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Ausgabe:

1961

Spalte:

507-508

Kategorie:

Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie

Titel/Untertitel:

Benedictus de Nursia, Benedicti Regvla 1961

Rezensent:

Altaner, Berthold

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507

Theologische Literaturzeihing 1961 Nr. 7

508

chen an der Universität Kapstadt, nimmt die Untersuchung wieder
auf. In dem halben Jahrhundert, das inzwischen verfloß, wurden
die Quellen, besonders die Papyri, reichlich vermehrt.

Von entscheidender Bedeutung ist also, den vorliegenden
Tatbestand möglichst vollständig zu erheben. Dieser Forderung
genügt der Verf. durchaus. Einleitend stellt er die Wörter zusammen
, die in der angedeuteten Weise abgekürzt werden.
Dann verweist er auf die Forschungen von G. Rudberg und
E. Nachmanson, die sich mit ähnlichen Abkürzungen auf griechischen
Ostraca und Inschriften befaßten. Das Kernstück der
neuen Untersuchung bildet eine Übersicht über die Schreibweise
aller griechischen Papyri, die in Betracht kommen, von dem vorchristlichen
(also jüdischen) Stücke des Deuteronomiums an bis
etwa 500 n. Chr. Es handelt sich um 421 Urkunden. Die Listen
sind dankenswerter Weise, obwohl das viel Papier kostete, sehr
übersichtlich angeordnet; eine ebenso übersichtliche Zusammenschau
ist angefügt, um eine rasche Einsichtnahme zu erleichtern.
Man erkennt 6ofort, daß die Schreiber kein einheitliches Gesetz
befolgen. An einigen Stellen glaubt man wahrzunehmen, daß
die betreffende Kürzung erst in christlichen Schreibstuben entstand
und sich dann langsam verbreitete.

So bezweifelt Verf. mit Recht, daß man es als sicher ansehen
dürfe, die Christen hätten hier von den Juden gelernt.
In der Tat begegnet uns die Abkürzung von ovgavög erst um
220, die des Namens David erst um 300, die des Wortes Jerusalem
nicht viel früher. Trotzdem müssen gewisse Verbindungen
zwischen jüdischer und christlicher Schreibweise angenommen
werden. Dabei ist es natürlich schwierig, vorauszusetzen, daß
Juden eine christliche Übung nachahmen. Weniger Bedenken
habe ich gegen die hier oft notwendigen Schlüsse ex silentio,
wenigstens was das christliche Gebiet betrifft: bei dieser Fülle
von Belegen scheinen sie erlaubt. Volle Sicherheit ist freilich
nicht erreichbar: wir haben nur wenig griechische Urkunden aus
der jüdischen Welt.

Neue Funde werden hoffentlich neue Erkenntnis vermitteln.
Einige Einzelheiten werden sich schärfer erkennen lassen, wenn
man die ältesten koptischen Urkunden heranzieht.

Ahrenshoop Johannes Leipoldt

H a n s 1 i k, Rudolf: Benedicti Regula rec. Wien: Holder-Pichler-
Tempsky 1960. LXXIV, 376 S. gr. 8° = Corpus Scriptorum Eccle-
siasticorum Latinorum. Vol. LXXV. DM 58.—.

Die Regula Benedicti, die uns jetzt der Wiener klassische
Philologe R. Hanslik als 75. Band der Wiener lateinischen Kirchenväter
-Serie schenkt, darf als Muster- und Glanzstück der berühmten
Editionsreihe bezeichnet werden. Derselbe Gelehrte hat
bereits früher bei der Bearbeitung des 72. Bandes desselben
Corpus Wesentliches geleistet. Die Benedictusregel wurde zum
ersten Mal in Venedig 1489 gedruckt. In den folgenden Jahrhunderten
erschien eine kaum zu übersehende Zahl weiterer
Textausgaben des für die Kultur- und Ordensgeschichte höchst
bedeutsamen Dokuments, die allerdings wissenschaftlich keinen
Fortschritt brachten. Die erste nach modernen textkritischen
Grundsätzen bearbeitete Ausgabe stammt von Em. Schmidt
(Metz 1880). In den folgenden Jahrzehnten folgten weitere
Textausgaben, die jeweils neue Verbesserungen aufwiesen. Die
jetzt vorliegende Regula von R. Hanslik stellt alle vorausgehenden
editorischen Leistungen weit in den Schatten.

In seinen kurzen Prolegomena betont der Verf. (S. IX f.),
daß er mit seiner Arbeit ein doppeltes Ziel verfolgt habe: es
solle auf einer möglichst umfassenden Basis ein Textus criticus
geboten werden, und darum hat Hanslik etwa 300 Codd. herangezogen
und untersucht, und in zweiter Linie sollte der kritische
Apparat so gestaltet werden, daß die Lesarten und Fehler jedes
einzelnen Codex mit 6einen Lesarten und Fehlern in den Kreis
einer größeren Handschriftengruppe hineingestellt werden sollte
und auf diese Weise sowohl die Textgeschichte der Regula wie
auch die Geschichte des Benediktinerordens gleicham im Spiegel
der variierenden Lesarten abgelesen werden könnte.

Die umfangreiche Praefatio (S. XI—LXXI) orientiert ganz
ausgezeichnet über alle Einleitungsfragen, Die Regula wurde um

540 niedergeschrieben, damit war jedoch noch nicht die abschließende
Fassung erreicht. Benedikt fügte vielmehr in die erste
Fassung später ergänzende Zusätze hinzu, nicht zuletzt auf
Grund eigener Erfahrungen. Der bedeutendste Zusatz, der in den
Jahren 540—547 hinzukam, liegt in den Kapiteln 67—73 vor. Aus
der Zahl der quellenkritischen Ergebnisse hebe ich das hervor,
was Hanslik über das Verhältnis der Regula Benedicti zur
Regula Magistri festzustellen in der Lage ist. Nach dem bekannten
methodischen Grundsatz, daß die lectio difficilior als die
ältere bzw. ursprüngliche Textform anzusehen ist, stellte H. eine
große Zahl von Belegen dafür zusammen, daß die Regula Magistri
die korrektere und geglättetere Textform bietet (S. XLIV f.),
d. h. die Regula Magi6tri hat aus der Regula Benedicti geschöpft.
Die Regula Magistri ist in die Zeit von 570—580 zu datieren.

Zur Geschichte der Benediktinerregel sei folgendes hervorgehoben
: Als zur Zeit des Langobardensturms (577) die Mönche
von Casino flüchteten und in das Lateran-Kloster in Rom kamen,
retteten sie damals auch das Manuskript des Regeltextes. Vom
Lateran-Kloster kam schließlich die Handschrift in die päpstliche
Bibliothek. Doch handelt es sich hier nicht um das Auto-
graph der Regel. Erhalten war in Rom nur eine Abschrift des
Originals, die später nach verschiedenen Zwischenstationen wieder
nach Casino gebracht werden konnte.

Eine Riesenarbeit hat Hanslik darauf verwendet, den textkritischen
Wert der von ihm durchgearbeiteten etwa 300 Codices
: die Filiationen und damit auch den textkritischen Wert der
Codices festzustellen (S. XXV—LXX). Auf Grund der komplizierten
Beobachtungen konnte H. folgende Handschriftengruppen
feststellen: Codices classis purae — Codd. Casinenses — Codd. de
textu leviter depravato — Codd. de textu interpolato — Codd. de
textu interpolato cum depravato coniuncto (Narbonenses-His-
pani) — Codd. depravati (Codices Beneventani) — Codd. de textu
recepto, die in den Bibliotheken von ganz Europa anzutreffen
sind; 27 Codd. werden in dieser Gruppe rezensiert. — Auf der
breiten Grundlage der in 7 Gruppen eingeteilten etwa 300 Mss
vermochte H. den für die Zukunft maßgebenden Text der Benediktinerregel
zu konstituieren.

Doch der rastlose Forscher ist mit dieser seiner Durchforschung
der Handschriftenbestände noch nicht zufrieden; denn
S. LXIX lesen wir, daß er weiter schließlich von sämtlichen noch
erreichbaren Regelcodices allmählich alle erreichbaren Hss ausfindig
machen und sie im Zusammenhang mit der Klostergeschichte
beschreiben will. Wer die ausführliche Praefatio S. XI
—LXXI genau gelesen hat, bekommt eine Vorstellung von der
entsagungsvollen, von einer gründlichen Sachkenntnis zeugenden
Durcharbeitung der verschiedenen Textgruppen. An diese einleitenden
Untersuchungen schließt sich der mit höchster Akribie
gearbeitete neue kritische Text der 73 Kapitel mit dem dazu
gehörenden Apparat (S. 1—165). Welcher Mitforscher wird in
der Lage sein, irgendwelche Versehen festzustellen?

Das höchste Lob und besonderer Dank gebührt dem ausgezeichneten
Latinisten auch dafür, daß er seinem Text eine
Reihe glänzend gearbeiteter Indices hat folgen lassen, die auf
den S. 166—376 geboten werden. Dem Benützer der Edition wird
damit die Erforschung aller mit der Benediktinerregel zusammenhängenden
historischen und philologischen Probleme ungemein
erleichtert. Auf den Index Scriptorum (S. 166—174) folgt der
unerhört sorgfältig gearbeitete Index Verborum (S. 175—343), an
den sich noch ein Index orthographicus (S. 344—348) nebst einem
Index grammaticus (S. 349—376) anschließt.

Für seine selten vollkommene in mühevoller Arbeit vollendete
Edition verdient der Verfasser höchste Anerkennung.

Wurzburg Berthold Altane r

Bavel, T. van: Repertoire bibliographique de Saint Augustin.

Augustiniana X, 1960 S. 462—546.
B e n o i t, Andre: L'apostolicite au second siecle.

Verbum Caro No. 58, 1961 S. 173—184.
Steidle, Basilius: Der „Gute Eifer" in der Regel St. Benedikts

(Kap. 72).

Erbe und Auftrag 37, 1961 S. 101—115.