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Ausgabe:

1963

Spalte:

772-773

Kategorie:

Kirchengeschichte: Neuzeit

Autor/Hrsg.:

Peleman, Albert

Titel/Untertitel:

Der Benediktiner Simpert Schwarzhueber (1727 - 1795) Professor in Salzburg als Moraltheologe 1963

Rezensent:

Häring, Bernhard

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Theologische Literaturzeitung 88. Jahrgang 1963 Nr. 10

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den ab, indem er sie — besonders Taufe und Abendmahl, von denen
er fast ausschließlich sprach, — „unter «einen Zeremonialbegriff sub-
summierte" (S. 29). Es kam hinzu, daß E.s Glaubensbegriff sich in
der intellektuellen Aneignung von Heilswahrheiten in einem Akt des
Menschen erschöpfte. So rückte für ihn das Zeichen als reines
Zeremonial in den Vordergrund, das ihm unwesentlich erschien, so
daß um seinetwillen nicht die Einheit der Kirche in Frage gestellt
werden dürfte. Er verübelte es Luther, daß er, wie E. meinte, um des
Abendmahlszeichens willen sich von der Kirche getrennt hatte.

Was die Rechtfertigungslehre angeht, so stellte Luther schon
nach einem Besuch Egrans in Wittenberg Anfang November 1520
fest, daß E. ihm feindlich gesinnt sei, weil er die guten Werke gering
achte und die Rechtfertigung allein durch den Glauben lehre.
Dabei hat E. nicht bestritten, daß der Glaube rechtfertige, aber er
bestritt, daß dies allein der Glaube vermöge. Nach dem Vorbild der
erasmischen Lehre von der doppelten Gerechtigkeit unterschied er
zwischen Rechtfertigung und der Erlangung des ewigen Lebens, für
dessen Gewinnung ihm die Erfüllung der lex Christi erforderlich
6<hien, d. h. die Nachfolge Christi im Sinne der Forderungen der
Bergpredigt. So bekannte er sich letztlich zur Rechtfertigung aus
Glauben und Werken, wobei er den Glauben anders als Luther als
ein Zusammenwirken von Gott und dem Menschen verstand. Wieder
stand für ihn die christliche Ethik im Mittelpunkt.

Die Schrift, in der E. im Jahre vor seinem Tode seine Ansichten
rm Zusammenhang formulierte, „Ein Christlicher Unterricht von der
Gerechtigkeit des Glaubens und von guten Werken", wurde seit dem
Urteil des Zeitgenossen Georg Witzel von der katholischen Forschung
als Zeugnis der Konversion ihres Verfassers gewertet, während
protestantische Gelehrte wie Otto Clemen die Ansicht vertraten,
E. sei dennoch nicht wieder eigentlich katholisch geworden; sie gewinnt
nach der Analyse K.s ein anderes Ansehen; E. faßte in ihr
lediglich seinen eigenen lange schon vertretenen Standpunkt in einer
endgültigen Stellungnahme zusammen.

Obwohl E. zeitweilig, nämlich in den Jahren, als Luthers
Anruf ein allgemeines Echo der Zustimmung erweckte, Luther
nahe zu sein schien, hatte er niemals aufgehört, ein treuer Sohn
der römischen Kirche zu sein. Wenn er 1520 bei seiner Rückkehr
nach Sachsen zu Eck eilte, um die Streichung seines Namens
aus der Bannandrohungsbulle zu erreichen, so war das nicht
Opportunismus, sondern ein Zeichen dafür, daß er nicht willens
war, sich aus der Kirche herausdrängen zu lassen, denn E. war
niemals evangelischer Prediger; er war vielmehr vom Beginn
bis zum Ende seiner Tätigkeit als Prediger ein humanistischer
Reformer innerhalb der römischen Kirche.

Von dieser Erkenntnis aus gelangt der Verf. auch zu einer
anderen Einschätzung der Auseinandersetzung E.s mit Thomas
Müntzer. Dieser Frage ist der letzte Abschnitt der Untersuchung
gewidmet. Hier kritisiert er mit Recht die Methode, den Müntzer
von 1523 fr. mit dem von 1520/21 schlechthin zu identifizieren,
wie das in der Müntzer-Literatur weit verbreitet ist und besonders
deutlich zuletzt bei M. M. Smirin begegnet, der zwar E.
ak Erasmianer erkannte, aber nicht die Konsequenz aus dieser
Erkenntnis zog. Ehe der Konflikt zwischen EgTan und Müntzer,
der in E.s Abwesenheit dessen Predigtstuhl verwaltet hatte,
zum Ausbruch kam, war Egran in der so entscheidenden Rechtfertigungslehre
schon von Luther abgerückt und konnte deshalb
bereits 1520 nicht mehr als Anhänger Luthers gelten. Müntzer
dagegen, der zwar schon in Zwickau seine Geistlehre vertrat,
war sich nach Ansicht des Verfs. eines Gegensatzes zu Luther
noch nicht bewußt. So scheint Müntzer bei seinem Angriff auf
Egran nicht dem Anhänger Luthers entgegengetreten zu sein,
sondern dem Humanisten, der mit seiner Verflachung, verstandesmäßigen
Erfassung und Moralisierung des Glaubens dem
Glaubensernst, der Müntzer ebenso wie Luther auszeichnete,
diametral entgegengesetzt war (S. 60). Mit dieser These, die
mir hinreichend begründet zu sein scheint, leistet K. einen wichtigen
Beitrag zur Diskussion des Müntzerproblems.

Erlangen-Nürnberg Irmgard Höfi

Bonorand, Conradin: Stand und Probleme der Vadian-Forsdiung.

Zwingliana XI, 1963 S. 586—606.
Erb, Jörg: Hugo Grotiu«.

Quatember 27, 1962/63 S. 122—125.
Iserloh, Erwin: „Existentiale Interpretation" in Luthers erster

Psalmcnvorlesung?

Theologische Revue 59, 1963 Sp. 73—84.

Locher, Gottfried W.: Die Wandlung des Zwingli-Bildes in der

neueren Forschung.

Zwingliana XI, 1963 S. 560—585.
Walser, Peter: Glaube und Leben bei Heinrich Bullinger.

Zwingliana XI, 1963 S. 607—616.

KIRCHENGESCHICHTE: NEUZEIT

Peleman, Albert, P. Dr., O.S.B.: Der Benediktiner Sintpert
Schwarzhueber (1727—1795) Professor in Salzburg als Moralthcologc

Seine Beziehungen zur Moraltheologie des Protestanten Gottfried
Less, zum Salzburger Moraltheologen Jakob Danzer und zu Ignaz
von Fabiani. Regensburg: Pustet 1961. 200 S. 8° = Studien z.
Geschichte d. kath. Moraltheologie, hrsg. v. M. Müller, 9. Bd. Kart.
DM 16.—.

Das Urteil über die Theologie der Aufklärungszeit krankt
vielfach bis heute an einer erstaunlichen Undifferenziertheit.
Eine Reihe von Monographien über Theologen jener spannungsvollen
Zeit zeigt uns jedoch in zunehmendem Maße, wie ungerechtfertigt
gewisse Verallgemeinerungen waren. Selbst Wilhelm
Heinen, der durch seine Studie „Die Anthropologie in
der Sittenlehre Ferdinand Geminian Wankers (1758 — 1824)",
Freiburg 1955, einen wertvollen Beitrag für die Erforschung der
Moraltheologie geliefert hat, nennt unter sich so verschiedene
Theologen wie „Jakob Danzer, Ignaz von Fabiani, Josef Lauber,
Simpert Schwarzhueber, Seb. Mutschelle" (S. 51) in einem Atemzug
. Die hier angezeigte Dissertation des Atheaneum Pontifi-
cium S. Anselmi gibt einen guten Einblick in die Vielfalt der
Bestrebungen der „Aufklärungszeit".

Peleman hat entdeckt, daß neben Simpert Schwarzhueber
noch zwei andere Theologen für die Ausarbeitung einer katholischen
Sittenlehre die „Christliche Moral" des protestantischen
„Aufklärungstheologen" Gottfried Leß ausgiebig benutzt, ja,
teilweise sogar abgeschrieben haben. Aber gerade an der sehr
verschiedenen Art, eine Vorlage zu benützen, kommt der
große Unterschied in der Einstellung jener drei katholischen
„Aufklärungstheologen" deutlich zum Vorschein. Während bei
Jakob Danzer und Ignaz von Fabiani das pietistische Gedankengut
von Leß verwässert, dagegen seine rationalistischen Gedankengänge
teilweise noch vergröbert übernommen werden, folgt
Danzer seinem protestantischen Vorbild vor allem im entschiedenen
Zurückgehen auf die Heilige Schrift und in der Betonung
der Gesinnungsethik. In typisch aufklärerischen Punkten
versucht Schwarzhueber den katholichen Standpunkt aus innerster
Überzeugung treu zur Darstellung zu bringen, trotz teilweiser
Übernahme der Sichtweise seines protestantischen Vorbildes
. Er sieht ähnlich wie Leß das Eigentliche des Neuen
Testamentes im Ethischen, nicht im Dogmatischen oder Kultischen
. Aber er betont, anders als Leß, auch die Fundierung des
Ethischen in der Heilswahrheit und wendet sich entschieden
gegen die bei Leß vorgefundene Auffassung, das tugendhafte
Leben allein sei die wahre Gottesverehrung und das Kultische
habe nur Sinn für das Streben des Menschen nach Glückseligkeit
und Tugend. Gewiß hat sich Schwarzhueber, der in früheren
Werken der thomistischen Doktrin gefolgt war, allzu sehr
von der Leßschen Glückseligkeitslehre beeinflussen lassen, aber
er betont gegen Leß, daß der oberste Zweck der Schöpfung und
Erlösung die Ehre Gottes ist. Darum lehnt er die Vorstellung
ab, der Mensch solle bei den Akten der Gottesverehrung, wie
zum Beispiel beim Gebet, nur darauf achten, daß er dabei seine
Tugendhaftigkeit mehre und glückselige Gefühle habe. Er
verteidigt im Hinblick auf die Verherrlichung Gottes den religiösen
Sinn des Gelübdes, des Eides und der Jungfräulichkeit.
Schwarzhueber betont ähnlich wie Leß die Naturreligion. Nach
manchen Ausdrücken scheint auch für ihn das Objekt der Offenbarung
im wesentlichen kein anderes zu sein als die durch die
Sünde verdunkelte „Naturrcligion"; aber andere Aussagen weisen
entschieden in entgegengesetzte Richtung. Aber trotz allem
ist nach Peleman unleugbar, daß bei Schwarzhueber ähnlich wie
bei Leß „der Blick auf den Menschen vorherrscht und das sittliche
Handeln als Mittel zur Glückseligkeit und als Folge der
menschlichen moralischen Natur gesehen wird. In einer wirklich
biblischen Moral müßte der Anfang gemacht werden mit dem