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1962 Nr. 3

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Kirchengeschichte: Reformationszeit

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219

Theologische Literaturzeitung 1962 Nr. 3

220

Z. 13 v.u. sollte der zweite Titel („Schätze...") gestrichen werden;
denn er ist nicht Untertitel, sondern der Te i 1 - Titel für 250—274, dem
dann 274 der selbständige Teil „Rechtfertigung und Taufe" folgt.

Erlangen Paul Althaus

F a r n e r, Oskar, Prof. Dr. f: Huldrych Zwingli. IV.: Reformatorische
Erneuerung von Kirche und Volk in Zürich und in der Eidgenossenschaft
1525 — 1531. Aus dem Nachlaß hrsg. von Prof. Dr. Rudolf
Pf ist er. Zürich: Zwingli-Verlag [i960]. IX, 574 S., 1 Titelbild,
kl. 8°. Lw. Fr./DM 17.-.

Über der Vollendung seines Hauptwerkes, der Arbeit an
seiner nunmehr vierbändigen Zwingli-Darstellung, ist Oskar
Farner gestorben (über Bd. I—III vgl. ThLZ 1956, Sp. 622 f.).
Rudolf P f i s t e r gab das fast vollständige Mskr. des Verfs.
heraus und fügte dem Ganzen den sachgemäßen Abschluß zu
durch eine Schilderung des Kappeler Gefechts und der nachfolgenden
Ereignisse bis zur Berufung von Bullinger als Zwingiis
Nachfolger (S. 489—509), sich dabei durchaus in die Art des
Hauptverfassers einfügend. Der ganze Band ist zwar die Fortsetzung
der ersten drei Bände, will aber doch eine in sich abgeschlossene
Einheit bilden; daher beginnt er erneut mit einer
Gesamtcharakteristik Zwingiis, seiner Persönlichkeit in ihren
Grundlagen (1—2 3), in ihrer Entfaltung, wie sie sich „im Dienste
des himmlischen Hauptmanns" (24—71) erwies, und in ihrer
„Eigenprägung", namentlich im Vergleich zu Luther (72—79).
Die Fortsetzung des eigentlich Biographischen wird unter den
Gesichtspunkten der „Abwehr" (83-232), des „Angriffs" (235
—381) und der „Niederlage" (385—509) geboten. Dabei ist mit
der „Abwehr" die Verteidigung der Reformation gegen die katholischen
und politisch-ständischen Gegner gemeint, natürlich
auch der Kampf um die Aufrechterhaltung des Reislaufverbotes
sowie des Verbotes der Annahme von „Pensionen". Die gerade
hierin sich dokumentierende Herausbildung eines eigenen Staatsbewußtseins
der Eidgenossenschaft ist ja ein Vorgang von immer
wieder hohem Reiz. Neben dem Kampf gegen die Restauration
des Vergangenen steht der gegen das Täufertum, wozu mit
Recht in einer Anm. das „wohlabgewogene Urteil" Fritz Blankes
hervorgehoben wird. Zu dieser Bedrohung von innen her trat
die von außen, teils durch die katholischen Kantone, teils durch
ihre außerschweizerischen Bundesgenossen, unter denen natürlich
Johann Eck und sein Auftreten auf der Badener Disputation von
1526 eine besondere Rolle spielt. Dabei ist die Schilderung der
Art, wie der abwesende Zwingli doch ständig wirksam und anwesend
ist, besonders lebendig, wie überhaupt die Stärke der
ganzen Darstellung in den novellistischen Details liegt. Dieser
konkreten Verteidigung gesellt sich die weitgreifende theologische
Aussage in Zwingiis „Commentarius de vera et falsa reli-
gione" und in seiner endgültigen Absage an Erasmus. Linter dem
Stichwort „Angriff" wird dann der Übergang Zwingiis zur
militärisch-politischen Aktion gegen die entsprechende Bedrohung
Zürichs geschildert, dabei mit sichtlicher Freude Eugen
Birchers Anerkennung des militärisch - strategischen Sachverstandes
Zwingiis vermerkt (237). Den Höhepunkt bildet natürlich die
schöne Darstellung des Übergangs Berns zur Reformation, der
Triumph Zürichs im „Ersten Kappeler Landfrieden" samt Zwing-
lis Bedenken, und das große Ereignis des Marburger Gesprächs.
Mit den landläufigen Vereinfachungen wird dabei kräftig aufgeräumt
. Wenn nun als Einleitung zu dem Hauptabschnitt „Die
Niederlage" die „Wege zum Staatskirchentum" mit dem großen
Sittenmandat, der Synodalordnung und der Ordnung des Bannes
charakterisiert werden, dann kann man sich natürlich fragen, ob
diese Einordnung sehr sinnvoll ist, denn aufs Ganze gesehen ist
dieser dem modernen Menschen natürlich ein wenig unheimliche
Weg doch eine Befestigung des Werkes Zwingiis in seinem unmittelbaren
Wirkungsbereich.

Man bucht als Gesamtergebnis, daß — jedenfalls in bezug
auf die äußeren historischen Ereignisse — ein gewisser Abschluß
in der Zwingli-Forschung erreicht sein dürfte; wenn sich Farner
an bestimmten Höhepunkten gern auf Walther Köhler beruft,
so ist dies ein äußeres Zeichen dafür. Was in der Besprechung
der drei ersten Bände über das Verhältnis der Gesamtdarstellungen
beider gesagt wurde, gilt auch von diesem vierten Bande:
den Weg zum Detail erschließt Farner sorgfältig und liebevoll;

darin wird sein Werk einen unvertretbaren Platz in der Zwingli-
Literatur, namentlich auch für den Fernerstehenden, einnehmen,
wozu vor allem wiederum der überaus reichhaltige Apparat
dienlich bleiben wird.

Für eine evtl. Neuauflage mögen noch einige kleine Hinweise und
Fragen geäußert sein. Dem NichtSchweizer sind mit mancherlei Übersetzungen
zahlreiche Hilfen geboten, doch sollte das Ganze daraufhin
noch einmal durchgesehen werden. Was z. B. „Uertinen" (392 f.) sind
oder ein „Harst", das muß man doch erst mit Hilfe eines Glossars ermitteln
. Andererseits ist die Wiedergabe von „dörstind" mit „dürften"
(247) kaum richtig, es muß mit „wagen" wiedergegeben werden, wodurch
das Zitat auch erst voll verständlich wird. — S. 222 stimmen das
Zitat aus C. F. Meyer und die Anm. dazu nicht überein. S. 283 empfiehlt
sich ein Hinweis darauf, daß die Ablehnung der Kanonizität der Apokalypse
einem gerade unter den Humanisten der Zeit weit verbreiteten
wissenschaftlichen Urteil entsprach. S. 473 muß die ganze Klammer fortfallen
, es ist eine stehengebliebene Notiz des Bearbeiters.

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