einer bedingten Eheschließung mit
Recht auf den freien Willen des Menschen zurück, der eine Ehe
auch unter einer bestimmten Bedingung wollen kann.

In der vorliegenden umfangreichen Arbeit hat Weigand
nicht nur vom ideengeschichtlichen, sondern auch vom literarhistorischen
Standpunkt aus eine bedeutende Leistung vollbracht
. Es ist ihm sogar gelungen, neuen und noch unbekannten
Stoff für sein Thema in einigen Handschriften zu finden und
bekannte Handschriften noch näher zu bestimmen. Er hat die
literarische Abhängigkeit der verschiedenen Autoren voneinander
untersucht und manche Anhaltspunkte für die genauere Datierung
einzelner Handschriften entdeckt. Durch die Verbreiterung
der Forschungsgrundlage auf so viele Handschriften hat
seine Abhandlung an wissenschaftlicher Tiefe gewonnen und
viel reichere Ergebnisse gezeitigt, als sie in der bisherigen
Literatur vorliegen.

Es ist zu begrüßen, daß Weigand zu manchen Problemen
in dem angekündigten, bereits ausgearbeiteten und noch folgenden
systematischen und rechtsvergleichenden Teil (IL Teil)
weiter Stellung nehmen wird.

München Karl We i n z i e r I

Ähren, Per-Olov: Staat und Kirche in Schweden (ZevKR 10, 1963
S. 22^15).

Bender, J.: Dienende Kirdic. Festschrift D. Julius Bender zum
70. Geb. Karlsruhe 1963:

Friedrich, Otto: Formprinzipien staatlicher und kirchlicher
Ordnung (S. 217—234).

Lohr, Walter: Das Bischofsamt der Evangelischen Landeskirche
in Baden (S. 235—253).

W e n d t, Günther: Zur kirchenrechtlichen Problematik der Ordnung
kirchlichen Lebens (S. 255—271).

Beyse, Gerhard: Vereinigung von Kirchengemeinden verschiedenen
Bekenntnisses in Hessen und Nassau (ZevKR 10, 1963 S. 173—177).

Fogliasso, Emilio: Per la sistematicä e la funzionalitä del „Ius
Publicum Ecclesiasticum" (Salesianum 25, 1963 S. 412—482).

Grauheding, Erich: Der Mainzer Staatsvertrag (ZevKR 10, 1963
S. 143—172).

Harnoncourt, Philipp: Diözesane Eigenfeste in der liturgischen
Gesetzgebung (ZKTh 86, 1964 S. 1—46).

Kemmeren, Claudianus: Kirche und Recht. Zur Theologie des
Kirchenrechts (Wissenschaft und Weisheit 27, 1964 S. 47—55).

Klauser, Hermann: Der Erzpriester von Aachen. (Archipresbyter
Plebanus Aquensis). Eine kirchenrechtsgeschiditliche Studie. Inaugural-
Dissertation. S.-A. a. d. Zeitschrift d. Aachener Geschichtsvereins.
Bd. 74/75, 1963 S. 161—305 gr. 8°.

Kleinermeiler t, Alfred: Die kirchliche Freiheit in den Konkordaten
seit 1800 (TThZ 72, 1963 S. 286—296).

May, Georg: Bestimmungen über die Eingehung und Behandlung von
Mischehen in den Ordnungen des deutschen Protestantismus (TThZ
73, 1964 S. 22—44).

Mörsdorf, Klaus: Grundfragen einer Reform de« kanonischen
Rechtes (MThZ 15, 1964 S. 1—16).

Scheuner, Ulrich und Kurt Wolf: Ökumenisches Kirchenrecht
(über: Erik Wolf, Ordnung und Kirche und Hans Dombois, Das
Recht der Gnade) (ZevKR 10, 1963 S. 45—101).

Smend, Rudolf: Die Konsistorien in Geschichte und heutiger Bewertung
(ZevKR 10, 1963 S. 134—143).

Voeltzel, Rene: Die Rechtslage der protestantischen Kirdien nach
französischem Recht (ZevKR 10, 1963 S. 1—21).

Wen dt, Günther: Zur kirchenrechtlichen Problematik der Ordnung
kirchlichen Lebens (ZevKR 10, 1963 S. 101—133).

Z a 1 b a, Marcellinus: De iuribus conscientiae invincibiliter erroneae
praesertim in re religiosa (Gregorianum 45, 1964 S. 94—102).

Referate über theologische Dissertationen in Maschinenschrift

K i m. Joh(annes). C(hulhyun).: Verhältnis Jahwes zu den anderen
Göttern in Deutcrojesaja. Diss. Heidelberg 1963. 263 S.

Die Herausforderung der Götzenverehrung durch Deutcrojesaja
(vor allem in Jes 40—48), die durdi das Aufkommen Kyros' motiviert
war, wurde als Vorstufe des Kommens Jahwes vor der Restauration
des deportierten Volkes Israel und vor der Wiederherstellung der
Jihwcverehrung (c 49—5 5) dargestellt. Die Arbeit zielt darauf, die
deuterojesanisdien Reden über die Götzen aus dessen Persönlichkeit,
aus seinem historischen Milieu und aus der Überlieferungsgeschichte
des Alten Testaments zu betrachten.

Die Untersuchung ist in sieben Abschnitte geteilt, Einleitung
und Schluß eingeschlossen. In der Einleitung wurde die Forschungs-
gesdiichte des dtjs Buches kurz skizziert, besonders in der Zeit nach
Franz Delitzsch, und zwar von dem Zusammenbruch der traditionellen
Ansicht über Jes 40 ff. an bis zur letzten Dissertation von H. E. von
Waldow (Bonn 1953), und dazu die Tendenz der alttestamentlichen
Wissenschaft nach ihm.

Im zweiten Teil wurden die Texte in Dtjs in bezug auf das
Thema zusammengestellt nach deren Gattungen: Spottlied 40, 18—20;
41,5—7; 44,9—20; 46, 1 f. 5—7; 47,1—15. Gerichtsredc 41,21—29;
43,8—13; 44,6—8; 45,18—25; 48,1—11. 12—15. Disputationswort
40, 25 f. Selbstvorstellung Jahwes 42, 8 f. Selbstprädikation Jahwes
44. 24—28. Heilsanweisung 46,8—11. Heilszusage 45,14—17. Berufungsorakel
Kyros' 45, 1—7. Verspottendes Siegeslied 42, 17. Im dritten
Teil wurde eine formgcsdiichtlidie Exegese über diese Texte gegeben
und danadi gestrebt, den dtjs Sprachgebrauch und seine Redeart
auf dem Hintergrund der Traditionsgeschichte zu erhellen.

Im vierten Teil wurden die im zweiten Teil identifizierten
Hauptgattungen, nämlich das Disputationswort, das bei Dtjs vielfach
einen von den anderen Gattungen abhängigen Charakter trägt, die
Gerichtsredc und das Spottlied über die Götzenverehrung analytisch
und aus der gesamten Schau der Formgeschichte des Alten Testaments
in bezug auf die betreffenden Redegattungen über die Götzen betrachtet
und deren „Sitz im Leben" gegeben. Im fünften Teil wurden die
theologischen Leitgedanken Dtjs' zur Götzenverehrung zusammengefaßt
, nämlidi seine Verfechtung der Einzigkeit Gottes, die klar
über die Monolatrie hinausgeht, und die Darstellung des Wortes Jahwes
(Offenbarung und Verkündigung) als des wesentlichen Beweisfaktors
für die Apologie der Jahweverehrung gegen die Götzenverehrung
und schließlich vom Walten Jahwes in der Geschichte (hier, vom
Problem von rflJÖSl und nTOin) und vom Kommen Jahwes nicht als
zyklischem, sondern als einmaligem geschiditlichen Ereignis nach seiner
negativen (Vernichtung der Götzenverehrung) und positiven Seite
(Wiederherstellung der Jahweverehrung und Restauration Israels).

Bevor die Arbeit zum Schluß kommt, wurde im sechsten Teil das
Thema — „ ,die anderen Götter' bei Dtjs" (aus Jes 42, 8—17) — noch
konkreter in den Überlieferungskomplexen seiner Redeart auseinandergesetzt
. Aus der Betrachtung dieser Überlieferungskomplexe bei Dtjs
(die jahwistisch-prophetische und levitisch - kultische) geht das Ergebnis
der Arbeit exegetisch, formgeschichtlich und theologisch-gedanklich
hervor. Es ist zweifelhaft, ob man die dtjs Redegattungen lediglich
als prophetische „Nachahmung" betrachten kann, andererseits erscheint
das Vorhandensein von Kultus und Heiligtum historisch unwahrscheinlich
. Vielmehr sollten die dtjs Redeformen als Erbe aus
seinem früheren Lebenskreis angesehen werden. Wenn man den Propheten
Hosea in die Nähe der levitischen Kreise bringen will, wird
der frühere Lebenskreis Deuterojesajas um so mehr als levitisch angesehen
werden müssen. Doch ist Dtjs sicher nicht nur ein levitischer
Prophet, sondern sein Berufungsbekenntnis (zusammen mit Jeremia)
geht darüber hinaus. Man muß ihn als einen „freien" Propheten betrachten
, der aus dem levitischen Kreis herausgerufen ist, und so ist
auch erst die Redeart, in der er gegen die Götzenverehrung polemisiert
, und der Eifer und die Apologie für Jahwe aus seinem historischen
Milieu und aus der alttestamentlichen Traditionsgeschichte klar
zu verstehen.