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Ausgabe:

1964

Spalte:

395-396

Kategorie:

Kirchenrecht

Titel/Untertitel:

Die deutschen Konkordate und Kirchenverträge der Gegenwart 1964

Rezensent:

Schott, Erdmann

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395

Theologische Literaturzeitung 89. Jahrgang 1964 Nr. 5

396

regende Arbeit — notwendig, weil sie die Isoliertheit der theologischen
Reflexion aufbrechen und der Frage nachgehen will,
wie wir heute sozial und rechtlich relevante Institutionen wie
die des Eigentums vor Gott recht gestalten können.

Wuppertal - Barmen Wolf-Dieter Marsch

Weber, Werner, Prof. Dr. jur.: Die deutschen Konkordate und
Kirchenverträge der Gegenwart. Textausgabe mit den amtlichen Begründungen
sowie mit Ergänzungsbestimmungen, vergleichenden
Übersichten, Schrifttumshinweisen und einem Sachverzeichnis hrsg.
Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht [1962]. 308 S. gr. 8°. Lw.
DM 34.—. , j i

Der Wert dieser sorgfältigen Textausgabe leuchtet ein. Der
Historiker findet hier wichtige amtliche Urkunden für einen
bedeutsamen Ausschnitt der Kirchengeschichte der Gegenwart
und der Jurist Quellen für das in der Bundesrepublik geltende
Staatskirchenrecht. Für den Juristen W. ist der juristische Gesichtspunkt
beherrschend. Er nimmt darum nur solche Dokumente
auf, die in der Bundesrepublik heute geltendes Recht
sind. Statt einer Kommentierung, die „bei derartigen Vertragswerken
ein bedenkliches Unterfangen" wäre, gibt W. allen Verträgen
die amtlichen Regierungsbegründungen bei. „Sie sind
durchweg mit besonderer Sorgfalt erarbeitet, oft mit dem
Vertragspartner abgestimmt und immer darauf eingerichtet, vor
der kritischen Prüfung durch den Vertragspartner bestehen zu
können. Ihnen eignet deshalb in höherem Maße als bei gewöhnlichen
Gesetze6motiven eine authentische Aussagekraft" (11).
Zum Reichskonkordat gibt es keine solche Begründung; die
ausführlichste historisch weit ausholende Begründung hat der
badische Kirchenvertrag von 1932: S. 195—211. Eine wesentliche
Arbeitshilfe sind auch die sorgfältigen Literaturangaben,
vergleichende Hinweise, eine vergleichende tabellarische Übersicht
über die Gegenstände der Konkordate und Kirchenverträge
(293-301) und das Sachregister (302-308).

Der Theologe wird durch Ws. Werk erneut vor die Problematik
von Konkordaten und Kirchenverträgen überhaupt eindringlich
gestellt. W. bringt zuerst die Konkordate (12—130)
und dann die evangelischen Kirchenverträge (131—292), und
zwar so, daß auf die Verträge des Bundes jeweils die Verträge
der Länder folgen. Bei den Konkordaten steht also das Reichskonkordat
voran, in das der Bund als Rechtsnachfolger des
Hitlerreiches eingetreten ist. Wie groß hier die Problematik ist,
ergibt sich bereits aus der aufgeführten Literatur (W. gibt eine
besondere „Bibliographische Vorbemerkung zum Reichskonkordat
"). Wenn auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil
vom 26. März 1957 die prinzipielle Fortgeltung des Reichskonkordats
festgestellt hat, so ist doch die Kritik seitdem nicht
verstummt. Und in der Tat wird es immer peinlich bleiben, daß
die Kurie sich ausgerechnet von Hitler ein kirchliches Maximalprogramm
, wie es ihr nie eine andere Reichsregierung gewährt
hätte, erfüllen ließ. Evangelischerseits wurde mit dem Bund der
Vertrag über die Militärseelsorge vom 22. Februar 1957 abgeschlossen
, der zwar juristisch nicht angefochten, aber theologisch
stark kritisiert worden ist. Überhaupt sollte man nicht
vergessen, daß sich die evangelischen Kirchen in den 20er Jahren
nur zögernd auf Verträge mit den Ländern (analog den
Konkordaten) eingelassen haben und daß es für eine evangelische
Kirche (im Unterschied zur römisch-katholischen) eine
besondere Frage ist, ob sie sich zum Vertragspartner des Staates
machen lassen darf.

Erratum: S. 54 lies „Reichsdeputationshauptschlusses" statt „Reichs-
depurationshauptausschlusses".

Halle/Saale Erdmann Sc ho 11

Hoffmann, Georg: Lehrgewalt und Lehrzucht (ZevKR 9, 1963
S. 337—384).

Maurer, Wilhelm: Bekenntnis und Kirchenrecht (Acta Societatis
Theologicae Upsaliensis 1, 1963 S. 1—23).

VON PERSONEN

Bibliographie Jan Remmcrs Weerda
gestorben am 19. Juli 1963

(Zusammengestellt von A. Sprengler-Ruppenthal, Göttingen)
1933 1944
1. Einige Anmerkungen zu der „Unmöglichen Existenz" des Ober- 10. Der Emder Kirchenrat und seine Gemeinde. Ein Beitrag zur Ent-
kirchenrates Franz Tügel. RKZ 1933, 397—398. (Der Verfasser- Wicklung reformierter Kirchenordnung in Deutschland, ihrer Grundname
„Wiarda" ist ein Druckfehler.) sätzc und ihrer Gestaltung. Göttinger Promotionsschrift 1944.

1954

Maschinenschrift. Eine Druckausgabe wird vorbereitet.

2. Die Kirche Jesu Christi heute. Referat für die Tagung des Pfarrer- 1946

Vereins der ev.-ref. Landeskirche der Provinz Hannover. RKZ 1934, n-In dem ..Kirchenbuch für die ev.-ref. Landeskirche der Provinz
269—271; 277—279; 285—287; 295—297. Hannover, Entwurf 1946" sind von W. 10 Formulare bearbeitet

bzw. entworfen worden.

1936 (Die Veränderungen, die diese Formulare im „Kirchenbuch" des

3. Einige Gedanken zur Schulfrage. RKZ 1936, 234—235; 244—245; Moderamens 1951 aufweisen, stammen nicht von W.)

251—252.

1939

1948

12. Der Emder Kirchenrat und seine Gemeinde. Ein Beitrag zur Ge-

4. Vom Amt des Geistes. Sonntagsblatt für ev.-ref. Gemeinden 1939, schichte reformierter Kirchenordnung in Deutschland, ihrer Grund-
201—202. sätze und ihrer Gestaltung (Fortsetzung von Nr. 10, s. o.). Mün-

1940 stersche Habilitationsschrift 1948. Maschinenschrift. Eine Druck-

5. Eine Denkschrift Godfried van Wingen's an den Emder Kirchen- ausgäbe wird vorbereitet.

rat gegen die Gheillyart-Bibel von 1556. Neue Funde und An- 1950

merkungen zur Entstehung der Deux-aes-Bibel. Nederlandsch ,3 Die große Probe. Die Emdcr Gemeinde und das Interim 1549-1550.
Archief voor Kerkgeschiedenis, N. S. 31, 105-122. Sonntagsblatt f. ev.-ref. Gemeinden 1950, 372-373; 378-379.

6. Die Verantwortung des Glaubens. Predigt über 1 Petr. 3, 15b 16. H. Abgenötigte Berichtigung. RKZ 1950, 443-448.
Gehalten am 15. August 1940 in der Großen Kirche zu Emden.

Sonderabdruck aus dem „Sonntagsblatt für ev.-ref. Gemeinden" 1952

1940, 113 f.; 117 f.; 121 f. 15. Geschichtsschreibung im Zeichen des Konfessionalismus. RKZ

1941

1952, 8—12.

-rvn ,~ 16- Die älteste Geschäftsordnung eines deutschen Presbyteriums. RKZ

7. Eine Einladung zur Emder Synode 1571. ZKG 60, 469—474. 19;2j 363—365.

8. Formular für die Zulassung zum Hl. Abendmahl. In: W. Rott 1953

f^lJ^^X^^^T^r Fr3ge ihr£r red,te" 17- Bultmanniania II. Gedanken zu R. Bultmann. Glauben und VerGestaltung
. Berlm-Dahlem 1941, 167-170. stehen Gesamme)te Aufsätze „ Tübingen ]952 ZRGG ,( „,

1943 —280.

9. Ordnung für Lesegottesdienste in der ev.-ref. Landeskirche der 18. Das Evangelium und die Kirchen. Zu D. Wilhelm Nieseis Lehrbuch
Provinz Hannover. Kirchl. Gesetz- und Verordnungsblatt für die der Symbolik. Neukirchen 1953. RKZ 1953, 531—534.

ev.-ref. Landeskirche der Provinz Hannover 1943, 227—232. 19. Alting, Menso. In: NDB I, 225.