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Ausgabe:

1960

Spalte:

534

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Titel/Untertitel:

Luthers katekeser 1960

Rezensent:

Heubach, Joachim

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Theologische Literaturzcitung 1960 Nr. 7

534

geführt wird bis zum ,alten' Luther, zur reifen Theologie und Amtsauffassung
Luthers etwa ab 1532. Ansätze werden von T. gemacht,
indem er Belegstellen aus dem ganzen Leben des Reformators anführt.
Hierdurch kann er feststellen, daß eine grundsätzliche Änderung von
Luthers Auffassung nicht stattgefunden hat. Lediglich eine stärkere
Betonung des Amtes etwa ab 1524 gegenüber der Gemeinde ist festzustellen
— eine Reaktion Luthers in der Auseinandersetzung mit den
Schwärmern. Eine klare Trennung des Amtes vom allgemeinen Priester-
tum, welches Luther nicht nur in der Rechtfertigung aus dem Glauben,
sondern auch im Amte Christi begründet, ist nicht möglich. Inhalt
und Auftrag des geistlichen Amtes ist grundsätzlich derselbe wie beim
allgemeinen Pricstertum aller Gläubigen.

Mit „Luthers Einfluß in Schottland im 16. Jahrhundert" beschäftigt
sich J. H. B a x t e r (S. 99—109). Erste Berührungen mit der
lutherischen Anschauung datieren aus dem Jahr 1 524 oder aber etwas
früher. Ein Parlamentsverbot, lutherische Schriften einzuführen, wurde
1525 ausgesprochen und 1 527, 1 53 5 und 1543 mit negativem Erfolg
wiederholt. Wirklicher Beginn der schottischen Reformation war die
Verbrennung eines schottischen Edelmannes, Patrick Hamilton, der an
der Universität St. Andrews ein reformatorisches Erbe zutückließ. Doch
konnte nur die Auswanderung nach England oder Deutschland vor
einem gleichen Schicksal bewahren. Alexander Alesius ist in Deutschland
der bekannteste unter diesen Emigranten. Zuerst die oberen
Schichten der Bevölkerung ansprechend, verbreitete sich die Reformation
in Schottland in den Jahren 1 530 bis 1540 erst allmählich in den unteren
Schichten. Später setzte sich dann immer mehr die Hinneigung zum
Calvinismus durch.

F. Lau, gleichzeitig der Herausgeber des Luther-Jahrbuches,
untersucht „die Konditional- oder Eventualtaufe nach ihrem Recht in
der lutherischen Kirche" (S. 110—140). Diese Taufe kommt dann in
Betracht, wenn nicht mit Sicherheit feststellbar ist, ob an dem Täufling
bereits eine Taufe rite vollzogen wurde. Die« war seinerzeit in erster
Linie bei Findelkindern der Fall. Außerdem wird es während der
Reformationszeit nicht an Fällen gemangelt haben, wo die Reste katholischer
Heiligenverehrung bei Nottaufen eine korrekte Anwendung der
Taufformel verhinderten. Mit keinem Wort in der CA erwähnt, scheint
das Desinteresse an der Konditionaltaufe an der heute „fragwürdig"
(S. 111) gewordenen Auffassung von CA IX ,quod 6it necessarius ad
salutem' zu liegen. Bedingt durch den letzten Weltkrieg und die daraus
resultierenden Umsiedlungen scheint das Problem jetzt wieder aktuell
zu sein. Lim so mehr ist es verwunderlich, daß Ls. Anschneiden des
Themas das erste seit geraumer Zeit ist. Anders liegt es bei Konvertiten
zum Katholizismus, die dort noch einmal conditionaliter getauft werben
. Da auch bei gewissen Freikirchen zwar mit Wasser und unter Anrufung
des dreicinigen Gottes, andererseits aber unter Hinzuziehung
einer andersartigen Symbolik (Erde, Asche) getauft wird, ist die Frage
für die Kirche und den einzelnen Geistlichen aktuell, ob nicht die Taufen
bestimmter Gruppen der Freikirchen als unchristlich anzusehen sind.
Die Schwierigkeiten könnten durch eine Wiederholung der Taufe conditionaliter
beseitigt werden, wenn vom reformatorischen Schrift-
Verständnis her eine Konditionaltaufe überhaupt möglich wäre. Der
Präzisen LIntcrsuchung dieser Frage widmet L. seine außerordentlich
instruktive Darstellung. Die Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts
^handeln jedoch meist nur die Nottaufe und in keinem Fall eine
Konditionaltaufe, die verschiedentlich sogar abgelehnt wird. Luther
selbst hat hier zu den mannigfachen kirchlichen Äußerungen gegen die
Konditionaltaufe den unmittelbaren Anstoß gegeben. Für Luthers
Entscheidung wird mitbestimmend gewesen sein, daß die alte Kirche
e'ne Konditionaltaufe überhaupt nicht gekannt hat. Der erete Zeuge für
sic stammt aus dem 9. Jahrhundert, doch bekannt oder gar in Geltung
*'rd sic nicht vor dem 13. Jahrhundert gewesen sein. Erst Thomas von
Aquino kennt die Konditionaltaufe. Unter seiner Autorität setzte sie
*'<h in der Kirche durch. Während unter den Reformatoren lediglich
Johann Brenz für die Konditionaltaufe eintrat, lehnte «ie Luther im
^.'"Verständnis mit Mclanchthon ab. Er faßt die Taufe als ein öffent-
icb.es Geschehen auf, das vor der Gemeinde vollzogen werden muß.
*w theologischen Interpretation der lutherischen Ablehnung geht L.
*us von Luthers .Sermon von .. . der Taufe' (WA 2, 724 ff.) und ,Von
2 Wiedertaufe an zwei Pfarherren' (WA 26, 137 (f.). In ereterer
enrift setzt Luther die Taufe in unlösbaren Zusammenhang mit dem
auben, während die zweite Schrift die Taufe nicht vom Glauben ab-
ng'g machen will. Doch ist dieser Gegensatz nur ein scheinbarer.
'• * erste Schrift will vor falscher Sicherheit warnen . .. und fordert
J7 Ständige Anknüpfung an die Taufe im Glauben und in der Übung
q? Glaubens. Die zweite Schrift ist Warnung davor, die Taufe vom
auben abhängig zu machen und nur gelten zu lassen, wenn der
...au c vor der Taufe da und erwiesen war' ' (S. 13 5). Die Objektivi-

di v TaUfe "egt darin' daß ofrentlicn vor der Gemeinde in der Taufe
Süe Vergebung der Sünden von Gott selbst zugesagt wird. Diese
ndenvergebung wird bei den heutigen Taufformularen im allgemeinen
zurückgestellt, während das Motiv der Aufnahme in die Gemeinde
überbetont wird. Der Konditionaltaufe nun liegt ein ganz anderes
Verständnis von der Objektivität der Taufe zugrunde. Sie paßt in eine
Theologie des Wortes Gottes nicht hinein. Von seiner ganzen Theologie
her gesehen mußte Luther sie ako ablehnen, stammte sie doch aus der
theologischen Entwicklung, gegen die Luther sich gerade zur Wehr gesetzt
hatte und der sich die Reformation entgegenstellte. Bei theologisch
undurchsichtigen Taufen wird meist ihre Bedeutung im Sinne
Luthers zum Ausdruck gekommen sein. Es muß also gelten: Non potest
dici iteratum, quod nescitur esse factum. Dieses angebliche Augustin-
wort — ein Nachweis ist bisher nicht gelungen — drückt die Sachlage
genau so aus wie: secundum patrum traditionem. .. sine ullo scrupulo
hos esse baptizandos (S. 140). Zum Abschluß gibt L. noch eine kurze
Auseinandersetzung mit dem bayerischen Lutheraner Höfling aus dem
vorigen Jahrhundert, der sich gegen die lutherische Ablehnung der
Konditionaltaufe wendet und die Rückkehr zur katholischen Taufpraxis
befürwortet.

Das Bild Cranach d. J. „Die Reformatoren im Weinberg des Herrn"
erklärt O. Thulin (S. 141-145).

Einen Beitrag zur Frage Melanchthon und Luther liefert W.
Ma u r e r in seiner Darstellung „Zur Komposition der Loci Melan-
chthons von 1521" (S. 146—180). Diese erste protestantische Dog-
matik ist noch nicht in die dogmengeschichtliche Entwicklung und in
die geschichtlichen Beziehungen ihrer Zeit hineingestellt worden, um
dieses wichtige theologische Dokument so u. a. für den Dogmatiker
erschließbar zu machen. Eine genaue Analyse des Werkes soll hier ein
Beitrag zur Lösung dieser Frage sein. Der Untersuchung des Aufrisses
schließt sich eine Skizzierung über die Arbeitsweise Melanchthons und
die Verarbeitung seiner Quellen an. Zu den Quellen gehören auch
Luthers Vorlesung über den Hebräerbrief, seine Predigten und andere
Lutherschriften.

BerliD Hans-Ulrich De Ii n«

Luthers Katekeser. Med kort inledning av RübenVj o s e f s o n.
Stockholm: Svenska Kyrkans Diakonistyrelses Bokförlag [19 57].
227 S. = Lutherskrifter i Urval. Schw. Kr. 8.50; Geb. 12.—.

Gustav Ljunggren hatte 1931 im gleichen Verlag eine
schwedische Übersetzung von Luthers Großem Katechismus herausgegeben
, die inzwischen lange vergriffen war. Nachdem der
bekannte schwedische Verlag eine neue Schriftenreihe .Lutherskrifter
i urval' (Lutherschriften in Auswahl) in schwedischer
Sprache plante, wurden die beiden Katechismen Luthers in dieser
Schriftenreihe — in einem Bande zusammengefaßt — in schwedischer
Übersetzung neu herausgegeben.

Rüben Josefson (früher Dozent in Uppsala und jetzt
Bischof von Härnösand) hat außer einem diese Ausgabe erläuternden
Vorwort (S. 5 f.) eine Einleitung (S. 7—10) geschrieben.
In der kurzen, aber prägnant formulierten Einleitung geht Josefson
auf die Entstehungsgeschichte der beiden Katechismen ein,
zeichnet aber vor allem ihre bleibende theologische Bedeutung.
Wer die gegenwärtigen kirchlichen Probleme in Schweden kennt,
merkt, daß es J. um die Wahrung der Stellung des Katechismus
in der kirchlichen und vor allem auch in der schulischen Unterweisung
zu tun ist, ohne daß dieses Problem ausdrücklich angesprochen
wird.

Die vorliegende Ausgabe des Kleinen Katechismus enthält
die offizielle, schwedische Version nach der Übersetzung von Prof.
Sigfried v. Engeström, wie sie 1929 von der schwedischen
Kirchenversammlung (Kyrkomöte) beschlossen und 1930 vom
König bestätigt worden ist (S. 11—41).

Der große Katechismus wird in der Übersetzung von Guitav
Ljunggren geboten (S. 43-219). Beigegeben ist S. 220-225
ein Anmerkung6teil, der 53 erklärende Anmerkungen zum Großen
Katechismus enthält.

Kiel Joachim H e ti b a c h

Buttler, Gottfried: Das Melanchthonbild der neueren Forschung.
Monatschrift für Pastoraltheologie 49, 1960 S. 129—137.

Engelland, Hans: Melanchthons Bedeutung für Schule und Universität
.

Luther — Mitteilungen der Luthergesellschaft 1960 S. 24—41.
Kruse, Ludger: Die Stellungnahme des Konzils von Trient zur Ansicht
Cajetans über die Kinderersatztaufe in konzilsgeschichtlicher
Würdigung und theologiegeschichtlicher Gegenwartsbedeutung.
Catholica 14, 1960 S. 55—77. ,