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Ausgabe:

1963

Spalte:

618-619

Kategorie:

Liturgiewissenschaft, Kirchenmusik

Titel/Untertitel:

Die Musik des evangelischen Gottesdienstes 1963

Rezensent:

Beckmann, Joachim

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Theologische Literaturzeitung 88. Jahrgang 1963 Nr. 8

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teidigt habe, während freilich seine Lehre hinsichtlich der Trans- Gotteshäuser mit höchstem Schmuck auszustatten und den Glau-
substantiation in die Irre ging (571). Ganz ausführlich werden ben und die Frömmigkeit derer zu erwärmen, die sich im
die biblischen Belegstellen für die Wahrheit der Eucharistie, Gotteshaus versammeln, um an den Gottesdiensten teilzunehmen
beginnend mit Joh. 6 und eine Synopse der Einsetzungsberichte und himmlische Gaben zu erflehen" (1399). Die gleiche Instruc-
nach den drei ersten Evangelien und 1. Kor. 11 zugrundelegend, tio hat übrigens bestimmt, daß in den Diözesen besondere
behandelt (573 ff.). Unter den Zeugnissen der Tradition über- Kommissionen erfahrener Männer für Aufgaben der kirchlichen,
rascht als ältestes eine erst 1952 in Rom entdeckte Inschrift, für Kunst zu bilden sind. Jedenfalls darf die Kunst im Raum der
deren Entstehung man das Jahr 78 nach Christus erschließen Kirche keine Autonomie für sich in Anspruch nehmen (1400 f.).
kann (579 f.). Weiterhin wird entfaltet, auf welche Weise In weiteren Abschnitten wird von den heiligen Orten, einschließ-
Christus in der Eucharistie gegenwärtig wird, und dann, daß nach lieh der für die Weihe einer Kirche geltenden Vorschriften, und
katholischer Lehre an einer vierfachen Art dieser Gegenwart von den Begräbnisstätten gehandelt, dann von den helligen
festzuhalten ist. Der Abschnitt schließt mit den die Eucharistie Geräten und schließlich eine Paramentenlehre gegeben, in wel-
angehenden Kultgesetzen. Der vierte Traktat (640 ff.) gilt der eher vor allem auf die liturgischen Gewänder eingegangen
Taufe, die wie jedes der nun folgenden Sakramente eines der von wird. In diesem Zusammenhang haben auch Ausführungen über
der Eucharistie, dem erhabensten Sakrament, wie von einer die liturgischen Farben ihren Platz (145 5 ff.). —
Quelle ausgehenden „Bächlein" darstellt. Der Stoff wird wieder Jeweils am Schluß großerer Abschnitte wird eine ausführaufgegliedert
in Erörterungen über die existentia, essentia, effi- liehe Übersicht über die Literatur zu dem behandelten Sachgebiet
centia und necessitas der Taufe, dann über die vom Taufsakra- gegeben, die öfter noch nach Spezialproblemen untergliedert ist.
ment berührten Personen und dessen Riten. Ich mochte hier nur Allein schon diese umfassende Literaturübersicht muß als beson-
hervorheben, wie sehr ,n diesem Zusammenhang eingehende dere Leistung gewertet werden. - Ein ausführliches alphabeti-
katechetische Unterweisung über die Taufe gefordert wird. Sie sches Sachverzeichnis und ein bibliographischer Index der in den
soU nicht nur ,m Schul- und Firmungsunterncht und im Unter- einzelnen Traktaten behandelten Problemkreise erleichtern die
rieht vor der Schulentlassung stattfinden, sondern innerhalb der Auswertung des Buches zu speziellen Fragen wesentlich. -
Predigt soll das Thema Taufe öfter im Jahr, besonders in der pu . i. ^ , , •

. i,* ii j_ r „ u n> ^ u • und t einen künftigen Neudruck mochte der Rezensent im

vorosterlichen Fastenzeit, an Ostern, bei Volksmissionen und Interesse j—. *t l j. ■ •• ji-j. ™ j.

r i i i j a l • j j r> „oU„„„l»<,(- ■ , Cise aes Werkes den Wunsch nach einer grundhchen Durch-

Exerzitien behandc t werden. Auch wird dem Priester nahegelegt, Slcnt f T-.j,,, i. - a _ ,.6 Tir , .,

sidi kontemplativ mit der Größe der Taufe immer wieder zu unbereA«« eS% T f f ^T*

beschäftigen damit er fähig werde, sie recht zu lehren und zu S 43 Z ,4 v o l / " « ,T*' T,™ c !T

, 5 7,n.s 6 _ ^" 14 v. o. „Litaniarum statt „om. litaniarum . S. 45,

verwalten (696) Z. 7 u. i6 v.o. „flexis" statt „fixis". S. 181, Z. 9 v.o. „enotan-

Im fünften Traktat (702ff.) wird die Firmung nach den dam' 8tatt „enodandam". S. 223, Z. 18 v.o. „haec" statt „heic".

gleichen Gesichtspunkten w.e die Taufe dargestellt wobei auch S. 230, Z. 23 v.o. „non" statt „nom". S. 243, Z. 1 v.o. „Patri"

hier besonderes Gewicht darauf gelegt wird ihre Berechtigung statt „Partr. S.5n> Z<, y< ft (,sanctificare.. statt „senctifi.

aus der heiligen Schrift nachzuweisen (703 f.) care". S. 718, Z. 8 v.o. „Cardinales" statt „Candinales". S. 721,

Der H. Band beginnt mit dem sechsten Traktat „Von der Z. 2 v. u. „baprizatorum" statt „haptizatorum". - II. S. 869,
Buße" (735-918). Die vom Verf. hervorgehobenen vielen Z. 7 v.u. „Iurisdictio" statt „Iurisdictie". S. 871, Z. 19 v.o.
Schwierigkeiten, die dieses Sakrament sowohl in historischer als „eam" statt „eom". S. 1059, Z. 14 v.o. „consanguineas" statt
auch spekulativer Hinsicht darbietet, ganz besonders aber die „cosaguineas". S. 1061, Z. 16 v.u. „consanguinitate" statt „con-
außerordentlich zahlreichen Pastoralvorschriften, die hier zu sagumitate". S. 1111, Z. 16 v u „Idem" statt , Idenm" -
behandeln sind, machen den großen Umfang dieses Abschnitts Zweifellos wird in Zukunft keiner, der sich1 mit Fragen
erklärlich. Er gliedert sich auf zunächst in die Unterabschnitte katholischer Liturgik befaßt, an diesem Werk vorübergehen
„existentia" und „essentia" des Bußsakramentes die zuerst all- können. Es stellt eine fast unerschöpfliche Fundgrube liturgischen
gemein behandelte essentia wird dann nach ihren speziellen Wissens dar. Wo im Raum der katholischen Kirche der litur-
Bestandteilen der „materia remota", der „contntio , „contes- g,sche Unterricht in lateinischer Sprache gehalten wird, dürfte
sio", „satisfactio" und „indulgentia" behandelt. Nachdem dann das „Enchiridion Liturgicum" zum Rang eines grundlegenden
über die „absolutio" als „forma" des Bußsakramentes gespro- Lehrbuches aufrücken, das auch später in der priesterlichen Praxen
ist, wird dessen „efficentia" dargestellt. Es folgt ein wei- xis den Ratsuchenden selten im Stich lassen wird. Wenn der
tarer Abschnitt über das Wesen und den evtl. Mißbrauch der Gottesdienst das Herzstück im Leben der Kirche Christi dar-
„potestas" des Verwalters des Bußsakramentes, wie ein Ab- stellt, so darf die katholische Theologie auf dies Werk stolz
schnitt über dessen Verpflichtungen. Die gesamte Darstellung, sein, das in umfassender Weise den Zugang zu allen den katho-
insbesondere deren beide letzte Teile, läßt tiefen Einblick in lischen Kultus berührenden Fragen öffnet,
die Bcichrpraxis der katholischen Kirche, vor allem auch in die Greifswald William Nagel
Probleme, die sich vom Beichtgeheimnis her ergeben können,

gewinnen. Müller, Karl Ferdinand, u. Walter Blankenburg: Leiturgia.

Im den Traktaten 7—9 werden nach dem gleichen Verfahren Handbuch des evangelischen Gottesdienstes, hrsg. 4. Band: Die Mu-
<he letzte Ölung (919 ff.), die Priesterweihe (958 ff.) und die sik des evangelischen Gottesdienstes. Kassel: Stauda 1957/61. 928 S.
Ehe (1035 ff.) behandelt. gr- 8°- Lw. DM 72.-.

Der zehnte Traktat (1077 ff.) enthält eine Heortologie, die Der vierte Band des auf fünf Bände geplanten großen Wer-
Heil igung der Zeit durch die Kirche. Das liturgische Jahr wird, kes über den Gottesdienst in evangelischer Sicht ist erst nach
ausgehend vom Zyklus der Woche und vom Sonntag, zuerst in längerer Zeit als erwartet abgeschlossen worden. Er ist ein um-
den beiden großen Fe6tkreisen, dem Weihnachtskreis und dem rangreiches Werk von über 900 Seiten, das die Probleme und
Osterfestkreis, dieser aufgegliedert in die Zeit vor und nach Aufgaben der „Musik" im gottesdienstlichen Leben von allen
dem Fest, geschildert. Danach werden die außerhalb dieser Fest- Seiten erörtert, z. T. in umfangreichen Darbietungen. Das beweise
liegenden Einzelfeste, die Marien- und die Heiligenfeste deutendste und auch reichhaltigste Stück dieses Bandes ist
dargestellt. Die gesamten Ausführungen sind jeweils mit einer Oscar Söhngens Versuch über die „Theologischen Grundlagen
Darbietung der wichtigsten liturgiegeschichtlichen Momente ver- der Kirchenmusik". Seine Gedanken über dies von evangelischer
bunden. ^eite wohl noch nicht so ausführlich erörterte Thema verdienen

Der abschließende elfte Traktat (1399ff.) hat die Heiligung Beachtung. Er untersucht die Fragen sowohl historisch als auch
von Raum und Zeit durch die Kirche, also die „Hierotopologia" systematisch, wobei man im geschichtlichen Teil manche uber-
und „Paramentica", zum Gegenstand. Hier wird zunächst von raschenden Erkenntnisse gewinnt, z. B über die verschiedenden
Grundsätzen kirchlicher Kunst gesprochen. Eine „Instructio' artige Stellung der Reformatoren zur Musik^
der Congrcgatio S. Officii von 1952 bezeichnet es als Aufgabe Das Kapitel „Erscheinungsweisen und Bedeutungsgestalten
kirchlicher Kunst daß es „ihr Amt und ihre Pflicht sei, die der Musik" ist ein Querschnitt durch die Musikgeschichte, das