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1961 Nr. 8

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Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie

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Theologische Literaturzeitung 1961 Nr. 8

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Ein anderes Beispiel: 26, 28 „idipsum". M. gibt an, daß
diese Lesart die von Labriolle und R. benutzte ist. Kr. dagegen
schreibt „ipsum". Im ersten Fall handelt es sich um die Lesart
aller Manuskripte, A. einbegriffen, wie die Prüfung mit Ultra-
violettstrahlen dies ebenfalls erwiesen hat. Die Lesart Kr.'s
„ipsum est" ist dagegen eine reine Mutmaßung, die mir überflüssig
scheint. Die Arbeit M.'s erlaubt es nicht, zwischen den
beiden Fällen zu unterscheiden.

Zur Einleitung seines Index verweist der Autor zuerst auf
die Einteilung der Ausgabe des C. C. und, in Klammern, auf
jene des Wiener Corpus. Jedenfalls hatte der Autor seinen Index
zuerst nach der Ausgabe des Kr. aufgestellt, aber trotz seiner
großen Sorgfalt hat der Autor doch die nötigen Korrekturen in
einigen Fällen unterlassen. Vgl. z. B. das Wort „diversus". Der
Autor verweist auf 22, 5, im Abschnitt des Wiener Corpus, und
nicht des C. C, wie es richtig wäre (im C. C, 21, 21); desgleichen
28, 8 (entspricht im C. C. 22, 3). In beiden Fällen wird
der Leser vielleicht etwas Mühe haben, sich zurechtzufinden, denn
in seinem Text hat sich Kr. von der traditionellen Einteilung getrennt
, um die Kapitel 21 und 22 zu unterscheiden.

Ein weiterer Fall, der folgenschwerer sein könnte: der Index
erweckt den Eindruck, als ob das Wort „fidei" (12, 13) in
meiner Ausgabe nur im Apparat erscheine. Tatsächlich habe ich
die Lesart „regula fidei" behalten, übereinstimmend mit der gesamten
handschriftlichen Tradition, der von A. einbegriffen. Kr.
hat „fidei" in seiner Ausgabe weggelassen, von dort rührt der
Irrtum M.'s, aber diese Auslassung scheint mir nicht genügend
gerechtfertigt.

Zweifellos zitiert M. aus demselben Grund in seinem
dritten Teil die Stelle 7, 17—18 nach dem Text Kr.'s. Aus den
von mir in meiner Ausgabe in den „Sources Chretiennes" kurz
erwähnten Gründen scheint mir die sich auf Vermutungen stützende
Rekonstruktion von Kr. falsch, und es wäre vorzuziehen,
sich mehr an die Tradition der Manuskripte zu halten.

Erwähnen wir einige kleine Versehen. In 26, 32 (und im
dritten Teil s. 105, wo das Wort im Textzusammenhang angeführt
ist) gibt M. die Anwendung von „hoc" als Nominativ an.
In Wirklichkeit handelt es sich um einen Ablativ. M. ist durch
die falsche Interpunktion der Herausgeber irregeführt worden:
„quod amplius, hoc a malo est". In Wirklichkeit muß man so
interpunktieren, wie ich es in meiner Edition (Sources Chretiennes
) getan habe: „Quod amplius hoc, a malo est". Um sich davon
zu überzeugen, genügt es, die Stelle im griechischen Text:
Matth. 5, 37: zo de negioadv tovkov Ik Jiovrjgov iotiv nachzuschlagen
, oder ganz einfach in der Vulgata: „quod autem his
abundantius est, a malo est". i

Der Autor hat es unterlassen, die Lesart „etsi" in 12, 1 zu
erwähnen, die von Gelenius, Pamelius und Rigaltius bestätigt
wird und welche auch die von A. zu sein scheint (S. „Sources
Chretiennes", S. 105 Anm. a). Die Vermutung Kr.'s „Et nobis",
ohne Begründung in der handschriftlichen Tradition, scheint mir
überflüssig. Für die Anwendung von „sie" gibt M. den Ausdruck
„sie .... ut" an. Den angeführten Stellen wäre noch 14, 25 hinzuzufügen
. S. 125 ist zu lesen:oi ix rov negavund nichtnegag.

Für die Stelle 36, 17 habe ich die Lesart „carnis resurrectio-
nem" beibehalten, die von allen Manuskripten gebracht wird,
mit Ausnahme von A., welcher „resurrectorem" schreibt: diese
von Kr. für seine Edition gewählte Lesart ist offensichtlich falsch.
Dieses Wort ist nicht nur andernorts bestätigt, sondern enthält
auch einen possesiven Genitiv, was unwahrscheinlich ist (caro
resurgit — > carnis resurrectio (possess. Genitiv) — >- carnis resurrectorem
.). M. erwähnt eine von C. Mohrmann vorgeschlagene
Mutmaßung: „ressuscitatorem". Dieser Ausdruck läßt sich bei
Tertullian belegen (adv. Marc. 3, 8; de Res. 57). Ferner läßt
diese Lesart einen mit dem Stil T.'s durchaus übereinstimmenden
Chiasmus erscheinen: „creatorem universitatis / carnis ressucita-
rorem". Nichtsdestoweniger glaube ich nicht, daß diese Mutmaßung
beibehalten werden kann, und zwar aus dogmatischen
Gründen. Tatsächlich ist sonst überall bei T. Gott-Vater und
nicht Christus als „Ressuscitator carnis" bezeichnet; nun kann
sich das Wort an der betreffenden Stelle nur auf Christus beziehen
. Andererseits scheint die Mutmaßung vom paläogra-

phischen Standpunkt aus wenig wahrscheinlich. Ich erkenne gern
an, daß die Konstruktion dieser Stelle nicht befriedigend ist. Es
ist möglich, daß sie verdorben ist, aber der gegenwärtige Zustand
der handschriftlichen Tradition erlaubt es nicht, sie zu
verbessern.

Der Autor hat sich zweifellos aus Platzmangel auf eine
Wortliste beschränkt. Man wird bedauern, daß er nicht wie Bor-
leffs ganze Sätze angeführt hat, auch nicht die Konstruktion der
Verba, die hauptsächlichsten Wortverbindungen, die besonderen
Konstruktionen des Tertullian. Z.B. in 34,15 wäre es besser
gewesen, die Mutmaßung Kr.'s „doctrinis daemoniorum" nicht
aufzunehmen, die sich nicht auf die Manuskripte stützt, wohl
aber die Konstruktion „doctrinis venenorum" zu betonen, da
der Genetivus qualitatis für den Stil T.'s charakteristisch ist.
Mit der bloßen Hilfe des Index ist es unmöglich, eine so wichtige
parallele Antithese wie „res divinorum sacramentorum /
idolorum mysteria" (40, 2) wiederzufinden. Desgleichen wäre es
nützlich gewesen, den speziellen oder verschiedenen Sinn gewisser
Worte und die technischen Ausdrücke anzugeben, wie
Borleffs dies in seinem Index getan hat. M. verzeichnet zwei Fälle
von „destruere". In 12, 10 hat dieses Wort den gebräuchlichen
Sinn von „zerstören", aber in 7, 19 erhält es die Nuance von
„widerlegen". Ferner verbindet T. es noch mit „struere". Diese
so bezeichnende Verbindung ist im Index nicht angegeben,
ebensowenig wie die Verwendung von „adeo" im Sinne von
„ideo" und der Ausdruck „regula fidei", usw. „Dominus" kann
sich sowohl auf den Vater, als auch auf Christus beziehen. „Eccle-
sia" kann entweder die Kirche Christi oder die valentinianische
Äon-Kirche bezeichnen, usw. Man kann bedauern, daß der Autor
nur eine einfache Konkordanz gemacht hat, ohne die Wörter
nach ihrem verschiedenen Sinn zu klassifizieren oder den syntaktischen
Zusammenhang anzugeben.

Ein zweiter, sehr kurzer Teil bringt die griechischen Wörter
. Es wäre gut gewesen, die beiden technischen Ausdrücke in
der valentianischen Gnosis anzugeben, mit deren bloßer Übersetzung
ins Lateinische T. sich begnügt hat: °Ev ■&v/u'f]oig und
"ExTQOJfia (S. Sources Chretiennes, S. 9, Anm. 10).

Ein dritter Teil ist einem ausführlichen Studium der Präpositionen
gewidmet, und diese Arbeit überschreitet „De Prae-
scriptione", um sich manchmal auf das Gesamtwerk T.'s auszudehnen
. Diese sehr gewissenhafte Arbeit verdient die volle
Aufmerksamkeit der Philologen. Sie war mir bei der Vorbereitung
meiner Ausgabe von „De Praescriptione" sehr nützlich.
Sie wird bei jedem Studium der eigenartigen und persönlichen
Sprache Tertullians gute Dienste leisten. Ich führe einige
Stellen daraus an. S. 108 üb. ad + Substantiv mit einem objektiven
Genitiv statt einer Konstruktion mit Verbal-Adjektiv,
z. B. „ad probationem veritatis" für „ad probandam veritatem".
Jedenfalls wäre auf die Notiz J. H. Waszink's in dessen Edition
von „De anima", 1947, S. 127, zu verweisen gewesen. Ich nenne
noch die wertvolle Notiz über die Verwendung von „citra" in
T.'s Schriften (S. 114—115) usw. Jedenfalls wird man bedauern,
daß der Autor die Präpositionen einzeln analysiert, ohne zu
versuchen, den antithetischen Grundzug der tertullianischen
Sprache zu erfassen, und daß er sie nur rein synchronistisch
untersucht.

Diese Bemerkungen, die nur einige besondere Punkte berühren
, mindern keineswegs den Wert dieser verdienstvollen
und mit größter Sorgfalt ausgeführten Arbeit.

Lund F.Refoule

Augustinus, Aurelius: Der christliche Kampf und Die christliche
Lebensweise. Übertrag, v. A. Habitzky, eingel. u. erläut. v. A. Zum-
keller. Würzburg: Augustinus-Verlag 1961. XXIX, 85 S. 8° = Sankt
Augustinus — Der Seelsorger. Deutsdie Gesamtausgabe seiner moral-
theol Schriften, hrsg. v. A. Kunzelmann u. A. Zumkeller. Hlw.
DM 12.-.

Bartelink, G. J. M.: Sur les allusions aux noms propres chez les

auteurs grecs chretiens

Vigiliae Christianac XV. 1961 S. 32—39.
D i n k 1 e r. Erich: Die Petrus-Rom-Frage (2. Fortsetzung).

Theologische Rundschau N. F. 27, 1961 S. 33-64.
D e c a i r e, V.: Le paradoxe de Tcrtullien.

Vigiliae Christianae XV, 1961 S. 23—31.