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Ausgabe:

1963

Spalte:

620-623

Kategorie:

Kirchenrecht

Autor/Hrsg.:

Strigl, Richard A.

Titel/Untertitel:

Grundfragen der kirchlichen Ämterorganisation 1963

Rezensent:

Grundmann, Siegfried

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Theologische Literaturzeitung 88. Jahrgang 1963 Nr. 8

620

folgende „Musik und Liturgie" eine liturgiewissenschaftliche
Erörterung über die Bedeutung der Musik für den Gottesdienst.
Dies Thema wird in den nächsten Kapiteln — „Gottesdienst,
Kirchenmusik und .Kunst' — Sendung und Auftrag der Kirchenmusik
" vertieft und entfaltet. Für die Fragestellung eines evangelischen
Theologen ist natürlich das Problem der Aussagemöglichkeit
der „wortlosen Kunst" und die Frage nach der
dienenden Funktion der Musik für das Wort, die Botschaft und
das Gebet das Hauptthema. Den krönenden Abschluß des Ganzen
bildet ein „Versuch einer trinitarischen Begründung der
Musik" mit den Unterteilen: Musik im Raum der Schöpfung,
das Neue Lied, Kirchenmusik als Werk und Werkzeug des heiligen
Geistes. Die Thematik in ihrer Gliederung weist auf das
kühne Wagnis des Verfassers hin, aus der Trinität in den
Werken des Schöpfers, des Versöhners und des hl. Geistes selbst
die theologische Begründung der Musik als eines wahrhaft
einzigartigen Wunders der Gottheit in seiner Gabe und seinem
Auftrag an den Menschen in eschatologischem Horizont zu
geben.

Das respektable Unternehmen Oscar Söhngens wird einer
kritischen Überprüfung durch Systematiker und Liturgiker unterzogen
werden müssen. Es bedarf eines sorgfältigen Studiums.

Die übrigen Beiträge des Bandes enthalten verschiedene
Themen des kirchlichen Gesanges, der Orgel, der B 1 ä -
sermusik und der Glocken. Am Anfang dieser Reihe
steht ein kleiner Aufsatz von Chr. W e t z e 1 über „Die Träger
des liturgischen Amtes bei Paulus und Luther". Dieser Aufsatz
ist eigentlich ein historisches Fragment zu dem Thema, das an
dieser Stelle hätte grundsätzlich zur Darstellung kommen
müssen.

Otto Brodde gibt eine „Evangelische Choralkunde", das
heißt eine Einführung in die Gregorianik und ihre Verwendung
im evangelischen Gottesdienst. Er weicht in seiner Auffassung
vielfach von dem anderen bedeutenden Fachmann für deutsche
Gregorianik, Fr. Buchholz, ab, aber er läßt ihn zu Wort
kommen.

Walter Blankenburg schreibt zwei Aufsätze über
Kirchengesang und Kirchenmusik, über das gottesdienstliche Lied
der Gemeinde und über den Gesang des Kirchenchores, einschließlich
der Konzertmusik im Gottesdienst. W. K i e f n e r
beschließt diesen Sachabschnitt mit Theorie und Praxis der
kirchlichen Singerziehung. Alle diese Stücke 6ind kleine Lehrbücher
, besonders für die Kirchenmu6iker, die daraus für die
Praxis ihres Dienstes in der Gemeinde alles Wesentliche für
die Leitung des Singens lernen können.

Hans Klotz gibt einen Überblick über die kirchliche
Orgelkunst, vor allem über ihre geschichtliche Entwicklung,
W. E h m a n n stellt alles Wichtige zusammen über die Bläsermusik
der Kirche, über Geschichte, ihre Literatur, ihre Praxis
in der Gegenwart. Den Schluß macht W. R e i n d e 11 mit einem
Beitrag über die Glocken der Kirche, der sowohl historisch als
auch liturgisch eine Fülle von wichtigen Hinweisen enthält.

Alles in allem: Der Band ist für das große und gewichtige
Thema der „Musik im Gottesdienst" eine eindrucksvolle Leistung
, ein Lehr- und Lernbuch der Kirchenmusik, aber auch
ein Nachschlagewerk zur raschen Information, wozu es mit
Hilfe des Registers gut brauchbar ist. Der evangelische Theologe
ist dankbar, in diesem Band einen nahezu vollständigen Überblick
über da6 Gebiet der Kirchenmusik in evangelischer Sicht
zu erhalten. Für alles Studium der Einzelheiten ist überall eine
ganz ausführliche Literaturangabe geboten. So ist er für Wissenschaft
und Praxis in gleicher Weise eine wertvolle und brauchbare
Grundlage.

Düsseldorf _ Joadiiin B eck m a n n

Blankenburg, Walter: Das umstrittene Kirchenlied.
Musik und Kirche 33, 1963 S. 49—54.

Brodde, Otto: Bartholomäus Gesius.

Der Kirchenchor 23, 1963 S. 21—26 (= Beilage zu Musik und Kirche
33, 1963).

Drewniak, Leander: Privates Taufgedenken bei Prudentius.
Erbe und Auftrag 39, 1963 S. 87—95.

Eh mann, Wilhelm: Die „Kleinen geistlichen Konzerte" von Heinrich

Schütz und unsere musikalische Praxis.

Musik und Kirche 33, 1963 S. 9—23.
Georgiades, Thrasybulos G.: Sprachschichten in der Kirchenmusik.

Musik und Kirche 33, 1963 S. 1—9.

Hamann, Heinz Wolfgang: Abbe Voglers Simplifikations-System
im Urteil der Zeitgenossen.
Musik und Kirche 33, 1963 S. 28—31.

Krinetzki, Leo: Was erwartet der Psalmenexeget von der kommenden
Brevierreform?
Erbe und Auftrag 39, 1963 S. 134—139.

Mäder, Th.: El sentido de Ia imposicion de la mano.

Ciencia y Fe XVIII, 1962 S. 297—374.

Muck, Herbert: Die liturgische Neuordnung alter Dome und Pfarrkirchen
.

Zeitschr. f. kath. Theol. 85, 1963 S. 62—73.

Nastainczyk, Wolfgang: Überlegungen zur Theologie und Gestalt
der Eucharistiefeier in einer Frühschrift Hirschers.
Tübinger Theol. Quartalschrift 143, 1963 S. 39—5 5.

Reichert, Franz Rudolf: Die Meßfrömmigkeit der ältesten deutschen
Gesamtauslegung der Messe (ca. 1480).
Trierer Theologische Zeitschrift 72, 1963 S. 178—185.

Vajta, Vilmos: Reformation und Gottesdienst,
ökumenische Rundschau 12, 1963 S. 137—150.

Zimmermann, Heinz Werner: Neue Musik und neues Kirchenlied
.

Musik und Kirche 33, 1963 S. 54—69.

KIRCHENRECHT

S tri gl, Richard A.. Dr.: Grundfragen der kirchlichen Ämterorganisation
. München: Hueber 1960. XXIV, 188 S. gr. 8° = Münchener
Theologische Studien, i. Auftr. d. theol. Fakultät München hrsg. v.
J.Pascher, K.Mörsdorf u. H. Tüchle, III. Kanonist. Abt., 13. Bd.
DM 16.-.

Wenn man als evangelischer Kirdierrrechtler diese Münchener
Dissertation liest, die durch ihre Klarheit und wissenschaftliche
Gediegenheit neben dem Können des Autors auch deutlich
die vorzügliche Schule verrät, in der sie entstanden ist, so
könnte man neidisch werden, sobald man an die Verwirrung
denkt, die in der theologischen und kirchenrechtlichen Diskussion
um den evangelischen Amtsbegriff herrscht. Hier im
katholischen Kirchenrecht steht man zwei in sich geschlossenen
Normenkomplexen gegenüber, den cc. 145—195 und cc. 1409
—1488 CIC. Indes die Tatsache, daß die erste der beiden Gruppen
im 2. Buch des CIC, das da6 Personenrecht enthält (De
personis), die zweite hingegen im 3. Buch, das das Sachenrecht
umfaßt (De rebus), zu finden ist, deutet bereits darauf hin, daß
die beiden Blöcke doch nicht so nahtlos miteinander verbunden
6ind, wie man auf den ersten Blick meinen möchte. St. spricht
sogar davon, daß „der Gesetzgeber... das Ämterrecht in zwei
Teile zerrissen" (!) und „daß die Kanonistik noch keine volle
Klarheit über das Wesen und die Formen des Kirchenamts gewonnen
" habe (S. V). In dieser Feststellung kommt die Haltung
zum Ausdruck, die Mörsdorf und seine Schule auszeichnet. Es
ist eine konstruktiv-kritische Haltung, die sich in disziplinierter
Freiheit um eine tiefere Durchdringung des Rechtsstoffs bemüht
und damit zur Verbesserung des positiven Rechts beizutragen
versucht. Das gilt sowohl hinsichtlich der mannigfachen terminologischen
Unebenheiten, die der Codex aufweist, als auch
hinsichtlich der Läuterung des Verständnisses für die Probleme,
die hinter dem Gesetzestext stehen. Diesen Bestrebungen
kommt heute um so größere Bedeutung zu, als die im Gange
befindliche Kodifikation des ostkirchlichen Rechts auf das Recht
der lateinischen Kirche zurückwirken wird, wie sich aus der
Thronbesteigungsenzyklika Johannes XXIII. „Ad Petri Cathe-
dram" vom 29.6.1959 (Acta Apostolicae Sedis 51, 1959, 498;
vgl. auch ebda. 68—69) entnehmen ließ. Auch auf dem bevorstehenden
II. Vatikanischen Konzil wird die Abänderung von
Vorschriften des Codex auf der Tagesordnung 6tehen, ohne daß
man indes damit zu weitgespannte Erwartungen verbinden
dürfte.