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Ausgabe: | 1961 Nr. 7 |
Spalte: | 538-540 |
Kategorie: | Praktische Theologie |
Autor/Hrsg.: | Stählin, Wilhelm |
Titel/Untertitel: | Predigthilfen; 1.Evangelien 1961 |
Rezensent: | Frick, Robert |
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Theologische Literaturzeitung 1961 Nr. 7
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1. Kap. Übersicht; 2. Kap. Kirche und Recht; 3. Kap. Der päpstliche
Primat; 4. Kap. Kirchenversammlungen; 5. Kap. Hierarchie
und Territorialverfassung; 6. Kap. Regierung und Aufbau der
Diözese; 7. Kap. Recht und Aufbau der Missionskirche; 8. Kap.
Personenrecht; 9. Kap. Ordensredit. Danach folgen 5 Register:
Sachregister, Personen- und Ortsregister, Verzeichnis der bezogenen
Konzile, Synoden, Reichstage usw., Verzeichnis der angeführten
Bullen, Konstitutionen, Dekrete usw., chronologisches
Papstverzeichnis von 1513 bis 1922. Die von Weinberger in
ThLZ 1957, Nr. 7 kritisierte Tatsache, der Verfasser habe die
Gepflogenheit, die benutzte Literatur am Schlüsse der einzelnen
Kapitel ganz einfach global zusammenzustellen, ohne im Texte
selbst bei allen wichtigen Behauptungen die betr. originale
Rechtsquelle oder ihre Kommentatoren selbst zu zitieren, besteht
auch in diesem Bande, doch fehlt es nicht an Fußnoten, die an
wichtigem Stellen auf die Möglichkeit weiterer Forschung hinweisen
. Für den evangelischen Leser wird es immer interessant
sein, festzustellen, wie sich die Tatsache der Reformation im
Urteil eines so kenntnisreichen katholischen Forschers spiegelt.
Es ist hier nicht der Raum, einer solchen Untersuchung gründlich
nachzugehen. Nur Beispiele können genannt werden. Im Blick
auf die Reformation als geistesgeschichtliches Ereignis, schließt
6ich Plöchl dem Urteil des kath. Gelehrten Lortz an, der die Reformation
„die größte Katastrophe, von der die Kirche in ihrer
ganzen Geschichte bis heute betroffen wurde", nennt. Vom Anlaß
zu Luthers Polemik, die in den 95 Thesen ihren ersten öffentlichen
Niederschlag fand, heißt es: ,,In seiner Seelsorgetätigkeit
war er mit den Auswüchsen der Ablaßkollekte in Berührung gekommen
". Die Tatsache, daß die reformatorische Lehre eine so
gewaltige Masse von Anhängern gewinnen konnte, erklärt Plöchl
u. a. mit dem Hinweis auf „das völlige Verkennen der Gefahr
durch die römische Kurie". Diese und andere Zitate lassen erkennen
, daß die Geschichte des Kirchenrechts eine Geschichte des
Kirchenrechts in röm.-kath. Sicht sein will. Der Verfasser zeigt
sich grundsätzlich geschieden von der schwermütigen Kritik, die
aus dem Munde der Reformatoren und ihrer Nachfolger bis in die
Gegenwart gegen das röm. Kirchenrecht vorgebracht worden ist.
Wenn man diese Einstellung im Auge behält, wird Plöchls Buch
auch der evangelischen Kirche von Nutzen sein, denn es gibt kein
Werk moderner Provenienz, durch das wir zuverlässiger in Sinn
und Geschichte des röm. Kirchenrechts eingeführt werden, wobei
der Leser sich versichert halten kann, daß er in jeder Zeile an der
Hand eines Vertreters der pontifikalen Rechtsauffassung und des
röm. Kirchenbegriffs geht. Die Geschichte des Kirchenrechts seit
der „Glaubensspaltung" erscheint hier in hoffnungsvoller Entwicklung
. Das neue Erblühen der kath. Kirche erklärt sich nach
dem Urteil des Verfassers aus der günstigen Entwicklung des röm.
Kirchenrechts und seiner Handhabung, deren übergeordnetes Ziel
(„salus animarum") durch planvoll gesteuerte cura animarum
unter Mithilfe des Kirchenrechts erreicht wird.
Man wird den III. Band von Plöchl „Geschichte des Kirchenrechts
" nicht aus der Hand legen, ohne dem Verlag für die geschmackvolle
Buchgestaltung und saubere Drucklegung zu danken.
Lüneburg Ernst Sf rasser
Fogliasso, Aemilius: De iuridicis relationibus inter Status perfec-
tionis et ordinarium loci in systemate iuris canonici.
Salesianum XXII, 1960 S. 507—569.
Hofmeister, Philipp: Die Wahlbeeinflussung bei den Ordensleuten.
Zeitschrift für katholische Theologie 82, 1960 S. 452—460.
May, Georg: Die Infamie im Strafmittelsystem der westgotischen
Kirche. Ein Beitrag zur Gesdiichte des kirchlichen Strafrechts.
Zeitschrift für katholische Theologie 83, 1961 S. 15—43.
P f a b, losef: Exclaustratio qualificata.
Theologie und Glaube 51, 1961 S. 102—110.
Stroh, Hans: Schriftgemäßheit und Zeitgemäßheit in den kirchlichen
Institutionen.
Deutsches Pfarrerblatt 61, 1961 S. 161—164 und 192—195.
Szentirmai, Alexander: lurisdiktion für Laien?
Tübinger Theologische Quartalschrift 140, 1960 S. 410—426.
Praktische Theologie
Stähl in, Wilhelm: Predigthilfen. Bd. I: Evangelien. IX, 506 S. Lw.
DM 24.20. Bd. II: Episteln. VIII, 589 S. Lw. DM 26.40. Bd. III:
Altes Testament. VIII, 491 S. Lw. DM 24.20. Kassel; Stauda-Verlag
1958/59. 8°.
Unter den mancherlei homiletischen Handreichungen, die
sich heute dem Prediger anbieten, nehmen die „Predigthilfen"
von Altbischof Stählin eine besondere Stellung ein. Während die
Göttinger Predigtmeditationen oder etwa die entsprechenden Arbeiten
in „Zeichen der Zeit" von einem größeren Mitarbeiterkreis
bestritten werden, oder aber ein einzelner Verfasser sich auf
ein oder zwei Jahresreihen beschränkt (Dehn, Doerne), hat Stählin
aus einer durch Jahrzehnte geübten literarischen Tätigkeit, die er
selbst im Ganzen seiner wahrlich nicht geringen literarischen
Arbeit an die erste Stelle gerückt sehen möchte (Vorwort zu
Band 3), eine Predigthilfe für weit über 700 Texte, d. h. für so
gut wie alle Texte, die überhaupt sich dem Prediger anbieten,
zusammengestellt, teils in Überarbeitung älterer Arbeiten, teils
in ganz neuer Fassung. So ist in dem dreibändigen Werk so etwas
wie ein homiletischer Kommentar-zur ganzen Heiligen Schrift gegeben
. Eine erstaunliche Leistung, der ich z. Zt. nichts an die
Seite zu stellen wüßte.
Stählin ist maßgeblich beteiligt an der Vorgeschichte und
der Festlegung der „Ordnung der Predigttexte", die von der
Lutherischen Liturgischen Konferenz 1958 herausgegeben wurde,
und die für das ganze Kirchenjahr sechs Textreihen bietet, zusätzlich
eine Psalmenreihe und sogen. Marginaltexte, die auch
noch zur Wahl angeboten werden. Die sechsfache Reihe ist über
den Raum der Lutherischen Kirchen hinaus, z. B. auch in der Ev.
Kirche der Union, aufgenommen und wird von den Kirchenleitungen
empfohlen. Stählin schreibt dazu: „In einem Maße,
wie es bei keiner der alten Textreihen der Fall gewesen ist, erschließt
die Ordnung der Predigttexte in ihrem sechsjährigen
Turnus den Reichtum und die Fülle der Christuserfahrung, die in
den kanonischen Schriften des Neuen Testaments ihren verbindlichen
Ausdruck gefunden hat" (Vorwort zu Band 2). Aber nicht
nur in der Psalmenreihe, sondern auch in Reihe 3 — 6 findet das
Alte Testament gebührende Berücksichtigung.
Betont nennt Stählin sein Werk „Predigthilfen" und nicht
„Meditationen". Die Bezeichnung „Predigtmeditationen" stammt
m. W. von Leonhard Fendt, der 1930 in der Monatschrift für
Pastoraltheologie damit begann — eine Arbeit, die heute in den
Göttinger Predigtmeditationen ihre Fortsetzung findet. Stählin
hat natürlich recht — es sind nicht eigentlich Meditationen, sondern
Anleitung und Handreichung für die Meditation. Immerhin
mag der Name auch sein bedingtes Recht haben, weil er von
vornherein die Abgrenzung gegen die Aufgaben eines Kommentars
und die Ausrichtung auf die zu haltende Predigt betont.
Wer, wie der Rezensent, seit Jahren Examenspredigten zum
ersten und zweiten theologischen Examen zu beurteilen hat,
weiß, wie unsere jungen Theologen vor der Aufgabe der „Meditation
" meist in hilfloser Verlegenheit stehn. Aber ob wir es
so oder so nennen, jedenfalls sollen die „Predigthilfen" nicht
einfach wiederholen, was die Kommentare sagen, vielmehr die
exegetische Arbeit voraussetzen. Ebenso wichtig ist die Abgrenzung
der Aufgabe nach der anderen Seite: „Die Hilfe soll und
darf nicht darin bestehen, daß dem Prediger die eigene Bemühung
um den Text und um die Gesteh seiner Predigt durch konkrete
Vorschläge abgenommen wird, sondern allein darin, daß ihm
deutlich vor Augen gestellt wird, wovon in dem einzelnen Text
geredet ist, und wo etwa wir heute diesen Sachverhalten und
Wirklichkeiten begegnen" (Vorwort zu Band 1). Vielleicht hat
Stählin sich fast zu streng in dieser Grenze gehalten. Eselsbrücken
6ind sicher vom Übel, aber ein Schritt weiter in die konkrete
Situation, in das hicetnunc hinein würde den Predigthilfen
zwar etwas von ihrer zeitlosen Gültigkeit nehmen, ihnen dafür
aber mehr Farbe und Gesicht geben. Die Predigtnot heute ist
nicht in erster Linie, daß exegetisch Falsches gepredigt wird, sondern
daß Richtigkeiten gesagt werden, die aber nicht „an den
Mann" kommen.
Doch soll vor aller Kritik der Dank stehen für ein reiches